Und wie Sie merken, ist hier der Bundesgesetzgeber gefordert und wir in erster Linie nicht. Und wie ja betont wurde, sind wir auch noch nicht am Ende der Analyse.
Besonders hervorheben möchte ich aber, um diese Punkte hier abzuschließen, dass der Verfassungsschutz – und da, glaube ich, sind wir wahrscheinlich einer Meinung, Herr Suhr –, dass der Verfassungsschutz sich wohl gegenüber der Gesellschaft öffnen muss. In einem ständigen Dialog vor Ort in den Städten und Gemeinden und durch offensive Öffentlichkeitsarbeit müssen der Verfassungsschutz und auch die Polizei ihr Fachwissen über den Extremismus, über verfassungsfeindliche Bestrebungen und deren gesellschaftliche Bekämpfung sichtbarer machen.
Im Kontext dieser und weiterer Maßnahmen, die die SPD vorschlägt, kann die Sicherheitsarchitektur verändert werden, und nicht, wenn Sie mit einem unausgegorenen Gesetzesvorschlag heute hier auftreten.
mit einer einzigen kläglichen Aufgabe. Dieser Gesetzentwurf ist wieder einmal nichts weiter als purer Populismus.
Im Punkt A – und ich darf Sie zitieren –: Durch die „Ermittlungspannen“ und so weiter „ist ein erheblicher Vertrauensverlust gegenüber den Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene zu verzeichnen.“ Mit dieser Aussage unterstellen Sie einfach, dass es auch in Mecklenburg-Vorpommern Ermittlungspannen gab.
Und dann sagen Sie die bitte! Sagen Sie laut und deutlich hier den Menschen im Land, welche es denn waren!
Sie haben es auch nicht gefragt. Sagen Sie heute klipp und klar den Menschen im Land, wo hier die Probleme liegen!
Und wenn Sie schon jemals eine Straftat aufgeklärt haben und in dem Bereich tätig waren, dann dürfen Sie das hier gerne äußern.
Wenn Sie also fordern, meine Damen und Herren der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die gesamte Sicherheitsarchitektur auf den Prüfstand zu stellen, dann fangen Sie doch damit an, und zwar nicht dilettantisch oder stümperhaft,
Das, was Sie heute mit dem Gesetz ändern wollen, hat doch gar nichts mit der neuen Sicherheitsarchitektur zu tun. Wie Sie betonen, soll das angeblich ein erster Schritt sein, und das hören wir ein Jahr lang von Ihnen, ein Jahr lang. Wenn Sie irgendwas anfassen, sagen Sie, wir machen den ersten Schritt. Vielleicht machen Sie auch mal einen zweiten Schritt,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Irgendjemand muss ja den ersten Schritt machen. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ihre Forderung, die Sie hier stellen, die Sitzungen in der Parlamentarischen Kontrollkommission öffentlich zu
gestalten, ist doch keine neue Regelung. Das wurde hier heute im Kern schon erwähnt und beantwortet. Diese Öffentlichkeit können Sie jederzeit herstellen, wenn Sie es wollen. Sie, Herr Suhr, haben es nicht getan, und weil Sie sich eingemischt haben, Herr Ritter, Sie auch nicht. Worüber beklagen Sie sich denn?