Protokoll der Sitzung vom 29.08.2012

(Dr. Margret Seemann, SPD: Aber wir haben keine Zeit.)

aber jetzt dringender Handlungsbedarf besteht. Nichtsdestotrotz muss ich über den vorliegenden Antrag sprechen

(Torsten Renz, CDU: Na, dann los!)

und der ist wirklich kurios. Ich will es mal auf eine kurze Formel bringen, das wird Sie nicht erfreuen.

(Udo Pastörs, NPD: Hoho!)

Das Problem heißt CDU, sowohl im Land als auch im Bund.

(Marc Reinhardt, CDU: Völker, hört die Signale!)

Und das wird von SPD und CDU im Begründungstext dieses Antrages auch noch unverhohlen dokumentiert.

Es ist mit dieser CDU nur noch – und ich diktiere hier – ein Minimalkonsens zu machen. Minimalkonsens –

(Harry Glawe, CDU: Na ja, immerhin, immerhin Konsens.)

vielen Dank für die schonungslose Offenlegung des bisher geheim gehaltenen Titels des Koalitionsvertrages. Minimalkonsens – auf dieses Wort habe ich lange gewartet und jetzt ist es dokumentiert.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ja, ja. Aber warum soll dafür jetzt die CDU allein verantwortlich sein?

Ich sage es Ihnen, hole dafür aber etwas aus: Im Jah- re 2008 forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag auf der dortigen Drucksache 16/10566 die damalige Regierungskoalition aus CDU und SPD auf, den Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes zu entfristen, und zwar, indem der Paragraf 137k gestrichen wird.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hört, hört! – Dr. Margret Seemann, SPD: Das habe ich doch gesagt vorhin.)

Das kommt Ihnen jetzt sicherlich irgendwoher bekannt vor. Richtig, die Anträge sind identisch. Der Antrag der GRÜNEN wurde von CDU und SPD allerdings vor vier Jahren abgelehnt. Immerhin legte nun vor zwei Jahren, Entschuldigung, vor zwei Monaten die SPD-Fraktion im Bundestag den gleichen Antrag wieder vor.

(Marc Reinhardt, CDU: Auch noch!)

Und warum? Weil es langsam verdammt knapp wird und das Gesetz in wenigen Monaten auslaufen wird. Im Übrigen war das jetzt einfaches Futur, also das Gesetz wird auslaufen – Futur I. Ich komme darauf zurück.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Eigentlich hatten sich aber im politischen Berlin alle darauf eingestellt, dass die Bundesregierung bis dahin eine grundlegende Reform des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt haben wird.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heinz Müller, SPD: Futur I, Futur II, Plusquamperfekt – alles kein Problem.)

Das war jetzt Futur II, eine solche Reform vorgelegt haben wird – Futur II.

Obwohl das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart war, wird es eine solche Reform nicht mehr rechtzeitig geben. Das war jetzt wieder das einfache Futur, Futur I, eine solche Reform wird es nicht mehr rechtzeitig geben – Futur I. Und warum nicht?

(Marc Reinhardt, CDU: Können Sie das auch auf Deutsch sagen? – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Ich komme gleich darauf zurück, was ich hiermit beabsichtige.

Und warum nicht? Weil die CDU völlig überkommene Vorstellungen zum Urheberrecht hat und mit ihrem Koali

tionspartner FDP, wie in so vielen Angelegenheiten, nicht mehr vorankommt. Und wenn die Bundesregierung tatsächlich einmal vorankommt, wie gerade heute mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage, schafft sie mehr Probleme, als dass sie Probleme löst.

Und in der Tat ist im Falle des Paragrafen 52a dringend Handlungsbedarf angezeigt. Das wird dank des vermutlich guten Einflusses der SPD im Begründungstext des vorliegenden Antrages auch im letzten Absatz angesprochen. Der 2003 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Paragraf 52a ist auf Dauer suboptimal. Zwar ist er unverzichtbare Basis für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht, es muss aber – und hier zitiere ich das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ –, Zitatanfang: „besser als bisher dem medialen Wandel und den Informationsbedürfnissen und Kommunikationsformen in Bildung und Wissenschaft Rechnung tragen … indem die für Laien nur noch schwer verständlichen“

(Marc Reinhardt, CDU: Ihre Rede ist für mich schwer verständlich. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das muss nicht immer an der Rede liegen.)

„und selbst für Juristen kaum verlässlich zu interpretierenden Schrankenbestimmungen im UrhG … klar, nachvollziehbar, praxisgerecht und durchsetzungsstark formuliert werden“. Zitatende.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Reden Sie doch mal zum Antrag!)

Natürlich, es ist zum Antrag.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Nee, das meinen Sie.)

An wem scheitert dieses Vorhaben nun? An der CDU. Und das, obwohl es in einem Diskussionspapier der CDU/CSU-Fraktion bereits heißt – wir hatten es eben gerade schon gehört –,

(Torsten Renz, CDU: Säen Sie jetzt Ihr Feindbild, oder bauen Sie gerade eins auf, Herr Saalfeld?)

Zitatanfang: „Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung …

(Torsten Renz, CDU: Bauen Sie sich gerade Ihr Feindbild auf, oder was ist Ihr Ziel?)

Ich zitiere Sie doch gerade, Herr Renz. Hören Sie doch mal zu, was Ihre Leute in Berlin erzählen!

Zitatanfang: „Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung“

(Dr. Margret Seemann, SPD: Hier gehts nicht um den Antrag oder ein Papier des Bundestages, es geht um unseren Antrag.)

„sind viele dieser Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt.“

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

„Außerdem könnten sich einige Regelungen vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen. Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSUBundestagsfraktion“

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ist ja völlig irre! – Heinz Müller, SPD: Nee, das ist Herr Saalfeld.)

„daher eine Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.“ Zitatende.

Trefflich analysiert, das gebe ich ja gerne zu. Aber nichts davon

(Dr. Margret Seemann, SPD: Reden Sie doch mal zu unserem Antrag, den wir hier gestellt haben! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

geht die CDU im Bund offensiv an. Das Themenfeld hat sich in den vergangenen Jahren im Hinblick auf Open Access und Zweitverwertungsrechte

(Torsten Renz, CDU: Wissen Sie überhaupt, in welchem Parlament wir uns befinden? Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.)

weit über den Regelungsbereich des Paragrafen 52a Urhebergesetz hinaus entwickelt. Und jetzt müssen wir uns des von Stefan Sichermann vorgeschlagenen

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)