Und die Gier Einzelner beschmutzt in der Tat die wertvolle Arbeit Tausender Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und vor allen Dingen auch ehrenamtlich Engagierter, die sich für ein funktionierendes System der Organspende einbringen. Und deshalb gilt es, selbstverständlich anhand des geltenden und vor allen Dingen auch des wirksamen Rechts, die Täter rechtsstaatlich zu verfolgen und in einem fairen Prozess zu verurteilen.
Illegale Praxen werden durch uns nicht toleriert. Und daher ist es unseres Erachtens auch sehr begrüßenswert, dass sich die Vertreter von Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Politik – darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen – in dieser Woche im Grundsatz dazu verständigt haben, die Vergütung und Anreize für Operateure, die Transplantationszentren, die Wirksamkeit der Selbstkontrolle und die einschlägigen Paragrafen trotzdem erneut zu überprüfen.
Schärfere Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sind erforderlich. Dabei leistet das Anfang der Woche beschlossene Sechsaugenprinzip bei der Vergabe von Spenderorganen genauso einen positiven Beitrag wie die Möglichkeit, einzelne Akteure persönlich zur Rechenschaft ziehen zu können.
Und ebenfalls die Möglichkeit verstärkter und vor allen Dingen unangekündigter Kontrollen wird eine Verbesserung herbeiführen.
denn die Bereitschaft zur Organspende setzt nach wie vor ein sehr hohes Maß an Vertrauen voraus und dieses Vertrauen darf nicht durch das Fehlverhalten einzelner zerstört werden. Lassen Sie uns also, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, weiter und gemeinsam dafür werben, dass die Lücke zwischen den Personen, die einer Organspende grundsätzlich offen gegenüberstehen – das sind um die 75 Prozent –, und denen, die nur tatsächlich über einen Organspenderausweis verfügen, etwa 25 Prozent, dass diese Lücke in den nächsten Jahren kleiner wird. Die rund 12.000 Menschen, die aktuell in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, sind es uns wert.
Wenn wir – das möchte ich abschließend sagen und da bitte ich auch schon mal vorab um Verständnis –, wenn wir schon mal beim Thema Organspende sind, dann sollten wir einmal in die Zukunft blicken,
in die Zukunft, wenn bei den Lebendspenden auch die Spende des menschlichen Gehirns möglich sein wird.
Meine Damen und Herren, ich wüsste, wer auf der Prioritätenliste ganz oben steht. Und bis das so weit ist, lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das braucht der nicht. – Heinz Müller, SPD: Da haben Sie wohl was missverstanden, glaube ich.)
Ihre Rede lässt sich ganz kurz zusammenfassen und sie bestätigt letztendlich meine Erkenntnis, dass in Deutschland sehr, sehr, sehr viele Missstände bestehen. Man könnte es auch medizinisch ausdrücken: Deutschland ist krank.
Bundesgesundheitsminister Bahr denkt in seiner ganzen Hilflosigkeit, mit mehr Transparenz und mehr Kontrollen dem rechtswidrigen Treiben weniger im Gesundheitswesen beikommen zu können. Grundlegende Veränderungen, die wirklich auch erhebliche Konsequenzen bei Organhandel und Korruption beinhalten, bleiben jedoch aus. Stattdessen setzt die Politik auf Selbstverständliches.
Die durch Mediziner gefälschten Krankenakten, die zu einer bevorzugten Organvergabe führten beziehungsweise führen sollten, zeigen deutlich auf, wie anfällig das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland für Missbrauch und Korruption ist. Und vor dem Hintergrund, dass die politische Klasse zum Beispiel vollkommen untätig bleibt, erhalte ich den Eindruck, dass die politische Klasse tief im Sumpf aus Missbrauch und Korruption steckt, erhalte ich den Eindruck,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nennen Sie mal Beispiele, Herr Köster! Nennen Sie mal ein paar Beispiele!)
Insofern wundert uns auch die Ablehnung des Antrages durch die Oberdemokraten nicht. Die Betroffenheit bei den Vertretern der politischen Klasse, wenn wieder einmal das Gesundheitssystem im Mittelpunkt eines großen Betrugsskandals steht, ist dann auch nur Teil eines miesen Schauspiels. Nur wenn der Aufschrei in der Öffentlichkeit zu groß wird, erfolgen Entscheidungen, die grundsätzlich selbstverständlich sind und wo man verwundert feststellen muss, dass es bislang noch nicht rechtsverbindlich war.
Weder im Bund noch hier im Land ist gesetzgeberisches Handeln gegeben, wenn es darum geht, dem Betrug und der Korruption wirkungsvoll zu begegnen. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn bekanntermaßen verhindern gerade die Damen und Herren im Reichstag entsprechende gesetzliche Regelungen, wonach die Bestechung von Politikern wirkungsvoll strafrechtlich verfolgt werden kann.
Nun, kann man von Politikern, die nach Ansicht von vielen Deutschen käuflich sind, Regelungen gegen Betrug und Korruption erwarten? Ich denke, nicht. Der herrschenden organisierten Verantwortungslosigkeit in der Politik und im Gesundheitswesen muss endlich begeg- net werden. Ein erster Schritt ist die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Gesundheitswesen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich dachte schon, eine Staatsanwaltschaft. Mit der Staatsanwalt- schaft haben Sie ja einschlägige Erfahrungen.)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da war ja nur heiße Luft, nur heiße Luft. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksa- che 6/1042 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
(Die Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Volker Schlotmann werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.