Julian Barlen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rückblickend möchte ich für unsere Fraktion sagen, dass wir sehr froh darüber sind, dass wir uns zu Beginn der Legislaturperiode so intensiv dafür eingesetzt haben, dass diese Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ eingesetzt wird. Es gab ja schon einen umfänglichen Reigen an Danksagungen. Ich möchte diesen noch um einen ganz wichtigen Punkt ergänzen: Ich möchte mich in diesem Zusammenhang nämlich sehr ausdrücklich bei Jörg Heydorn bedanken, der diese Einsetzung der Enquetekommission sehr engagiert vorangetrieben hat und der dann, finde ich, zu Recht auch als Vorsitzender der Enquetekommission dieses ganze Thema begleitet und vorangebracht hat. Vielen Dank, Jörg Heydorn!
Unser Engagement für ein gutes Leben im Alter in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, hat in erster Linie etwas mit dem Respekt vor den Lebensleistungen der älteren Menschen in unserem Bundesland zu tun. Und von diesem Gedanken getragen haben wir, glaube ich, in den vergangenen Jahren in der Enquetekommission – in meinen Augen auch in äußerst angenehmen, konstruktiven, kooperativen und kollegialen Beratungen – diesem Thema, den Älteren in unserem Land Respekt zu zollen, Rechnung getragen.
Wir als Enquetekommission haben gemerkt – das ist ja nicht immer selbstverständlich und in diesem Fall besonders wohltuend –, dass die Themensetzung den Nagel auf den Kopf getroffen hat: beim Thema „Wohnen“, beim Thema „Mobilität“, beim Thema „Gesundheit/Pflege“ und „Ehrenamt, Teilhabe“. Das sind Themen, die aktuell in den Gemeinden, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten und natürlich auf Landesebene hoch und runter diskutiert werden. Und wir haben mit der Enquetekommission und mit den Formaten der Enquetekommission, aber natürlich auch – Kollege Dr. Al-Sabty ist darauf eingegangen – als Fraktionen mit unseren Arbeitsgruppen überall im Land offene Türen vorgefunden und viele Menschen angetroffen, die bereit waren und die Lust darauf hatten, diese Themen mit uns zu diskutieren, und die auch gespannt waren. Dann ist das, finde ich, wirklich ein hervorragendes Zeichen dafür, dass man mit einer Enquetekommission und mit dem Thema in der richtigen Spur ist und genau die richtigen wichtigen Fragen für die Zukunft unseres Landes aufgerufen und diskutiert hat.
Wir sind der Auffassung, diese Enquetekommission kam genau zum richtigen Zeitpunkt. Gemerkt haben wir vor allem eins, nämlich dass die Situation bei dem demografischen Wandel in Mecklenburg-Vorpommern natürlich nicht überall gleich ist, sondern dass es große Unterschiede gibt und dass es eben nicht hilft, wenn möglicherweise ein berufener demografischer Mund sagt, na ja, Moment, so ist das alles gar nicht in Mecklenburg-Vor- pommern, da ist dieser Trend der demografischen Entwicklung abgeschwächt oder hat sich umgekehrt. Eine Sache darf es nicht bedeuten, meine Damen und Herren, dass die Fragen aufkommen: Sind denn die Handlungsempfehlungen, die Maßnahmen, die die Enquetekommission vorgeschlagen hat, überhaupt tauglich? Sind sie angemessen, um zu reagieren?
Deshalb möchte ich die Aussprache zum Abschlussbericht auch noch mal nutzen und klarmachen, die Situation ist äußerst unterschiedlich. Wenn wir sagen, wir haben die richtigen Antworten, um die demografische Entwicklung passgenau zu begleiten, dann ist die erste Voraussetzung, sich in jeder Region, wirklich bis zur gemeindlichen Ebene, die Situation mit den Menschen, die dort vor Ort aktiv sind, sehr genau anzuschauen und eben keine pauschalen Lösungen anzubieten und zu sagen, das passt überall in Mecklenburg-Vorpommern.
Deshalb verstehen wir den Endbericht und die Maßnahmen, die die Enquetekommission vorschlägt, auch nicht als die endgültige Antwort auf alle Fragen, die sich im Bereich der Enquetekommission stellen, sondern wir verstehen diesen Abschlussbericht eher als einen sehr großen Werkzeugkoffer an gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen für ein gutes Leben im Alter. Wir als Enquetekommission, aber natürlich auch wir als SPD-Fraktion wünschen uns, dass nun möglichst viele Menschen im
Land, in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden diesen Werkzeugkoffer mit uns gemeinsam zur Hand nehmen,
genau die Werkzeuge entnehmen, die auf die Probleme vor Ort zugeschnitten sind, und mit uns gemeinsam zur Anwendung bringen. Viele solche wirklich hochwertigen, ausdifferenzierten und in unseren Augen tauglichen Werkzeuge sind in diesem Abschlussbericht enthalten. Deshalb freuen wir uns auch darauf, diese gemeinsam in den Ebenen im Land, in den Landkreisen und kreisfreien Städten politisch zur Anwendung zu bringen.
Ich erspare mir an dieser Stelle ein Koreferat zu den einzelnen Themenfeldern der Enquetekommission. Das hat unser Kollege Heydorn eingangs schon sehr ausführlich getan. Die Kolleginnen und Kollegen haben das ergänzt. Das ist ja auch das Schöne an so einem Abschlussbericht einer Enquetekommission, alle Dokumente, alle Gutachten sind jederzeit öffentlich zugänglich, nicht zuletzt auf den Webseiten des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Wir wünschen uns, dass dieser große Schatz an Informationen rege genutzt wird.
Ich schließe mich dem Dank der Vorrednerinnen und Vorredner an. Wir haben diese Zusammenarbeit mit allen, mit den Expertinnen und Experten, den Referentinnen und Referenten, den Gutachtern, den Kolleginnen und Kollegen im Sekretariat, bei uns in der Fraktion, vor Ort in den Lupenregionen, bei den vielfältigen Veranstaltungen, die wir auch als Arbeitsgruppe in allen Teilen des Landes gemacht haben, als sehr angenehm, ausgesprochen angenehm empfunden. Vielen Dank dafür. Sie alle können sich sicher sein, dass Sie einen Beitrag dazu geleistet haben, dieses wichtige Thema „gutes Leben im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ hervorragend auszubuchstabieren und vor allen Dingen auch für die Zukunft handhabbar aufzubereiten.
Wie gesagt, wir wünschen uns, dass wir mit den Maßnahmenempfehlungen der Enquetekommission nun in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten, in den Gemeinden, aber auch auf Landesebene gemeinsam weiter daran arbeiten, dass wir dieses gute Leben im Alter in Mecklenburg-Vorpommern Wirklichkeit werden lassen. Wir stehen dafür bereit, und wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen, vor allen Dingen Außenstehenden, mag das Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern zunächst mal sehr technisch erscheinen. Die Bedeutung dieses Gesetzes für die Behandlung der einzelnen Patientinnen und Patienten und die Bedeutung dieses Gesetzes für die bessere Erforschung und in der Folge für die gezieltere Behandlung von Krebspatientinnen und Krebspatienten dürfen jedoch nicht gering eingeschätzt werden. Im Gegenteil, das Krebsregistrierungsgesetz ist dazu da, die Behandlung und im Idealfall natürlich die Heilungschancen einer gerade in einer älter werdenden Gesellschaft sehr häufigen Erkrankung zu verbessern.
Mit dem Krebsregistrierungsgesetz, meine Damen und Herren, stimmen wir, der bundesgesetzlichen Regelung folgend, die klinische und die epidemiologische Krebsregistrierung aufeinander ab und stellen die systematische Sammlung von Informationen über das Vorkommen von Krebs und über die Qualität und den Erfolg von Behand
lungen auf gesetzliche Füße. Das vorliegende Gesetz führt inhaltlich das fort, was wir 2011 durch das Gesetz über das Zentrale Klinische Krebsregister begonnen haben.
In den vergangenen Jahren wurden die Daten der vier regionalen Krebsregister in Greifswald, in Neubrandenburg, in Rostock und in Schwerin sukzessive abgeglichen, synchronisiert, und jetzt definieren wir ein zentrales Krebsregister als das Referenzregister für MecklenburgVorpommern. Das dient dem Wohle der Patientinnen und Patienten. Diesbezüglich regeln wir nicht nur, was gesammelt und verarbeitet werden darf, sondern selbstverständlich auch, wie das geschehen muss, wie die Daten aufbewahrt werden müssen, mit welchen Sicherheitsstandards sie übermittelt werden müssen, Stichwort „Widerspruch“. Die Ausschussvorsitzende Frau Tegtmeier ist bereits darauf eingegangen.
Wir haben mit unserem Koalitionsantrag auch noch mal die Position der Patientinnen und Patienten gestärkt
und eine entsprechende Vertreterin, einen entsprechenden Vertreter in den Beirat dieses Registers berufen.
Meine Damen und Herren, alle diese Maßnahmen dienen unterm Strich dem Zweck, auch als Mecklenburg-Vorpom- mern alles zu tun, die Ziele des nationalen Krebsplans erreichen zu können, als da wären: eine bundesweit vergleichbare Erfassung und Auswertung von Daten und deren effektive Verwendung für die Behandlung durch die Gewährleistung eines Zugriffs für die behandelnden Ärzte und für die Krankenhäuser. Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, werden die Behandlung von Krebs verbessern. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das aktuelle Psychischkrankengesetz gilt in unserem Bundesland unverändert seit 2000. Es regelt die Hilfen und die Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten und es regelt die Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Maßregelvollzug, also solchen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Straftat begangen haben.
Seit dem Jahr 2000 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbringung in zentralen Punkten durch die Rechtsprechung geändert. Dabei ging es beispielsweise darum, unter welchen Voraussetzungen eine Durchführung der Unterbringung durch private Anbieter erfolgen kann, wann eine ärztliche Behandlung auch gegen den Willen der Betroffenen, also ärztlicher Zwang, zulässig ist.
Meine Damen und Herren, hier bestand zweifelsohne dringender Anpassungsbedarf, dem wir – Ministerin Hesse ist schon darauf eingegangen – mit vorliegendem Gesetzentwurf in vollem Umfang Rechnung zu tragen
glauben, indem wir beispielsweise ganz klar regeln, dass der Maßregelvollzug nur dann privatisiert werden darf, wenn private Träger von wirtschaftlichen Zwängen und Motiven freigestellt sind, wenn wir sicherstellen, dass die Einrichtungsleitung und die Ärzte in Leitungsfunktionen unter ganz streng definierten Voraussetzungen beliehen werden und die Angelegenheiten des Maßregelvollzugs der Fachaufsicht des Sozialministeriums unterstehen.
Bei den Regelungen zum ärztlichen Zwang bringt das neue Gesetz die psychisch Erkrankten in eine stärkere, aktivere Rolle. Es geht um Einbeziehung in den Therapieprozess, es geht um ein weitgehendes Einverständnis statt Zwang. Sollte bei ausbleibendem Einverständnis trotzdem eine akute und objektive Gefahr der Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegen, dann wird natürlich Zwang angewendet werden müssen. Dieser Zwang muss aufgrund seiner großen Bedeutung immer durch ein Gericht legitimiert werden. Das regelt das Gesetz ganz klar noch mal im Sinne der Rechte der Patientinnen und Patienten und auch in dem Sinne eindeutiger, dass für alle praktisch an der Umsetzung Beteiligten ein eindeutiges, ein rechtsstaatliches Verfahren definiert wird.
Meine Damen und Herren, zentrales Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Stärkung der Rechte psychisch Kranker, beispielsweise durch die Festlegung einer besseren, einer verständlicheren, einer lückenlos dokumentierten Information der Betroffenen über die Entscheidungen und deren Begründungen. Alle Maßnahmen, die Grundrechte von Patientinnen und Patienten betreffen, dürfen grundsätzlich nur von Ärztinnen und Ärzten verfügt und vollzogen werden. Es gibt verbesserte, ausgeweitete Dokumentations-/Überwachungspflichten. Das führt dazu, dass Betroffene die Entscheidungen besser nachvollziehen können, und das führt ebenfalls dazu, dass Gerichte diese Maßnahmen auch im Nachhinein wirksamer überprüfen können.
Meine Damen und Herren, zudem passen wir die Definition von Menschen mit psychischen Krankheiten dem aktuellen wissenschaftlichen und dem praktischen Stand der Dinge an. Qualitätsmanagement, Therapiekonzepte sind für die ärztliche Zunft gesetzlich festgeschrieben. Damit, meine Damen und Herren, verfügen wir unter dem Strich über ein modernes Gesetz, das eine gute Versorgung von Menschen in Krisensituationen ermöglicht und sowohl die Interessen der Betroffenen als auch die Interessen der Praktikerinnen und Praktiker berücksichtigt.
Nun gab es hier in der Aussprache – und auch die vorliegenden Änderungsanträge der GRÜNEN dokumentieren das – einige Kritik. Davon möchte ich zunächst einmal als falsch zurückweisen, wie von Frau Stramm behauptet, dass es nur ein einziges anderes Bundesland gibt, was diese beiden Rechtsmaterien in einem Gesetz regelt.
Nach meinem Kenntnisstand sind es
mit Mecklenburg-Vorpommern sechs Bundesländer, die das tun: Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Ich weiß nicht, wo Sie Ihre Informationen hernehmen.
Es ist so, dass auch der Änderungsantrag der GRÜNEN im Bereich der Entschließung darauf abzielt, zukünftig diese beiden Materien voneinander zu trennen. Wir halten diese Kritik für unbegründet. Natürlich ist es zunächst einmal so, dass es eine entsprechende Rechtstradition gibt. Seit jeher werden diese Materien in einem Gesetz bei uns geregelt.
Es geht in beiden Fällen um Menschen mit psychischen Erkrankungen. Es gibt also solche, die entsprechend normal untergebracht und behandelt werden, und es gibt Leute, die aufgrund einer solchen psychischen Erkrankung eine rechtswidrige Tat begehen und daraufhin im Maßregelvollzug behandelt werden. Übrigens hat – der Name ist schon gefallen, allerdings in einem anderen Zusammenhang – Professor Schläfke in der Anhörung dieses Vorgehen explizit als praktikabel dargestellt.
Es hat niemand in der Anhörung gesagt, dass das durch diese Zusammenlegung nicht klar strukturiert ist.
Es hat auch niemand gesagt, dass es eine Verwechslungsgefahr in der Praxis gibt.
Niemand hat gesagt, dass die Anwendung des Gesetzes durch diese Zusammenlegung erschwert wird.
Nein,
nein, ganz wesentlich ist von Stigmatisierung gesprochen worden. Also die Anzuhörenden, die diese Zusammenlegung kritisiert haben, haben eine Stigmatisierung der betroffenen Menschen kritisiert.
So, und das haben wir zur Kenntnis genommen. Da machen wir uns das auch irgendwie nicht leicht, wenn die Praktikerinnen und Praktiker, die Experten sagen, das führt zu einer Stigmatisierung – wohlgemerkt nicht alle Praktikerinnen und Praktiker, aber doch die Mehrheit der dort Angehörten. Trotzdem bleiben wir in der Abwägung bei diesem gemeinsamen Gesetz, eben weil uns keine Erkenntnisse vorliegen, dass in der Öffentlichkeit – und übrigens auch in der Fachöffentlichkeit, denn das war eine Vermutung einer möglichen Stigmatisierung – eine solche tatsächlich vorliegt. Niemand setzt einen psychisch erkrankten Menschen in einer Unterbringung gleich mit einem Straftäter, der diese Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen hat. Das ist in unseren Augen am Ende eine theoretische Konstruktion. Diese Gleichsetzung findet nicht statt.
Die GRÜNEN fordern in ihrem Änderungsantrag Beratungs- und Beschwerdestellen und einen Krisendienst.
Wir halten diese beiden von den GRÜNEN vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht erforderlich. Zunächst einmal ist es so, dass die Kommunen in unserem Bundesland einen solchen Krisendienst einrichten können, wenn sie das denn für erforderlich halten.
Und Patienten- und Beschwerdestellen, die haben wir in der Tat in sehr ausreichendem Maße in unserem Bundesland. Es gibt die Fachaufsichten, es gibt die Besuchskommission, es gibt den Petitionsausschuss,
es gibt den Bürgerbeauftragten, es gibt internationale Gremien, die genau für diese Aufgabe gewappnet sind und zur Verfügung stehen.
Es wird angesprochen im Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das uneingeschränkte Weisungsrecht des zuständigen Landrates.
Hier möchte ich zunächst einmal sagen, dass diese Regelung im Gesetzentwurf nahezu wortgleich auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu finden ist. Schon allein, weil das auch eine Ursache für die Novellierung ist, sehen wir keine Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen. Wir würden Sie aber mal ermuntern, an der Stelle einen Perspektivwechsel einzunehmen. Es geht am Ende um die Fachaufsicht und es geht am Ende auch um den Schutz der Betroffenen.
Man kann daraus, sage ich mal, konstruieren, dass ein Landrat nachts um 3.00 Uhr höchstpersönlich irgendwo tief in irgendwelche Entscheidungen eingreift, aber das ist einfach eine unsachgemäße Interpretation,
die Frau Stramm auch hier in ihren Ausführungen ins Feld geführt hat. Die Landräte und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, die haben dafür fachkundiges, sachkundiges, zuständiges Personal.
Diesem Personal ist im Grunde überlassen,
in diesen Fällen tätig zu werden. Diesem Personal entsprechende Möglichkeiten zu geben und am Ende im Zweifel für den Schutz der Betroffenen einzustehen,
diese Regelung fordert nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern dieses werden wir auch in unserem Psychischkrankengesetz entsprechend umsetzen.
Ein letztes Wort zur persönlichen Inaugenscheinnahme, die auch im Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesprochen wird.
In einem Entschließungstext, genau.
Die persönliche Inaugenscheinnahme, meine Damen und Herren, hat es schon immer gegeben.
Diese persönliche Inaugenscheinnahme regeln wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf lediglich klarer. Dass die Oberbürgermeister und die Landräte das nicht persönlich durchführen, habe ich bereits ausgeführt. Dementsprechend sehen wir auch an dieser Stelle keine Notwendigkeit, von der von uns vorgesehenen Regelung abzuweichen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege Koplin, es ist zwar die Zeit der Europameisterschaft und Sie nehmen sich daran ein Beispiel und dribbeln hier wie ein Wilder mit kleinsten Details und Interpretationen aus der Anhörung,
aber ich muss Ihnen eine traurige Botschaft übermitteln: Sie spielen auf das falsche Tor, Sie machen hier zwar alle schwindelig, aber Sie spielen auf das falsche Tor. Und ich muss sagen, es ist doch am Ende widersprüchlich. Wir haben gerade zusammen in der Enquetekommission sehr sachlich, das muss ich sagen, und sehr kooperativ
viele Gedanken darauf verwendet, wie wir in Mecklenburg-Vorpommern langfristig
die medizinische und pflegerische Versorgung in der Fläche sichern können.
Jetzt hat es in der Versorgungsregion WolgastGreifswald-Anklam eine Situation gegeben, in der sich die Träger und die Betreiber der Krankenhäuser in Wolgast und Anklam darauf verständigt haben, dass der Fortbestand ihrer Standorte davon abhängt, dass sie gemeinsam zu einer veränderten Arbeitsteilung kommen. Und auf einer breiten Basis ist in der Runde der Planungsbeteiligten und im zuständigen Sozialministerium die Entscheidung getroffen worden, dass es besser ist, eine solche veränderte Arbeitsteilung vorzunehmen und mit Blick auf die Qualität, auf die Fälle, auf die Fachkräftesituation, auf die Wirtschaftlichkeit, aber vor allen Dingen auch mit Blick auf die Versorgung einer gesamten Region diese Bescheide zu erlassen und damit zu verhindern, dass diese Standorte unter Druck kommen. Das ist eigentlich auch im Geiste dessen, was wir in der Enquetekommission besprochen haben.
Ministerin Hesse ist in ihren Ausführungen gerade sehr intensiv darauf eingegangen und hat gesagt, es ist ja nicht damit getan, nur einen Standort, eine Fachabteilung in den Blick zu nehmen, sondern wir sind dafür zuständig, eine gesamte Versorgungsregion in den Blick zu nehmen,
und zwar nicht nur den stationären Sektor, sondern auch den ambulanten Sektor und weitere Heilberufe, die einen Beitrag zu der Versorgung leisten. Genau das geschieht ja, wenn darüber gesprochen wird, dass beispielsweise die Kassenärztliche Vereinigung sagt, selbstverständlich sichern wir die kinderärztliche Versorgung auch im Bereitschaftsdienst ab und arbeiten darüber hinaus an Lösungen, Anlaufpraxen und dergleichen vorzusehen.
Sie haben genau diese Abwägungen als eindimensional bezeichnet in Ihrem Wortbeitrag,
gleichzeitig aber die Empfehlungen der Enquetekommission, die eine sehr ähnliche Sprache sprechen, nämlich Gesamtkonzepte in den Blick zu nehmen und dafür zu sorgen,
dass die Versorgung in der Fläche gewährleistet bleibt
und Kooperation, integrierte regionale Strukturen zu fördern,
die haben Sie unterstützt.
Nun sagen Sie, ja gut, aber an dieser Stelle in Wolgast gilt das nicht. Das finde ich wirklich sehr widersprüchlich. Ich muss auch sagen, ich war die ganze Zeit in der Anhörung zugegen und mir ist das deshalb, um ehrlich zu sein, auch nicht aufgefallen, dass irgendwo in der Aktenlage etwas im Nachgang möglicherweise nicht so zu Protokoll gegeben worden ist, wie das wünschenswert gewesen wäre. Aber ich kann Ihnen sagen, die Dinge, die Sie hier vorgetragen haben, sind in der Anhörung nicht unwidersprochen geblieben. Es war mitnichten so, dass Sie eine Reihe von Fakten aneinandergereiht und alle gesagt haben, ja, so ist das, sondern Sie haben hier einen Teil der dort vorgetragenen Informationen zitiert und sich daraus eine Begründung gestrickt, die Ihr Anliegen unterstützt.
Wir vertreten an der Stelle eine andere Auffassung, sagen aber gleichzeitig, es geht uns allen um dasselbe Thema, allen demokratischen Kräften, und das ist: Versorgung sichern, zukunftssichere Strukturen schaffen und vor allen Dingen, ein einfaches Wegbrechen von Versorgungsstrukturen aufgrund des Mangels an Fällen, an Fachkräften und am Ende auch an Finanzmasse zu verhindern. Dabei streiten wir einfach über den richtigen Weg und das sollten wir meines Erachtens auch weiterhin tun. Da gehen die Meinungen auch in diesem Hause kontrovers auseinander.
Ich möchte mich jetzt an dieser Stelle darauf konzentrieren, auf der Grundlage unserer Entschließung, die wir als SPD und als CDU im Ausschuss vorgelegt haben, noch
mal dieses gemeinsame Ziel in den Blick zu nehmen und die sachlichen Argumente vorzutragen, die unseres Erachtens am Ende nicht vom Tisch zu wischen sind und die uns auch in den nächsten Jahren in MecklenburgVorpommern beschäftigen werden, nicht nur in der Versorgungsregion Greifswald, Wolgast und Anklam. Das ist zunächst mal der erste Punkt, den wir in dem Entschließungsantrag ansprechen: „Der Landtag teilt die Auffassung der Volksinitiative, dass in Wolgast ein leistungsfähiges Krankenhaus erhalten bleiben muss.“
Ganz genau, meine Damen und Herren, darum geht es. Genau darum geht es: zu verhindern, dass eine nicht tragfähige Konstellation am Ende gegebenenfalls sogar dazu führt, dass ein gesamter Standort wackelt. Also Bekenntnis zu den Standorten, die Kollegin ist bereits einmal kurz darauf eingegangen.
Dieses Ziel vor Augen habend, musste das Sozialministerium gemeinsam mit den Planungsbeteiligten mit Anträgen umgehen, die die Krankenhäuser Anklam und Wolgast selber gestellt haben. Darin ging es darum, mit einer veränderten Arbeitsteilung letztlich beide Standorte zu stärken,
durch die Ansiedlung der Kinder- und Jugendmedizin plus der bestehenden Gynäkologie und Geburtshilfe in Anklam und gleichzeitig durch eine Profilierung des Krankenhauses Wolgast durch die Sanierung des Bettenhauses, durch die Errichtung einer zentralen Notfallversorgung mit Aufnahmestation – das ist etwas, was der gesamten Tourismusregion dient, was allen Menschen dient, übrigens auch Kindern dient, die natürlich dort in so einer Erstaufnahmestation betreut werden –, durch mehr Palliativmedizin, durch die Schaffung einer geriatrischen Tagesklinik, das Ganze untersetzt mit einem Investitionsvolumen von über 9,5 Millionen Euro.
Das sind die Maßnahmen, die sich ganz konkret auf die Sicherung des Standortes Wolgast beziehen. Und wer von diesem Hintergrund, vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen ein rein schwarzes Bild von der Situation in Wolgast zeichnet, der verschließt bewusst die Augen vor diesen stärkenden Maßnahmen. Der redet übrigens am Ende auch den Standort schlecht.
Patienten brauchen auch …
Ja, Kollege Ritter, Patientinnen und Patienten wollen auch ein Vertrauen in die Leistungsfähigkeit ihrer Versorgungsstrukturen haben, und das ist nicht der Fall,
wenn überall mit schlimmsten Unterstellungen und schlimmsten Behauptungen agiert wird und dem auch Vorschub geleistet wird.
Und wer ein ganz schwarzes Bild von der Situation in Wolgast zeichnet, der lässt vor allen Dingen einen gesellschaftlichen Fakt völlig außer Acht, und darauf bin ich gerade schon eingegangen: Die Gruppe der älteren Menschen in unserem Bundesland wächst beständig
und diese Gruppe hat ein berechtigtes Interesse an einem guten Leben im Alter.
In der Enquetekommission haben wir daher
gerade einvernehmlich empfohlen...
Ich merke, ich rege hier kollegiale Gespräche an. Das finde ich gut, aber Sie können ja danach noch mal nach vorn kommen und dann auch den Rest teilhaben lassen.
Also gerade die wachsende Zahl der Älteren,
gerade deren berechtigtes Interesse an einer guten Versorgung ist in der Enquetekommission besprochen worden. Wir haben gesagt, wir müssen geriatrische Angebote deutlich ausweiten.
Das geschieht übrigens gerade am Standort Wolgast und wird auch einen positiven Beitrag zur Versorgung in der Region leisten. Ich bitte Sie einfach mal darum, diesen Fakt genauso emotional zu würdigen wie die anderen Begleitumstände.
Ja, das ist sozusagen eine Frage der Empathie für alle Bevölkerungsgruppen und darum geht es,
darum geht es. Darum geht es nämlich, wenn man sagt, man spielt nicht die eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere aus,
sondern man versucht, Gesamtkonzepte,
Gesamtkonzepte zu finden, die langfristig tragfähig sind.
So, und vor dieser Aufgabe
stehen am Ende alle Versorgungsbeteiligten in Mecklenburg-Vorpommern, kooperativ eine gute medizinische Betreuung zu gewährleisten, und das auch für die Region Greifswald-Wolgast-Anklam, letztlich runter bis Pasewalk, natürlich auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin.
Ministerin Hesse ist auf die Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sicherstellung eingegangen.
Sie hat auch gesagt, dass natürlich weiterhin Kinder in Wolgast erstversorgt werden, dass eine Anlaufpraxis in Wolgast und saisonale Angebote auf Usedom in Vorbereitung sind und dass ein sehr schneller Zugriff auf Expertenwissen durch telemedizinische Konferenzen zwischen Wolgast und Greifswald erfolgen wird.
Einzig und allein auf ein stationäres Angebot an einem Standort abzustellen und nicht das integrierte Versorgungsnetzwerk für die gesamte Bevölkerung, für die gesamte Region in den Blick zu nehmen, greift unseres Erachtens deutlich zu kurz. Wir unterstützen daher unsere Ministerin Hesse ausdrücklich bei dieser Aufgabe, gute und zuweilen auch neue Kooperationen und eine langfristig sichere Arbeitsteilung zu befördern, denn davon profitieren nämlich die Beschäftigten, weil die eine gute Perspektive wollen, die wollen ein gutes Arbeitsumfeld haben. Davon profitiert die Qualität, weil an allen Standorten ausreichend Fälle und auch ausreichend Routine vorhanden sind. Davon profitieren am Ende auch die Patientinnen und Patienten, die unter dem Strich nämlich eine gute,
fachkundige und langfristig sichere Versorgung wollen.
Das wird vor allem dann gelingen, wenn der ambulante Sektor und der stationäre Sektor weiter verschmelzen und jeder in der Region seinen bestmöglichen Versorgungsbeitrag leistet, ihn leisten darf, und am Ende natürlich auch dafür gratifiziert wird.
Ich möchte an dieser Stelle noch auf einige rechtliche Aspekte eingehen, die auch in der Anhörung trotz mehr
facher Nachfrage meinerseits weitgehend ausgeblendet wurden. Die veränderte Arbeitsteilung zwischen Wolgast und Anklam ist durch bestandskräftige Bescheide unterlegt und niemand hat vorgetragen, auf welcher rechtlichen Grundlage und auf welcher inhaltlichen Grundlage diese Bescheide gemäß Paragraf 49 Verwaltungsverfahrensgesetz widerrufen werden sollen.
Kollege Koplin ist auf das Thema Sicherstellungszuschläge eingegangen. Sicherstellungszuschläge können gezahlt werden, wenn ein gesamtes Krankenhaus defizitär ist, und nicht, wenn es aufgrund der Konstellation in einer wirtschaftlichen Schieflage ist, die bedeuten würde, eine Quersubventionierung vorzunehmen, bis am Ende dann tatsächlich das gesamte Krankenhaus defizitär ist. Das ist in unseren Augen keine Strategie, mal davon abgesehen, dass eine weitere Voraussetzung für die Sicherstellungszuschläge ist,
dass diese dann bezahlt werden, wenn eine Versorgung für das in Rede stehende Fachgebiet in der Region insgesamt nicht mehr gewährleistet wäre. Dazu hat es Aussagen in der Anhörung gegeben und dazu hat es beispielsweise auch Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben, dass gerade das nicht der Fall ist. Das heißt, möglicherweise würde auch dieser Grund gegen Sicherstellungszuschläge sprechen, dass nämlich die Versorgung eben gerade nicht „nicht sichergestellt“ ist.
Nicht umschiffen möchte ich abschließend das Thema Geburtshilfe. In der Tat stehen weite Teile unseres Landes vor der Herausforderung, das Wahlrecht der Frauen, das Wahlrecht der Eltern hinsichtlich der Geburt zu gewährleisten und eine gute und in meinen Augen übrigens auch unverzichtbare und unschätzbar wichtige Hebammenversorgung sicherzustellen. Auch hier sind die Grundvoraussetzungen Kooperation und gute Risikoselektion.
Kürzlich hat das Sozialministerium unter Ministerin Hesse im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Guter Start ins Leben“ Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Ärzteschaft, aus dem Bereich der Hebammen zu Wort kommen lassen. Bei Risikoschwangerschaften, da besteht Einigkeit, sind Eltern gut beraten, die leistungsfähige Medizin in den Krankenhäusern und in der Hochleistungsmedizin in Anspruch zu nehmen.
Normale risikoneutrale Schwangerschaften können auch in außerklinischen hebammengeführten Einrichtungen
qualitativ sehr hochwertig betreut werden.
Das zeigt auch die einzige Evidenz zu diesem Thema, die vor einiger Zeit vom Spitzenverband der Krankenkas
sen eingeholt wurde. Wenn man das natürlich gewährleisten will, braucht man allen voran Hebammen, die das leisten,
und dafür braucht man ein kooperatives Netzwerk in der Region. Dieses gilt es weiter zu stärken und die Rahmenbedingungen für eine solche Konstellation zu gestalten.
Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfassen: In Wolgast drohte ohne Anpassung ein viel größerer Verlust, denn das gesamte Krankenhaus befand sich in einer wirtschaftlichen Schieflage. Das hat auch in der Anhörung niemand, wirklich niemand bestritten. Es musste also gehandelt werden, um beide Standorte, in Wolgast und in Anklam, zu sichern und um ein sektor- übergreifendes Versorgungsnetzwerk zu stärken. Ein Widerruf der Bescheide würde diese Entwicklung konterkarieren. Konkretere Antworten und schlüssigere Konzepte für die gesamte Region, wie man unter den vorgetragenen Rahmenbedingungen die Versorgung langfristig sichern möchte, wurden letzten Endes im Ausschuss nicht vorgetragen und die wurden bisher auch hier nicht vorgetragen.
Einfach nur den alten Zustand wiederherzustellen, wäre unseres Erachtens verantwortungslos, und da möchte ich sagen,
dazu bekennen wir uns und wir akzeptieren daher auch die Entscheidung der Planungsbeteiligten auf breiter Basis. Gleichzeitig werben wir dafür, meine Damen und Herren, die Vorzüge der gestärkten Standorte Wolgast und Anklam stärker zu betonen und gemeinsam weiter an integrierten, regionalen, bevölkerungsbezogenen Versorgungskonzepten zu arbeiten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Prävention und die Versorgung von Diabetes-Patientinnen und -Patienten, das sind für uns in Mecklenburg-Vorpommern zwei Themen mit sehr großer Bedeutung.
Waren es 1998 noch rund sechs Prozent der Bevölkerung, die von Diabetes betroffen waren, stieg der Anteil in den folgenden neun Jahren auf fast neun Prozent. Es darf davon ausgegangen werden, dass die unmittelbaren Kosten der Erkrankung an Diabetes deutschlandweit bei über 13 Milliarden Euro liegen. Bei Einbeziehung der diabetesbedingten Folgeerkrankungen liegt dieser Wert selbstverständlich deutlich höher.
Im Rahmen der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ haben wir auf Grundlage eines Gutachtens von HGC auch über das Thema Diabetes mellitus gesprochen. 2010 traf die Diagnose des Diabetes auf 127.000 Menschen in Mecklenburg-Vor- pommern zu, nahezu hälftig auf Männer und Frauen verteilt, 65.000 Männer, 62.000 Frauen. Besonders gravierend ist der Diabetes in der Altersgruppe der über 65Jährigen zu beobachten, etwa 16 bis 23 Prozent dieser Generation haben mit der Erkrankung umzugehen. Das entspricht etwa der Hälfte aller Fälle.
Meine Damen und Herren, gerade der unter anderem durch Übergewicht, Bewegungsmangel, falsche Ernährung und negativen Stress begünstigte Typ-2-Diabetes lässt sich durch einen geänderten Lebenswandel in seiner Ausbreitung gut bekämpfen. Prävention – hier müssen wir anknüpfen. Viele der Handlungsfelder im Landesaktionsplan für Gesundheitsförderung und Prävention zielen auf eine positive Beeinflussung dieser Lebensweise ab. Ministerin Hesse ist darauf eingegangen.
Ebenfalls angesprochen wurden in dem Beitrag von Ministerin Hesse die Aktivitäten des Aktionsbündnisses Gesundheit.
Es wurde angesprochen das Diabetes-Innovationszentrum in Karlsburg, es wurde angesprochen die mobile DiabetesBeratung, die Möglichkeiten des Präventionsgesetzes, dessen Umsetzung und Ausgestaltung derzeit in Mecklenburg-Vorpommern ganz aktiv vorangetrieben wird. In dem Präventionsgesetz enthalten ist die Früherkennung von Typ-2-Diabetes als nationales Gesundheitsziel. Wir haben in der letzten Landtagssitzung bereits darüber gesprochen, auch wenn die Kollegin Stramm von den LINKEN das in ihrer hermetischen Wahrnehmung nicht zu sich vordringen lässt.
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle ganz besonders die Aktivitäten des Vereins der Diabetologen in Mecklenburg-Vorpommern.
Hier wird kontinuierlich an der Qualität der diabetologischen Versorgung gearbeitet
und es werden ganz wichtige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen betrieben, die wir brauchen, um die Beratung und die Unterstützung bei diesem gesunden Lebenswandel in die Fläche, in die Einrichtungen zu bringen, zum Beispiel für Diabetes-Assistentinnen und -Assistenten, Beratungen für die Hausärzte, für die Apotheken und für die Diabetologen selber.
Der Verein begleitet ebenfalls die Akkreditierung von Krankenhäusern zur diabetologischen Behandlung durch die Ärztekammer. Darüber hinaus hat der Verein der Diabetologen Mecklenburg-Vorpommern dieses Jahr das erste Mal einen Präventionspreis Mecklenburg-Vorpom- mern ausgelobt und mit 10.000 Euro dotiert.
Da geht es um ganz konkrete Verhaltensänderungen im Lebensumfeld. Das halten wir für einen hervorragenden Ansatz, den wir unterstützen.
Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden, es gibt eine große Vielfalt
an Ansätzen, Initiativen, Dingen, die in Mecklenburg-Vor- pommern zur Bekämpfung von Diabetes, zur Früherkennung, zur Prävention gemacht werden.
Wichtig, und das möchte ich betonen, wichtig ist unseres Erachtens in diesem Zusammenhang, dass es bei der weiteren Umsetzung dieser vielfältigen Projekte und Kampagnen zu einer besseren Koordinierung im Sinne eines Gesamtansatzes kommt.
Dazu gehört vor allen Dingen eine ehrliche Evaluation, wer mit den Maßnahmen, die angeboten werden, erreicht wird,
und umgekehrt, ob überhaupt auch die Zielgruppen davon profitieren, die nicht oder nicht ohnehin schon ge
sundheitsbewusst leben. Also Frage: Werden die Leute erreicht, die es am dringendsten gebrauchen könnten?
Es sollen nicht nur die Menschen ihr Konsum- und ihr Bewegungsverhalten ändern, sondern es muss sich auch die Umwelt wandeln, sodass allen Menschen ein gesundheitsbewusstes Verhalten leichter fällt, zum Beispiel mehr gesundes Essen
bei der öffentlichen Verpflegung, mehr Bewegung im Betrieb, gesunde Arbeitsplätze
als Normalität im Erwerbsleben, die Unterstützung von Sport, Bewegung und Ernährung in Kitas und Schulen, schärfere Bekämpfung von irreführender Werbung, zum Beispiel für stark zuckerhaltige Kinderlebensmittel, und einiges mehr. Wir brauchen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention.
Meine Damen und Herren, hierfür bedarf eines gesellschaftlichen Gesamtansatzes, der nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern durch geeignete Maßnahmen untersetzt wird, sondern der auf Bundesebene Bedeutung hat. Kollege Schubert hat angedeutet, dass Diskussionen auf Bundesebene im Gange sind. Ich habe Sie zumindest so verstanden, vielleicht haben Sie es auch nicht angedeutet. Auf jeden Fall gibt es auf der Bundesebene Diskussionen.
Kürzlich haben zwei Fußballmannschaften gegeneinander gespielt. Das waren der FC Diabetes – das sind Experten aus dem Bereich des Diabetes – und die Bundestagskicker aus dem Gesundheitsausschuss, die in dem Bereich tätig sind. Die spielen immer Fußball und haben eine dritte Halbzeit, in der sie sich unterhalten über die Themen, unter anderem über das Thema „Bundesweiter Diabetes-Plan“. Sie haben sich die Karten gelegt und gesagt, wir machen uns auf den Weg, einen solchen gesellschaftlichen Gesamtansatz auch im Bundestag auf die Reise zu bringen, und wir begrüßen außerordentlich, dass da wieder Schwung in die Diskussion um einen solchen deutschen Diabetes-Plan gekommen ist. Ein solcher deutscher Diabetes-Plan wäre unseres Erachtens eine sehr wertvolle Grundlage für die Aktivitäten der Länder in den Handlungsfeldern
Früherkennung, Versorgungsforschung, Versorgungsangebote, also Disease-Management-Programme,
Aufklärung über und Bekämpfung von Diabetes als ressortübergreifende Aufgabe.
Die Schaffung eines solchen bundesweiten DiabetesPlans unterstützen wir weiterhin auch als MecklenburgVorpommern ausdrücklich.
Ich sage bewusst „weiterhin“, weil 2014 schon im Bundesrat einem solchen nationalen Diabetes-Plan zugestimmt wurde.
Zusammenfassend geht es …
Ja.
Das freut mich.
Ich möchte noch einmal klarstellen, worum es geht. DIE LINKE hat in der letzten Landtagssitzung einen Antrag gestellt. Darin stand, die Landesregierung möge endlich den Rahmenplan für das Thema Prävention in Mecklenburg-Vorpommern vorlegen, und das bis zu einem gewissen Datum XY. Ich bin dann hier ans Rednerpult getreten und habe gesagt, diesen Antrag müssen wir leider ablehnen, weil er insofern nicht sinnvoll ist, weil a) nicht die Landesregierung alleine den Rahmenvertrag für die Präventionsstrategie aufstellt, sondern das eine „gemeinschaftliche Aufgabe“ der Beteiligten sein muss. Das sieht der Bundesgesetzgeber so vor, beispielsweise die Krankenkassen sind da mit dabei und etliche andere, unter anderem auch die Landesregierung. Das war Punkt eins.
Der zweite Punkt war – Frau Stramm, ich erkläre Ihnen das auch gerne zum dritten Mal –, dass wir hier nicht Anträge von den LINKEN beschließen, in denen steht, die Landesregierung soll etwas erarbeiten, woran sie schon längst arbeitet, denn die Runde zur Erarbeitung dieser Landesstrategieprävention tagt. Wir haben hier sachlich richtig gesagt, die befinden sich in einer
in unseren Augen konstruktiven Abstimmung und deren Ziel ist es, sie im Sommer fertigzustellen.
Wozu der Antrag der LINKEN dann ist, kann ich Ihnen nicht sagen.
Ja, da geht es um Diabetes, Frau Gajek. Also haben Sie ihn noch nicht gelesen?!
Ich wollte gleich noch dazu reden. Langsam wird es mir hier ein bisschen …
Okay, Frau Stramm, ja, ist das in Ordnung?
So. Es ist einfach in meinen Augen nicht so sonderlich sinnvoll, während eine Runde bereits daran arbeitet, jetzt einen Teilnehmer dieser Runde – in dem Fall die Landesregierung –, sagen wir mal, nageln zu wollen,
weil es einfach nicht von dem allein abhängt. Wir sind mit allen Mitteln dabei, das zügig zu einem Abschluss zu bringen, vor allen Dingen aber die richtigen Prämissen zu setzen, das ist das Wichtige. Den gesamtgesellschaftlichen Ansatz, den Bundesdiabetesplan, unterstützen wir.
Zusammenfassend geht es um eine nachhaltige, gut koordinierte Stärkung der Prävention, Früherkennung und Behandlung. Unser Antrag, den wir heute eingebracht haben, gilt diesem Anliegen und er gibt den laufenden Prozessen hier in unserem Land richtig Rückenwind,
hier im Land und auf der Bundesebene, und deshalb bitten wir um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wesentlichen Dinge zur Situation in der Versorgungsregion Greifswald, Anklam und Wolgast sind auch in dieser Debatte bereits gesagt worden. Ich möchte das noch einmal, insbesondere mit Blick auf den Redebeitrag unserer Ministerin Birgit Hesse, zusammenfassen.
Die an der Versorgung beteiligten Krankenhäuser in Wolgast und Anklam selber haben angezeigt, dass sich etwas an der Arbeitsteilung und an der Struktur ändern muss, wenn wir langfristig Versorgungssicherheit herstellen wollen. Das ist der Kern und der Ausgangspunkt aller Entwicklungen, die sich in diesem Bereich ergeben haben. Erst anschließend, erst nach der Aufforderung der Versorgungsbeteiligten der beiden Standorte Anklam und Wolgast, haben die zuständigen Planungsbeteiligten sich hingesetzt und haben in sehr ernsthaften Verhandlungen vereinbart, dass das Profil beider Standorte, Wolgast und Anklam, zu schärfen ist und dass so der langfristige Bestand für die Versorgung der Bevölkerung zu sichern ist.
Die Details dieser Vereinbarung sind hier im Landtag nun schon mehrfach besprochen worden, Stichwort Stärkung der Geriatrie, der Intensivmedizin und der Notfallversorgung in Wolgast, Ausbau der Gynäkologie, Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin in Anklam. Kollege Koplin ist aus verständlichen Gründen darauf nicht eingegangen, beide Krankenhäuser vermelden mittlerweile, dass sich die Versorgung in den genannten Bereichen positiv entwickelt –
das ist keine Selbstverständlichkeit für diese Versorgungsregion, es ist ein hervorragender Umstand, den Sie hier möglicherweise natürlich aus parteipolitischen Interessen nicht so benennen – und dass auch arbeitsfähige Strukturen entstanden sind, in kürzester Zeit, mit fachkundigem Personal, mit Routinen der Versorgung der Bevölkerung in der Region und übrigens auch der Touristinnen und Touristen in dieser Region.
Zwischenzeitlich – wir haben das Thema bereits mehrfach im Landtag behandelt – hat sich natürlich auch an den Rahmenbedingungen und an den Ursachen für die Bitte der Betreiber, das Leistungsspektrum der Krankenhäuser zu verändern, nichts geändert. Deshalb erscheint es kaum vorstellbar, dass seitens des Sozialministeriums die von der Volksinitiative geforderte Rücknahme des Bescheides sich überhaupt begründen lässt.
Mit Blick auf die Überweisung der Volksinitiative in den Sozialausschuss möchte ich natürlich auch noch mal an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, um da die Erwartungshaltung etwas auf realistische Füße zu stellen, dass wir als Landtag nicht für die Krankenhausplanung zuständig sind. Nichtsdestotrotz ist es aber so, dass wir selbstverständlich die Aktivitäten der Bürgerinitiative für den Erhalt der Gynäkologie und der Geburtshilfe sowie der Kinder- und Jugendmedizin am Kreiskrankenhaus Wolgast respektieren. Da wurden mit sehr viel Elan Tausende Unterschriften gesammelt und das hat ein ganz konkretes Ergebnis, nämlich dass wir das Thema heute für die Durchführung einer Anhörung in den Sozialausschuss überweisen. Ich kann Ihnen versichern, im Rahmen dieser Anhörung werden wir alle Argumente, aber selbstverständlich auch alle Gegenargumente mit einer Vielzahl von Experten und Beteiligten noch einmal sehr ausführlich diskutieren und bewerten.
Meine Damen und Herren, letztlich werden wir aber auch im Sozialausschuss an einer Wirklichkeit nicht vorbeikommen, nämlich dass – Ministerin Hesse ist darauf eingegangen – alle Beteiligten der Planungsbeteiligtenrunde der in Rede stehenden Arbeitsteilung zwischen Wolgast und Anklam zugestimmt haben, und nicht einfach nur so, sondern um eine langfristige Sicherung von Versorgung zu erreichen und vor allen Dingen noch mehr, um einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Fachdisziplinen zu verhindern.
Ich bin im Rahmen der Aussprachen zuvor hier im Landtag darauf eingegangen und das ist übrigens auch Sinn und Zweck der von Ihnen, sagen wir mal, ausschnitthaft tendenziös zitierten Dinge aus dem Enquetebericht: Von einem planlosen, erratischen Wegbrechen von einzelnen Abteilungen und Strukturen profitiert am Ende niemand. Und um das auch noch mal klarzumachen: Eine solche Ablehnung von gezielten Anpassungen, wie hier insbesondere von der LINKEN, im weiteren Verlauf wahrscheinlich auch von den GRÜNEN eingefordert,
also solche gezielten Anpassungen abzulehnen, bedeutet am Ende, dass man damit lebt,
dass solche Abteilungen auch einem ruinösen Wettbewerb unterliegen und möglicherweise dann, ohne dass man strategisch darauf eingerichtet ist, nicht mehr der Versorgung zur Verfügung stehen. Das wollen wir verhindern, weil das sozusagen nicht nur in Wahlkampfzeiten, sondern vor allen Dingen auch außerhalb von Wahlkampfzeiten, Kollege Koplin, keinem Patienten nützt, keinem Angehörigen nützt und vor allen Dingen keinem Beschäftigten dieser Einrichtung nützt.
Wenn wir beim Thema Beschäftigung sind: Es bleibt dabei – und da nützt es auch nicht, jetzt den Teufel an die Wand zu malen –, heute und in Zukunft werden in der Versorgungsregion Vorpommern-Greifswald und heute und in Zukunft werden auch in allen anderen Regionen des Landes alle Menschen, alle Arbeitskräfte, alle Fachkräfte gebraucht, die einen Versorgungsbeitrag in Medizin und Pflege leisten können. Alle werden gebraucht,
was man übrigens auch daran erkennt, dass mir kein Fall bekannt ist von einem Beschäftigten oder einer Beschäftigten im Kontext dieser Umstrukturierung, die nicht wunschgemäß eine Weiterbeschäftigung an einem Standort sozusagen gefunden hat. Alle werden gebraucht, aber wir werden bereit sein müssen, im Interesse der langfristigen Sicherung der Versorgung die Arbeitsteilung jeweils anders bezogen zu überdenken und auch anzupassen, und dazu sind wir bereit.
Letzten Endes geht es doch – und genau das ist in unseren Augen der Kern der Maßnahmenempfehlungen der Enquetekommission – darum, die Standorte der medizinischen und pflegerischen Versorgung überhaupt zu er- halten, insbesondere im ländlich-peripheren Raum. Da beachten wir eine Vielzahl von Dingen: die demografische Entwicklung, die Nutzungszahlen, die vorhandenen Kapazitäten, die geografische Verteilung – Ministerin Hesse ist darauf eingegangen – und vor allen Dingen beachten wir dabei den überaus angespannten Fachkräftemarkt.
Wenn der wirtschaftliche Bestand – und da appelliere ich wirklich eindringlich –, wenn der wirtschaftliche Bestand von Einrichtungen und Versorgungsangeboten insgesamt gefährdet ist, dann ist es rational besser, das Angebot durch Umstrukturierungen zu erhalten, deutlich besser, als die offensichtlich von Ihnen favorisierte Strategie „Ganz oder gar nicht“ zu verfolgen. Ich muss wirklich sagen, diese kritische Situation für die Versorgung in der Region Vorpommern-Greifswald, diese kritische Situation auch für die Beschäftigten parteipolitisch hier zu instrumentalisieren, wie das seitens der LINKEN eben zu hören war, das halte ich für problematisch.
Meine Damen und Herren, trotz allen Unmuts und allen Ärgers müssen wir unseres Erachtens festhalten: Der Krankenhausstandort in Wolgast ist mit einer gestärkten Geriatrie und einer gestärkten Notfallversorgung, von der übrigens auch Kinder und Touristen profitieren, langfristig auf sichere Beine gestellt worden. Genau dieses Ergebnis dieser Anpassungsmaßnahmen, dieser veränderten Arbeitsteilung, auch wenn sie jetzt im Augenblick wirklich für sehr viel Ärger sorgt, genau diese Anpassungsmaßnahme ist unseres Erachtens im Sinne der Bevölkerung und ist auch gut für die Region. Im Gegenteil hätte ein einfaches „Weiter so“ die Versorgungssicherheit sehr ernsthaft gefährdet. Auf die besondere Herausforderung mit Blick auf Usedom und die Urlaubssaison ist Ministerin Hesse eingegangen, Stichwort „pragmatische Lösung mit der Kassenärztlichen Vereinigung“.
Meine Damen und Herren, ich möchte es an dieser Stelle damit bewenden lassen. Wie gesagt, wir überweisen heute die Bürgerinitiative in den Sozialausschuss, um dort eine Expertenanhörung durchzuführen.
Genau, die Volksinitiative überweisen wir und wir werden diese Vielzahl an Aspekten dort noch mal transparent besprechen. Ich bin gespannt auf die Anhörung und bitte um Überweisung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst mal: Wir sind als SPD-Fraktion sehr froh darüber, dass es nach so einer langen Debatte endlich gelungen ist, auf Bundesebene ein Präventionsgesetz zu erlassen.
Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung erstrecken sich auf alle Lebensbereiche und sind die Voraussetzung für möglichst viele Lebensjahre auf dieser Erde bei bester Gesundheit. Wir sind deshalb auch der Auffassung, dass sich unser hartnäckiges politisches Engagement auf Bundesebene für dieses Präventionsgesetz gelohnt hat. Fortan kann auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern vielen bestehenden Präventionsansätzen mehr Unterstützung zuteilwerden. Wie diese Unterstützung, die mehr zuteilwird, auf Ebene der Länder genau passiert und wie das koordiniert wird, das muss durch Landesrahmenverträge festgelegt werden. So schreibt es das Bundesrecht vor und so wird das auch in Mecklenburg-Vorpommern laufen. So weit, so gut.
Meine Damen und Herren, nun ist es aber so, dass DIE LINKE mit vorliegendem Antrag versucht, sich in diesem Bereich als treibende Kraft darzustellen. Ich möchte die Schlussfolgerungen meines kurzen Redebeitrages schon mal vorwegnehmen: Diese Initiative der LINKEN ist ein absoluter Rohrkrepierer. Im ersten Antragspunkt macht DIE LINKE darauf aufmerksam, dass am 19. Februar 2016 die Bundesrahmenempfehlung vorgelegt wurde. Das ist
hinlänglich bekannt, allen, die sich für dieses Thema interessieren, und das ist übrigens auch noch nicht sehr lange her. Im zweiten Punkt fordert DIE LINKE, dass die Landesregierung nun endlich ihre Vorhaben, ihre Planungen und die Umsetzungskonzepte für die Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vorstellen soll.
Meine Damen und Herren, in Wirklichkeit ist es so, alle Beteiligten – Klammer auf: außer vielleicht die LINKEN – wissen, dass die Erstellung der Landesrahmenvereinbarung zur Präventionsstrategie eine gemeinschaftliche Aufgabe einer Vielzahl von Beteiligten ist, allen voran der Krankenkassen,
gemeinsam mit dem Sozialministerium, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung. Die konkrete Textarbeit an der Rahmenvereinbarung für Mecklenburg-Vorpom- mern läuft bereits auf Hochtouren. Die Ministerin ist darauf eingegangen. Gleichzeitig ist es so, anders, als das der Subtext der Ausführungen von Kollegin Stramm und auch vom Kollegen Foerster – da in geringerem Maße – beinhaltete, dass es langjährige Aktivitäten im Bereich der Prävention und Gesundheit in unserem Bundesland in einer großen Vielzahl gibt, beispielsweise die Kindergesundheitsziele, das Aktionsbündnis, die Überarbeitung des öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes, den Masterplan und einiges mehr.
Hier natürlich gerade darauf abzustellen, wie Frau Stramm das getan hat, dass also die positive Erkenntnis, dass wir hier eine sehr hohe Impfrate haben, seitens der Regierungskoalition eine Augenwischerei sei,
weil ja bei den älter werdenden Kindern das nicht mehr der Fall sei und nun müsse endlich was geschehen, das zeugt natürlich davon, dass Sie die Debatten, die wir hier im Landtag führen, auch die konkreten Handlungen der Landesregierung offensichtlich einfach nicht vor Augen haben. Ich erinnere Sie an unsere Diskussion zum öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz, wo die Landesregierung, die SPD-geführte Landesregierung, gerade aus dieser Erkenntnis heraus, dass es so ist, dass die Durchimpfraten im höheren Alter gegebenenfalls sinken, es eine Ausweitung der Erinnerungsfunktion auch auf die späteren Vorsorgeuntersuchungen gegeben hat. Ich weiß nicht, wie Sie sich dazu verhalten haben, dass wir diese Initiative gestartet haben. Eins weiß ich ganz sicher: Heute hier zu unterstellen, dass das nicht geschieht und dass diese Erkenntnisse folgenlos bleiben, ist schlicht unwahr. Das möchte ich Ihnen an dieser Stelle deutlich sagen.
Die Verhandlungen, die laufenden Verhandlungen zum Rahmenvertrag Prävention, finden hier also in Mecklenburg-Vorpommern aktuell nicht im luftleeren Raum statt, sondern können die Vorgaben der Bundesebene auf eine Menge sehr guter, etablierter, konkreter Ansätze beziehen. Beendet werden diese Verhandlungen übrigens dann sein, wenn bei den Beteiligten Einigkeit besteht, ein gutes Ergebnis erzielt zu haben. Das kann im Sommer sein, das kann auch noch etwas länger dauern. Alle Besteiligen arbeiten im Augenblick sehr gewissenhaft und zügig an diesem Text.
Das ist die Situation und jetzt kommt die Fraktion DIE LINKE, kommt Frau Stramm und fordert die Landesregierung auf, umgehend das Ergebnis zu präsentieren. Das ist skurril, das ist einfach skurril. Ich habe mal eine Frage an Sie, Frau Stramm, mit der Bitte um eine ehrliche Antwort: Was soll das? Wessen Interesse versuchen Sie durch diesen Antrag hier zu vertreten? Nicht mal die direkt beteiligten Akteure im Gesundheitswesen erkennen den Sinn dieses Antrages. Ich bin der Meinung, da sollten Sie sich fragen, ob Sie da nicht irgendwo, ich sage mal, politisch auf dem Holzweg sind. Oder wenn Sie sagen, nein, das hat einen anderen Grund, dann sollten Sie vielleicht zugeben, dass Ihre eigentliche Motivation ist, pauschale Behauptungen – dieses Mal im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention – in den Raum zu stellen und sich selber dadurch zu profilieren, so nach dem Motto: Wenn ich lange genug mit Dreck werfe, irgendwas wird schon hängenbleiben.
Das kann man machen, dann muss man sich aber den Vorwurf gefallen lassen, dass es sich um einen extrem schlechten Stil handelt und dass diese Vorgehensweise der Sache in keiner Weise dient.
Unterm Strich...
Ja, das ist natürlich klar, dass Sie sich das jetzt nicht gerne anhören, dass Ihre Strategie hier, sage ich mal, als Rohrkrepierer entlarvt wird.
Unterm Strich, möchte ich zusammenfassen, ist dieser Antrag zur Aufforderung der Landesregierung, ein Ergebnis einer Verhandlung vorzulegen, die gerade unter Beteiligung aller Akteure läuft, ich sage mal, ein realitätsferner Versuch, der Landesregierung Handlungsunfähigkeit oder auch Handlungsunwilligkeit bei diesem Thema zu unterstellen. Das Gegenteil ist im Bereich Gesundheit und Prävention der Fall. Das wissen alle, und daran ändert auch der Antrag der LINKEN nichts. Und ich möchte versöhnlich enden:
Danke, dass Sie uns die Gelegenheit gegeben haben, das noch mal öffentlich klarzumachen. Den Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich gern auf zwei Dinge eingehen, die ich bei den Ausführungen von der Kollegin Gajek und bei den Ausführungen vom Kollegen Koplin tatsächlich bedenklich finde, wenn wir uns hier vornehmen, eine so wichtige Frage wie die langfristige Sicherung der medizinischen Versorgung in der Versorgungsregion sachlich zu diskutieren.
Frau Gajek hat hier immer Vorhaltungen gemacht, die Politik der Landesregierung, also die Festsetzung der planungsbeteiligten Runde würde die einzelnen Standorte gegeneinander ausspielen. Das möchte ich zurückweisen und vor allen Dingen feststellen, dass das Gegenteil der Fall ist.
Wenn man das einfordert vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung, der demografischen Entwicklung, und des Versorgungsbedarfes in einer Region und an allen Standorten alles hochhält,
dann spielt man diese Standorte gegeneinander aus, und nicht, wenn man sich an einen Tisch setzt und versucht zu klären, wie man eine Arbeitsteilung hinbekommt.
Der zweite Punkt, Herr Koplin, Sie haben hier wunderbar dargelegt, wie die Zahlen, die Fallzahlen in der Pädiatrie, sagen wir mal, Ihre Position stützen, und die Position, die die Planungsbeteiligten eingenommen haben, nicht stützen, nämlich dass es kein entsprechendes Absinken gibt. Und da, finde ich, sollten Sie bei aller Emotionalität doch bei der Sache bleiben und uns hier nicht versuchen, hinter die Fichte zu führen, indem Sie einfach Zahlen, die Ihnen nicht in den Kram passen, weglassen.
Sie haben nämlich wohl wissend aufgehört zu belegen, dass zum Beispiel im Vergleich von 2010 zu 2014 die Fallzahlen um ein Fünftel einbrechen.
Die letzte vorliegende Zahl von 2014 belegt, dass es einen massiven Einbruch der Fallzahlen um ein Fünftel gibt.
Und wenn man dann natürlich vorher einen Strich zieht und sagt, ein Absinken kann man hier nicht beobachten und alles andere lasse ich unter dem Tisch, das finde ich nicht in Ordnung.
Meine Damen und Herren, auch ich möchte noch mal vorwegschicken namens unserer Fraktion, dass wir großen Respekt vor der Arbeit der Bürgerinitiative für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Wolgast haben. In dieser Bürgerinitiative haben viele Menschen vor Ort sehr engagiert für ihr Krankenhaus gekämpft und haben über 19.000 Unterschriften gesammelt, und damit haben diese Menschen, das respektieren wir, das wertschätzen wir, ihren Wunsch nach einer guten Gesundheitsversorgung in der Region Greifswald, Wolgast und Anklam zum Ausdruck gebracht.
Genau dieses Thema, dieser Wunsch, also die langfristige Sicherung von Versorgung in der Region, bewegt uns auch heute hier im Landtag. Und genau dieses Thema, die langfristige Sicherung der Versorgung, hat den Ausschlag gegeben für die Beratung der zuständigen Planungsbeteiligten. Diese reden über die Struktur und die Ausrichtung der Krankenhäuser. Da sitzen die Krankenhausgesellschaft am Tisch genauso wie der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, die Krankenkassen, die Ärztekammer und das Gesundheitsministerium.
Die Beratung dieser Planungsbeteiligten hat gezeigt, dass die langfristige Sicherung der Versorgungsange- bote in dem Dreieck Greifswald–Wolgast–Anklam möglich ist. Das ist sehr in unserem Sinne, aber dass dieses Ziel eine veränderte neue Arbeitsteilung und Ausrichtung einzelner Standorte erforderlich macht, heißt Erhalt aller Standorte. Das ist unser erklärtes gemeinsames Ziel, im Übrigen auch im Einklang mit den Beratungen, die wir ja alle gemeinsam in der Enquetekommission getätigt haben.
Das heißt aber auch, dass der Erhalt aller Fachdisziplinen an allen Standorten wirtschaftlich nicht darstellbar ist
und, im Gegenteil, dass ein Erhalt aller Abteilungen an allen Standorten dieses Ziel der langfristigen Versorgungssicherheit sogar konterkarieren würde.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf das Engagement der Bürgerinitiative möchte ich noch mal betonen, dass es bei den Beratungen und der letztendlichen Vereinbarung zwischen Krankenhausgesellschaft, Städte- und Gemeindetag, Landkreistag, Krankenkassen, Ärztekam
mer, Gesundheitsministerium und Trägern eben nicht darum ging, im Handstreich Einrichtungen zu schließen,
sondern es ging allen Beteiligten mit großer Ernsthaftigkeit darum, durch kluge Schwerpunktsetzung die Versorgung langfristig zu gewährleisten.
Oberstes Ziel war und ist die Sicherung der Krankenhausstandorte im Land und dazu gehören Anklam und Wolgast. Was nützt es den Menschen in der Region, über Krankenhausstandorte zu verfügen, die zwar auf dem Papier über alle Fachrichtungen verfügen, die aber am Ende aufgrund der Rahmendatenauslastung bei Fachkräften keine langfristige Lebensfähigkeit aufweisen. Dieser Aspekt fehlt mir in der Diskussion.
Zu behaupten, dass es genug Fälle für alle Betten in diesem Versorgungsdreieck gibt, das ist nicht zutreffend.
Meine Damen und Herren, hier sind die wesentlichen Dinge zur Situation in der Versorgungsregion gesagt worden. Ich möchte trotzdem noch mal kurz etwas skizzieren: Was in der Debatte nämlich oft und gern vergessen wird, ist, dass die an der Versorgung beteiligten Krankenhäuser in Anklam und Wolgast selbst angezeigt haben, dass sich etwas in der Arbeitsteilung und in der Struktur ändern muss.
Die Träger der Krankenhäuser haben von sich aus darauf hingewiesen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um die Standorte zukunftsfest aufzustellen. Und es ist also mitnichten so, dass die Initiative von der Landesregierung und schon gar nicht vom Landtag ausging.