Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

dass es keine Lehrbeauftragten im Hauptamt gibt. Es gibt keine Lehrbeauftragten im Hauptamt.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: In NRW wird es auch praktiziert, Frau Dr. Seemann.)

Was für eine Interessenvertretung es sein soll – eine nach dem Personalvertretungsrecht oder nach dem LHG –, das wird ja gar nicht gesagt. Ihrem Antrag kann man dies nicht entnehmen, indirekt schon eher, da Sie dieser neuen Interessenvertretung die gleichen Informationsrechte geben möchten, die die Personalräte als Interessenvertretung haben. Sollte dies der Fall sein, dann zeigt es nur, dass Sie – und nicht ich – von der Situation an den Hochschulen und insbesondere bei den Lehraufträgen keine Ahnung haben. Die Lehraufträge erfolgen, wie nun schon x-mal gesagt, im Nebenamt. Die Lehraufträge werden teilweise nur für ein einziges Semester erteilt. Soll man eine Interessenvertretung allen Ernstes nach jedem Semester an den Hochschulen neu wählen lassen?

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein, das hat damit überhaupt nichts zu tun. Sie werden alle zwei Jahre gewählt. Das ist irre.)

Die Kosten für die Hochschulen einmal beiseitegelassen, aber welchen Verwaltungsaufwand wollen Sie da betreiben lassen, welche Bürokratie?

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nur weil jemand aus Mecklenburg-Vorpommern wegzieht, wird doch der Landtag nicht neu gewählt.)

Und alles nur aufgrund Ihres Verdachtes ohne jegliche Anhaltspunkte – Sie spekulieren hier einfach nur, ohne dass Sie Anhaltspunkte für Ihre Behauptungen haben.

(Manfred Dachner, SPD: Eine ganz schwache Leistung ist das von Herrn Saalfeld.)

Bei allem Verständnis für die Beteiligung von Personalvertretungen, für deren Rechte sich die SPD, Herr Saalfeld, traditionell schon länger starkmacht, als es die meisten Fraktionen hier im Hause gibt,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Passen Sie bloß auf, dass Sie den Landtag morgen nicht abschaffen mit Ihrer Argumentation!)

und bei allem Verständnis, das ich hier als ehemalige Vorsitzende eines Betriebsrates habe: Diese Forderung geht an der Realität vorbei.

Sie sehen also, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir lehnen Ihren Antrag nicht ab, weil er von der Opposition ist, sondern weil er unausgegoren und genauso überflüssig ist wie Ihre bisherigen Anträge hier im Hochschulbereich.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Von Ihnen sieht man ja gar nichts zum Thema Hochschulen.)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dem Kollegen Saalfeld für den Antrag danken. Er ist fachlich fundiert,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Manfred Dachner, SPD: Nein.)

inhaltlich sehr stringent und hochaktuell. Ich habe bereits im Juli dieses Jahres in einer Kleinen Anfrage zur „Unentgeltlichen Lehre an Universitäten und Hochschulen des Landes“ für den Bereich der Doktorandinnen und Doktoranden nachgefragt. In Frage 6 ging es um die Art und Weise, wie die Landesregierung wegen der Vergütungspraxis für Lehrveranstaltungen an den Universitäten und Hochschulen Handlungsbedarf sieht. Die Antwort lautet, ich zitiere aus der Drucksache 6/978: „Die Landesregierung befindet sich hierzu seit geraumer Zeit in Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ende des Zitates.

Es gibt meines Wissens noch keine Ergebnisse. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber „geraumer Zeit“ ist ja auch ein dehnbarer Begriff. Insoweit kann man den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zumindest als zusätzliche Aufforderung verstehen, endlich zu Potte zu kommen. Falls man noch nicht mit den Gesprächen fertig ist, sind die konkreten Forderungen und Vorschläge des vorliegenden Antrags gut geeignet, berücksichtigt zu werden, vor allem deshalb, weil sie die Interessen der Beschäftigten in diesem Bereich in den Vordergrund stellen und nicht die finanziellen Möglichkeiten des Landes oder der Hochschulen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag hat für den laufenden Haushalt keine finanziellen Konsequenzen. Sie sind erst für den nächsten Doppelhaushalt relevant. Damit fällt ein beliebter Ablehnungsgrund des Antrages durch die Koalitionsfraktionen weg. Auch das haben Sie gut gemacht, Kollege Saalfeld.

Die Situation der prekären Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Hochschulen ist im Antrag ausführlich und

nachvollziehbar beschrieben. Sie ist ein unhaltbarer Zustand und das in mehrfacher Hinsicht. Wir hatten uns nach den sogenannten Arbeitsrechtsreformen schon daran gewöhnt, dass es prekäre Beschäftigungsverhältnisse in vielen Bereichen der Wirtschaft und auch des öffentlichen Dienstes gibt. Mit der Einführung des Mindestlohns kann man erwarten, dass die schlimmsten Auswirkungen eingedämmt werden, wenngleich 8,50 Euro aus unserer Sicht nicht ausreichen. Die Berechnungen im Antrag zeigen, dass unter Einbeziehung der Vor- und Nachbereitungszeiten die 8,50 Euro bei den Lehrbeauftragten nicht erreicht werden. Sie üben mit ihren Lehraufträgen hoch qualifizierte Tätigkeiten aus, bei der die Stundensätze der Lehrauftragsrichtlinie schlichtweg ein Witz sind.

Im Punkt 1.1 dieser Richtlinie heißt es, ich zitiere: „Zur Ergänzung des Lehrangebotes oder für einen durch haupt- oder nebenberufliche Lehrkräfte nicht gedeckten Lehrbedarf können Lehraufträge erteilt werden.“ Ende des Zitates. Das bedeutet mit anderen Worten, dass Pflichtleistungen in der Lehre damit ersetzt werden können. Diese Möglichkeit ist wegen der notwendigen Flexibilität zunächst richtig und wichtig. Sie kann auch bei den ausgewiesenen Stundensätzen bedeuten, dass damit Einsparungen ermöglicht werden. Das ist zumindest dann der Fall, wenn Sie die Stelle nicht besetzen oder wenn die Stelle nicht besetzt ist. Die Stundensätze sind auch in ihrer Höhe problematisch, weil die zu erfüllenden Qualifikationsanforderungen in der Regel ein abgeschlossenes Studium voraussetzen.

Nun versuchen Sie mal, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, für diese Stundensätze einen Handwerker am oder in ihrem Haus zu finden.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das wird Ihnen schwerfallen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Sie sprechen mir aus der Seele. Das ist gut, Herr Liskow.

Die Stundensätze für die Einzelstunde wurden 2008 geringfügig angepasst. Für den Teil der Universitäten betrug die Erhöhung in der Summe 8,26 Euro und an den Fachhochschulen 7,75 Euro. Die Steigerung – wenn man sie so bezeichnen will – liegt zwischen minimal 1,61 Euro und maximal 3,90 Euro, wohlgemerkt brutto, und das ohne Vor- und Nachbereitungszeiten für wissenschaftlich hochwertige Leistungen.

Wie im Antrag zutreffend ausgeführt wird, sind die Vergütungssätze Höchstsätze. Das heißt, dass sie auch geringer ausfallen können, und zu allem Überfluss können die Berechtigten auch noch freiwillig auf eine Vergütung verzichten. Da muss man froh sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sich dafür überhaupt noch Leute finden.

Interessant ist, dass bei einer Finanzierung von Lehraufträgen aus Drittmitteln nach Ziffer 4 der Anlage der Richtlinie die genannten Vergütungssätze im Einvernehmen mit ihrem Drittmittelgeber um bis zu 100 Prozent erhöht werden können. Welcher fachlich begründete Unterschied besteht zwischen Lehraufträgen, die üblicherweise an Hoch- schulen aus eigenen Mitteln vergeben werden, und denen, die durch Drittmittel finanziert werden? Das heißt, wenn andere das Geld geben, dann darf es noch teurer werden.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ich denke, das soll ein Antrag sein, dass man auf Drittmittel einwirkt. Das könnte ich mir vorstellen.)

Frau Dr. Seemann, Sie wissen ganz genau, wie ich Sie schätze, aber ich muss Ihnen heute leider widersprechen. Sie haben in Ihrer Ausführung auch ein paar Sachen gesagt, die nicht richtig sind. Weil, wenn ich Ihnen erzähle, auch bei diesen fundierten Erkenntnissen gegen den Antrag, da sage ich Ihnen, ich habe eine Bekannte, die ist Professorin an der HMT, an der Hochschule für Musik und Theater, die …

(Dr. Margret Seemann, SPD: In dem Bereich ist das noch was Besonderes, aber sie sind trotzdem nebenberuflich dort beschäftigt. Aber Entschuldigung, ich lasse Sie erst mal weiterreden.)

Während die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in dieser Zeit mehrere Tariferhöhungen und die Angleichung an die Vergütung der alten Bundesländer erhalten haben, sind die Stundensätze mit der Änderung im Jahr 2008 nur marginal gestiegen. Es ist höchste Zeit, zu handeln und sie anzupassen.

Auch die Forderung im Punkt II des Antrages, ob ein Anspruch auf eine Interessenvertretung der Lehrbeauftragten und nicht ständig beschäftigten wissenschaft- lichen Hilfskräfte besteht, unterstützen wir uneingeschränkt. Diese Beschäftigtengruppen haben ohne eine angemessene Beteiligung keine Möglichkeit, gehört zu werden und ihre Situation hochschulöffentlich zu artikulieren. Wir stimmen dem Antrag zu.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Liskow von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sehr geehrte Frau Dr. Seemann, Sie haben hier schon sehr umfangreich und detailliert vorgetragen, und auch das, was meine Intention ist, hier im Großteil wiedergegeben. Deswegen habe ich die große Möglichkeit, nicht die Langversion, sondern die Kurzversion hier vorzutragen, und das, was mir wichtig ist, noch mal in einigen Stichpunkten darzustellen.

Die Gründe dafür, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen, liefern die GRÜNEN in ihrer Begründung selbst, und zwar gleich mehrfach. In der Begründung zu a) etwa stellen die GRÜNEN fest: „Lehrbeauftragte erwerben keine Sozialversicherungsansprüche …“ Das stimmt, das ist aber kein spezifisches Problem bei Lehrbeauftragten, das ist generell bei Selbstständigen so. Wer in einem selbstständigen Arbeitsverhältnis steht …

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, und das führt dann zu ganz geringen Renten und die Regierung hat gerade erklärt, sie will was für die Menschen im Lande tun, damit sie später mal ordentliche Renten bekommen.)

Herr Saalfeld, ich bitte, von Dialogen abzusehen.

Wer in einem selbstständigen Arbeitsverhältnis steht, wird auf Basis vertraglich vereinbarter Leistungen tätig. Demnach ist auch Punkt b) unsinnig. Die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderten Zusatzvergütungen bei Prüfungen lassen sich im Vertrag zwischen Hochschulen und Lehrbeauftragten regeln.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ein Eigentor nach dem anderen.)

Die lassen sich regeln und werden zum Beispiel auch teilweise geregelt. Und auch in c) fügt sich nahtlos diese Systematik ein. Über die Verträge, aber auch über das Steuerrecht findet man an dieser Stelle einen Ausgleich. Und was die Ihrerseits angemahnte Regelung zur Verhinderung der Übernahme unentgeltlicher Lehraufträge angeht, ist mir an der Stelle nicht bekannt, wo da Handlungsbedarf bestünde. Die Begründung geht auch nicht über einen vagen Verdacht hinaus. Da ist die von Ihnen angemahnte Regelung unbrauchbar.

Was die Forderung nach einer eigenen Interessenvertretung angeht, weise ich darauf hin, dass die meisten Lehrbeauftragten nur stunden- oder semesterweise anwesend sind

(Dr. Margret Seemann, SPD: Richtig.)

und diese im Bereich zudem einer hohen Fluktuation unterliegen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Die Sie dann dauernd wiederholen.)

Die Forderung nach einer kollektiven Interessenvertretung ist daher überflüssig und unsystematisch. Die passt damit aber nahtlos in Ihr Bild des Antrages.