Hikmat Al-Sabty
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Last Statements
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Über vier Jahre intensive und gute Zusammenarbeit zwischen den demokratischen Fraktionen in der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ gehen nun zu Ende. Heute legen wir Mitglieder der Kommission dem Landtag unseren Abschlussbericht vor. Dies gibt uns Gelegenheit, Bilanz zu ziehen, einen Blick zurück und einen nach vorn zu werfen.
Zunächst Rückblick und Bilanz: Das Ziel der Landespolitik, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, ich zitiere, „die geeignet sind, den Teilhabe- und Versorgungsansprüchen einer älter werdenden Bevölkerung Rechnung zu tragen“ und dabei das „künftige Miteinander der verschiedenen Generationen“ zu betrachten, haben wir nun gemeinsam erfüllt. Um einen gemeinsamen Nenner zu finden, meine Damen und Herren, haben wir uns viel Zeit für fachliche Expertise und argumentative Auseinandersetzungen genommen. Doch die Arbeit hat sich gelohnt. Aus Sicht meiner Fraktion sind viele gute zukunftsweisende Empfehlungen herausgekommen. Sie sind es wert, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden und in der zukünftigen Legislatur als Grundlage für politisches Handeln zu dienen. Das hat meine geschätzte Kollegin Dr. Schwenke vorgestern in ihrer Rede genannt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Enquetekommission hat sich mit einer Vielzahl von Themen auseinandergesetzt, die für das Leben der Menschen in unserem Land heute und morgen von großer Bedeutung sind. Der politische Wille, sich den Herausforderungen des demografischen Wandels zu stellen, ihn als Chance zu betrachten und gute Lösungsansätze für die Zukunft zu erarbeiten, war für uns alle das verbindende Element. Der Fokus auf die besondere Situation älterer Menschen
und deren Bedürfnisse hat uns gleichzeitig motiviert, allen Menschen, die mit körperlichen, seelischen und sozialen Hindernissen zurechtkommen müssen, passende Angebote zu unterbreiten.
Meine Fraktion ist immer dafür, den Gedanken der Inklusion als eine umfassende gesellschaftliche Gesamtaufgabe in die Arbeit der Kommission einzubeziehen und in allen Themenbereichen die Frage der Barrierefreiheit und Chancengleichheit zu behandeln. Dabei haben wir den Anspruch auf Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilen unseres Landes und ein solidarisches Miteinander aller Generationen im Blick behalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer festgelegten Schrittfolge haben wir uns den einzelnen Themenbereichen genähert, sie bearbeitet und schließlich unsere Themen zu gemeinsamen Handlungsempfehlungen entwickelt. Als Grundlage wurden wissenschaftliche Analysen und Gutachten in Auftrag gegeben, natürlich abhängig von der Fragestellung der Kommission. In den öffentlichen Sitzungen der Kommission wurden zunächst die Ergebnisse dieser Gutachten vorgestellt und die Strategien der Landesregierung vorgetragen. Abschließend wurde beides von zahlreichen Expertinnen und Experten mit ihren Fachkenntnissen bewertet und ergänzt. Das Anliegen der Enquetekommission war, die Menschen im Land in die Arbeit der Kommission einzubinden. Mehrere Workshops wurden in den Lupenregionen VorpommernGreifswald und Ludwigslust-Parchim zu den einzelnen Themen durchgeführt, deren Ergebnisse in die Entstehung der Handlungsempfehlungen eingeflochten sind.
Meine Fraktion hat sich ebenfalls gut für die Arbeit innerhalb der Kommission aufgestellt und sich aktiv und intensiv eingebracht. Wöchentlich gab es Arbeitskreissitzungen, in denen im Austausch und in Diskussionen strategische Ziele formuliert wurden. Der Arbeitskreis meiner Fraktion hat mehrere Klausurtage im Land organisiert, meine Damen und Herren, an denen wir Einrichtungen kennengelernt und die Menschen vor Ort beteiligt haben. Gemeinsam mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern sowie Fachreferentinnen und -referenten meiner Fraktion sind schließlich unsere Empfehlungen entstanden, die wir in die Verhandlungen eingebracht haben.
bei der Koordination und den inhaltlichen Vorbereitungen. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats für die engagierte organisatorische und fachliche Begleitung. Und zuletzt bedanke ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen in meiner Fraktion, die unsere Arbeit bereichert und qualifiziert haben.
Zu den Themenfeldern „Wohnen im Alter“, „Mobilität“ sowie „Alter und Gesundheit/Pflege“ haben wir in den Maisitzungen und im Februar dieses Jahres bereits ausführlich debattiert. Daher möchte ich auf diese Themen nicht eingehen. Zu Beginn dieses Jahres haben wir uns zu folgenden Handlungsempfehlungen verständigt: „Bildung im Alter“, „Bürgerschaftliches Engagement und Gesellschaftliche Teilhabe“ sowie „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“. Innerhalb von knapp vier Monaten haben wir gemeinsam eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen erarbeitet, die wir intensiv beraten und verhandelt haben. Aktuelle politische Themen, wie zum Beispiel die Integration der Geflüchteten und die Zuwanderung, haben wir aus Zeitgründen leider nicht behandelt. Das finde ich schade.
Wir sind jedoch sehr froh darüber, dass in den Handlungsempfehlungen zum Themenfeld „Arbeit im Alter“ viele linke Positionen erkannt wurden, zum Beispiel die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere von älteren Menschen, sowie die Stärkung der Prävention und des betrieblichen Gesundheitsschutzes im Rahmen einer Landespräventionsstrategie. Unsere weitergehenden Empfehlungen haben wir der Kommission in einem Sondervotum vorgelegt, welches die grundsätzliche Überwindung von Hartz IV zum Ziel hat. Hierin sind beispielsweise konkrete Empfehlungen zur Wiedereinführung der öffentlich geförderten Beschäftigung, auch Vorschläge zur Finanzierung von Arbeit statt von Arbeitslosigkeit durch die Einführung des sogenannten AktivPassiv-Tausches in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt enthalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, soziale Belange, wie zum Beispiel Altersarmut, haben wir in unseren Handlungsempfehlungen immer berücksichtigt. Gerade für das bürgerschaftliche Engagement und die gesellschaftliche Teilhabe spielen diese Belange eine sehr wichtige Rolle. Wir freuen uns daher, dass folgende Empfehlungen konsensfähig waren: der niederschwellige und kostenfreie Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen für Engagierte, die schnelle und unbürokratische Erstattung von Fahrkosten und Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt sowie die Einführung einer Ehrenamtskarte als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Einig waren wir uns auch darin, dass es keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf Sozialleistungen geben darf. Das ist eine grundsätzlich linke Position, sie wurde von allen mitgetragen, meine Damen und Herren.
Auch beim Themenbereich „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ haben wir zum Beispiel gemeinsam das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern formuliert. Die Einführung von Regionalbudgets, insbesondere in den ländlichen Gestaltungsräumen, soll zumindest geprüft und erprobt werden und der Seniorenanteil als Kriterium beim kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden. Auch die Eigentumsverhältnisse für Leistungen der Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel für den Breitbandausbau und die Re
kommunalisierung von Krankenhäusern, sollen geprüft werden.
Empfehlungen, die leider nicht konsensfähig waren, finden sich unter anderem in unserem gemeinsamen Sondervotum mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter „Kultur als Teil der Daseinsvorsorge“ wieder. Wir halten dieses Thema für wichtig für das Zusammenleben der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Darum haben wir gemeinsam konkrete Vorschläge unterbreitet. Zukünftig sollen Kunst und Kultur gesetzlich geschützt werden und die Kommunen in die Lage versetzt werden, interkulturelle und mobile Angebote besonders zu unterstützen, meine Damen und Herren.
Abschließend möchte ich heute im Namen der nicht parlamentarischen und parlamentarischen Mitglieder meiner Fraktion folgende Hinweise für die Arbeit in der Enquetekommission in der Zukunft geben:
Erstens. Die Mitwirkungsrechte der nicht parlamentarischen Mitglieder sollten gestärkt werden, indem fraktionsübergreifende thematische Arbeitsgruppen gebildet werden und der Sitzungsbeginn auf den Vormittag gelegt wird.
Zweitens. Ausschreibungen für Gutachten sollen so früh wie möglich erteilt werden, sodass für die Auftragnehmer ein Bearbeitungszeitraum von mindestens sechs Monaten ermöglicht wird.
Drittens. Die Öffentlichkeitsarbeit ist von Anfang an umfassend anzugehen, zum Beispiel Livestream-Übertragungen der Enquetekommissionssitzungen ermöglichen, den Internetauftritt der Enquetekommission besser gestalten und internationale Erfahrungsaustausche ermöglichen.
Meine Fraktion wird dem Abschlussbericht der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Guten Morgen, Frau Ministerin!
5. An welchen Standorten, mit welchen konkreten Angeboten und zu welchem Zeitpunkt sollen die sogenannten Integrationsbüros in MecklenburgVorpommern eröffnet werden?
6. Wer hat Zugang zu den Angeboten der Integrationsbüros (bitte anhand des Aufenthaltsstatus darstellen) und wie soll sichergestellt werden, dass das Angebot flächendeckend und erreichbar allen zur Verfügung steht, die eine Beratung in Anspruch nehmen müssen und möchten?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist eine Wiederholung des Antrages vom Februar 2015. Der Antrag ist realitätsfremd und fachlich falsch. Ich hatte in der Debatte am 13. März 2015 die Gegenrede gehalten und verweise auf das Plenarprotokoll. Sie können auch Ihre perfiden Äußerungen lesen.
Wir haben damals diesen Antrag entschieden abgelehnt und wir tun es heute. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wollten die Bürgerinnen und Bürger, dass nie wieder Krieg von deutschem Boden ausgeht. Es war auch Konsens, dass von Deutschland aus keine Förderung von Kriegen mehr erfolgen sollte.
Die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung Deutschlands, dem Frieden der Welt zu dienen, wird systematisch unterlaufen, auch in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren. Bewaffnete Konflikte und Kriege schaffen weltweit attraktive Märkte für Militär- und Rüstungsgüter. Deutschland befindet sich an der dritten Stelle hinter den USA und Russland im Rüstungsexportgeschäft. Aufträge und Drittmittelforschungsprojekte werden von der Rüstungsindustrie, vom Bundesverteidigungsministerium und der Bundeswehr vergeben.
Heute stehen deutsche Soldaten wieder im Kriegseinsatz. Die deutsche Wirtschaft ist einer der weltweit größten Exporteure von Waffen und Kriegsmaterial auf der Welt. Mit Waffen aus deutscher Produktion werden Kriege geführt, zum Beispiel in der Türkei gegen die Kurden, in Saudi-Arabien gegen Jemen. Seit Monaten führt Saudi-Arabien Krieg gegen das Nachbarland Jemen. Spezialtechnik aus Deutschland wie Handschellen und Schlagstöcke wird zur Folter eingesetzt. Und das geschieht nicht nur in den genannten Ländern, meine Damen und Herren, sondern in vielen anderen mehr.
Kriege haben noch nie Probleme gelöst, sondern bringen immer nur Tod, Verstümmelung und treiben Menschen auf der ganzen Welt in die Flucht. Die Kriegsausgaben bereichern nur einige wenige Unternehmer und Politiker, stürzen aber ganze Völker ins Unglück. Um diesen Wahnsinn zu beenden, muss gehandelt werden. Die Militarisierung in der Bildung des Landes MecklenburgVorpommern muss beendet werden.
Die Forschung an den Hochschulen muss ausschließlich dem Frieden dienen. Es dürfen nicht weiterhin Forschungskapazitäten und öffentliche Finanzen für die militärische Forschung verschwendet werden.
In Rostock ist eine Zivilklausel in der Grundordnung der Universität verankert, aber es herrscht darüber kein Bewusstsein. In Greifswald hat sich die Universität in ihrem Leitbild verpflichtet, sich für das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker einzusetzen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Verpflichtungen auch konsequent umgesetzt werden, meine Damen und Herren. Zwar hat diese Landesregierung die Hochschulautonomie zu achten, aber es gibt Instrumente, um sicherzustellen, dass Forschung mit dem Ziel der militärischen Nutzung abgelehnt wird.
Meine Fraktion fordert deshalb, Zivilklauseln im Landeshochschulgesetz des Landes zu verankern. Die Einhaltung von bestehenden Zivilklauseln kann Bestandteil der Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen sein.
Mit diesen Zielvereinbarungen könnten auch Initiativen zur Beförderung von Friedensforschung vorangebracht werden.
Die Hochschulen im Land sind in den letzten Jahren immer abhängiger von öffentlichen oder privat vergebenen Drittmitteln geworden. Das führt zu Kooperationen von staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Rüstungsunternehmen. Möglich sind Formen von Auftragsforschung, industriegestiftete Lehrstühle, gemeinsame Institute oder vertraglich geregelte Projekte.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine bessere Finanzierung der Hochschulen muss diese Abhängigkeit wieder aufgelöst werden. Außerdem fordern wir auch, dass die Landesregierung Initiativen und Vorhaben zur Beförderung von Friedensforschung und auf diese ausgerichtete Lehre an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen immateriell und finanziell unterstützt. Nur wenn das Wissen vorhanden ist, wie Konflikte vermieden und gelöst werden, dann kann dauerhaft Frieden zwischen Staaten und Völkern bewahrt werden. Das dafür eingesetzte Geld würde viel Leid verhindern und wäre auch gut angelegt, um die Ursachen für Flucht und Vertreibung einzudämmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass in der Aussprache das Argument zu hören sein wird, dass die Rüstungsforschung und Rüstungsproduktion Arbeitsplätze schafft und Geld in die Steuerkasse spült. Dazu muss ich im Voraus ein paar Gedanken äußern. Menschenleben zu opfern, um Geld zu verdienen, ist inakzeptabel, und für meine Fraktion ist das keine Option.
DIE LINKE, meine Damen und Herren, ist auch deshalb eine konsequente Friedenspartei, weil Kriege und ihre
Folgen – zum Beispiel humanitäre Hilfe, Aufnahme von Flüchtlingen – Unmassen an Steuergeld verschlingen und weil Menschen in Kriegen radikalisiert werden und sich diese Radikalisierung auch in Europa findet. Das hat in der letzten Zeit viele Menschenleben in Belgien und Frankreich gekostet. Auch deutsche Touristinnen und Touristen sind zum Beispiel in der Türkei und Ägypten gestorben, Bürger aus Greifswald wurden in Istanbul verletzt.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Antrages ist, den Einfluss der Bundeswehr auf die Erziehung der Kinder zu vermeiden. Die Bundeswehr wirbt an den Schulen und in den Kitas für den Beruf der Soldatin oder des Soldaten und zumindest verdeckt für den Einsatz von Kriegswaffen. Die Belastungen bis hin zu Verletzung und Tod werden in den Veranstaltungen gezielt verharmlost. Deshalb fordert meine Fraktion, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und dem Wehrbereichskommando I „Küste“ der Bundeswehr zu kündigen. Die Bundeswehr hat, meine Damen und Herren, in Kitas und Schulen wirklich nichts zu suchen.
Wir brauchen keine Soldaten, sondern Fachkräfte, die Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
und das Land weltweit würdig, …
Ruhig, Brauner!
… weltweit würdig als zivile Fachleute vertreten. Zivilisten schaffen Wohlstand.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie in Zukunft in einem friedlichen und sicheren Mecklenburg-Vorpommern leben wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Auf die Argumente der Braunen werde ich nicht eingehen,
die sind zu flach.
Und wenn Herr Petereit von Steinewerfern redet, dann fragen Sie sich, was für ein gewalttätiger Mensch Sie sind, Herr Petereit!
Aber ich muss auch an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen,
ich bin froh und stolz, dass ich einer Partei angehöre,
einer Partei, die einzige Friedenspartei in der Bundesrepublik Deutschland.
Herr Minister Brodkorb, ich habe heute an Ihrer Reaktion gesehen,
Sie sind aus den Fugen gegangen, weil Sie das Thema richtig hart getroffen hat.
Und lassen Sie mich das Wort „schäbig“ benutzen: Ihre Argumente heute waren wirklich sehr schäbig.
Und da würde ich gerne Fragen stellen, die Sie nachher beantworten. An wie vielen Schulen es hier bei uns
während der Unterrichtszeit das Schießen gibt, würde ich gerne mal von Ihnen hören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen gerne einen Auszug aus „Faust“, Teil 1
von Johann-Wolfgang von Goethe vortragen:
Ein Bürger und sein Nachbar unterhalten sich. Der Bürger sagt: „Nichts Bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen / Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei, / Wenn hinten, weit, in der Türkei, / Die Völker aufeinander schlagen. / Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus / Und sieht den Fluss hinab die bunten Schiffe gleiten; / Dann kehrt man abends froh nach Haus, / Und segnet Fried und Friedenszeiten.“
Der Nachbar sagt:
„Herr Nachbar, ja! So lass ich’s auch geschehn: / Sie mögen sich die Köpfe spalten, / Mag alles durcheinander gehn; / Doch nur zu Hause bleib’s beim alten.“
Ende des Zitates.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Text stammt von Goethe im Jahr 1808,
aber er ist heute genauso aktuell wie damals.
Wenn Sie heute unserem Antrag zustimmen würden, dann leisten Sie einen Beitrag für den Frieden,
denn beim Alten darf es nicht bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Universität Rostock erhielt in den Jahren 2011 bis 2015 circa 725.000 Euro an Zuwendungen für Forschungsaufträge für die Bundeswehr, und das, obwohl es an der Uni Rostock eine Zivilklausel gibt.
Außerdem erhielten die Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald, die Hochschule Neubrandenburg und
das Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik in Kühlungsborn Zuwendungen für Rüstungsforschung.
In der Antwort …
Ich habe das gerade erzählt.
Insgesamt sind es ungefähr 900.000 für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Das können Sie mal nachschauen in meiner Kleinen Anfrage.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage, Drucksa- che 6/5226, bewertete die Landesregierung diese Tatsache wie folgt, ich zitiere: „Die Bundeswehr ist nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland allein am Ziel der Landesverteidigung und damit der Friedenssicherung orientiert. Entsprechende Forschung unterfällt somit dieser Zielstellung. … Daher sind ‚Konsequenzen‘ nicht angezeigt.“ Ende des Zitats.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zivilklausel der Universität Rostock wurde sehr wohl verletzt, indem Forschungsaufträge der Bundeswehr angenommen wurden.
Die Bunderwehr dient eben nicht nur der Landesverteidigung. Meine Fraktion hat es noch nie verstanden, dass das Land am Hindukusch verteidigt werden muss.
Gerade dieser Krieg ist verloren worden, meine Damen und Herren.
Die Taliban erobern Afghanistan zurück und die zweitgrößte Gruppe …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die Lehramtsausbildung nicht optimal geregelt ist und deshalb ein Großteil der Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten das Ausbildungsziel Lehramt nicht erreichen, ist die richtige Diagnose. Die Lösung dieses Problems kann aber nicht die Schaffung immer höherer Lehramtskapazitäten sein. Auch eine Eignungsprüfung im Vorfeld des Studiums würde die Situation nicht wirklich verbessern.
Die nachhaltige Therapie gegen hohe Abbrecherquoten ist ein umfassender Umbau der Lehramtsausbildung. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine eigenständige Lehrerausbildung. Das kann man organisieren, indem eigenständige pädagogische Hochschulen geschaffen werden wie in Baden-Württemberg. Alternativ kann man das Zentrum für Lehrerbildung in Rostock so entwickeln, dass das Land auf diesem Wege eine eigenständige Lehramtsausbildung erhält. Das würde zu weniger Studienabbrüchen führen und somit viel Geld sparen, das den Steuerzahlern wegen abgebrochener Lehramtsstudiengänge verloren geht.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Situation ist heute so, dass Lehramtsstudierende die Vorlesungen und Seminare ihres Fachs gemeinsam mit Kommilitonen besuchen, die sich als Spezialisten für dieses Fach ausbilden lassen. Die fachspezifischen Anforderungen im späteren Beruf unterscheiden sich aber erheblich. Der Mathematiker, der Chemiker oder der Biologe sollen nach dem Studium in der Lage sein, auf dem Gebiet der Mathematik, Chemie oder Biologie zu forschen oder zumindest wissenschaftlich zu arbeiten. Der Lehramtsstudent soll später Schülerinnen und Schülern das Fachwissen vermitteln, das in den Rahmenplänen vorgegeben ist.
Natürlich muss in der Lehramtsausbildung ein Wissenschaftsniveau erworben werden, das über den zu vermittelnden Schulstoff hinausgeht, aber das Ausbildungsniveau eines Fachwissenschaftlers ist für den Lehrberuf unnötig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau das ist die Ursache dafür, warum viele Lehramtsstudierende überfordert werden und das Handtuch werfen – der Minister ist darauf eingegangen –, denn sie wollen von Anfang an Lehrkraft werden und nicht speziell Mathematik, Chemie, Biologie oder ein anderes Fach auf Spezialfachniveau studieren.
Die Lehramtsausbildung ist außerdem zu praxisfern. Das führt zu späteren Überforderungen im Schuldienst. Die Ausbildung muss im Bereich Didaktik und Pädagogik intensiver werden. Deswegen freue ich mich heute über die 12-Millionen-Erhöhung, die der Minister im Hochschulpakt für diese Sache versprach. Genau deshalb wird meine Fraktion auch weiterhin eine eigenständige Lehramtsausbildung fordern, um in Zukunft Lehrkräfte zwar für den Unterricht an den Schulen gut vorzubereiten, sie aber nicht unnötig mit Spezialwissen zu überfordern.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht richtig, dass zu wenige Studienplätze angeboten werden. Die Aufnahmekapazitäten für die Lehramtsausbildung der Hochschulen im Land sind höher als der Einstellungsbedarf. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich 646 und im Jahr 2024 werden ungefähr 552 Lehrkräfte gebraucht. Diesem Einstellungsbedarf stehen 2016 und 2017 gemäß den Zielvereinbarungen 771 Lehramtsstudienplätze gegenüber. Die im Antrag erwähnten Schwundquoten werden nicht zu Lehrkräftemangel führen. Gegenwärtig gelingt es, die ausgeschriebenen Stellen zu besetzen. Am vergangenen Dienstag waren lediglich 69 Stellen für Lehrkräfte im Land ausgeschrieben und noch nicht besetzt. Auch in der Zukunft wird es zu keinem Lehrkräftemangel kommen.
Im Antrag sind die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger – Herr Saalfeld ist darauf eingegangen – nicht berücksichtigt, denen eine Lehramtsbefähigung zuerkannt wird. Es wäre fatal, das alles nicht zu beachten, denn die Folge der im Antrag geforderten Erhöhung der Lehramtsaufnahmekapazität wären arbeitslose Lehrerinnen und Lehrer in der Zukunft.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass bei der Erstellung der Lehrkräftebedarfsprognose 2016 bis 2030 die Schulen in freier Trägerschaft nicht einbezogen wurden, ist so nicht richtig. Personalfluktuation wurde berücksichtigt und damit auch Lehrpersonal, das an Privatschulen wechselt.
Meine Fraktion sieht mit Sorge, dass seit Jahren viele Plätze im Vorbereitungsdienst und für Referendarinnen und Referendare nicht besetzt werden können. Wir stimmen Ihnen zu, dass die Landesregierung die Ausbil
dungsbedingungen attraktiver gestalten muss. Die Übergänge vom Studium in den Beruf müssen besser geregelt werden. Auch das ist eine wirksame Maßnahme, um die Schwundquoten zu verringern. Wenn die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen die Ursachen für die hohen Studienabbruchquoten ermittelt, wird sie hoffentlich zu dem Ergebnis kommen, dass eine eigenständige Lehramtsausbildung eingerichtet werden muss. Meine Fraktion wird sich der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern sind für die Studierenden von zentraler Bedeutung. Ohne die zahlreichen Beratungsmöglichkeiten, Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten, soziale Betreuung und preiswertes Mensaessen wäre das Studium für viele Menschen in unserem Land nicht realisierbar. Viele Studentinnen und Studenten aus ärmeren Familien hätten ohne diese Angebote gar kein Studium aufnehmen können.
Aufgrund dieser zentralen Aufgaben müssen die Studentenwerke besser ausfinanziert werden. Passiert das nicht, werden zwangsläufig Semesterbeiträge und/oder die Preise für das Essen beziehungsweise für Mieten angehoben. Am Montagabend hat der Vorstand des Studentenwerks Rostock entschieden, den Beitrag für Studierende um 15 Euro zu erhöhen. Damit ist wieder ein Stück soziale Gerechtigkeit aufgegeben worden, meine Damen und Herren.
Die Einkaufspreise für Nahrungsmittel, Energiekosten und Lohnkosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Das können Sie nicht leugnen, meine Damen und Herren.
Meine Fraktion fordert eine bessere Finanzausstattung der Studierendenwerke. Allein die BAföG-Verwaltung und die Mensa in Rostock benötigen 1,2 Millionen Euro. Zur Verbesserung der Wohnsituation der Studierenden hat meine Fraktion im März – im vergangenen Monat – einen Antrag eingebracht. Der vorliegende Antrag der Bündnisgrünen beschäftigt sich ausschließlich mit der Mensaverpflegung. Die Inhalte beider Anträge betreffen äußerst wichtige soziale Aufgaben der Studierendenwerke.
Auch wir kritisieren die stagnierende Landesförderung seit 2010. Es muss eine Dynamisierung geben, damit Preissteigerungen vermieden werden können. Eine Dynamisierungsquote unterstützen wir auch. Die Umstellung der Mensaverpflegung auf regionale und nachhaltige Produkte wäre wünschenswert. Das Essen muss gesund und abwechslungsreich sein und gut schmecken.
Die Mensa in meiner geliebten Stadt Rostock war 2012 Mensa des Jahres und liegt auch in diesem Jahr auf Platz 1 der beliebtesten Mensen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzämter haben unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Steuersatzes für Personalessen. Dazu habe ich folgende Anmerkung: In der Mensa Rostock werden 20 Prozent der Essensportionen an Angestellte beziehungsweise Bedienstete der Hochschulen ausgegeben. Wenn die Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent erhöht wird, müssen die Essensportionen um etwa 50 Cent für ein Mittagessen verteuert werden. Es steht zu befürchten, dass dann weniger Bedienstete die Mensa nutzen. Der Verkauf von Essen könnte erheblich sinken.
Meine Damen und Herren, in Rostock wurden die Preise bereits erhöht. Das Studentenwerk ist vom Finanzamt aufgefordert worden, die Steuererhöhung umzusetzen. Dieser Schritt war notwendig, um wirtschaftliche Risiken auszuschließen. Das Studentenwerk Greifswald wurde noch nicht aufgefordert, das Personalessen mit 19 Prozent zu versteuern. Im April befasst sich die BundLänder-Runde mit dieser Problematik.
Sehr geehrte Damen und Herren, 2021 liegt die Entscheidung in der Hand der Finanzämter, ob 7 Prozent oder 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. In diesem einkommensschwachen Bundesland ist dies ein falsches Signal und unsozial. Um die Position der Landesregierung in dieser Frage zu ermitteln, hat meine Fraktion eine Selbstbefassung zum Thema im Finanzausschuss beantragt. Welche Position die Finanzministerin in der Bund-Länder-Runde vertreten wird, hat sie auch auf Nachfrage nicht zu erkennen gegeben. Die Ministerin will sich erst die Argumente aus den anderen Bundesländern anhören, bevor sie sich entscheidet. Der Landtag kann der Ministerin diese Entscheidung heute abnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im vergangenen Monat haben wir, meine geschätzte Kollegin Lück und ich,
den Geschäftsführer des Studentenwerks Rostock, Herrn Hörig, besucht. Im Gespräch legte er uns ans Herz, unbedingt für die 7-Prozent-Regelung einzutreten. Eine Umlage wäre unvermeidlich, denn er will auf gar keinen Fall Leistungen kürzen. Der Geschäftsführer rechnet schon jetzt mit einem Rückgang des Umsatzes durch Bedienstete und damit den Verlust dringend notwendiger Deckungsbeiträge.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zuweisungen des Landes reichen ohnehin nicht. Sie müssten jährlich dynamisiert werden. Die bisherige Regelung soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beibehalten werden, um Nachteile insbesondere für Studierende auszuschließen. – Wir stimmen dem vorliegenden Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Das Wesentlichkeitsgebot ist auch durch die entsprechende Regelung im Landeshochschulgesetz verletzt. In den Regelungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist festgeschrieben, dass ein System zur Sicherung der Qualität an den Hochschulen entbehrlich ist, wenn dieses im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens geprüft wurde. Die Ziele und Anforderungen an dieses Verfahren sind aber nicht geregelt. Auch die Regelungen zur Anerkennung und zum Anerkennungsverfahren enthalten diese Ziele und Anforderungen nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist folgerichtig, dass die Landesregierung überprüft, ob das Landeshochschulgesetz geändert werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die verfassungswidrigen Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen im Gesetz über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen spätestens bis zum 31. Dezember 2017 fortgelten. Diese Frist bindet zwar nur das Land NordrheinWestfalen, aber sie sollte auch in unserem Land als Zielmarke dienen, um gründlich zu prüfen und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Aber das hat die Landesregierung offenbar schon geplant und ihren Koalitionsparteien geraten, diesen Schaufensterantrag zu stellen.
Ich bin der Meinung, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Landeshochschulgesetz insgesamt novelliert werden muss. Es müssen zum Beispiel die Zivilklauseln im Landeshochschulgesetz rechtssicher verankert werden. Einen entsprechenden Antrag werden wir im Juni einbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion war schon immer eine Verfechterin von mehr Hochschulautonomie. Wir sind uns aber nicht sicher, ob der Bildungsminister auch diese Meinung hat. Soweit aber gefordert wird, die Akkreditierung wieder stärker in den Bereich der Hochschulautonomie zu verlagern, ist das falsch, meine Damen und Herren. Die Hochschulen können viel, dürfen viel, aber ihre eigenen Studiengänge zu akkreditieren, ergibt wirklich keinen Sinn.
Die Akkreditierung wird auch in Zukunft ein hoheitlicher Akt einer gemeinsamen Stelle mit Regeln sein, auf die sich die Kultusministerkonferenz geeinigt hat. Hoheitliche Aufgaben gehören aber in die Hand von staatlichen Stellen. Meine Fraktion fordert die Abschaffung von privaten Institutionen zur Akkreditierung im Hochschulbereich.
Übrigens, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU- und SPD-Fraktion, die Ziffer 4 des heutigen Antrages haben Sie im Wesentlichen schon am 18. Juni 2014 mit der Drucksache 6/3070 in den Landtag eingebracht. Die Überschrift lautete damals: „Anerkennung des Diploms sicherstellen“. Meine Fraktion hat diesem Antrag zugestimmt. Aber zwei Jahre haben Sie gebraucht, um nichts zu erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Akkreditierung der Diplomstudiengänge hat die Landesregierung immer noch nicht durchgesetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine wirklich sehr schwache Leistung und eine schlechte Regierung im Sinne des Wortes. Der Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2014 muss von der Landesregierung endlich umgesetzt werden. Eines neuen Beschlusses bedarf es nicht.
Meine Fraktion ist aber für die Akkreditierung der Diplomstudiengänge und für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Akkreditierungsverfahren. Die Landesregierung kennt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sie muss dementsprechend handeln. Der vorliegende Antrag ist nicht nur überflüssig, sondern auch mangelhaft, deshalb wird meine Fraktion sich der Stimme enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen uns seit langer Zeit. Es liegen viele Erkenntnisse vor und einige Abläufe haben sich eingespielt. Was jedoch fehlt, sind ein einheitliches Vorgehen und eine verlässliche Struktur und Finanzierung in unserem Land. Der Städte- und Gemeindetag hat die Situation im November letzten Jahres auf den Punkt gebracht. Mit seinem „Drei-WellenPapier“ hat er Arbeitshinweise und Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt. Das Papier beschreibt exakt das, was uns in den nächsten Jahren erwartet und was zu tun ist – von der Aufnahme der Flüchtlinge über die Integration in unsere Gesellschaft bis hin zum Familiennachzug.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem vorliegenden Antrag unterstützen wir die Positionen des Städte- und Gemeindetages e. V. Die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge sind eine besondere Herausforderung für das gesamte Land. Gleichzeitig ist es eine Chance, den Auswirkungen der demografischen Entwicklung aktiv zu begegnen.
80 Prozent der Flüchtlinge sind jünger als 35 Jahre. Sie sind damit im erwerbsfähigen Alter, und zwar noch für lange Zeit.
Zudem sind sie motiviert, eine neue Ausbildung beziehungsweise eine Weiterqualifikation zu absolvieren. Sie lernen schnell,
das zeigt sich in der Praxis immer wieder, meine Damen und Herren.
Sie sind damit eine Antwort auf das demografische Problem. Diese große Chance müssen wir erkennen. Und natürlich müssen wir die Menschen zügig in die Gesellschaft integrieren, meine Damen und Herren, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben
zu ermöglichen.
Der Städte- und Gemeindetag gibt Handlungsanleitungen für alle drei Wellen: Die erste Welle
sind die Flüchtlinge im Asylverfahren.
Die zweite Welle sind die Flüchtlinge, die anerkannt sind und integriert werden sollen. Der benötigte Zeitraum für die Integration wird auf fünf Jahre geschätzt, meine Damen und Herren. Die dritte Welle ist der Familiennachzug.
Allerdings ist der Familiennachzug mit dem vor Kurzem beschlossenen Asylpaket II zunächst für zwei Jahre ausgesetzt. Das bedeutet in der Folge, dass sich die Familienangehörigen weiter auf die lebensgefährliche Route über das Mittelmeer begeben werden. Auf diesem Weg sind bekanntlich allein in den letzten sechs Monaten mehr als 350 Kinder ertrunken, meine Damen und Herren.
Für die kommenden Jahre geht es darum, dass wir uns auf die zweite und dann auf die dritte beschriebene Welle konzentrieren, das heißt auf die Anerkannten und auf den Familiennachzug. Die Herausforderungen sind Folgende:
Erstens. Die Flüchtlinge dürfen nach ihrer Anerkennung nicht abdoch…, abdachlos, obdachlos werden.
Es muss ausreichenden Wohnraum geben: Bestehender Wohnraum muss erschlossen und neue Wohnungen müssen gebaut werden.
Zweitens. Die Kapazitäten in Kitas und Schulen müssen erhöht werden.
Das heißt, es müssen mehr Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden.
Betreuungssysteme und das Ehrenamt müssen gestärkt werden, meine Damen und Herren.
Drittens. Es muss Sprachkurse für alle von Anfang an geben. Integrationskurse müssen unabhängig vom Arbeitsmarkt angeboten werden.
Es muss auch Alphabetisierungskurse für Menschen, die nicht lesen und schreiben können, geben.
Auch berufsbegleitende Sprach- beziehungsweise Deutschkurse müssen angeboten werden.
All diese Einzelmaßnahmen müssen unverzüglich in einem einheitlichen und verbindlichen Integrationskonzept in unserem Land zusammengefasst
und dann umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, der Städte- und Gemeindetag geht davon aus, dass 50 bis 70 Prozent der Flüchtlinge, die zu uns kommen, eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. Weiter geht er davon aus, dass 40 Prozent der Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern, die einen Aufenthaltsstatus erhalten, auch in unserem Land bleiben werden.
Es sind also Menschen, die unser Leben und unsere Gesellschaft in den kommenden Jahren mitgestalten werden.
Ich komme zum nächsten Punkt in unserem Antrag: Die Gesundheitskarte wurde in den vergangenen Tagen wieder heiß diskutiert. Wir waren kurz vorm Schluss.
Plötzlich hieß es, die Karte sei jetzt gar nicht mehr nötig. Sie mache keinen Sinn, weil die Asylverfahren verkürzt sind. Beweise hierfür gibt es jedoch nicht. Ich denke, das ist ein vorgeschobenes Argument. Der wahre Grund würde mich heute sehr interessieren, Frau Hesse.
Unlängst plädierten auch Abgeordnete der SPD-Fraktion, Julian Barlen, Jörg Heydorn, sehr vehement für die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Selbst die CDU war ja sehr überrascht von dieser 180-GradKehrtwende.
Zwar werden die Menschen aus Kriegsgebieten meist schnell anerkannt, doch es gibt auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Anerkennungsverfahren lange dauert. Gerade deshalb ist die Karte so wichtig,
damit die Menschen, die sich über Jahre im Leistungsbezug und in einer Duldung befinden, einen leichten Zugang zu Gesundheitsleistungen haben, Punkt.
Wir rücken nicht davon ab.
Wir sollten uns bei der aktuellen Debatte die Anhörung zu diesem Thema im Sozialausschuss ins Gedächtnis rufen. Damals, im April 2014, sprachen sich alle Expertinnen und Experten für die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge aus, darunter unter anderem die Vertreter des Diakonischen Werkes, des Flüchtlingsrates, der Kassenärztlichen Vereinigung,
der Krankenhausgesellschaft und des Migrantenrates meiner wunderschönen Stadt Rostock.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion unterstützt, wie gesagt, die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Wir setzen uns zudem weiterhin für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen
an den Leistungen des Gesundheitswesens ein.
Ich mache Ihnen an dieser Stelle, meine Damen und Herren, auch gleich einen Lösungsvorschlag, damit ich Ihre Bedenken auf pragmatische Weise ausräumen kann.
Wir leben im Zeitalter der modernen Technik. Die elektronische Gesundheitskarte ist, wie es der Name sagt, programmierbar und kann bei einer Änderung im Status eines Betroffenen angepasst werden. Selbst wenn sich der Status einer Person innerhalb kurzer Zeit ändert, kann dieselbe Karte mit einer Anpassung im System weiter genutzt werden.
Ich denke, dass Ihre wahren Bedenken bei den Kosten liegen. Aber auch dafür gibt es eine Lösung. Wir möchten, dass für Kommunen weniger Ausgaben für die medizinische Versorgung entstehen als vor dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung. Wir halten das für umsetzbar. Natürlich ist hier auch das Land in der Pflicht, für eine Finanzierung zu sorgen und Mittel bereitzustellen.
Meine Damen und Herren, ich erwarte, dass unsere Aussprache heute zu einer Gesundheitskarte führt und natürlich zu einem Konzept für die Integration der Flüchtlinge. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der Debatte über Frühsexualisierung habe ich festgestellt, wie schwach die Braunen in der deutschen Sprache sind. Dann habe ich ihm ein Angebot gemacht, dem Herrn Köster, dass ich ihm die deutsche Sprache beibringen kann.
Dann hat er erwidert, man würde mich hier nicht verstehen, und darüber habe ich mich gefreut. Das ist gut so, dass Sie mich nicht verstehen.
Mir ist es wichtig, dass meine Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen mich verstehen.
Nun zur Sache.
Sehr geehrte Damen und Herren, Abschiebungen zwingen Menschen, ihr neues Zuhause ad hoc zu verlassen.
Das sind Menschen, die sich in einer prekären psychologischen und sozialen Situation befinden. Das sind Menschen, die endlich Ruhe und Frieden bei uns gefunden haben.
Das sogenannte Asylpaket II mit drastischen Verschärfungen im Asylrecht sollte eigentlich gestern im Bundeskabinett beschlossen werden, aber es gibt noch keine Einigkeiten …
Herr Pastörs,
wenn Sie so gut arabisch reden würden wie ich deutsch rede, würde ich Sie heute loben.
Aber es gibt noch keine Einigkeit unter den Koalitionären. Die Beschlussfassung wurde verschoben.
Vorgesehen sind Verschärfungen im Asylrecht, die vielen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern weitere Nachteile bringen werden und zu weiteren Ungerechtigkeiten führen. Dazu gehören Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten wie zum Beispiel Serbien, Bosnien-Her- zegowina und Albanien. Dazu gehören auch Menschen, die Folgeanträge gestellt haben. Und Flüchtlinge ohne gültige Papiere sollen innerhalb einer Woche einen abschließenden Bescheid zum Ergebnis des Asylantrags bekommen. Eine Woche, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist deutlich zu kurz,
um über die tatsächliche Situation, die Fluchtgründe und Gefährdungen im Herkunftsland zu befinden. So kann ein faires Asylverfahren nicht stattfinden.
Sehr verehrte Damen und Herren, Menschen auf der Flucht haben auch nicht unbedingt Papiere bei sich oder sie haben diese zum Zeitpunkt der Einreise verloren
oder sie wurden gestohlen. Wie groß die Zahl der Menschen ohne Papiere ist, kann ich hier nicht schätzen.
Das zeigt, dass es zu schnell und ungeprüft zu Abschiebungen kommen kann, und das ist nicht zu verantworten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es wird dabei nicht hinterfragt, welche Situation die Menschen in ihren Herkunftsländern erwartet. Es wird einfach in Kauf genommen, dass Menschen auch durch Abschiebungen in große Gefahr gebracht werden, oftmals in eine Gefahr für Leib und Leben. Es betrifft in vielen Fällen Familien mit Kindern, das muss ich hier noch einmal deutlich hervorheben. Abschiebungen sind willkürlich
und grundsätzlich menschenrechtswidrig.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein paar Fälle nennen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Minderheit der Roma wird zum großen Teil wieder in ihre Herkunftsländer auf dem Balkan zurückgeschickt.
Roma, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden dort massiv diskriminiert.
Sie haben oft keinen Zugang zu beheizbarem Wohnraum, sauberem Trinkwasser, zu ärztlicher Versorgung und so weiter. Darunter befinden sich viele Familien mit Kindern.
Ich frage mich und ich frage auch Sie, Herr Caffier: Wo bleibt das Kindeswohl? Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für jedes Kind unabhängig von Status und Herkunft.
Ein weiteres Beispiel, meine Kolleginnen und Kollegen, sind die Opfer von Zwangsprostitution. Frauen und Mädchen, die Opfer von Zwangsprostitution werden, haben nur ein Aufenthaltsrecht, wenn sie im Strafverfahren aussagen. Ist das Strafverfahren abgeschlossen, müssen sie gehen.
Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes for- dert von der Politik, den Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution einen unbegrenzten Aufenthalt zu geben,
denn die drohende Abschiebung erhöht den Druck, mit dem Menschenhändler und Zuhälter
die Frauen und Mädchen gefügig machen und gefügig halten. Viele Frauen bleiben aus Angst vor der Abschiebung bei ihren Peinigern. Zudem sind die Frauen und Mädchen nach einer Abschiebung in die Heimatländer dort ebenfalls ihren Peinigern schutzlos ausgeliefert.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Gesamtverantwortung, wenn es darum geht, Kindern, Männern, Frauen und Älteren nach unseren Möglichkeiten Sicherheit zu geben.
Genauso trifft uns die Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir ihnen diese Sicherheit wegnehmen, indem wir sie abschieben. Ich kann das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Und ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren können?
Sehr geehrte Damen und Herren, worauf wir uns konzentrieren müssen, ist eine gut funktionierende Aufnahme, Unterbringung und die Integration in unsere Gesellschaft. Wir brauchen jede und jeden in unserer Gesellschaft.
Eine Rückkehr in die Heimatländer darf aus humanitären Gründen nur freiwillig erfolgen.
Bestehende Programme wie das REAG/GARP-Pro- gramm sollen bundesweit die freiwillige Rückkehr finanziell unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der vorliegende Antrag betrifft auch Kinder und Familien. Abschiebungen in der Nacht, im Mutterschutz, aus Schulen und Kitas sollen unterbleiben. Das gebietet die Mensch- lichkeit. Es ist eine Schande, dass das mit einem Antrag im Parlament überhaupt erst gefordert werden muss. Des Weiteren fordert der Antrag, dass beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher die Abschiebungen begleiten.
Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt zum Schutz von Kindern.
Schließlich wird gefordert, dass sich die zwangsweisen Abschiebungen verringern und stattdessen freiwillige Ausreisen befördert werden sollen. Meine Fraktion unter
stützt all diese Forderungen und wir stimmen dem Antrag zu.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der Beratungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen für die Jahre 2011 bis 2015 kritisierte Professor Dr. Wolfgang Methling, der damalige hochschulpolitische Sprecher unserer Fraktion, unter anderem, dass im Kapitel „Erfolgskontrolle, Zielerreichung, Sanktionen“ nur Sanktionen des Bildungsministeriums vorgesehen waren. Dort war, ebenso wie in den heutigen Zielvereinbarungen, das Recht zur Rückforderung von erfolgten Zuweisungen festgeschrieben, wenn die Ziele der Vereinbarung durch die Hochschule nicht erreicht werden oder nicht ausreichend bearbeitet werden. Den Hochschulen wurde allerdings keine Möglichkeit eingeräumt, nicht eingehaltene Vereinbarungen seitens des Ministeriums einzufordern. Deshalb stellte Professor Methling damals fest, dass insofern schlecht von gegenseitigen Vereinbarungen gesprochen werden konnte.
In der Rede des damaligen hochschulpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion am 26. Januar 2011 erwiderte der Abgeordnete Mathias Brodkorb, dass das in einem öffentlich finanzierten Hochschulsystem gar nicht anders sein könne. Sinngemäß begründete er das damit, dass die Hochschulen keine gleichberechtigten Verhandlungspartner beim Abschluss von Zielvereinbarungen seien. Solange Hochschulen öffentlich finanziert sind, gebe es natürlich ein gewisses Hierarchiegefälle, und dieses Hierarchiegefälle endet dann im Parlament, sehr verehrte Damen und Herren. Das Parlament sei im Zweifel der Anwalt der Hochschulen, denn das Parlament beschließt diese Zielvereinbarungen. Als Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben Sie heute, Herr Brodkorb, aber viel dafür getan, dem Anwalt der Hochschulen Steine in den Weg zu legen.
Sehr verehrte Damen und Herren, …
Diamanten für Sie, Herr Liskow. Das ist noch kein Diamant.
… ich komme jetzt zu Ihrer Bemerkung. Sie sind sehr, sehr zuversichtlich, aber ich sage mal, wir müssen wirklich heute Tatsachen diskutieren und nicht Wischiwaschi.
Das in der Präambel 2011 vereinbarte Ziel: „Die erfolgreiche Entwicklung der Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der Belange des Landes ist gemeinsames Anliegen der Landesregierung und der Hochschulen“, wurde klar verfehlt. Die Hochschulen des Landes beteiligten sich am bundesweiten Bildungsstreik, bei dem Studentinnen und Studenten den Rückhalt der Hochschulleitungen hatten.
Und warum hatten die Studentinnen und Studenten damals die Unterstützung von Rektorinnen und Rektoren des Landes? Weil diese auf eine strukturelle Unterfinanzierung ihrer Hochschulen aufmerksam machen mussten. Dieser strukturellen Unterfinanzierung hat meine Fraktion versucht entgegenzuwirken, meine Damen und Herren, zum Beispiel mit Anträgen gegen prekäre Beschäftigung an den Hochschulen, mit Änderungsanträgen zum Vierten Landesbesoldungsänderungsgesetz und dem Antrag zur Verstetigung und Zweckbindung der Entflechtungsmittel unter anderem zum Hochschulbau. Alle diese Anträge haben Sie abgelehnt, meine Damen und Herren.
Der Widerstand der Hochschulen gegen die Unterfinanzierung wurde immer stärker und war nicht mehr zu ignorieren. Deshalb wurde der Landesrechnungshof damit beauftragt, zu untersuchen, ob eine strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen vorliegt. Und mit dem Argument, dass man erst die Ergebnisse des Sonderberichtes abwarten müsse, wurde jede parlamentarische Initiative der Opposition über lange Zeit vom Tisch gewischt, meine Damen und Herren.
Die Fraktionen der SPD und CDU im Landtag haben als Anwalt der Hochschulen wiederum versagt. Die Ergebnisse des Landesrechnungshofes waren dann auch sehr widersprüchlich. Einerseits wurde eine strukturelle Unterfinanzierung verneint, andererseits wurde empfohlen, dass die sogenannten BAföG-Mittel den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die BAföG-Mittel, meine Damen und Herren, machen die Hochschule für die Zukunft nicht fit. Sie reichen gerade aus, die Kernaufgaben zu erfüllen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2016 bis 2020 wurden die Zielvereinbarungen nur wenige Tage vor der Landtagsdebatte vorgelegt und damit war eine ausreichende Befassung mit dem Thema der Hochschulfinanzierung nur unter großem Zeitdruck möglich. Auch der Akademische Senat der Universität Rostock hat sich mit seinem Beschluss vom 28. Oktober 2015 über die Verfahrensweise des Ministeriums bezüglich der Zielvereinbarungen beschwert.
Sehr geehrte Damen und Herren, Fakt ist, die Eckwerte und Zielvereinbarungen sind dem Landtag zu spät vorgelegt worden. Es ist gut, dass mit allen Hochschulen eine Vereinbarung erreicht werden konnte. Zu begrüßen sind insbesondere die Regelungen zur wissenschaftlichen Karriereentwicklung, gute Arbeit in der Wissenschaft, Chancengleichheit der Geschlechter und Inklusion. Aber es gibt folgende Kritik, meine Damen und Herren:
Erstens. Nicht alle Fächer sind finanziell und personell so abgesichert, dass neben der Lehre auch die Forschung möglich ist. Für Daueraufgaben sind nicht genügend Dauerstellen vorgesehen. Die Hochschulen müssen bis Mitte 2017 im Rahmen des Landespersonalkonzeptes weitere Stellen abbauen.
Zweitens. Die Lehrerbildung ist nicht bedarfsgerecht. In den nächsten 15 Jahren gehen mehr Lehrkräfte in den verdienten Ruhestand, als die Universitäten des Landes tatsächlich ausbilden. Circa 20.000 Lehrkräfte werden bundesweit zur Unterrichtung der Flüchtlingskinder gebraucht, und den tatsächlichen Bedarf kennen wir heute noch nicht.
Drittens. Die Grundfinanzierung für das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung wurde auf dem derzeitigen Stand festgeschrieben. Die Bildungsforschung wird so mit den Anforderungen der Zukunft, wie der Gestaltung von Inklusion, Integration und der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, nicht Schritt halten können. Die unter dem Punkt „Besondere Zuweisungen“ aufgeführten Mittel sind nicht ausreichend, meine Damen und Herren.
Viertens. Die aufgabenbezogenen Grundfinanzierungen sind zu gering, um die Hochschulen national und international wettbewerbsfähig zu machen. Es wird immer schwieriger, Studentinnen und Studenten aus anderen Bundesländern oder dem Ausland für unsere Hochschulen zu gewinnen.
Fünftens. Der Punkt „Erfolgskontrolle, Zielerreichung, Sanktionen“ ist ebenso ungerecht verfasst, wie ich bereits erwähnt habe.
Aus all diesen Gründen, meine Damen und Herren, enthält sich meine Fraktion der Stimme.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Kollege Saalfeld, also ich bin tatsächlich ausgewogen, und gerade vor Weihnachten muss man einen schönen Ton finden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen sind ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Hochschulpolitik durch die Landesregierung. Sie treffen Regelungen zur Qualitätsentwicklung in der Forschung und in der Lehre, sie treffen Regelungen zur Eröffnung und Schließung von Studiengängen, sie treffen Regelungen zu Forschungsschwerpunkten und schreiben das für die Hochschulen vorgeschriebene Budget fest.