Wir haben – das muss man auch noch mal ganz in Richtung Frau Gajek sagen und deswegen widerspreche ich ungern der Ministerin – uns seit über einem halben Jahr mit der Thematik Pflege beschäftigt und die Dinge, die da vorgetragen worden sind in der Anhörung, sind ja nicht neu.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, aber die hätten da eingearbeitet werden können, wenn Sie das schon gewusst haben.)
die von Ihnen gekommen sind, von der Regierungskoalition oder von der Opposition der LINKEN, all diese Themen haben wir hier schon im Landtag bearbeitet.
Insofern kann man nicht sagen, es ist alles neu. Ich sage nur, diese Anhörung der Sachverständigen war für mich eigentlich noch mal eine Bestätigung, dass alle Dinge, die wir hier schon besprochen haben, richtig eingearbei
tet werden müssen in dem neuen Pflegegesetz. Das war eine Bestätigung, aber es waren keine neuen Erkenntnisse. Was neu war, fand ich in dem Paragrafen 1 im Gesetz, um noch mal die Ziele des Gesetzes zu formulieren. Das ist neu gekommen und das hatte der Professor dort noch mal deutlich gemacht. Wir sollten uns nicht so kurzfassen, wir sollten wirklich umfassend Ziele formulieren. Und wenn ich heute in die Tagespresse sehe, und ich zitiere aus einem Zeitungsartikel „Die Welt“, dann ist das richtig gelungen.
Und zwar folgendermaßen: „In zehn Jahren wird es 3,4 Millionen Pflegebedürftige bundesweit geben, eine Million mehr als heute.“ Wie viel Deutsche demnächst direkt mit Pflegebedürftigkeit in Berührung kommen werden, verdeutlicht eine neue Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrage der RV-Versiche- rungen. 27 Millionen Menschen, so das Ergebnis, werden in zehn Jahren mindestens einen Pflegefall in der Familie haben. Das ist fast dreimal so viel wie heute.
sind wir darauf eingegangen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, weiter daran zu arbeiten. Es ist kein endgültiges Gesetz. Es sollen auch die neuen Dinge mit eingearbeitet werden, die sich dann in der Zukunft ergeben werden.
Was richtig ist, Frau Gajek, dass wir unter Zeitdruck standen, dass wir aufgrund dessen, damit das Pflegewohngeld weiter gezahlt werden kann,
wir gesagt haben, wir müssen diesen Punkt haben. Aber die anderen Punkte lassen Sie auch offen, das zeigt die Entschließung. Daran kann immer weiter gearbeitet werden,
aber wichtig ist, dass der Bestandsschutz gewährt wird für die Leute, die Pflegewohngeld erhalten haben, und was wir als Koalitionspartner mit erreicht haben, dass wir sagen, die pflegeberechtigt einen Antrag gestellt haben, der berechtigt ist bis zum 31.12., dass auch die Pflegewohngeld erhalten werden. Das war noch mal eine Klarstellung.
Ich sage, nicht alle haben umfassend zum Pflegewohngeld gesprochen, dass sie gesagt haben, das soll weiter gezahlt werden. Ich denke da nur an die Ausführungen des Städte- und Gemeindetages von Herrn Deiters. Er hat noch mal darauf hingewiesen, wir sollten prüfen, ob diejenigen, die jetzt schon in den Heimen sind und später vielleicht pflegewohngeldberechtigt werden, mit aufgenommen werden können. Ich habe da persönlich rechtliche, datenschutzrechtliche Bedenken, weil man dann
schon tiefgreifend eingreifen und Analysen anstellen müsste. Das halte ich für bedenklich. Insofern ist es, glaube ich, auch nicht umsetzbar.
Was wir alle gemeinsam wollten, ist „Ambulant vor stationär“. Jetzt kann man nicht sagen, Frau Stramm, wir haben falsch investiert. Ich hatte damals schon in den Ausführungen zu „22 Jahre Deutsche Einheit“ gesagt, sehen Sie sich doch mal bitte die stationären Pflegeeinrichtungen an, die aus DDR-Zeiten stammen. Da war man gezwungen, gerade stationär zu investieren. Jetzt und schon seit Jahren sagen wir „Ambulant vor stationär“ und wir setzen es jetzt mit diesem Gesetz um, auch inhaltlich. Für die Kommunen oder für die Träger ist es eigentlich ganz, ganz wichtig, dass man diese Inhalte auch finanziell nachher sehen kann.
Was ich für die Regierungskoalition noch mal sagen will: Wir haben praktisch die Punkte 279 bis 281 des Koalitionsvertrages zur Pflege mit diesem neuen Gesetz umgesetzt.
Das stand auch schon unter Punkt 281, dass wir die Wirksamkeit der Förderarchitektur des Landespflegegesetzes vereinbaren, insbesondere zum Auslaufen des Pflegewohngeldes zum 31.12.,
und seine Auswirkungen auf die Sozialhilfe überprüfen werden. Und wir haben noch mal klargestellt durch den Entschließungsantrag, dass wirklich kein Geld den Kommunen verlorengeht, sondern unter Punkt 3 steht noch mal ganz dezidiert drin, „die Mittel, die durch das Auslaufen des Landespflegewohngeldes und der Förderung stationärer Angebote frei werden, dafür zu nutzen, die ambulante Versorgung sowie die Tages-, die Nachtzeit-“
„und die Kurzzeitpflege zu stärken“. Und in erster Linie werden dann auch die Kommunen über die Sozialhilfefinanzierung die fehlenden Mittel erhalten. Insofern, glaube ich, ist das alles, was dort in der Anhörung gewesen ist und was wir in den Monaten hier vorher schon im Landtag behandelt haben.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber dann hätte das doch eingearbeitet sein müssen, Herr Schubert. Da geben Sie mir doch recht.)
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie wussten doch, dass das Gesetz ausläuft zum Jahresende.)
Insofern, Frau Präsidentin, hatte Frau Gajek ja im Ausschuss nichts gesagt und insofern muss sie sich jetzt im Landtag dazu äußern.
(Heinz Müller, SPD: Muss sie heute nachholen. – Marc Reinhardt, CDU: Muss sie heute ein bisschen mehr sagen.)
Insofern kann ich schon verstehen, dass sich da so viel aufgestaut hat, dass sie das jetzt loswerden will.
In dem Sinne werde ich jetzt auch aufhören, damit Sie jetzt gleich Ihre Argumente vortragen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Erst Ende September haben wir hier zum ersten Mal über ein Landespflegegesetz debattiert, das ganz offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt war. Im November fand die öffentliche Anhörung zur Gesetzesnovelle statt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die mitberatenden Ausschüsse, das sind Finanzen und Innen, bereits über den Entwurf abgestimmt. Es ist also nicht nur so, dass man sich zu wenig Zeit genommen hat, um einen ordentlichen Entwurf zu formulieren, nein, dieses rudimentäre Konstrukt wurde auch noch in aller Eile durch die Gremien gejagt.