Bernd Schubert

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, in Mecklenburg-Vorpommern sind circa 14,5 Prozent der Bevölkerung leicht oder schwer behindert, das bedeutet, jeder siebente in Mecklenburg-Vorpommern lebende Einwohner. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Integration in das gesellschaftliche Leben sowie auf Anerkennung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist auch der Wille und das Ziel der CDU, dass man dieses umsetzt.
Aber ich habe noch mal auf den Antrag geguckt. In dem Antrag der LINKEN geht es um den Tag der Menschen mit Behinderungen und insofern darf ich mit Zustimmung der Präsidentin zitieren, was die Landtagspräsidentin als Schirmherrin dieser Veranstaltung vom Jahr 2010 in der Broschüre gesagt hat: „Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, die Entscheidung, dass sich der Tag der Menschen mit Behinderungen am Altenparlament orientieren soll, ist nicht bei allen Verbänden auf Zustimmung gestoßen. Dennoch hat sich die überwiegende Mehrheit des Organisationskomitees dafür ausgesprochen...“ Und ich darf weiter zitieren: „Wie Sie alle wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das Schloss zu Schwerin ein denkmalgeschütztes Gebäude, in dem man schon aus historischen Gründen Barrierefreiheit leider nicht im gewünschten Umfang umsetzen kann. In diesem Zusammenhang wurden auch sicherheitsrelevante Bedenken erhoben.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war damals Mitglied in diesem Organisationskomitee. Es gab viele,
viele Bedenken von den Verbänden zu diesem Tag hier im Schloss. Zum einen stand die Sicherheit infrage. Man fragte sich: Wenn hier ein Brand ausbrechen sollte – was keiner hofft –, wie bekommen wir dann die Rollstuhlfahrer sicher aus diesem Gebäude?
Das war eine riesengroße Diskussion.
Zweitens. Die Vorstellung, die man hatte, war nicht, dass hier Teilnehmer auf Delegiertenbasis sind, sondern man hatte die Vorstellung, dass dieser Tag so ablaufen soll wie der Tag der offenen Tür hier im Landtag. Alle Leute sollten hier herein. Letztendlich hat man sich geeinigt, weil das nicht organisiert werden konnte, auch aus Sicht der Barrierefreiheit, dass man diese Veranstaltung nur – „nur“ in Anführungsstrichen – auf Delegiertenbasis aus den einzelnen Vereinen und Verbänden hier durchführen kann.
Meine Frage geht an die Fraktion DIE LINKE: Hat man einfach mal im Vorfeld mit den Verbänden und Vereinen darüber gesprochen,
welche Vorstellung man von diesem Tag hat? Denn ihnen wieder was aufzuzwingen,
ich denke, das Motto ist „Selbstbestimmtes Leben“ und sie müssen selbst entscheiden, wie dieser Tag gestaltet werden soll und wo dieser Tag durchgeführt werden soll. Will man den Tag wirklich als offen, so, wie wir das hier am Tag der offenen Tür haben? Das war das, was sie gerne hätten. Sie wollten sich als Verein, als Verband hier vorstellen, damit jeder die Möglichkeit hat zu sehen, welche Aktivitäten und welche Aufgaben in den einzelnen Vereinen und Verbänden durchgeführt werden. Insofern kann ich der Ministerin nur recht geben. Wir sollten uns die Zeit lassen, uns mit dem Thema noch mal befassen und auch mit den Vereinen und Verbänden sprechen und fragen: Welche Vorstellungen habt ihr? Wie soll so ein Tag ablaufen und ist das Schloss dafür geeignet? Das ist die entscheidende Frage.
Das steht überhaupt nicht im Antrag.
Sie haben nur gesagt, dass mindestens einmal oder zweimal so ein Tag stattfinden soll,
aber wie der stattfinden soll und dass man schon vorher mit den Vereinen oder Verbänden …
Wir meckern nicht darüber. Wir haben nur gesagt, dass die Leute selbst bestimmen sollen, wie der durchgeführt wird. Wir sollen ihnen nichts aufdiktieren. Insofern werden wir diesen Antrag ablehnen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann das einfach nicht so stehen lassen,
was Herr Koplin hier von sich gibt.
Ich habe das benannt mit „Aufdiktieren“, was im Vorfeld bei der Beratung gelaufen ist.
Wir haben dann im Organisationskomitee zu Herrn Braun gesagt,
der auch nicht ganz unumstritten war, dass es nur durchzuführen geht, wenn wir das ähnlich machen wie beim Altenparlament. Das war aber gar nicht gewollt. Da gab es nämlich heftige Streitigkeiten:
Wir wollen nichts so wie beim Altenparlament. Das habe ich gemeint mit „Wir haben ihnen das aufdiktiert“. Der Ansatz war ganz anders.
Man wollte einen Tag der offenen Tür, so, wie wir ihn im Sommer hier durchführen, und das ist damit gemeint, Herr Koplin. Sie verschleiern Ihren Antrag –
es geht hier eigentlich darum, dass wir einen Tag der Menschen mit Behinderungen durchführen –, da packen Sie alles rein, Teilhabegesetz, Behindertengleichstellungsgesetz. Sie hätten so einen Antrag stellen müssen, dann hätte man auch darüber diskutieren können,
aber nicht über einen Tag der Menschen mit Behinderungen. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten „ohne Aussprache“ gefordert, da wir uns im Ausschuss eigentlich einig waren. Insofern bin ich auch überrascht, dass wir als Große Koalition, als Koalitionspartner gleich zu Anfang reden sollen.
Also es gab eigentlich eine große Einigkeit und insofern werde ich einfach das Allgemeine noch mal sagen: Die Krebserkrankung ist die zweithäufigste Todesursache.
Ein Rückgang dieser Zahlen ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Krebsfrüherkennung, Krebsbekämpfung, Krebsnachsorge und Krebsforschung sind die vier Instrumente, die bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen zur Verfügung stehen. Die Registrierung der Daten zur Krebserkrankung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern derzeit auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen und an verschiedenen Stellen.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist die Vereinheitlichung der Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern. Durch dieses Gesetz wird die Erfassung künftig vereinheitlicht und gebündelt, sodass insbesondere Doppelmeldungen vermieden und mögliche Effizienzreserven genutzt werden. Auch der Datenaustausch zwischen den Bundesländern wird vereinfacht. Das haben die Experten in der Anhörung bestätigt und sie hatten auch keine Hinweise, wie wir das Gesetz an der einen oder anderen Stelle verändern sollten.
Insofern kann ich nur sagen, dass es für uns wichtig war, dass ein wissenschaftlicher Beirat zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung der klinischen Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet wird. Darauf sind wir stolz, dass wir das erreichen können und dass die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter mit in diesem Beirat sitzen werden. Insofern kann ich nur darum bitten, dass Sie dem Gesetz Ihre Zustimmung geben. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr ver- ehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird das Psychischkrankengesetz novelliert. Das war notwendig, weil es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes eine Novellierung des PsychKG M-V geben musste.
Im Sozialausschuss wurde eine Anhörung mit Fachexperten durchgeführt. Daher bedanke ich mich insbesondere bei den Sachverständigen, die im Rahmen der Anhörung mit ihrem Wissen und auch mit kritischen Hinweisen bei der Erörterung des Gesetzes mitgeholfen haben.
Die Fachexperten haben konstruktiv über das Gesetz diskutiert. Unstimmigkeiten gab es insbesondere bei der Erstellung eines Gesetzes, welches Maßregelvollzug und PsychKG in sich vereint. Das hat auch schon Frau Stramm gesagt. Ein Großteil sprach sich für zwei Gesetze aus, mit denen der Maßregelvollzug und PsychKG getrennt werden würden. Auch das Weisungsrecht des Landrates brachte Diskussionsbedarf.
Aber trotz Kritik ist das Gesetz immer noch besser als keine neue Fassung,
das sagte auch ein Experte. Es sind viele neue, gute Regelungen im Gesetz enthalten. Die Praxis wird zeigen, wie es sich umsetzen lässt. Danach kann man immer noch mal darüber nachdenken, ob man an der einen oder anderen Stelle nachjustieren sollte.
Durch den Änderungsantrag der SPD und der CDU sind wir den Forderungen der Anzuhörenden nachgekommen. Und – das ist bemerkenswert – sogar GRÜNE und LINKE stimmten dem Änderungsantrag zu.
Umso erstaunter war ich am Ende, dass Sie das Gesetz im Ganzen aber im Sozialausschuss ablehnten.
Es ist doch bei Ihnen durchgedrungen, dass die Neufassung besser ist, was der Experte sagte,
als das alte Gesetz und viele gute Regelungen enthält.
Wir werden dem Gesetz zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal ist festzustellen, Schwangerschaft ist keine Krankheit
und auch die Geburt ist keine Krankheit.
Es gibt natürlich Frauen, die während dieser Phase dann auch Konflikte haben oder wo sich familiäre Konflikte ergeben, und dafür gibt es die Schwangerschaftsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern.
Insofern hat sich da ja auch nicht viel verändert.
Ich glaube, das haben die Anzuhörenden dort auch noch mal kundgetan. Den meisten lag wirklich daran, dass wir die Personal- und Sachkosten erhöhen, weil die 80 Prozent nicht ausreichend sind. Ich hatte mich in einer Pressemitteilung auch dazu geäußert. Die CDU,
die CDU war für die 95-prozentige Förderung, so, wie es einige der Anzuhörenden auch genannt haben, aber, so ist es nun mal in einer Großen Koalition, unser Koalitionspartner hat das nicht mitgetragen.
Aber ich glaube, wir waren mit unserer Pressemitteilung insofern sehr hilfreich, dass man sich da gegenüber der Finanzministerin und dem Arbeitskreis Finanzen der SPD durchsetzen konnte
und wir dann gemeinsam diese 90 Prozent erreicht haben. Wenn man hinterher gefragt hat und mit einigen gesprochen hat, die Beratungsstellen betreiben, dann waren sie äußerst zufrieden damit. Insofern können wir diesem Gesetz nur zustimmen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich ist der vorliegende Antrag mit dem Antrag der Drucksache 6/4002 identisch. Herr Andrejewski hat es ja schon gesagt, damals ging es um den Landkreis Vorpommern-Greifswald, jetzt ist der neue Antrag ausgedehnt worden aufs gesamte Land, aber die Fakten, die vorgelegen haben, sind genauso aufs Land anzuwenden.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Plenarprotokoll 6/95, hier auf die Seite 72 und folgende,
und unsere am 4. Juni 2015 in diesem Haus vorgetragenen Ablehnungsgründe. Damals hatte ich auch gesagt, wenn die Bürger solche Probleme haben, sollen sie sich bitte an den Bürgerbeauftragten wenden, der hat dort Fachkräfte. Sie brauchen nicht zum Anwalt Herrn Andrejewski zu gehen,
und insofern werden wir auch heute den Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Köster, ich glaube, Sie sind in einer Sozialausschusssitzung eingenickt und da klingelte Ihr Telefon. Da sitzen Sie nämlich teilnahmslos und schlafen.
Insofern wundert es mich auch gar nicht, dass Sie bei Ihren Anträgen immer wieder die gleichen stellen, denn dieser Antrag war bereits am 16.11.2011 Thema, Drucksache 6/93. Zum damaligen Zeitpunkt haben wir diesen Antrag abgelehnt. Heute haben Sie diesen Antrag um zwei Punkte erweitert, wir werden ihn aber auch heute ablehnen.
Und die Begründung können Sie nachlesen in der 3. Sitzung des Landtages auf Seite 83 und folgende. Wir werden den Antrag wieder ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Andrejewski, wenn Sie die Begründung damals nicht mitbekommen haben während der Debatte, dann lesen Sie die bitte noch mal nach!
Auch diese Gründe werden wir heute in Anspruch nehmen und werden Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Köster, so oft habe ich Sie noch gar nicht reden hören.
Aber trotzdem, auch dieser Antrag wurde bereits am 26. September 2012 laut Drucksache 6/1142 gestellt. Wir haben Ihnen damals die Gründe genannt – die können Sie noch mal nachlesen auf Seite 81 und folgende –, und wir werden Ihren Antrag auch heute mit dieser Begründung ablehnen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag werden Sie sicherlich gelesen haben. Es sind zwar nur drei Punkte, aber ich gehe in der Einbringungsrede mehr auf die Fakten ein.
Wir gewinnen die Energie für Organe und Muskeln aus dem Abbau von Zucker in den Körperzellen. Kohlenhydrate werden dazu im Verdauungstrakt in Zuckermoleküle gespalten, die dann mithilfe des Stoffwechselhormons Insulin weitergeleitet werden. Doch bei einer Vielzahl von Menschen funktioniert dieser Prozess – ein lebenswichtiger Prozess – nicht. Ihr Körper kann kein beziehungsweise nur zu wenig Insulin produzieren und damit eigenständig keine Energie entwickeln. Doch Energie ist le
bensnotwendig. Ohne Energie können wir nicht leben. Eine Vielzahl von Menschen in Deutschland kann kaum bis gar kein Insulin produzieren und leidet an Diabetes.
Diabetes – im Volksmund auch „Zuckerkrankheit“ genannt – hat sich zu einer Volkskrankheit entwickelt und verbreitet sich in Deutschland in einem rasanten Tempo. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen. 350 Millionen Menschen sind weltweit erkrankt, davon allein 60 Millionen in Europa. In Deutschland leben aktuell circa 7,2 Millionen Menschen mit dieser Erkrankung. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es eine deutliche Zunahme an Diabetes-Erkrankten.
Ich gehe auf die Zahlen der AOK Nordost ein: 13,8 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern leiden an Diabetes. Das sind circa 210.000 Erkrankte. Wenn man sich den Bundesdurchschnitt von 12 Prozent ansieht, in Mecklenburg-Vorpommern laut Zahlen der AOK Nord 13,53 Prozent, Brandenburg 13,19 und Berlin 10,22. In einer Mitteilung der Barmer GEK stand, dass es vor fünf Jahren 35 Prozent weniger Diabetes-Erkrankte gegeben hat. 2014 war es nach Zahlen der GEK eine Steigerung um 26.700 bei Männern und 20.000 bei Frauen.
Im Bereich Diabetes wird zwischen Typ-1-Diabetes und Typ-2-Diabetes unterschieden. 95 Prozent der Erkrankten leiden unter Typ 2, etwa 5 Prozent haben den Diabetes Typ 1, der durch einen absoluten Insulinmangel charakterisiert ist und vor allem im Kindes- und Jugendalter auftritt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen machen deutlich, wie erschreckend die Situation ist. Diabetes hat weitreichende Folgen. Die Erkrankung führt jährlich zu circa 20.000 Amputationen, 2.000 Erblindungen, 2.300 Fällen von Nierenversagen, 120.000 Herzinfarkten, 50.000 Schlaganfällen und alle 20 Minuten erliegt sogar ein Mensch in Deutschland dieser Erkrankung. Es wird davon ausgegangen, dass Diabetes bis zum Jahre 2030 zu den sieben weltweit führenden Todesursachen zählt.
Diabetes darf nicht unterschätzt werden, denn aufgrund der Häufigkeit stellt Diabetes unser Gesundheitssystem vor eine große Herausforderung. Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Früherkennung und Prävention, gerade im Bereich Diabetes, müssen vorangetrieben werden. Durch entsprechende Behandlungsangebote, Prävention und Aufklärung können die Krankheit und die damit verbundenen Folgeerkrankungen vermieden beziehungsweise eingedämmt werden. Wie verheerend die Erkrankung ist, zeigte auch der Weltgesundheitstag, denn dieser rückte die Erkrankung am 7. April 2016 in den Mittelpunkt.
Diabetes hat aber auch enorme Auswirkungen auf die Gesundheitskosten. Allein die direkten medizinischen Maßnahmen kosten den Staat 48 Milliarden Euro. Da zählen noch keine Folgen wie Frühverrentung und Arbeitsausfälle, die Diabetes mit sich bringt, dazu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen gemeinsam gesundheitsbewusstes Verhalten stärken. Insbesondere körperliche Aktivitäten, aber auch eine ausgewogene gesunde Ernährung tragen dazu bei, das Risiko, an Diabetes Typ 2 zu erkranken, zu mindern. Schon ein aktiver Lebensstil mit ausreichend Bewegung und einer gesunden und ausgewogenen Ernährung kann das DiabetesRisiko senken.
Genau das fängt im Kindes- und Jugendalter an. Ungesunde Ernährung in Kindheit und Jugend haben negative Folgen für das weitere Leben. Es muss vor allem den Jüngsten klargemacht werden, dass Schokolade, Fast Food und Gummibärchen nicht zum täglichen Speiseplan gehören. Das sollte sowohl in den Kitas und Schulen als auch im Zuhause der Kinder eine große Rolle spielen und thematisiert werden.
Übergewicht ist unter anderem ein Risikofaktor für Diabetes, dem dringend entgegengewirkt werden muss. Des Weiteren führt ein regelmäßiges Training – idealerweise eine Kombination aus Kräftigung und Ausdauer – zu einer gesunden Lebensweise. Unter anderem wird dadurch der Blutzuckerspiegel langfristig gesenkt, die Insulinempfindlichkeit des Gewebes und die Glukosetoleranz verbessert. Das sind wichtige medizinische Werte, die bei der Erkrankung an Diabetes eine entscheidende Rolle spielen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Deutschland ein Gesundheitssystem auf einem guten Niveau und mit hohen medizinischen Standards, doch die Entwicklung im Bereich Diabetes stellt Politik und Gesellschaft vor eine große Herausforderung. Es muss dringend etwas getan werden,
auch bei mir selbst! Da bin ich ganz ehrlich.
Prävention und Aufklärung sind da die ersten und aus meiner Sicht wichtigsten Schlüssel zur Vermeidung der Erkrankung. Genau deshalb haben wir, die Regierungskoalition, diesen Antrag gestellt. Damit musste ich mich natürlich auch selbst befassen. Es ist wichtig, dass die Bevölkerung für die Erkrankung sensibilisiert und mehr Aufklärung in dieser Richtung betrieben wird.
Aufklärung über die Erkrankung selbst und ihre weitreichenden Folgen ist enorm wichtig. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit entsprechenden Verbünden und Partnern kann eine gute Aufklärung erfolgen.
Unser Bundesland hat sich Prävention und Gesundheitsförderung längst auf die Fahne geschrieben. Bereits 2008 haben wir den Landesaktionsplan zur Gesundheitsförderung und Prävention herausgegeben. Aber auch hier muss Diabetes noch mehr Berücksichtigung finden. Die Politik darf die Problematik, die Diabetes mit sich bringt, nicht unterschätzen.
Ein Achselzucken oder ein einfaches Hinnehmen der Entwicklung kommt für uns nicht infrage.
Wir können gleich rauslaufen, ja.
Wie verheerend die Situation ist, zeigen meine Ausführungen. Genau deshalb muss auch in unserem Land aktiv gehandelt werden. Die schlimme Krankheit muss eingedämmt werden. Wir wollen mit dem Antrag die Prävention und Früherkennung von Diabetes weiter vorantreiben, Aufklärung leisten und Versorgungsverbünde unterstützen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Aber bevor ihr anfangt zu klatschen: Stress gehört auch dazu, da steigt nämlich auch der Insulinspiegel!
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Beitrag von Herrn Köster gehe ich gar nicht ein, aber ich gehe auf Frau Gajek ein. Ich denke, wer die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt verfolgt hat, der muss sagen, wer sich so weit runter begibt und Kinder mit ins Spiel bringt, der hat auch nicht das Recht, hier über unseren Antrag zu reden.
Eigentlich wollte ich es ganz kurz machen. Wenn sich sogar DIE LINKE zu einer Enthaltung durchringt, dann ist das für mich schon wie eine Zustimmung zu unserem Antrag, aber wenn jetzt Frau Gajek versucht, diesen Antrag auseinanderzunehmen, dann, das muss ich ganz eindeutig sagen, hat sie das einfach nicht begriffen.
Wir haben schon in vergangenen Debatten über das Präventionsgesetz gesprochen, auch über die Landesrahmenvereinbarung. Wir haben in unserem Bundesland ein Aktionsbündnis für Gesundheit M-V. Diese Punkte sollen in die Landesrahmenvereinbarung aufgenommen werden. Da gibt es natürlich Diskussionen mit der Krankenkasse und mit anderen, die an diesem Aktionsbündnis damals gearbeitet haben und die jetzt an der Landesrahmenvereinbarung arbeiten. Das ist ein Prozess, der ausdiskutiert werden soll, und dann werden wir auch eine Landesrahmenvereinbarung bekommen.
Wenn man Herrn Monstadt ins Gespräch bringt, natürlich, wenn man guckt, gerade durch den Bund wurden 500 Millionen für Gesundheitsförderung und Prävention investiert und das Geld wollen wir auch nutzen. Insofern hat er da vielleicht mitgewirkt, aber an diesem Antrag überhaupt nicht. Wir haben uns dazu entschlossen, in unserem Land gerade bei Diabetes noch einiges auf den Weg zu bringen. Wahlkampf kann ich überhaupt nicht erkennen. Karlsburg braucht keinen Wahlkampf. Karlsburg ist eine bekannte Institution, nicht nur bei uns in der Bundesrepublik, sondern in der gesamten Welt, und insofern brauchen wir für Karlsburg hier keine Werbung zu machen. Die Werbung macht dieser Standort alleine mit seinen Ärzten und mit seinem Innovationszentrum, was unser Wirtschaftsminister mit 8 Millionen gefördert hat, 1,5 Millionen sind von der Guth-Gruppe hinzugekommen.
Das, das muss ich hier erwähnen, wenn Sie das so herausfordern, war nicht unser Ansatz. Wir wollen, dass wir Diabetes von Anfang an bekämpfen und Vorsorge leisten, gerade, weil es bei den Kindern schon Typ 1 oder Typ 2 gibt.
Insofern wünsche ich mir, dass wir diesem Antrag zustimmen, und freue mich, dass zumindest die LINKEN sich enthalten,
und ich sehe es so, als würden Sie zustimmen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Krankheiten müssen vermieden werden, bevor sie entstehen. Schon lange beschäftigt sich die Menschheit mit der Vermeidung und Vorbeugung von Erkrankungen.
Wie wichtig das Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ ist, zeigt auch unser Bundesgesundheitsminister Herr Gröhe, denn im Juni 2015 wurde das lang ersehnte Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention verabschiedet. Das Gesetz zielt insbesondere auf eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen den Akteuren – das sind die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und private Krankenversicherungen – in der Prävention und Gesundheitsförderung ab.
Prävention und Gesundheitsförderung gehen uns alle an, denn jeder kann etwas für seine Gesundheit tun, das hat Frau Stramm auch richtig erkannt. Insbesondere ein durchschnittlicher Arbeitnehmer verbringt acht Lebensjahre an seinem Arbeitsplatz. Genau deshalb fokussiert das Präventionsgesetz die betriebliche Lebenswelt und fordert einen Ausbau der Gesundheitsförderung. Ob in den Kommunen, im Sport, in der Kita, in der Schule, an der Uni oder am Arbeitsplatz, in jedem Lebensalter und in allen Lebenswelten müssen Prävention und Gesundheitsförderung gelebt werden.
Auch die Früherkennungsuntersuchungen und der Impfschutz sind wichtige Aspekte, um zur Vermeidung von Krankheiten beizutragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch unser Bundesland hat sich die Prävention und Gesundheitsförderung längst auf die Fahnen geschrieben.
Bereits 2008 haben wir den „Landesaktionsplan Gesundheitsförderung und Prävention“ herausgegeben, unter dem heutigen Ministerpräsidenten, damals noch Sozialminister Erwin Sellering und unter dem Motto „Gesundheitsland Nummer eins“. Ich glaube, da hat sich bis heute nichts geändert, das wollen wir weiterhin werden.
Wenn man dann in die Primärprävention guckt, dann ist nicht nur, wie schon durch die Ministerin erwähnt worden, Schulpolitik, Bildungspolitik, sondern auch die Wirtschaftspolitik mit angesprochen und Arbeitsmarktpolitik selbstverständlich auch. Dieses Beispiel hatte ich ja schon genannt, ganz oben an.
Bezüglich der Landesrahmenvereinbarung gab es im Juli 2015 bereits das erste Zusammentreffen zwischen den Verantwortlichen – ich hatte die vorher genannt: Un- fallkasse, Rentenversicherung, Krankenversicherung –, um sich über die zukünftige Landesrahmenvereinbarung von Mecklenburg-Vorpommern auszutauschen. Seitdem finden regelmäßige Treffen unter Federführung der Krankenkassen statt. Das hatte auch die Ministerin schon erwähnt, federführend für dieses sind die Krankenkassen.
Die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz beinhalten die Ziele und Zielgruppen. Die Intention des Bundes ist, dass die Akteure vor Ort zusammenarbeiten und sich dem Thema widmen. Zudem gilt für alle Länder das Gesetz und somit auch der Paragraf 20. In dem Paragraf 20 spricht man über die primäre Prävention und Gesundheitsförderung und hat da auch einige Ziele definiert, aber letztendlich ist es eine Entscheidung in dem Landesrahmenvertrag.
Des Weiteren wurde eine Mustervereinbarung auf Bundesebene angefertigt, an der sich die Länder orientieren. Auch Thüringen hat sich an die Mustervereinbarung gehalten und danach die Landesrahmenvereinbarung gefertigt. Diese Landesrahmenvereinbarung betrifft fünf Seiten, aber damit sind die inhaltlichen Dinge noch nicht untersetzt. Es ist eine Landesrahmenvereinbarung und das soll auch so bleiben.
In unseren Augen ist Ihr Antrag ohne Weiteres abzulehnen, in Ihren Forderungen sehen wir keinen Bedarf. Nur weil Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg bereits eine Landesrahmenvereinbarung vorgelegt haben, heißt es nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht genauso weit ist,
denn es ist weder eine Überwachung durch die Landesregierung noch der zeitliche Aspekt, wann die Landes
rahmenvereinbarung gefertigt werden soll, im Gesetz vorgesehen. Mit der Landesrahmenvereinbarung wird außerdem lediglich der Rahmen geregelt und es werden keine Inhalte festgeschrieben.
Für uns ist das Aktionsbündnis für Gesundheit M-V maßgebend, denn das Bündnis wird in der Landesrahmenvereinbarung festgeschrieben.
Variable Schwerpunkte durch das Aktionsbündnis Gesundheit sind in dem Fall viel sinnvoller, denn wenn es im Landesrahmenvertrag festgeschrieben wird, gilt es und lässt keinen Spielraum oder Veränderungen zu.
Liebe Fraktion DIE LINKE, lassen Sie die Fachexperten daran arbeiten und warten Sie ab, bis diese Vereinbarung vorgelegt wird! – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, im September hatten Sie erst einen Antrag zum Thema „Die gesetzliche Krankenversicherung sozial gerecht finanzieren“ eingebracht. Heute kommen Sie mit einem ähnlichen Antrag.
Auch damals war schon die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge der Schwerpunkt.
Heute wollen Sie nun, dass wir eine Bundesratsinitiative unterstützen, aber da kann ich Ihnen von vornherein sagen, das werden wir nicht machen.
Sie hatten auch gesagt, Frau Stramm, dass bisher fünf Länder diese Bundesratsinitiative unterstützen. Ja, wir müssen aber auch mal ganz genau gucken,
welche Bundesländer es sind. Das sind einmal Nordrhein-Westfalen und Hamburg, weil die im Durchschnitt die höchsten Zusatzbeiträge haben, nämlich 1,21 und 1,18, und dann müssen wir uns natürlich die Farbenlehre bei den Bundesländern angucken.
Thüringen, die eigentlich einen sehr guten Zusatzbeitrag haben – einen sehr geringen: 0,79 –, beteiligt sich daran, aber wenn man sich die Landesregierung ansieht, ist sie nämlich rot-rot. Also es ist nur politisch zu sehen. So ist es in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ebenfalls, es hängt von der Besetzung dort ab. In unserem Land haben wir, das sagte die Ministerin schon, einen Zusatzbeitrag von 1,05. Ich habe hier eine Zeitschrift, die sagt 1,06, aber diese 0,1 Prozent machen nun nicht das aus.
Aber man muss natürlich auch sagen, hier in unserem Land gibt es 49 Krankenkassen und jeder hat die Möglichkeit, dass er die Krankenkasse wechseln und sich eine aussuchen kann,
die einen sehr geringen Zusatzbeitrag hat. Insofern kann man von dem besonderen Kündigungsrecht Gebrauch machen und sich dann einer anderen Krankenkasse zuwenden.
Insofern denke ich da gerade an die Techniker Krankenkasse beziehungsweise an die Barmer, die 15,6 Prozent mit Zusatzbeitrag oder 15,7 anbieten.
Aber man darf als Versicherter nicht nur alleine nach den Beiträgen gucken,
man muss natürlich auch danach gucken, welche Angebote die Krankenkassen dazu liefern. Insofern ist es auch nicht gerade günstig, wenn man dann vielleicht zur AOK wechselt, die 15,5 Prozent hat,
man muss sich die Zusatzangebote ansehen, die man da nutzen kann. Insofern muss man natürlich auch beach
ten, dass durch diese paritätische Finanzierung, die man einführen will, die Kosten für den Arbeitgeber steigen.
Wir wollten eigentlich diese Kosten geringer halten,
um damit mehr Möglichkeiten für die Arbeitgeber zu geben, damit man mehr Beschäftigte hat.
Das ist nämlich der Ansatzpunkt, warum das damals so eingeführt worden ist. Insofern kann ich es kurz machen: Wir werden diese Initiative nicht unterstützen und
wir werden sehen, wie sich das weiterentwickelt, dann kann man immer noch darauf reagieren. Im Moment ist das nicht das Thema, womit wir uns beschäftigen müssen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird erneut das Sozialhilfefinanzierungsgesetz novelliert. Dieses Gesetz wurde mehrfach novelliert. Bereits 2002 erfolgte die Zusammenführung der Entscheidungs- und Kostenverantwortung in allen Bereichen der Sozialhilfe. Der Gesetzgeber hat im Gesetz verankert, dass die Regelungen zur Sozialhilfefinanzierung für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 neu gefasst werden. Mit der Neufassung werden die ambulante Versorgung, personenzentrierte Förderung und Inklusion stärker in den Fokus genommen. Zudem bot das alte Gesetz eine unzureichende Anreizwirkung und deshalb war eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes unumgänglich und notwendig.
Die Neufassung dieses Gesetzes betrifft insbesondere folgende Bereiche: Einführung einer Fachaufsicht durch das Sozialministerium, Errichtung eines Beirates, Evaluierungsbericht zum 1. Januar 2021 – die GRÜNEN wollen es vorverlegen –,
das Finanzierungsmodell, die Finanzzuweisung erfolgt an die Landkreise – das sagte die Ministerin schon –, 82,5 von 100 der Jahresnettozahlung und kreisfreie Städte 72 von 100 der Jahresnettozahlung über Quoten, Zu- sammenführung von örtlicher und überörtlicher Trägerschaft bei den Kommunen, zentrale Stelle als Vertreter der Sozialhilfeträger für gemeinsam wahrzunehmende Aufgaben. Erst mal übernimmt der Kommunale Sozialverband diese Aufgaben, 2017 wird eine neue zentrale Stelle bestimmt. Es handelt sich um die Umsetzung des Bundesrechts und damit um ein Ausführungsgesetz zum SGB XII.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Sozialausschuss wurde eine Anhörung mit Fachexperten durchgeführt. Deshalb bedanke ich mich an dieser Stelle zunächst bei all den Sachverständigen, die uns im Rahmen der Anhörung mit ihrem Wissen und berufspraktischen Erfahrungsschatz bei der Erörterung des Gesetzentwurfes geholfen haben. Die Fachexperten haben konstruktiv über das Gesetz diskutiert und sowohl positive als auch negative kritische Punkte angemerkt. Die Zusammenlegung der Kostenträgerschaft, die Errichtung einer Fachaufsicht und eines Beirates wurden positiv erwähnt. Aber insbesondere über die Zusammensetzung des Beirates waren die Anzuhörenden unschlüssig und auch die Finanzzuweisung – unterschiedliche Quoten für die Landkreise und kreisfreien Städte – ergab Diskussionsbedarf.
In der Anhörung kam zum Tragen, dass die Landesregierung nicht übermäßig im Beirat vertreten sein sollte. Zu
dem wurde die Festlegung auf eine Hochschule für Sozialwesen kritisch gesehen. Deshalb wurde in der abschließenden Beratung die Zusammensetzung des Beirates noch einmal überarbeitet. Mit einem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU wurde die Vorsitzende des Sozialausschusses mit in den Beirat aufgenommen. Weiter wurde der Personenkreis auf eine staatliche Hochschule aus dem Bereich des Gesundheitswesens ausgeweitet. Das Bildungsministerium wird nicht im Beirat vertreten sein. Somit wird das Ungleichgewicht zwischen den Interessenvertretungen abgeschwächt.
Deshalb fand ich es umso bedauerlicher, dass sich die Fraktionen DIE LINKE und DIE GRÜNEN bei unseren Änderungsvorschlägen enthielten. Der eigene Vorschlag der LINKEN war aus unserer Sicht nicht schlüssig.
Das Gremium wurde lediglich …
Das kann man so oder so sehen. Oder Sie haben unseren Antrag nicht verstanden.
.... um verschiedene Vertreter erweitert und damit wäre es eine, ja, wie sagt man, so eine Runde, wo nur diskutiert wird, und es kommt zu keinen Entscheidungen.
Die Ministerien waren immer noch stark vertreten. Daher sahen wir unseren Vorschlag als den richtigen an.
Eine Diskussion brachte die Fachaufsicht mit sich, die auch meine Fraktion anfangs kritisch betrachtete. Die primäre Fachaufsicht liegt immer noch bei den Kommunen. Aber mit der kooperativen Fachaufsicht, auch das erwähnte die Ministerin schon, wird eine gemeinsame Steuerung angestrebt, da der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht in der Lage gewesen war, intensiv zu steuern. Das Ministerium soll fachaufsichtlich begleiten und wenn nötig eingreifen. Die Fachaufsicht ist dazu da, Standards zu entwickeln und die Zweckmäßigkeit zu prüfen. Damit wird dann auch die finanzielle Seite betrachtet.
Unsere anfänglichen Bedenken haben sich durch die ausführlichen und nachvollziehbaren Erklärungen aufgehoben. Und ich bin der Meinung, dass auch die Bedenken von den Oppositionsfraktionen im Sozialausschuss unbegründet waren, da eine Fachaufsicht nicht nur die finanziellen Belange sieht. Zudem muss sich in Zukunft zeigen, wie die Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sich gestaltet. Langfristiges Ziel ist es, eine einheitliche Hilfeplanung zu bekommen. Das hatte schon die Ministerin gesagt und das war auch Thema im Sozialausschuss. Dass man da nicht einen Schnellschuss machen kann und die Zeit der Evaluierung vorverlegen kann, ist damit auch entkräftet, was die GRÜNEN vorhatten. Sie sollten jetzt erst mal verfolgen, wie sich das Gesetz auswirkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Punkt der Neufassung ist die Quotenverteilung. In der Anhörung
kam zum Tragen, dass sich insbesondere die kreisfreien Städte benachteiligt fühlen. Der Quote im Gesetzentwurf sind umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Außerdem kündigte die Ministerin an, sofern es erforderlich ist, Nachbesserungen an dieser Stelle vorzulegen. Das hat sie gesagt und darauf vertrauen wir auch, und ich denke mal, wenn die Ministerin das sagt, wird es auch so gemacht.
Daher sollten alle abwarten, wie sich die Quoten in der Umsetzung zeigen, und dann kann gehandelt werden.
Zu beachten ist auch, dass die kreisfreien Städte bei den Quoten profitieren werden, denn sie erhalten am Ende mehr Geld als vor der Gesetzesänderung. Auch das hat die Ministerin im Sozialausschuss eingehend erläutert. Trotzdem sollte noch mal erwähnt werden, dass insbesondere die kreisfreien Städte eine hohe Ambulantisierungsquote haben, die ich sehr begrüße. Es wurde gute Arbeit geleistet, aber hierbei darf nicht vergessen werden, dass es eine kreisfreie Stadt leichter hat, die Ambulantisierung voranzutreiben, als ein Flächenlandkreis.
Mich hat besonders im Sozialausschuss erstaunt, dass sowohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch DIE LINKE zwei verschiedene Anträge zu den Quoten mit unterschiedlichen Zahlen eingebracht haben.
Ich denke da nur, das ist nämlich das Glücksradprinzip, was hier angewendet worden ist, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landkreis 82,5 behalten wollen,
den kreisfreien Städten aber 80 von 100 geben wollen. Die LINKEN ändern dieses Quorum ab von 72 auf 72,5 und dann Absenkung von 82,5 auf 82. Da sieht man schon die großen Unterschiede
und ich frage mich, Herr Ritter, zu Ihrer Entlastung sage ich mal, Sie haben wenigstens noch in Ihrer Fraktion geguckt, dass man nicht zusätzlich Geld ins System gibt.
Sie haben nämlich bei der einen Seite abgesenkt und dafür mehr gegeben, aber bei den GRÜNEN spielt Geld keine Rolle, da wird immer noch oben draufgelegt.
Da kann aus meiner Sicht etwas nicht stimmen.
Es wird wieder mal ganz deutlich, dass von der Opposition vermehrt Schaufensteranträge entwickelt werden.
Eine Zusammenführung von der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgerschaft ist notwendig, weil damit die differenzierte Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen aufgehoben wird und immer der Grundsatz „ambulant vor stationär“ umgesetzt wird. Dies führt zu einer...
Habe ich schon genannt, das war ja das Anliegen des Gesetzes.
Dies führt zur Vereinheitlichung von Aufgaben- und Kostenverantwortung, denn die Sozialhilfeträger sind nur die Träger der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe. Aus dem vorliegenden Gesetz ergeben sich nach der Anhörung und der Anpassung durch den Änderungsantrag von SPD und CDU keine Bedenken. Wir werden diesem Antrag zustimmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin erst mal erfreut, dass DIE LINKEN dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Damit werden DIE LINKEN richtig entlarvt, was sie eigentlich hier betreiben wollen.
Das ist praktisch ein Vorspiel, um die Krankenhauslandschaft im Land schlechtzureden, das hatte die Ministerin auch gesagt.
Wenn wir uns die Krankenhauslandschaft ansehen,
dann dürfen wir nicht nur die Krankenhauslandschaft allein betrachten, wir müssen die gesamte ärztliche Versorgung im Land betrachten.
Ob Sie das nun behaupten oder nicht, wir sprechen jetzt nicht über die Situation in der Region VorpommernGreifswald,
wir sprechen jetzt über die Krankenhauslandschaft im Land.
Das Thema haben die GRÜNEN nachher unter dem Tagesordnungspunkt 19 aufgesetzt.
Das ist eine besondere regionale Betrachtung dort.
Und so müssen wir die gesamten Krankenhausstandorte regional betrachten und können nicht aus Schwerin beurteilen, wie die gesundheitliche Versorgung der Krankenhäuser in der Region ist. Das wissen Sie ganz genau. Sie wissen ganz genau, dass es in der Region andere Probleme gegeben hat, die können Sie aber nicht übertragen auf das gesamte Land.
Natürlich machen Sie das.
Eines ist Fakt: Nie hat einer darüber gesprochen, dass die 37 Krankenhausstandorte im Land geschlossen werden. Darüber hat nie einer ein Wort verloren.
Was gesagt wurde, ist, dass wir uns über neue Strukturen unterhalten müssen, wir müssen uns über Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Krankenhäusern unterhalten. Und wenn Sie die Privatisierung der Krankenhäuser ansprechen – ich glaube, so weit ist Ministerin Hesse nicht gegangen –, dann müssen wir wirklich mal gucken,
wer zu dem Zeitpunkt Sozialministerin war und wer die Privatisierung im Land abgenickt hat. Das waren DIE LINKEN. Die meisten Privatisierungen sind in deren Zeit geschehen. Das vergessen Sie.
Jetzt fangen Sie an zu diskutieren, am liebsten möchten wir das alles wieder rückabwickeln,
am liebsten wollen wir wieder kommunale …
Insofern kann man jetzt nicht darüber sprechen, man will alles wieder rückgängig machen. Auch diese Diskussion hat es schon gegeben, wir brauchen wieder kommunale Krankenhäuser. Das ist ein vollkommen falscher Ansatz.
Natürlich müssen auch die Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten. Die Beteiligten, die für die Krankenhausstruktur verantwortlich sind, müssen miteinbezogen werden. Letztendlich bezahlen die Krankenkassen das, was im Krankenhaus an Leistungen erbracht wird. Deswegen kann man nicht sagen, Schuld hat die Sozialministerin. Nein, alle Beteiligten zusammen.
Oh, na ja. Entweder hören wir …
So, es gibt Ansätze, die dankenswerterweise von unserem Bundesgesundheitsminister Herrn Gröhe geschaffen worden sind. Ich denke da an das Versorgungsstärkungsgesetz, das im Juli 2015 auf den Weg gebracht wurde. Ich denke an das Krankenhausstrukturgesetz, in dem die Qualitätsorientierung in den Krankenhäusern geregelt ist. Das soll der entscheidende Maßstab sein. Und ich denke natürlich auch an das Pflegestärkungsgesetz. All diese Gesetze sind auf den Weg gebracht worden und die werden sich auch bei uns im Land auswirken.
Mit Genehmigung der Präsidentin möchte ich auf einen Zeitungsartikel aus der „Ostsee-Zeitung“ vom 17.12. aufmerksam machen. Die Vertreter der BARMER sitzen ja hier bei dem …
Ja, die DAK auch.
Da hat sich Herr Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Krankenkasse BARMER, zu einer Kritik geäußert, und zwar geht es um die Rheumapatienten in der Rostocker Südstadtklinik. Die Versorgung dort sei nicht mehr gewährleistet, weil die Klinik durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht mehr die Zulassung für den Sitz bekommen hat, da eine andere Ärztin eine private Praxis aufgemacht hat und somit die Versorgung nicht mehr im Südstadtklinikum stattfindet. Dazu äußert er sich folgendermaßen: „Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer Krankenkasse, weist die Kritik jedoch zurück. Er spricht von einem sehr geringen Handlungsspielraum
des Zulassungsausschusses. ‚Wenn ein niedergelassener Arzt behauptet, er könne die Versorgung komplett übernehmen, dürfen keine Ermächtigungen für Krankenhäuser erteilt werden.‘“ Das ist das Problem.
Ja.
Bitte, die kann sie stellen. Aber das geht nicht von meiner Redezeit ab?!
Sie hat gesagt, bei uns im Land gibt es eine schlechte Krankenhausversorgung.
Insofern trifft das die Gesundheits- und Sozialministerin.
Also die Frage war einfach beantwortet.
Insofern kann man nicht nur auf einen Aspekt abzielen, man muss natürlich alle Verantwortlichen, die in der Gesundheitswirtschaft tätig sind, einbeziehen. Dazu zählt auch die Kassenärztliche Vereinigung.
Weil Wolgast hier angesprochen worden ist – dazu möchte ich mich nicht äußern. Ich möchte einige Lösungsvorschläge nennen: regionale Lösungen gerade in unserem Bereich für die Telemedizin, das hatte ich schon angesprochen, dann Kooperationsvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern, die können die Situation verbessern im Land, und natürlich auch das, was in der Enquetekommission diskutiert worden ist, nämlich Medizinische Versorgungszentren sowie Anreize für Hausärzte.
Denn es ist nicht so, dass in jedem Bereich kein Nachwuchs vorhanden ist. Man muss sich natürlich als Kommune entsprechend darum bemühen. Mir ist es gelungen. Wir haben einen Nachfolger gefunden. In Zusammenarbeit mit einem ansässigen Krankenhaus hat man
einen Sitz geschaffen, wo ein Allgemeinmediziner wieder im ländlichen Raum tätig ist. Da sind viele eigene Dinge zu nutzen und neue kreative Lösungen durchzusetzen. Insofern kann ich nicht von einer schlechten Krankenhauslandschaft und schlechten medizinischen Versorgung im Land sprechen. Natürlich gibt es immer noch Dinge, die verändert, verbessert oder vernetzt werden müssen,
aber dazu ist auch die Telemedizin notwendig.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier noch mal einige Dinge richtigstellen, weil da nur Halbwahrheiten wiedergegeben worden sind,
gerade in Richtung von Herrn Koplin. Ich weiß nicht, ob er richtig zugehört hat. Die Ministerin hat gesagt, die Krankenhausträger vor Ort waren sich einig und haben einen Kooperationsvertrag oder eine Zielvereinbarung, wie man das nennt, beantragt bei der Ministerin und haben gesagt, sie möchte dieses einmal prüfen lassen. Die Planungsbeteiligten haben sich zusammengesetzt, mehrere Varianten geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, das, was heute präsentiert worden ist, ist das, was alle Beteiligten unterstützen.
Insofern hat nicht die Ministerin dieses gemacht, sondern Auslöser waren eigentlich die Krankenhausträger.
In dieser Zielvereinbarung oder Kooperationsvereinbarung, wie man sie auch nennen will, kam es dazu, dass der eine sich in Richtung Geriatrie weiter spezialisieren will, weil er schon eine Abteilung Geriatrie hat und diese um eine Tagesgeriatrie erweitern möchte. Gleichzeitig kamen all die Dinge, die hier schon genannt worden sind, Notfallversorgung und, und, und. AMEOS wird sich in Richtung Geburtshilfe, Gynäkologie und Pädiatrie spezialisieren. Darüber waren sich alle Beteiligten einig und insofern soll das jetzt umgesetzt werden.
Ich glaube nicht, dass man noch eine gleiche Situation hier im Land findet. Wir müssen nämlich mit einbeziehen, es gibt ja noch das Herzzentrum und das Diabeteszentrum Karlsburg. Diese befinden sich in unmittelbarer Nähe, also innerhalb von 50 Kilometern, und auch sie haben eine Kooperationsvereinbarung mit der Unimedizin.
Bitte.
Dass diese Frage kommt, Herr Koplin, war klar. Die kann ich Ihnen und die werde ich auch beantworten. Der Antrag der LINKEN lautete, dass die Landrätin ermächtigt wird, in der Gesellschaft dafür zu stimmen, dass beide Standorte erhalten bleiben, und da
sie 5,1 Prozent haben, haben wir gesagt: Ja, kann sie machen.
Und insofern, glaube ich, muss man das auch akzeptieren, wenn die Träger vor Ort dieses selbst gerne möchten. Dass das natürlich bei der Bevölkerung gerade im Raum der Insel Usedom anders aussieht, kann ich auch verstehen. Ich kann nur wiederholen, dass die Landrätin des Landkreises VorpommernGreifswald sich um diese Angelegenheit bis zum Oktober überhaupt nicht gekümmert hat, man hat überhaupt keine Reaktion von ihr gesehen und auch nichts gehört. Insofern ist es schon verwunderlich, dass sie jetzt auf einmal vom Kreistag ermächtigt werden will, bei der Gesellschafterversammlung dagegenzustimmen. Das hätte sie ja schon viel früher machen können
und insofern verwundert mich das. Aber das ist eigentlich nur so ein Alibiantrag gewesen, den man jetzt noch mal zur Unterstützung haben will,
dass die LINKEN sich da wirklich um den Krankenhausstandort Wolgast gekümmert haben. Sie haben sich nicht um den Standort gekümmert,
sonst hätten Sie davon gewusst! Ihre Dringlichkeitsanträge, die Sie dort eingebracht haben,
waren immer nur bezogen auf einen Standort.
Wir als CDU haben im Kreistag immer für beide Stand- orte einen Antrag gestellt.
So, und jetzt ist eine Situation entstanden,
wo sich alle Beteiligten einig werden, und insofern werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.