Er reiht sich in eine Kette von bereits unternommenen Initiativen der Landesregierung zu diesem Thema ein. Ich möchte an dieser Stelle nur daran erinnern, Frau Ministerin Manuela Schwesig hat es bereits ausführlich dargestellt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Ende 2011 im Bundesrat das Kinderwunschförderungsgesetz eingebracht hat. Das Gesetz scheiterte zwar aufgrund der Verweigerungshaltung der schwarz-gelben
Bundesregierung, hat aber dennoch dazu geführt, dass das Bundesfamilienministerium eine Richtlinie zur För- derung der künstlichen Befruchtung auf den Weg gebracht hat.
Die Ministerin sagte es bereits, die Verhandlungen mit dem Bund befinden sich auf einem guten Weg und werden in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Jetzt neue Forderungen, wie es die Fraktion DIE LINKE wünscht, gegenüber dem Bund aufzustellen, bei denen ohnehin klar ist, dass sie nicht durchsetzbar wären,
würde zusätzliche Verhandlungszeit bedeuten. Die Folgen wären unter anderem, dass einige Paare nicht mehr von der zusätzlichen Förderung profitieren würden,
weil sie zum Beispiel wegen ihres Alters die Kinderwunschbehandlung bereits durchgeführt haben. Daher lehnen wir den Änderungsantrag von der Fraktion DIE LINKE ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die von Ihnen erwähnten positiven Entwicklungen müssen weiterhin mit Nachdruck unterstützt und befördert werden. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen diesen Antrag eingebracht. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es schon ein bisschen irritierend, heute zu erfahren, dass die Vereinbarung noch nicht unterschrieben ist,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Es gab ja den Blick in die Glaskugel. – Peter Ritter, DIE LINKE: Die Glaskugel war nicht geputzt im Ministerium.)
denn wenn wir uns die Pressemitteilung vor Augen führen, steht drin, die Vereinbarung ist getroffen und alles ist gut.
Von daher bitte ich, auch zukünftig mit Pressemitteilungen so umzugehen, dass sie den Tatbeständen entsprechen, und nicht hier eine Wunschvorstellung kundzutun. Irritiert hat uns – ich denke, das wird auch in verschiedenen Kreisen diskutiert worden sein –, dass der Nachrichtendienst Twitter doch Frau Bundesfamilienministerin Schwe…
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Oh!)
nee, Schröder dann über den Ticker laufen ließ, dass Frau Schwesig der Förderrichtlinie für die In-vitro-Fertilisation zustimmt und unterzeichnen wird. Von daher bitte ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl, gerade wenn die „Ärzte Zeitung“ schon sagt, dass rückwirkend zum 1. Januar 180.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Ich kann ja das Engagement der CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang verstehen, da hat man auch mal eine gute Meldung aus dem Bundesfamilienministerium, aber ich denke, es ist schon gut, dass Mecklenburg-Vor- pommern hier mitmacht. Und ich sage das hier auch ganz offen: Wir haben ursprünglich über eine Enthaltung gesprochen, weil wir gesagt haben, der Antrag ist gut gemeint, schlecht gemacht und ist eigentlich erledigt. Aber in der Debatte ist noch mal deutlich geworden,
Das eine ist das familiäre Zusammenleben und das wäre auch eine Bitte an Ministerin Schwesig, hier noch mal zu intervenieren. Es geht darum, dass eine Elternschaft nicht aufgrund der sexuellen Orientierung eingeschränkt werden darf. Das heißt, Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, müssen einen diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionstechnischen
Das Zweite – und das passt dann auch zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE –, es ist natürlich eine finanzielle Entlastung richtig, damit die Chancen auf Elternschaft nicht vom Geldbeutel abhängig sind. Aber wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass wir eine abstrakte Debatte zu einem sehr persönlichen Thema führen. Zwar gibt es keine gesicherten Daten über die Zahl ungewollt kinderloser Paare in Deutschland, aber ganz sicher ist eine reproduktionsmedizinische Behandlung emotional und körperlich belastend. Und wenn eine solche Behandlung erfolglos bleibt, dürfen wir die Menschen nicht alleinlassen. Ich denke, da sind wir uns auch alle einig.
Deshalb ist eine gute Beratung vor, während und nach einer künstlichen Befruchtung unerlässlich und nicht immer ist ein Angebot allein ausreichend, denn obwohl eine große Zahl der betroffenen Paare gegenüber psychologischer Beratung aufgeschlossen ist, nimmt doch nur ein ganz kleiner Teil diese Angebote wahr. Und da muss ich sagen, liebe Fraktion DIE LINKE, es ist möglich, diese Angebote gibt es, aber wir sollten auch die Debatte heute dafür nutzen, hier die Schwellenängste abzubauen und dafür zu werben, die Angebote zu nutzen, die es in den Städten und Gemeinden gibt, nämlich die Ehe- und Familienberatungsstellen aufzusuchen. Dort sitzt gut ausgebildetes Personal.
Ich denke, wir haben sowohl im Landtag als auch in den Kommunen und Kreisen dafür zu sorgen, dass es sie auch weiterhin gibt, weil in manchen Bereichen gelten sie immer noch als freiwillige Aufgabe. Deshalb finde ich es einfach wichtig, hier dieses Tabuthema stärker in die öffentliche Aufmerksamkeit zu bringen, und wir werden, wie ich schon gesagt habe, dem Antrag zustimmen und
dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE können wir aus benannten Gründen nicht zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Oh, der Frauenschläger! – Stefan Köster, NPD: Ach, Frau Seemann! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, Herr Köster!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine hundertprozentige Finanzierung beziehungsweise Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlungen durch die Krankenkassen ist wünschenswert und absolut notwendig. Aber es waren die damalige rotgrüne Bundesregierung zusammen mit CDU und CSU,
die die große finanzielle Belastung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch 2003 beschlossen. Jetzt wird auf Bundesebene das eigene Desaster nicht nur festgestellt, sondern die fatale Entscheidung im Zusammenhang mit der sogenannten Gesundheitsreform 2004 soll zumindest in Ansätzen teilweise geändert werden.
Bis zu zwei Millionen Paare sind in Deutschland ungewollt kinderlos. Die Ursachen für diese Kinderlosigkeit sind sehr unterschiedlich. Bekanntlich übernehmen die Krankenkassen, das ist hier auch schon gesagt worden, seit 2004 nur noch 50 Prozent, also die Hälfte der Behandlungskosten und der Medikamentenkosten, und dies auch nur für die ersten drei Versuche.
Der Kinderwunsch und dessen Verwirklichung ist in der Bundesrepublik Deutschland – und darauf kommt es an – mittlerweile eine Vermögensfrage, da die Begleichung der anfallenden Kosten vielen nicht mehr möglich ist. Eine In-vitro-Fertilisation zum Beispiel verursacht Kosten in Höhe von 3.000 Euro und hiervon müssen dann die Paare pro Versuch mindestens 1.500 Euro selbst begleichen, ab dem vierten Versuch sogar die Gesamtkosten.
Ein Programm des Bundesfamilienministeriums beabsichtigt nun also eine Kostenbeteiligung des Bundes und der Länder in Höhe von weiteren 25 Prozent der Gesamtkosten. Und wir haben es gehört, Mecklenburg-Vorpom- mern will dieses Programm unterstützen. Es wird aufsei- ten der Landesregierung mit einem Finanzierungsanteil von 180.000 Euro gerechnet. Und wir haben es ja gestern gehört, was für einen Überschuss im Haushalt 2012 das Land Mecklenburg-Vorpommern erwirtschaftet hat, über 300 Millionen Euro, da sind diese 180.000 Euro ein Klacks.
Aus Sicht der NPD-Fraktion ist die Beteiligung des Bundes und der Länder folgerichtig, denn es mildert das
unsoziale Verhalten von SPD, von GRÜNEN und von der CDU und CSU mit der Gesundheitsreform 2004 etwas ab. Wir stimmen dem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es wurde alles gesagt, also lassen Sie uns zügig zu den wesentlichen Punkten kommen. Die Sozialministerin hat die Vereinbarung vorbereitet. Es fehlt an dieser Stelle nur noch die Entscheidung des Hauses, damit endlich ein Weg zur besseren finanziellen Unterstützung für Paare mit Kinderwunsch umgesetzt werden kann. Wir müssen uns also zu dieser Frage abschließend positionieren.
Meine Damen und Herren, bisher war das Geld an ein anderes wichtiges Anliegen geknüpft. Hier und heute stehen wir also vor der Frage, ob wir die Haushaltsmittel für die Finanzierung einer medizinischen Behandlung für die Möglichkeit von Paaren, eine Lebensdrucksituation nachhaltig positiv zu verändern, verausgaben wollen. Ich glaube, da kann es kaum eine zweite Meinung geben. Wenn uns Kinder in diesem Land wichtig sind, sollten wir diesen Antrag unterstützen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1535 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut, Herr Renz, sehr gut. Zustimmung bei der CDU. – Torsten Renz, CDU: Nicht so aufgeregt! – allgemeine Heiterkeit)
Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1535 mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion der NPD.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1482 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –