Ich versichere, ich werde auch weiterhin Anträge rund ums Wohnen stellen und die Bezahlbarkeit von Wohnraum thematisieren.
Etwa die Hälfte davon bewirtschaften kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften, die andere Hälfte wird privat vermietet. Nicht allen Vermieterinnen und Vermietern geht es wirtschaftlich gut, da gebe ich Ihnen recht. Während in Städten wie Rostock und Greifswald sowie in guten Lagen und entlang der Küste die Mietkosten vor allem bei Neuvermietungen kräftig anziehen, sind die Miethöhen im ländlichen Raum gerade einmal kostendeckend.
Für in den 90er-Jahren getätigte Investitionen ist noch der Kapitaldienst zu leisten. Zudem haben die Wohnungsgesellschaften vor allem auch Altschulden zu bedienen. Dabei müsste längst wieder investiert werden, um dem heutigen Stand zu genügen. Wohnungsleerstand und mangelnde Vermietungsperspektive sind ein Grund für die Zurückhaltung bei den Investitionen. Wer investiert schon, wenn es sich wirtschaftlich nicht rechnet?! Die Modernisierungsumlage kann in Regionen mit hohem Leerstand ohnehin nicht in voller Höhe geltend gemacht werden. Daher ist es letztlich egal, ob das Mietrecht elf, neun oder fünf Prozent Modernisierungsumlage erlaubt.
In sich entleerenden Räumen ist mit dem Mietrecht wirklich kein Anreiz für energetische Modernisierung zu erreichen. Zudem sorgt die immer weiter abnehmende Finanzkraft der Kommunen dafür, dass eigentlich abzureißende Wohnungsbestände vermietet sind und werden. Es ist überfällig, dass auch bei Bezug von Hartz IV oder Grundsicherung im Alter oder bei Behinderung ein guter energetischer Zustand der Wohnung ein Kriterium für Angemessenheit einer Wohnung sein muss. Aber davon kann keine Rede sein.
In den Landkreisen Nordwestmecklenburg, LudwigslustParchim gelten schon neue KdU-Richtlinien. Die anderen Großkreise sind noch in der Überarbeitung. In beiden Richtlinien richtet sich die Angemessenheit der Heizkosten nach dem bundesweiten Heizspiegel, der jährlich vom Mieterbund herausgegeben wird. Dabei sind die im Heizspiegel als zu hoch aufgeführten Verbräuche und Kosten maßgebend für die Angemessenheit. Es ist also
der schlechteste energetische Gebäudezustand angenommen. Dafür sind die zulässigen Bruttokaltmieten so niedrig, dass Mietsteigerungen infolge energetischer Modernisierung als unangemessen gelten würden.
Nach einem Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes sind die Unterkunfts- und Heizkosten separat zu betrachten. Das heißt, höhere Unterkunftskosten können nicht mit niedrigen Heizkosten ausgeglichen werden. Die Folge: Investitionen unterbleiben. Das ist umweltpolitisch ein Desaster und hemmt den Stadtumbau und damit die Ortsentwicklung. Deshalb muss ein energetisch guter Zustand ein Kriterium für die Angemessenheit einer Wohnung sein. Und genau das ist mein Anliegen.
Eine im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden erstellte Studie des Institutes Wohnen und Umwelt Darmstadt über die Berücksichtigung der energetischen Gebäudequalität bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft und Heizung stellt fest, dass im Sozialrecht wenig verbreitet ist, Angemessenheitsgrenzen nach dem energetischen Gebäudezustand zu differenzieren. Die empirischen Untersuchungen in mehreren Kreisen und Städten zeigen, dass Haushalte von Transferleistungsempfängern im Vergleich zum Durchschnitt aller Haushalte niedrige Unterkunftskosten haben, aber dafür deutlich höhere Heizkosten pro Quadratmeter.
Das deckt sich mit den Erfahrungen von Roland Blank vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen. Wer Transferleistungen bezieht, muss zunehmend in unsanierte und teilsanierte Wohnungsbestände ausweichen. Solange das Sozialrecht so ist, wie es ist, wird die energetische Modernisierung gebremst, schlimmstenfalls stehen sanierte Wohnungen leer und sind abrissreife Gebäude voll vermietet.
Ich will damit sagen, nicht ein soziales Mietrecht bremst die energetische Gebäudesanierung, da gibt es andere Hemmnisse. Ich bitte Sie also nochmals, unserem Antrag zuzustimmen und einfach zugänglich zu werden für die fachlichen Argumente, die wir Ihnen hier vermitteln.
zeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1496 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der CDU und Enthaltungen der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Jugend im Land fördern: „Berufsausbildungszulage Mecklenburg-Vor-
Antrag der Fraktion der NPD Jugend im Land fördern: „Berufsausbildungs- zulage Mecklenburg-Vorpommern“ einführen – Drucksache 6/1491 –