Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

(Regine Lück, DIE LINKE: Na, Sie enthalten sich doch!)

geht natürlich in die Richtung Ihrer letzten etwas detaillierteren Anträge. Dafür werden Sie bei uns jedoch keine Unterstützung finden.

Sie haben bereits in der letzten Sitzung des Landtages in 2012 gefordert, dass sich Mecklenburg-Vorpommern den Initiativen aus den Ballungszentren Hamburg und Berlin anschließen soll. Das stieß in diesem Haus auf breite Ablehnung, nicht nur seitens der CDU-Fraktion. Der Grund ist ebenso einfach wie nachvollziehbar. Die Situation in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich ganz anders dar als in den großen Ballungszentren. Und Herr Glawe hatte auch schon eigentlich die tatsächlichen Zahlen – und das sind eben Fakten, die man mal irgendwann zur Kenntnis nehmen muss –, was wir hier für eine Faktenlage in Mecklenburg-Vorpommern haben.

(Regine Lück, DIE LINKE: Kommen Sie mal nach Rostock!)

Zentralistische Unausgewogenheit ist gerade im sensiblen Mietrecht ein grobes Foul.

Und das führt mich direkt zum zweiten Ablehnungsgrund. Mietrecht ist nämlich keine einseitige Angelegenheit. Sie umfasst neben berechtigten Mieterinteressen ebenso be- rechtigte Vermieterinteressen. Genau wie in Ihren vorangegangenen Landtagsanträgen beleuchten Sie im heutigen Antrag wieder nur eine Seite, nämlich die der Mieter.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Legitime Vermieterinteressen werden auch in Ihrem aktuellen Antrag gar nicht erwähnt. Dem Ganzen liegt wie gehabt ein sehr polarisierendes Rollenverständnis von Gut und Böse zugrunde: der gute Mieter, der böse Vermieter. Die Initiative des Bundestages berücksichtigt die Mieterinteressen durchaus umfänglich. Die Beispiele dafür habe ich Ihnen bereits genannt.

(Regine Lück, DIE LINKE: Zuhören!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere die ausgewogene Abwägung der Interessen von Mietern und Vermietern möchte ich Ihnen aber heute noch einmal ans Herz legen, denn diese Ausgewogenheit haben Sie in der Vergangenheit und auch mit Ihrem aktuellen Antrag vollkommen aus dem Blick verloren. In den beiden Absätzen Ihres Antrages finden Sie vier Hinweise auf die Interessen der Mieter. Es findet sich aber kein einziges Mal auch nur ein Wort vom Vermieter. Das ist symptomatisch. Ihnen geht es nämlich nicht um die Ausgewogenheit, sondern um Polarisierung.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das neue Gesetz ist unausgewogen.)

Unser zentrales Anliegen ist hingegen ein ausgewogenes und soziales Mietrecht und gerade deswegen müssen Änderungen des Mietrechtes aber einen abwägenden Charakter haben.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Neben berechtigten Mieterinteressen gehört dazu auch die Berücksichtigung der Vermieterinteressen.

In der auf Bundesebene beschlossenen Mietrechtsänderung finden Sie das eine wie auch das andere, etwa im Hinblick auf die besseren Möglichkeiten, gegen Mietbetrüger und Mietnomaden vorzugehen. So können Zahlungs- und Räumungsansprüche in Zukunft zügiger durchgesetzt werden. Für private Vermieter, die mitunter nur wenige Wohnungen vermieten, ist dies eine erhebliche Erleichterung, denn gerade sie erleiden durch Mietnomaden oftmals erhebliche Schäden. Künftig können gerade Zahlungs- und Räumungsansprüche schneller durchgesetzt werden. Die Räumung der Wohnungen erfolgt damit kostengünstiger.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wie viele Fälle von Mietnomaden gibt es denn?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Linkspartei, wenn es Ihnen tatsächlich um sozialen Frieden geht,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Verschwindend wenig.)

dann bedarf es doch gerade des vernünftigen Interessenausgleiches und nicht der zusätzlichen Polarisierung.

Und ein vernünftiger Interessenausgleich muss auch einen dritten Aspekt berücksichtigen, und zwar ist Herr Glawe schon darauf eingegangen,

(allgemeine Unruhe)

die Wohnungsmärkte sind regionale Märkte. Den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich, auch weil sich die Situation sehr differenziert darstellt, nicht mit Wahlkampfrhetorik aus Ihrer Linksparteizentrale in Berlin beikommen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Die kam aber aus der SPD.)

Nach wie vor bewegen sich die Mieten in den meisten Regionen unseres Landes auf niedrigem Niveau.

(Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Im ehemaligen Landkreis Uecker-Randow liegt der Mietpreis knapp über 4 Euro

(Rainer Albrecht, SPD: Jaja.)

Nettokaltmiete pro Quadratmeter. In der Hansestadt Rostock …

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist Wahlkampf pur von der SPD hier im Landtag. – Glocke der Vizepräsidentin)

Ich mache weiter: In der Hansestadt Rostock liegt er bei unter 6 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter. Wir verkennen nicht, dass in Teilen der Universitätsstädte – aber darauf sind wir in den letzten Anträgen schon sehr, sehr intensiv eingegangen –, in Rostock oder in Greifswald, Herausforderungen bestehen. Das sind aber die Herausforderungen regionaler Wohnungsmärkte, die sich stark voneinander unterscheiden, und gerade deswegen muss bei einem messbaren Anstieg der Nachfrage auch lokal und nicht zentral gegengesteuert werden.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Und dafür brauchen wir allerdings stabile Investitionsanreize. Der Bundesregierung sind diese Investitionsanreize unter enger Berücksichtigung der Mieterinteressen gelungen. Mietpreisbremsen und die Senkung der Modernisierungsumlage dürften sich hingegen kaum positiv auf zukünftige Investitionen auswirken. Genau diese haben Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei, in der Vergangenheit jedoch gebetsmühlenartig gefordert.

Wir sagen ganz deutlich: Sozial ist, was Wohnraum schafft und dessen Qualität verbessert. Dies tun die Wohnungsbaugesellschaften und viele private Investoren in Mecklenburg-Vorpommern bereits. In unserem Land wurde angesichts der geplanten Investitionen von 350 Millio- nen Euro durch kommunale Immobilienfirmen bereits von einer Trendwende gesprochen.

Und in der Vergangenheit hat DIE LINKE auch gebetsmühlenartig gefordert, ortsübliche Vergleichsmieten pauschal von 20 auf 15 Prozent zu senken, dabei den Mieterhöhungszeitraum von drei auf vier Jahre zu strecken, die Modernisierungsumlage zu senken und ein Recht auf Mietminderung einzuführen. Diese Vorschläge sind für Mecklenburg-Vorpommern ungeeignet. Und da müssen Sie sich eben einfach mal die Datenlage angucken, was ich vorhin schon sagte. Sie setzen keine Anreize für Investitionen, im Gegenteil, jedes Engagement auf dem Wohnungsmarkt würde durch die Umsetzung Ihrer Ideen in Mecklenburg-Vorpommern abgewürgt werden.

Ihre Vorschläge, die Sie von Initiativen Ihrer Genossen aus Berlin oder Hamburg abgeschrieben haben, stießen in diesem Haus, wie bereits angedeutet, auf mehrheitliche Ablehnung,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das sind unsere eigenen.)

zum einen, weil die Situation in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin eine andere ist als im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern, und zum anderen, weil Ihre Vorschläge unausgewogen sind und dadurch zukünftige Investitionen bedrohen.

Wir sind der Auffassung, dass im Mietrecht die berechtigten Interessen zweier Seiten ausgewogen berücksichtigt werden müssen. Ich habe Ihnen dies heute an verschiedenen Beispielen deutlich gemacht. Wenn Sie sich die Initiative des Bundestags aus dem Dezember 2012 anschauen, dann wird genau dieses Credo berücksichtigt, und aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das einzig Gute, was man über das im Dezember 2012 im Bundestag verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetz sagen kann, ist, dass es wenigstens vor der anstehenden Bundestagswahl in Angriff genommen wurde und nicht heimtückisch danach wie damals Hartz IV durch Rot-Grün.

Im September kann der Wähler darüber befinden, hoffentlich dagegen, denn die neuen Regelungen ermöglichen, dass schwarze Vermieterschafe ihre Mieter viel leichter unter dem Deckmantel der energetischen Sanierung terrorisieren und vergraulen können, um hinterher höhere Mieten einsacken zu können. Die Mieter müssen in noch höherem Maße als bisher Modernisierungsmaßnahmen hinnehmen. So viel Lärm und Dreck dabei auch anfallen mag, über einen Zeitraum von drei Monaten dürfen die Mieter deswegen die Miete noch nicht einmal mindern, selbst wenn die Unterkunft infolge der Arbeiten faktisch unbewohnbar sein sollte. Volle Bezahlung für null Leistung, das ist in der Tat systemwidrig, ein ganz neues Rechtsprinzip, das aber nur gegen die Einkommensschwächeren eingesetzt wird, und das sind in der Regel die Mieter.

Hinnehmen muss der Mieter auch Ökoschwachsinn. Gebäude massiv wärmezudämmen, spart zwar Heiz- energie, das ist richtig, aber als Nebenwirkung, wie schon gesagt wurde, kommt es dann unter Umständen zur Schimmelpilzbildung, und das ist wesentlich unangenehmer als etwas zu viel verbrauchte Energie.

Erleichtert wird auch die Zwangsräumung von Wohnungen. Vielleicht wünscht sich der Gesetzgeber ja Verhältnisse wie in den USA, wo es in vielen Städten mittlerweile spezielle Parkplätze gibt, wo obdachlose Familien in ihren Autos übernachten dürfen.

Sicherlich sind die heutigen Zustände für die Vermieter auch inakzeptabel, das ist richtig. Ein unseriöser Mieter,

der von Anfang an nicht zahlt und auch nicht zahlen wollte, kann sich dank langer – der üblichen – Verfahrensdauer locker bis zu einem Jahr halten in der Wohnung. Das kann auch länger gehen, bis zu zwei Jahren, solche Fälle hat es auch schon gegeben. Das liegt aber an der Personalsituation der Gerichte. Um die Missstände abzustellen, sollte man lieber mehr Richter einstellen, als die Mieterrechte schmälern.

Das Mietrechtsänderungsgesetz ist ein Geschenk für die Vermieterlobby, und zwar von der FDP, die um ihre Existenz kämpft. Sollte die FDP die Bundestagswahl nicht überleben, dann erledigt sich die Sache vielleicht von selber und alles kommt wieder ins Lot. So ist es jedenfalls inakzeptabel. Daher stimmen wir dem Antrag zu.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle wieder einmal fest: Ihre Wut darüber, dass sich die beiden Regierungsfraktionen zu politischen Fragen nicht einigen können, entlädt sich gegenüber den LINKEN.

(Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!)