Wolfgang Waldmüller

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im letzten Wirtschaftsausschuss am 23.06. haben wir vom Wirtschaftsministerium Informationen bekommen zum Stand der Inanspruchnahme der EFRE-Mittel für Forschung, Entwicklung und Innovation. Wir haben unter anderem etwas erfahren über die bürokratische Abwicklung und über den Stand der Bewilligungen. Wir haben ganz klar Steigerungen vernehmen können. Und warum dieses Thema Wachstumsfinanzierung und Existenzgründungsfinanzierung gerade im Bereich von Forschung und Entwicklung für MecklenburgVorpommern extrem wichtig ist, zeigen auch die vielen Beispiele, die schon auf den Weg gebracht worden sind.
Denken Sie an Cortronik in Rostock – 2006 waren das dort noch 73 Mitarbeiter, heute sind es über 250, oder bei EEW Special sind über 500 Mitarbeiter, bei RoMed werden über 110 Mitarbeiter gefördert –, die Ausgründung aus dem Leibniz-Institut oder PROPHYTA. Ich glaube, wir haben da eine ganze Menge exzellenter Beispiele, die durch diese Wachstumsfinanzierung und Existenzgründungsfinanzierung im Bereich der Forschung und Entwicklung auf den Weg gebracht worden sind.
Und Sie haben es vielleicht vernommen, Sie erlauben mir das zu erwähnen: Erwin Huber, der wirtschaftspolitische Sprecher aus Bayern – er war ja hier bei der wirtschaftspolitischen Sprechertagung –, hat sehr respektvoll resümiert, dass die Küste stark aufholt, und hat dies in einem Interview auch bestätigt. Also wir brauchen uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu verstecken. Ich glaube, „Made in M-V“ ist in, nur wir brauchen mehr davon.
Meine Damen und Herren, wir haben schon öfter in diesem Landtag, in dieser Legislatur über dieses Thema gesprochen. Ich erspare mir jetzt die Aufzählung der Drucksachen. Es waren vier Drucksachen, über die wir gesprochen haben, und immer hat uns eins beschäftigt, nämlich, dass Forschungs- und Entwicklungsgelder in kleinen und mittelständischen Betrieben eben nicht vorhanden sind beziehungsweise die Forschung und Entwicklung in kleinen und mittelständischen Betrieben dadurch auch gehemmt ist. Es wurde reagiert, auch im Wirtschaftsministerium.
Sie wissen, es sind zwei Risikokapitalfonds aufgelegt worden, und ich möchte Ihnen sagen, welche For
schungs- und Entwicklungsausgaben von 2006 bis 2013 getätigt wurden. Im Bund waren es mehr, also es ist eine Steigerung von 12 Prozent zu verzeichnen, in Mecklenburg-Vorpommern in diesem gleichen Zeitraum 29 Prozent, also mehr als doppelt so viel wie im Bund, was natürlich eine Wertschöpfungssteigerung herbeiführt und diese Wertschöpfungslücke, die wir noch schließen müssen, die das eben mit befördert.
Das ist ein Mittel, um diese Wertschöpfungslücke zu schließen.
Wenn man jetzt mal auf die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern guckt, so haben wir in Mecklenburg-Vorpommern in 2013 0,48 Prozent. Im Bund haben wir 1,91 Prozent. Das ist genau das, was ich gerade gesagt habe, das liegt an unserer kleinteiligen mittelständischen Struktur. Und man muss zugeben, dass die maßgeblichen Finanzierungsquellen für Forschung und Entwicklung in Unternehmen über das EFRE-Programm finanziert werden. Wenn wir uns das EFRE-Programm angucken, da haben wir das Operationelle Programm von 2007 bis 2013. Davon waren in der damaligen Förderperiode – von den 1,2 Milliarden, ich verkürze das mal – für Forschung und Entwicklung 155 Millionen und in der jetzigen Legislatur von 2014 bis 2020 haben wir noch 968 Millionen und davon für Forschung und Entwicklung 168 Millionen.
Das heißt, wir haben eine Absenkung um 25 Prozent, haben aber eine Steigerung für Forschung und Entwicklung um 10 Prozent. Das heißt, die Weichenstellungen sind richtig erfolgt, wenn man immer davon ausgeht, die Wertschöpfungslücke auch schließen zu wollen. Aber klar ist, dass sich das nicht verstetigt. Die EU-Förderperiode wird auslaufen, das verstetigt sich nicht. Mittelfristig muss man sich darüber Gedanken machen, wenn das die Hauptfinanzierungsquelle ist, wie man das kompensieren kann, wenn man diesen Weg weiter beschreiten möchte, und deshalb unser Antrag.
Sie kennen die GRW-Förderung. Die GRW-Förderung ist ja primär für die wirtschaftsnahe Infrastruktur und für die gewerblichen Investitionen, also Ansiedlungs- und Erweiterungsinvestitionen oder Erweiterung bei Gewerbegebieten und, und, und. Und hier ist die Forderung, da über die GRW-Förderung nur bedingt Forschung und Entwicklung gefördert werden können, die Höchstgrenzen pro gefördertem Projekt zu öffnen, damit es als Ersatz für die auslaufenden EU-Fördermittel fungieren kann.
Das Zweite, was wir aufgeschrieben haben, was Sie aus dem Antrag sehen können, ist, dass wir neu zu schaffende Bund-Länder-Instrumente brauchen. Hier geht es primär hauptsächlich um die Abstimmungserleichterung, die Zuständigkeit zwischen Bund und Land.
Und das Dritte, was in dem Antrag steht, ist, dass wir diese INNO-KOM-Ost, die Förderung externer Industrieforschungseinrichtungen – Sie wissen, das ist für die neuen Bundesländer, da ist ja die Forderung –, auf alle Bundesländer mit strukturschwachen Gebieten ausweiten können. Hier müssen wir aber darauf achten, dass die Mittelausstattung, weil die Mittel ja vom Bund kommen, vom Bund durch die Ausweitung so erfolgt, dass kein Projekt, was aus den neuen Bundesländern kommt,
hinten runterfällt. Gespräche dazu finden statt auf Arbeitsebene.
Wir wollen heute mit diesem Antrag der Landesregierung die Forderung mit übergeben, die Mittel schon perspektivisch für die Zukunft, für FuE-Ergebnisse über GRW zu erweitern, damit der Aufholprozess in der Wirtschaft auch über die EU-Fördermittelperiode hinaus weiter stattfinden kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich entnehme den Äußerungen, dass wir heute mit diesem Antrag auf breite Zustimmung stoßen.
Herr Holter, Ihren Wortbeitrag tue ich einfach unter Wahlkampfgestöber ab.
Wenn Sie sagen, nachweislich hat die Regierung versagt – ich weiß nicht, ob Sie mir nicht zugehört haben, ich habe ja auch dargelegt, dass wir von 2006 bis 2013 bei den Entwicklungs- und Forschungsausgaben ein Plus von 29 Prozent haben, dass dadurch eine Wertschöpfungssteigerung im Land entstanden ist, wo wir heute bei 39,9 Milliarden Euro stehen. Das kommt alles nicht von ungefähr, das ist doch die richtige Weichenstellung gewesen.
Wenn Sie sagen, es ist nicht konkret genug,
ich glaube, Herr Glawe hat das konkret genug ausgeführt, indem er ganz klar sagt, wir wollen ein FraunhoferInstitut für Schiffbau, wir wollen mittelständische Unternehmen in die Lage versetzen, Forschung und Entwicklung allein zu betreiben. Uns stehen im Land – das hatte ich ja ausgeführt – in dieser Förderperiode im EFREProgramm 168 Millionen zu. Danach schmilzt das ab, und deswegen wollen wir die GRW-Förderung öffnen.
Herr Jaeger, momentan ist GRW-Förderung möglich. Da ist aber eine Höchstgrenze eingeführt bei 500.000 und es geht darum, diese Grenze von 500.000 aufzumachen – wie hoch, das muss genau verhandelt werden.
Man spricht jetzt davon, es pro Projektantrag auf 1 Million oder wie auch immer zu erhöhen. Fakt ist, und das ist klar, wir wollen in der Zukunft unsere kleine und mittelständische Wirtschaft nach wie vor in die Lage versetzen, eigenständig Forschung und Entwicklung betreiben zu können. Und Sie wissen auch selbst, wir haben das in anderen Anträgen gehabt, welche Forschungs- und Entwicklungsleistungen in anderen Ländern getätigt werden. Ich hatte heute gesagt, dass wir im Bund eine Quote haben von 1,9 Prozent, anzustreben sind 3 Prozent. Deswegen ist das der richtige Antrag in die richtige Richtung, für die Zukunft vorzusorgen, und deswegen dieser Antrag. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, es liegt uns jetzt die Beschlussfassung nach vier Jahren Untersuchungsausschuss vor. Lassen Sie mich wie folgt da- rauf eingehen. Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen und dem Ausschusssekretariat für die geleistete Arbeit,
aber auch für die umfangreiche Recherche und vorbereitende Arbeit ganz, ganz herzlich danken. Das war eine Mammutaufgabe.
Bis zu dem jetzt vorliegenden Sachstandsbericht wurde parallel immer wieder in den Presseberichterstattungen, aber auch in den Pressemitteilungen der Opposition von geheimen Papieren, horrenden Gebühren, mutmaßlicher Insolvenzverschleppung gesprochen. Es wurden Geschichten erzählt, Verschwörungstheorien gesponnen und heute bei der Aussprache geht das munter weiter.
Herr Holter stellt sich hier hin und behauptet, die Landesregierung wollte die Werften loswerden.
Eine unglaubliche Unverschämtheit, so etwas hier zu behaupten! Sie wissen ganz genau – vom ersten Tag an! –, dass die Werften für Mecklenburg-Vorpommern eine große volkswirtschaftliche Bedeutung haben, der Erhalt des Industriezweiges und der Arbeitsplätze die entscheidende Rolle gespielt hat, und dann können Sie sich nicht hier hinstellen und sagen, die Landesregierung wollte die Werften loswerden.
Und bei den GRÜNEN, wenn man das hört, Herr Saalfeld, dann denkt man sich, Sie sind irgendwo in einer Parallelwelt. Ich weiß nicht, wo Sie waren, wir waren im Untersuchungsausschuss, dem PUA. Das, was Sie hier erzählen, hat mit den Sachverhalten, die wir dort ergründet haben, überhaupt nichts zu tun.
Jetzt liegt der abschließende Bericht vor, der ja lange ein Abschlussbericht werden sollte und auch so erstellt wurde, und man kann sich die Frage stellen, welche dieser Geschichten nun mit Nachweisen belegt ist. Und Sie werden sich wundern: keine. Keine dieser im Vorfeld spannend erzählten Storys konnte auch nur ansatzweise durch die Untersuchung im Ausschuss bestätigt werden. Der Opposition ist es nicht gelungen, irgendwelche Belege für diese unterstellten Dinge zu finden. Die Koalitionsfraktionen kommen nach den fast vier Jahren deshalb zu dem Ergebnis, dass der Landesregierung keinerlei Fehler bei der getroffenen Entscheidung über die finanzielle Unterstützung der P+S Werften unterlaufen ist, und die Landesregierung trifft auch keinerlei Mitverantwortung am Scheitern der Sanierung. Sie hat zu jedem Zeitpunkt im Rahmen des rechtlich Möglichen und wirtschaftlich Vertretbaren eine besonnene Entscheidung über finanzielle Hilfen für die P+S Werften getroffen.
Aus unserer Sicht begann die Ursache für die späte Insolvenz der P+S Werften GmbH mit finanziellen Turbulenzen im Jahr 2011 durch verzögerte Zahlungseingänge, verschiedene Besteller und durch eine unglückliche Havarie eines Schiffes auf der Probefahrt, was zur nicht fristgemäßen Ablieferung führte, sowie daraus resultierende finanzielle Engpässe, welche sich auf die Arbeitsmoral der Zulieferer auswirkten. Diese Schwierigkeiten gipfelten dann im Zusammenwirken mit Managementfehlern darin, dass die Scandlines-Fähren schlussendlich nicht abgeliefert werden konnten.
Die Landesregierung, der Bund und die finanzierenden Banken wurden von der Geschäftsführung der Werften lange im Unklaren über den wahren Abarbeitungsstand der Aufträge gelassen, sogar als mithilfe des Wirtschaftsministeriums neue Ablieferungstermine mit
Scandlines für die beiden bestellten Fähren ausgehandelt wurden. Auf ausdrückliche Nachfrage wurde bestätigt, dass die neuen Liefertermine leicht zu erreichen seien – eine deutliche Fehleinschätzung, wie sich später herausstellte. Das gesamte Ausmaß der aus dieser Aussage resultierenden Schwierigkeiten zeigte sich erst, als der neue Geschäftsführer Fuchs zusammen mit den Vertretern der Landesregierung an seinem ersten Arbeitstag Anfang August 2012 eine Besichtigung der Fähren vornahm. Dabei wurde offensichtlich, dass auch diese neu verhandelten Ablieferungstermine nicht zu halten waren.
In der Folge musste festgestellt werden, dass weder Scandlines bereit war, nochmals über spätere Ablieferungstermine zu verhandeln, noch die zu diesem Zeitpunkt bereits genehmigte Rettungsbeihilfe aufgestockt werden konnte und dass sie auch nicht ausreichen würde, um den finanziellen Bedarf der Werft bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes sicherzustellen. Dies führte dann zwangsläufig innerhalb weniger Tage zur Insolvenz am 29. August 2012.
Und um das noch einmal deutlich zu sagen, die CDUFraktion ist davon überzeugt, dass die Mitarbeiter der Werften in Wolgast und Stralsund durchaus in der Lage waren und sind, anspruchsvolle Schiffbauprojekte zu bauen und fristgerecht abzuliefern,
allerdings bedarf es dafür auch einer qualifizierten Anleitung durch die Geschäftsführung. Gerade in diesem Bereich mussten wir bei den Untersuchungen Schwachpunkte feststellen.
Zum einen war das Klima auf den Werften nicht mehr von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit geprägt. Dazu haben uns mehrere Zeugen im Ausschuss bestätigt, dass durch Herrn Dr. Brammertz ein autoritärer Führungsstil gepflegt wurde. Berichtet wurde, dass Muskeln bewundert werden sollten und Personen in der Zusammenarbeit mit ihm eben Schwierigkeiten hatten. Und zum anderen sind durch die Geschäftsführung operative Fehler zu verantworten. Dazu gehört der nicht in dem notwendigen Umfang realisierte Ausbau der Konstruktionsabteilung, die nicht in ausreichender Weise erfolgte Zusammenführung von extern vergebenen Konstruktionszeichnungen ebenso wie das nicht im erforderlichen Maße durchgeführte Gewichtsmanagement.
Genauso schwerwiegend ist aber, dass es der Geschäftsführung nicht gelungen ist, für eine ordentliche und fristgemäße Koordinierung der Arbeiten der Zulieferfirmen zu sorgen. Dies zeigt sich besonders bei den Scandlines-Fähren und hat zur ersten Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine geführt. Dies alles sind aber reine operative Probleme der Werft, welche von einer kompetenten Geschäftsführung zu lösen sind. Im Nachhinein muss man feststellen, dass dazu die damalige Geschäftsführung der P+S nicht in der Lage war. Dies ist jedoch ein Umstand, den niemand vorhersagen und welchen die Landesregierung bei ihrer Entscheidung auch nicht vorhersehen konnte.
Dass die Oppositionsfraktionen an dieser Stelle zu einer etwas anderen Einschätzung kommen, liegt in der Natur der Sache eines Untersuchungsausschusses. Die Motivlage der Opposition ist ja auch eine gänzlich andere. Ihnen liegt es allein daran, die Landesregierung zu beschädigen.
Die Opposition kommt in ihren Sondervoten zu dem Ergebnis, dass Fehler bereits zu Beginn des Sanierungsprozesses gemacht worden sein sollen. Wahlweise wird darauf hingewiesen, dass ein höherer Finanzierungsrahmen notwendig oder auch eine andere Gesellschaftsform für den Sanierungsprozess besser gewesen wäre.
Allerdings vergisst die Opposition dabei, ihre Vorschläge konsequent zu Ende zu denken. Was hätte es an den technischen und operativen Problemen der Werft geändert, wenn anstelle der Treuhandgesellschaft eine Aktiengesellschaft gebildet worden wäre oder sogar eine Landesbeteiligung erfolgt wäre? Es gab aber keine Alternative zur Treuhand. Übereinstimmend haben alle Zeu
gen berichtet, dass die Treuhandlösung eine Forderung der Banken war, und da die Werften wohl oder übel auf eine Finanzierung durch die Bank angewiesen waren, mussten sie auch darauf eingehen, genauso wie auf die Bedingung, einen Treuhänder zu beauftragen, welcher den finanzierenden Banken genehm war. Außerdem war weder bei der Aktiengesellschaft noch bei der Landesbeteiligung eine ähnliche Konstruktion, vergleichbar mit dem Treuhandbeirat, vorgesehen. Damit hätte es bei diesen Gesellschaftsformen noch weniger Informationen für die Landesregierung gegeben.
Und selbst wenn ein vergleichbares Gremium es hätte, es wäre immer noch in den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung gefallen, sich den operativen Problemen zu stellen. Eine andere Gesellschaftsform für die Sanierung hätte daran nichts geändert.
Auch ein höherer Finanzierungsrahmen insgesamt oder eine zusätzliche Finanzausstattung für den Bau der Scandlines-Fähren hätte nicht dazu geführt, dass die Fehler der Geschäftsführung nicht passiert wären. Es kann maximal angenommen werden, dass mit einem größeren Rahmen der Sanierungszeitraum, die Liquidität eventuell etwas länger gereicht hätte. Aufgrund der Managementfehler wäre es aber trotzdem früher oder später zu einer Nichtablieferung der Fähren gekommen.
Und im Übrigen ist es hinterher immer leicht zu behaupten, dies wäre besser oder jenes wäre besser gewesen. Aber zu einer seriösen Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss gehört es dann auch, zu begründen warum oder darzulegen, dass die genannten operativen Probleme der Werften nicht entstanden wären. Beides erfolgt in den Sondervoten aber nicht, und aus diesem Grund müssen die dort vorgenommenen Bewertungen insgesamt nur als Was-wäre-wenn-Spielchen abgetan werden.
Zusätzlich darf trotz der Ausführungen in den Sondervoten nicht übersehen werden, in welcher Situation sich die Werften 2009 befanden. Es herrschte eine Weltwirtschafts- und Finanzkrise, welche im Schiffbaubereich auch heute immer noch nicht überwunden ist. Und in dieser Situation zu fordern, Banken sollten noch mehr Geld für die Sanierung der P+S Werften zur Verfügung stellen, könnte man schon als Träumerei bezeichnen. Es gab einfach fast keine Banken mehr, die überhaupt bereit waren, sich im Bereich der Werftenfinanzierung zu engagieren, und dies ist zweifellos durch alle vernommenen Zeugen bestätigt worden.
An dieser Stelle möchte ich gern für die Oppositionsfraktionen einmal auf den alten Wirtschaftsgrundsatz hinweisen: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Meine sehr verehrten Damen und Herren, beim Lesen Ihrer Sondervoten möchte man meinen, Sie kennen diese Wirtschaftsregel nicht. Sie gehen in einer Situation, in der es keine oder kaum noch Banken gab, die sich im Bereich der Werften finanziell engagieren wollten, davon aus, dass es ohne Weiteres für die Werften möglich gewesen wäre, weitere finanzielle Mittel in dreifacher Millionenhöhe zu bekommen. Ich frage Sie deshalb – eine Antwort darauf bleiben Sie in den Sondervoten
schuldig –: Woher sollte denn dieses Geld kommen? Und glauben Sie wirklich, dass es zu Gratiskonditionen gekommen wäre? Nein, selbstverständlich hätten dafür weitere nicht unerhebliche Gebühren und Kosten gezahlt werden müssen. Da Sie selbst von viel zu hohen Finanzierungskosten für die Werften sprechen, frage ich Sie: Wie hätten diese Beiträge denn Ihrer Meinung nach gezahlt werden sollen?
Meine Damen und Herren, es gab zur Zeit der Finanz- und Weltwirtschaftskrise für die Geschäftsführer der Werften nur die Möglichkeit, mit den beiden einzigen Banken in Verhandlung zu treten. Wenn dies nicht geschehen wäre, hätte man noch am Ende des Jahres 2009 Insolvenz anmelden müssen, weil es keine andere Finanzierungsmöglichkeit gab.
Auch der frühere Eigentümer Herr Detlef Hegemann war nicht mehr in der Lage oder willens, weitere finanzielle Mittel für die Werft zur Verfügung zu stellen. Er wollte auch eine Umstrukturierung beziehungsweise Veränderung an der Arbeitsweise des Managements verhindern und versuchte im Jahr 2009, durch politische Kontakte eine finanzielle Hilfe ohne Auflagen für seine Werften zu bekommen. Die Banken waren aber ohne Neuausrichtung der Strategie der Werften nicht mehr zu einer Finanzierung bereit. Das konnte auch die durch Herrn Hegemann im Jahr 2009 gefahrene politische Schiene nicht mehr ändern. Die Banken saßen dort am längeren Hebel, sodass ihnen zur Vermeidung der Insolvenz nur die Treuhandlösung blieb.
Dass die Insolvenz weder im Interesse des Unternehmens noch der Mitarbeiter war, ist selbstredend. Und selbstverständlich hatte nach der Wadan-Insolvenz auch die Landesregierung kein Interesse an einer weiteren Werftinsolvenz, welche auch für einen großen Teil der Zulieferunternehmen im Land existenzbedrohende Auswirkungen hätte haben können.
Daneben werden …
Sie müssen immer davon ausgehen: zu dem Zeitpunkt, wo Sie eine Entscheidung treffen.
Im Nachhinein einen Schlauen zu spielen und hier den Wirtschaftsversteher zu monieren, das ist immer einfach.
Daneben werden in den Sondervoten verschiedene andere Dinge angesprochen, auf die ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht eingehen kann. Da diese Punkte auch schon im Vorfeld des Sachstandsberichtes thematisiert wurden, setzt sich damit auch der Feststellungs- und Bewertungsteil auseinander und kann die erhobenen Unterstellungen allesamt widerlegen.
Erwähnen möchte ich aber noch, dass ich mich nach so mancher Ausschusssitzung wundern musste, ob – ich habe das eingangs schon gesagt – die Abgeordneten der Opposition, insbesondere der GRÜNEN, in einer anderen Zeugenvernehmung waren als ich selbst. In den Pressemitteilungen wurden trotz gegenteiliger Zeugenaussagen im Ausschuss Geschichten erfunden, Tatsachen
bewusst aus dem Zusammenhang gerissen und Sachverhalte verdreht, und dies mit nur einem Ziel: die Landesregierung bewusst zu beschädigen oder nebenbei nach ein bisschen Aufmerksamkeit zu heischen.
Unterm Strich hat dieses verantwortungslose Handeln der Opposition aber nicht der Landesregierung, sondern dem Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern insgesamt und besonders dem maritimen Bereich geschadet. Durch einen Vertreter der MAZA M-V bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss wurde dazu mehr als deutlich gesagt, dass durch jeden Tag, den der Untersuchungsausschuss weiter andauert, die Folgen für die gesamte maritime Zulieferindustrie immer größer werden.
Obwohl durch die Opposition bei den Untersuchungen keine Fehler festgestellt werden konnten und sich in den Zeugenvernehmungen keine Belege für die konstruierten Verschwörungstheorien finden ließen, wurde trotzdem immer weitergemacht. Und als sich auch so rein überhaupt nichts feststellen ließ, kam die Idee, noch einmal die E-Mails zu durchsuchen und dafür vorm Landesgericht zu klagen. Und dieses Verfahren wurde von der Opposition auch gewonnen, hat aber für die weitere Aufklärung nichts gebracht. Es wurden keine Geheimdokumente oder Hinweise für eine Insolvenzverschleppung gefunden. Auch Fehler der Landesregierung ergaben sich hieraus nicht. Es blieb nur, sich auf etwa ein Dutzend Dokumente zu stürzen, welche über private Mailkonten von Vertretern und Mitarbeitern der Landesregierung gelaufen sind. Diese dienten aber keineswegs einer Verschleierung oder Vertuschung, sondern belegten aus meiner Sicht ausschließlich den besonderen Einsatz, mit dem bei Büroabwesenheit oder auch in den Nachtstunden weiter an der Hilfe für die angeschlagenen Werften gearbeitet wurde.
Im Übrigen sind diese privaten Mails nicht erst durch die Daten vom Server der P+S Werften bekannt geworden, sondern diese befanden sich auch in den schon seit Anfang 2013 vorliegenden Ordnern der Landesregierung.
Hinsichtlich des Ziels, warum dieses Thema trotzdem erst vor Kurzem in der Presse auftauchte, können Sie sich selbst etwas denken.
Fakt ist, trotz der im Vorfeld geäußerten Unterstellungen, Verdächtigungen und Verschwörungen konnten durch die Oppositionsfraktionen in den Sondervoten keinerlei konkrete Beweise für ein Fehlverhalten der Landesregierung vorgelegt werden. Es gibt solche Beweise auch nicht, weil es kein Fehlverhalten der Landesregierung gab. Der Zeuge und Insolvenzverwalter brachte dies in seiner Vernehmung auf den Punkt. Er gab an, dass er keinen anderen Fall kenne, in dem so sorgfältig mit Gutachtern gearbeitet worden ist wie hier, und dies wurde auch in seiner zweiten Vernehmung bestätigt.
Er sagte, dass bei seinen Prüfungen keinerlei Versäumnisse der Landesregierung bei der Sanierungsbegleitung festgestellt wurden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt haben wir hier den Antrag „Sonderwirtschaftszone Mecklenburg-Vor- pommern schaffen – heimische Wirtschaft stärken!“. Den gleichen Antrag haben wir am 24.05.2012 auch schon gehabt, da hieß die Überschrift aber „Ausbluten des Landes stoppen – Mecklenburg-Vorpommern zur Sonderwirtschaftszone erklären“. Er ist noch redaktionell angepasst, weil die Fristen haben sich ja von 2012 auf heute ein bisschen verändert, aber ansonsten ist es der wortgleiche Antrag, der wortgleiche Antrag. Auch die Begründung ist wortgleich. Also wir haben uns damals schon intensivst damit auseinandergesetzt.
Ein nochmaliger Vortrag ist da nicht nötig. Wir haben Ihnen damals gesagt, das ist gegen EU-Richtlinien, sprich, gegen EU-Beihilferecht, und zeigt eigentlich nur Ihr gespaltenes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit und geltenden Rechten. Sie gaukeln hier der Wirtschaft irgendeinen Vorteil vor und nutzen das ausschließlich für die Hetze gegen Polen.
Deswegen haben wir ihn damals abgelehnt und werden es auch heute tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich denke mal – Sie haben es selbst gesagt – der Antrag ist zustande gekommen beim Mieterbund in Wismar, glaube ich, war es,
wo Sie beide kurzerhand abgeklatscht haben und sagten, so, dann machen wir daraus noch mal einen Antrag, den 27.
Da liegt er jetzt vor, der Antrag. Er müsste nur noch nachgebessert werden in dem Punkt 2a, denn da reden Sie immer noch von den Erhebungen auf zehn Jahre. Mittlerweile liegen die Vorlagen bei acht Jahren. Also da müssten Sie noch mal korrigieren.
Ja, was ist denn neu im Vergleich zu dem anderen? Wir haben erstens einen neuen Aspekt, dass zu dem in Punkt 1 des Antrages formulierten Aspekt nun tatsächlich aus Bürgerschaften Anträge vorliegen. Die kommunalen Selbstverwalter sind also im Dialog mit der Stadt, um genauer zu sagen, mit den Oberbürgermeistern. Die Anträge liegen jetzt dem Wirtschaftsministerium vor. Daran wird gearbeitet.
Ja, Moment! Daran wird gearbeitet, unabhängig davon, ob Sie hier einen Antrag einbringen oder nicht. Herr Glawe hat in seinen Ausführungen ja genannt, wie oft schon über Anfragen und über was weiß ich was informiert worden ist,
dass, nachdem es auf die Länder übergegangen ist, die Mietpreisbremse umzusetzen ist und sobald ein Antrag vorliegt, auch, ich sage mal, die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Und ich führe gleich noch aus, …
Machen wir es hinterher?
… denn ich führe noch aus, warum das auch nicht ganz so einfach ist. Dann können wir die Frage gern behandeln. Jetzt haben Sie mich glatt noch rausgebracht.
Fakt ist, dass das Wirtschaftsministerium unabhängig von irgendeinem Antrag selbstverständlich seiner Verpflichtung nachkommt und hier wirklich sorgfältig prüfen muss. Die Mietpreisbremse ist nämlich rechtlich, Herr Suhr, ein schwieriges Thema. Dazu muss man wissen, dass es Verbände gibt, die die Verfassungsmäßigkeit einer Mietpreisbremse infrage stellen, weil es hier ein Eingriff in die Vertragsfreiheit sein kann. Und wie Sie ebenfalls wissen, wird die Kompetenz zum Erlass einer Mietpreisbremsenverordnung den Landesregierungen zugewiesen.
Das ist ein im Wohnungsrecht seit Längerem bekanntes Gestaltungsinstrument und auch aufgrund der aufgeworfenen Frage der Verfassungsmäßigkeit ist ein solcher Eingriff voraussetzungsreich. Im Kern muss im entsprechenden Gebiet die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum besonders gefährdet sein. Dem Verordnungsgeber steht beim Erlass einer solchen Verordnung ein vergleichsweise weiter Spielraum zu, der anhand von Indizien beantwortet wird. Hierzu verweise ich aus Zeitgründen nur auf Arnold Lehmann-Richter,
„Voraussetzungen und Kontrolle einer Gebietsverordnung zur Mietpreisbremse“, Seite 19.
Das zweite Neue in diesem Parlament, in diesem Plenum, ist auch der zweite Aspekt Ihres Antrages: Ende des letzten Jahres sind die Grundlinien zur weiteren Reform des Mietrechts aus dem Bundesjustizministerium bekannt geworden. Es werden dort verschiedene Ziele verfolgt, die nach meiner Einschätzung einer sehr kritischen Würdigung bedürfen. Denn mittelbar betreffen die Pläne des Bundesjustizministeriums einerseits die Investoren in Modernisierung – schon das wäre diskussionswürdig, ich verweise dazu aber an dieser Stelle nur auf die Ihnen zugegangenen umfangreichen Stellungnahmen, unter anderem auch den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern –, und neben der Modernisierung betrifft die Reform des Mietrechts, das steht auch im Antrag drin, aber auch die Möglichkeit der Investitionen in den Neubau.
Über genau diese Auswirkungen der Mietrechtsreform auf den dringend erforderlichen Neubau will ich jetzt zu sprechen kommen. Zunächst: Wofür brauchen wir einen Mietspiegel? Er ist eine Möglichkeit zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten und er hat sich jahrzehntelang zum Beispiel als Option zur Ermittlung eines Mietpreises und zur Reduzierung von Rechtsstreitigkeiten bei Mietpreisfragen bewährt. Aktuell wird diese Vergleichsmiete als Mittelwert aus einem Zeitraum von vier Jahren errechnet. Die Bundesregierung plant, diesen Zeitraum auszudehnen. Hier gibt es aktuell Bewegungen. Es soll nun nicht mehr auf zehn, sondern auf acht Jahre ausgedehnt werden, das heißt konkret, statt von 2012 bis 2016 müsste der Mietpreis demnach von 2008 bis 2016 ermittelt werden.
Zugegeben, für einen Mieter klingt das zunächst verlockend, denn wenn der Zeitraum nicht vier, sondern acht Jahre umfasst, wirkt sich die Inflation quasi rückwirkend positiv auf den Mietpreis aus. Der Mietpreis würde nach diesem Verfahren auf dem Papier erheblich sinken. Und wenn der Mietpreis via Ermittlung über den Mietspiegel erheblich sinkt, stellt sich für jeden Vermieter die wirtschaftlich nachvollziehbare Frage nach Möglichkeiten der praxisnahen Bewertung, die es dann auch gibt. Anbieter einer Wohnung können zwar den Mietspiegel zur ungefähren Abschätzung des Mietzinses nutzen, sie können die Miete aber auch alternativ über eine unabhängige Mediendatenbank, mindestens drei vergleichbare Objekte oder ein Sachverständigengutachten feststellen. Naheliegend ist, dass diese Optionen verstärkt genutzt würden, da die tatsächlichen Mieten ja auch dann höher wären.
Was ist also mit den avisierten Änderungen für den Mieter zu befürchten? Es ist zu befürchten, dass Vermieter verstärkt zu dieser Möglichkeit der Mietzinsermittlung abseits eines Mietspiegels übergehen. Zwingende Folge einer Ausweitung der Datenerhebung für Mietspiegel wäre dann ein Bedeutungsverlust dieses Mietspiegels. Der zu befürchtende Bedeutungsverlust des Mietspiegels ergibt sich auch aus dem sehr viel größeren Aufwand bei der Ermittlung des Mietspiegels.
Hören Sie sich dazu bitte mal in der Wohnungswirtschaft um! Eines dürfte ja klar sein: In Mecklenburg-Vorpom-
mern existieren Mietspiegel vornehmlich in den Mittel- und Oberzentren. Fragen Sie vor Ort, warum der Aufwand in manchen Mittelzentren und in vielen Grundzentren als zu groß angesehen wird! Ganz einfach: Schon bei der aktuellen Ermittlung des Mietspiegels auf der Datengrundlage von vier Jahren gibt es nämlich einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Den aktuellen Aufwand will ich gar nicht kritisieren, aber natürlich wird dieser Bürokratieaufwand steigen, wenn wir die erforderliche Zeitreihe verdoppeln. Der Bedeutungsverlust des Mietspiegels als ein verlässliches Instrument zur Mietpreisermittlung durch dieses Gesetzesvorhaben von Heiko Maas ist also mit den Händen zu greifen.
Meine Damen und Herren, es lässt sich also mit einiger Berechtigung vermuten, dass dem Mietspiegel mit der Ausweitung der Datenerhebung ein Bärendienst erwiesen wird. Ich habe es gesagt, die Bedeutung wird eingebüßt. Vielleicht gäbe es ihn, wenn überhaupt, bald nur noch in den Oberzentren des Landes. Was aber bedeutet diese Änderung nun eigentlich für den Vermieter? Wir haben vor Kurzem dazu öffentlich die Studie des Center for Real Estate Studies zitiert. Sie errechnet eine zum Teil deutliche Absenkung der ortsüblichen Vergleichsmieten in den größeren Städten in Deutschland, und zwar ausschließlich unter der Annahme des veränderten Mietspiegels.
Relativ unabhängig davon, ob diese aktuelle Berechnung dann auch mittel- oder langfristig einträte, steht damit doch eines zu befürchten: Eine Ausweitung der aktuell gültigen Regelung würde aufgrund solcher Berechnungen zur Korrektur der Beleihungswerte der Immobilien führen. Leider wird ja nicht manipulativ eingegriffen in die Höhe der Baupreise. Logische Folge wäre, dass bei neuen Projekten mehr Eigenkapital notwendig ist, und das käme schlussendlich einem Investitionsverhinderungsprogramm gleich.
Es führt mittelfristig zwingend zu einer Verknappung des Wohnraumangebotes für die Mieter, also genau das Gegenteil von dem, was geboten wäre. Es ist Augenwischerei.
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir, aus einer Pressemitteilung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen zu zitieren. Der Geschäftsführer Andreas Breitner sagte am 12. April, Zitat: „Wir haben in jedem unserer drei Länder Vereinbarungen für mehr und schnelleren Wohnungsbau getroffen. In Hamburg das Bündnis für das Wohnen, in Mecklenburg-Vorpommern die Allianz für das Wohnen mit Zukunft und in SchleswigHolstein die Offensive für mehr bezahlbares Wohnen.“ Und weiter heißt es: „Wir fragen uns, wie wir diese Pläne bei solch massiven Eingriffen aus der Politik umsetzen sollen. Die Landesregierungen bauen keine Wohnungen. Das tun unsere Wohnungsunternehmen – noch. Das zweite Mietrechtspaket gefährdet die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und damit die Neubau- und Modernisierungsaktivitäten. Dies wird in letzter Instanz auf den Mieter zurückfallen. Denn nur durch mehr Wohnungsbau kann der Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen begegnet werden.“
Das ist genau der Punkt. Nur der Bau von mehr Wohnungen erweitert das Angebot, setzt die Preise fest beziehungsweise runter oder hält sie eben stabil. Ich weiß
jetzt nicht, ob ein guter Zeitpunkt für ein Investitionsverhinderungsprogramm im Wohnungsbau derzeit gegeben ist, aber aktuell kommen solche Gedankenspielchen zur Unzeit, denn was wir stattdessen jetzt brauchen, ist ein gutes Investitionsklima für den Wohnungsbau.
Gestatten Sie mir abschließend noch eine Bemerkung aus unserer Landesperspektive: Im Magazin des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums MecklenburgVorpommern Haus & Grund vom März 2016 wird auf eine Argumentation des Referentenentwurfs zur Mietrechtsänderung abgestellt. Demnach argumentiert das federführende Bundesjustizministerium zu dem Thema der Mietspiegelerstellung, ich zitiere noch mal, „dass zu wenige Daten über Mieten vorliegen, weil viele Mietverträge länger als vier Jahre bestehen und deren Miete in dieser Zeit nicht angepasst wurde“. Man begründet die fehlenden Daten damit, dass es langfristige Mietverträge gibt, und daraus schließt man, dass man jetzt den Erhebungszeitraum verlängert. Wir wissen aber unter anderem aus Gesprächen mit Vertretern von Haus & Grund, dass diese Mietpreisstabilität gerade auf private Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern zutrifft. Dazu gibt es auch repräsentative Umfragen: 30 Prozent der Vermieter erhöhen die Miete ausschließlich beim Mieterwechsel. Dieses soziale Verhalten privater Vermieter darf doch jetzt nicht als Argumentationsgrundlage genommen werden, um die ortsübliche Vergleichsmiete durch die Verlängerung des Erhebungszeitraums künstlich kleinzurechnen.
Das passt doch alles hinten und vorne nicht zusammen, das ist einfach nur noch paradox.
Meine Damen und Herren, wir haben mit Blick auf dieses Gesetz vor einiger Zeit öffentlich von Marktmanipulation gesprochen. Eine Marktmanipulation liegt dann vor, wenn unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf Märkten beeinflussen, um ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf soll der Markt aber zum Zwecke politischer Gewinne, nämlich Stimmenzuwächse, manipuliert werden. Der Mietspiegel ist aber ein befriedendes Element für die Mietparteien. Wer aus dieser Situation unbedacht politischen Gewinn erzielen möchte, gefährdet nicht nur Investitionen, sondern die Verlässlichkeit des Mietspiegels selbst.
Wir wollen nicht, dass mit dem Mietspiegel ein manipulativer Wettkampf um die politische Wunschmiete losgetreten wird. Diese Forderung müssen wir nach Berlin schicken, anstatt hier den Jubelperser für unausgegorene Gesetzesentwürfe zu spielen.
Den Antrag lehnen wir ab. Insbesondere zu Punkt 2 sind wir exakt gegenteiliger Auffassung. Am Montag haben wir auch unter anderem zur Mietrechtsnovelle eine Schweriner Erklärung der wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion beschlossen. Den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, Haus & Grund, verschiedene Wohnungsbaugesellschaften und die CDU/CSU- Bundestagsfraktion haben wir heute mit einem Schreiben über alle aus dem Landtag heraus initiierten Initiativen zur Mietrechtsnovelle unterrichtet, meine Damen und Herren.
Ich gehe mal davon aus, Herr Suhr, Ihre Frage ist, ob ich das Hausaufgabe nenne, wenn das Ding drei Monate liegt. Ansonsten würde ich jetzt fertig sein mit meiner Rede, und wenn Sie noch möchten, können Sie gern die Frage stellen. Bitte.
Ich gehe davon aus, und so sind wir das auch gewohnt, dass das Wirtschaftsministerium grundsätzlich seine Hausaufgaben macht. Aber es ist eben nicht einfach. Ich habe versucht zu erklären, warum eine Mietpreisbremse in der Begründung auch rechtlich sehr schwierig ist. Deswegen muss man wirklich seine Hausaufgaben machen, man muss die Datenerhebung machen, man muss regional begrenzen, damit es auch rechtssicher ist. Ich bin davon überzeugt, dass das Wirtschaftsministerium das sehr gewissenhaft und zügig machen wird.
Das habe ich damit nicht sagen wollen. Dem Ministerium ist selbstverständlich bekannt, was für Daten zu erheben sind, selbstverständlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es in der Tat kurz machen.
Es freut mich, dass wir in den demokratischen Fraktionen in dieser Sache eine einhellige Auffassung haben,
weil ich glaube, es wäre auch sehr eigenartig gewesen, wenn wir...
Ja, aber die haben ja nicht die Auffassung, Herr Holter.
Die haben aber nicht die Auffassung, das meinte ich damit.
Also wir sind uns da relativ einig.
Herr Suhr, Ihr Start, denke ich mal, der war gut und dementsprechend haben Sie auch den Tourismus hervorgehoben. Darin stimmen wir mit Ihnen überein: Der Tourismus in unserem Land ist eine Erfolgsgeschichte, darauf können wir stolz sein. Wir haben in der Tat die besten Übernachtungszahlen seit der Wiedervereinigung und die Zahl der Übernachtungen hat sich nahezu verdreifacht. Auch sind wir uns darin einig, dass die Natur unser größter Trumpf ist. Bei all diesen Erfolgen darf man sich natürlich nicht zurücklehnen. Die Maxime ist heute: saisonverlängernde Maßnahmen und natürlich Qualität.
Dann verließen sie ihn. Diese Zahlen, die wir alle genannt haben und die ausführlich genannt wurden, sind nicht das Ergebnis von Bedenkenträgerei, vielmehr setzt die Landesregierung zum Beispiel seit Jahren offensiv – und das ist gesagt worden – auf die Saisonverlängerung. Mecklenburg-Vorpommern soll ganzjährig attraktiv sein und darauf ist auch die Förderung sehr erfolgreich ausgerichtet. Wir haben es gehört, maßgeblich ist dabei – und Sie haben ja auch aus der Richtlinie zitiert – die GRW-Richtlinie. Sie fordert die Betrachtung des Einzelfalls vor Ort unter Einbindung aller relevanten Akteure. Darüber wurden die GRÜNEN auch in der Antwort der Landesregierung auf ihre Anfrage aufgeklärt.
Betten sind demnach grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Im Gegenteil, es werden bei der Förderung saisonverlängernder Maßnahmen, zum Beispiel von Wellnesseinrichtungen, die zugehörigen Betten sogar explizit aus der Förderung herausgerechnet. Aber das haben Herr Glawe und meine Vorredner ausgeführt, deswegen spare ich mir weitere Ausführungen.
Setzen wir also die wohlwollende Annahme, dass die GRÜNEN die Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage zur Kenntnis genommen haben, voraus, dann ist die in dem Landtagsantrag suggerierte Bettenförderung zumindest bewusst irreführend, wahrscheinlich ideologisch orientiert.
Und dass die GRÜNEN ihr wirtschaftspolitisches Informationsdefizit
mit einer Kleinen Anfrage zu beheben versuchen, begrüßen wir außerordentlich. Das ist überhaupt keine Frage, deswegen macht man das ja. Dass sich der Landtag trotz der Beantwortung solcher Anfragen mit der mangelnden wirtschaftspolitischen Auffassungsgabe der GRÜNEN befassen muss, ist hingegen bedauerlich. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu dem vorliegenden Antrag auf zwei Gesichtspunkte eingehen. Das eine ist der Umgang mit den Begrifflichkeiten, andererseits möchte ich etwas zu dieser scheinbar willkürlichen Mittelausstattung des geforderten Programms sagen. Aber lassen Sie mich vorab noch auf zwei Beiträge eingehen.
Frau Lück, es ist klar, es ist ein Wahljahr.
Für die Opposition ist klar, dass man da sein Wahlprogramm einfordern möchte. Geld, Sie haben das begründet mit den Überschüssen, ist ja kein Problem, man kann das Geld ja locker ausgeben.
Da 220 Millionen einen Überschuss bedeuten, denke ich, dass diese Aussage natürlich in der Opposition getätigt wird, aber letztendlich komplett verantwortungsloses Handeln darstellt. Sie wissen ganz genau, dass wir weiterhin 10 Milliarden Schulden im Land haben, dass der Auslauf des Solidarpakts und der Rückgang der EU-Mittel bevorstehen und das Land Mecklenburg-Vorpommern sehr wohl Prioritäten setzen muss. Wenn es darum geht, barrierearme, barrierefreie Maßnahmen zu unterstützen, dann ist das im Land Mecklenburg-Vorpommern vorbildlich.
Was Frau Gajek angeht: Frau Gajek, Sie haben Lächerlichkeit hier unterstellt.
Ich denke, dass am Anfang gerade durch Herrn Glawe
klar und sachlich die umfangreichen Maßnahmen aufgezählt wurden,
die es in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Das Einzige, Frau Gajek, was hier lächerlich war, das war Ihr Beitrag.
Beginnen wir. Ich habe gesagt, ich möchte auf zwei Begriffe eingehen: Im Antrag ist von „Barrierefreiheit“ die Rede und dabei berufen Sie sich in der Begründung auch auf die Enquentekommission.
Nun wird im Ersten Zwischenbericht der Kommission auf der Seite 27, …
Hören Sie doch mal zu jetzt!
… auf der Seite 27 sehr differenziert
zu den Begrifflichkeiten „Barrierearmut“ und „weitestgehende Barrierefreiheit“ in Abgrenzung zur „Barrierefrei
heit“ Stellung bezogen. „Barrierefreiheit“ meint die vollständige Abwesenheit von Barrieren
und die Frage, lässt sich dies finanziell realistisch darstellen.
Streng genommen müssten Sie entweder die Begrifflichkeit Ihres Antrages anpassen oder die avisierte Fördersumme ganz erheblich nach oben schrauben.
Ich möchte im Folgenden zu Ihren Gunsten annehmen, dass wir hier von dem Ziel der Barrierearmut sprechen.
Dann sagen Sie, das ist nicht Ihr Antrag, das ist der Antrag von den LINKEN.
Bleiben Sie doch mal ganz ruhig jetzt!
Frau Lück sitzt leider hinter mir, deswegen kann ich Sie nicht direkt angucken.
Ach so, das ist ein gemeinsamer Antrag, steht aber „LINKE“ drauf.
Wunderbar, weil zwischen die Koalitionsfraktionen passt kein Blatt Papier, ne?!
So, können wir weitermachen?
So, machen wir weiter!
Ich möchte im Folgenden zu Ihren Gunsten annehmen, dass Sie von Barrierearmut sprechen.
Dann sagen Sie, dieser Antrag soll helfen …
Im Antrag steht „barrierefrei“.
Lesen Sie doch! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Dann sagen Sie, dieser Antrag soll helfen, die Umsetzung …
Dann sagen Sie, der Antrag soll helfen, die Umsetzung der von der Enquentekommission
„Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ empfohlenen Maßnahmen zu unterstützen.
In den Dokumenten der Kommission habe ich allerdings vergeblich nach einem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen 2017 – M-V für alle“ gesucht. Es findet sich weder in den Handlungsempfehlungen noch in den Sondervoten der Opposition, Frau Gajek. Das Programm findet sich also nicht wieder.
Stattdessen steht in den Kommissionsdrucksachen aber,
in den Kommissionsdrucksachen steht, dass fraktionsübergreifend das Engagement der Landesregierung ge- würdigt wird,
zum Beispiel, dass es im Zuge der Verhandlungen des Doppelhaushaltes 2013 das initiierte Programm „Lifte und Fahrstühle, barrierearmes Wohnen“ gibt. Dieses Programm, das im aktuellen Doppelhaushalt – wie übrigens auch von der Kommission gewünscht – verstetigt wurde, ist eine wichtige Initiative zur Förderung von Barrierearmut. Mit den Zuschüssen für das Sonderprogramm wollen wir, dass mehr bezahlbarer barrierearmer Wohnraum in Grund-, Mittel- und Oberzentren geschaffen wird. Nicht nur Wohnungen selbst sollen alten- und behindertengerecht ausgebaut werden, auch Lifte und Fahrstühle
in den Gemeinschaftseinrichtungen sollen errichtet werden. Wir haben bereits im November 2013 darauf hingewiesen, dass die beträchtlichen Investitionskosten nicht auf die Mieten umgelegt werden dürfen. Barrierearmes Wohnen bleibt so für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat weitere Hinweise der Kommission aufgegriffen, zum Beispiel im Herbst des letzten Jahres bezüglich der Forderung nach der weitgehenden Anpassung der Novelle der Landesbauordnung an die Musterbauordnung oder auch bei der Novelle der Landesbauordnung, relevant bei der praktikablen Lösung des Zielkonfliktes zwischen der möglichen unkomplizierten Etablierung alternativer Wohnformen sowie deren berechtigten Anforderungen an Brandschutz und Personenrettung. Das sind alles sehr klare Forderungen, die detailgetreu umgesetzt wurden, nur nach dem Programm „Barrierefreies Bauen 2017 – M-V für alle“ sucht man, wie gesagt, in den Handlungsempfehlungen der Kommission vergebens. Sie müssen sich also die Frage stellen lassen, inwiefern sich die Handlungsempfehlungen der Kommission als Legitimation für diesen Antrag in Ihrer Begründung wirklich eignen.
Meine Damen und Herren, ein abschließendes Wort zur Mittelausstattung. Ich habe hier schon einiges unter dem Aspekt der Abgrenzung der Begrifflichkeit „Barrierefreiheit“ versus „Barrierearmut“ gesagt. Die Frage nach den finanziellen Rahmenbedingungen stellt sich aber auch unter haushalterischen Gesichtspunkten. Lassen Sie uns dazu den Landeshaushalt Sachsens, den Sie anführen, wo ein solches Programm etabliert wurde, mit unserem vergleichen. Der Landeshaushalt Mecklenburg-Vorpom- merns umfasst 7,9 Milliarden Euro.
Er beträgt damit nicht einmal die Hälfte des Landeshaushaltes von Sachsen. Trotzdem wir nur halb so viel Geld wie der Freistaat Sachsen zur Verfügung haben, soll das hier in Rede stehende Programm gegenüber Sachsen um 17 Prozent höher ausfallen. Sie haben gehört, und das wollten Sie vorhin nicht akzeptieren, dass wir weit mehr für Barrierefreiheit beziehungsweise Barrierearmut ausgeben als die 3 Millionen, die Sie in Ihrem Programm fordern. Eines können Sie nicht machen: Wir wollen doch im Vergleich zu Sachsen keinen Rückschritt machen.
Meine Damen und Herren, eine Begründung für die Höhe des Programms blenden Sie dennoch völlig aus. Stattdessen finden wir in der Begründung den Hinweis auf Maßnahmen der Kommission, die die Kommission so gar nicht gefordert hat – also ein in sich völlig unschlüssiger Antrag, den wir selbstverständlich hier ablehnen werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon nett, wie das alles zusammengedreht wird,
und aus der Zeitung liest man dann, was hier so Sache ist.
Also, meine Damen und Herren, worum geht es hier heute eigentlich? Es geht darum, ob wir ein Landesförderprogramm oder einzelfallbezogene Hilfe brauchen. Und das ist das Einzige, was bei dieser Tagesordnung an Fragen steht.
Der Antrag verweist auf diese Einzelfälle, Frau Lück, auf die Einzelfälle in Greifswald und Rostock, und sagt eben, dass dort Handlungsbedarf besteht. Das ist ja wohl richtig, wir haben das ja auch gehört. Richtig ist aber ebenso, dass abseits eines extra aufgelegten Programms dort Lösungsmöglichkeiten gefunden werden. Ich will das jetzt nicht wiederholen, weil der Minister das in aller Deutlichkeit ausgeführt hat, beispielsweise das Gästehaus der Universität Greifswald in der Johann-Sebastian-BachStraße. Durch die Unterstützung des Landes wird hier die Gesamtfinanzierung für 36 Wohnungen gesichert. Gespräche gibt es – das haben wir auch gehört, das hat der Herr Glawe ausführlichst gesagt – was die Makarenkostraße betrifft.
Es gibt hier die Gespräche, es gibt hier die Unterstützung der Sanierung, die Gespräche laufen. Und Herr Glawe hat auch gesagt, dass es eine Zuarbeit der Studentenwerke gibt. Es gibt hier keinen Freifahrtschein. Die Hintergründe wurden genannt.
Wenn nun aber bei den Objekten abseits eines eigens aufgelegten Programms Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, ist doch die Frage, ob es eines eigenen Programms zur Sanierung bedarf, zumal Sie spätestens mit Veröffentlichung der Landtagsdrucksache 6/4033 Kenntnis davon erlangt haben müssten, dass die Landesregierung beabsichtigt, Mittel des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Umfang von 7 bis 8 Millionen für diese Sanierung von studentischen Wohnheimplätzen zur Verfügung zu stellen. Auch das hat Herr Glawe noch mal klargestellt.
Hinzu kommen die Programme des Bundes, da gibt es die Förderrichtlinien für Modellvorhaben zum nachhaltigen bezahlbaren Bau von Variowohnungen. Also Bun- desprogramme gibt es hier ebenfalls für nachhaltige Wohnprojekte für Studierende. Mit diesen existierenden Programmen werden die Studentenwohnungen in Rostock und Greifswald ertüchtigt.
Und genauer: Ich hoffe, dass dies auch nachhaltig erfolgt. Herr Glawe hat darauf hingewiesen. Mit dem Hinweis auf die Nachhaltigkeit verbinde ich vor allem die Hoffnung, dass man in Greifswald zukünftig der Eigentümerverpflichtung in einer Art und Weise nachkommen wird, die eine Unterstützung durch die öffentliche Hand auf längere Sicht nicht mehr notwendig macht.
Ach!
Meine Damen und Herren, abseits von der Frage nach der Sanierung stellt sich mit Ihrem Antrag noch die Frage, ob wir ein Landesprogramm zum Bau von Wohnheimplätzen für Studenten brauchen. Das wäre für den Fall angezeigt, in dem eine wachsende Nachfrage nach Studentenwohnheimen erwartbar wäre.
Schauen wir uns dazu zunächst einmal die Unterbringungsquote der Studenten in den Studentenwerken an: Sie betrug laut aktueller statistischer Übersicht des Deutschen Studentenwerkes aus dem Jahr 2015 in Greifswald 8,86 Prozent und in Rostock 12,56 Prozent.
Das bedeutet, im Mittel wohnen knapp 90 Prozent der Studenten gar nicht in Wohnungen des Studentenwerkes, und diese Quote ist übrigens seit Jahren relativ stabil.
Nun stellt sich an dieser Stelle die Frage, was ein Sonderprogramm für Studentenwerke rechtfertigen könnte. Ein Landesprogramm zum Bau von Studentenwohnungen wäre dann notwendig, wenn die Studentenzahlen perspektivisch steigen, und zwar derart steigen, dass die Wohnraumnachfrage der Studenten auf dem Mietmarkt insgesamt gar nicht mehr abgedeckt werden könnte.
Schauen wir dazu noch einmal auf die Zahlen für die in Ihrem Antrag erwähnten Beispiele in Rostock und Greifs
wald, Drucksache 6/4033, hier die Seiten 9 und folgende: An der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald sank demnach die Zahl der Immatrikulationen seit dem Studienjahr 2011 von 2.074 bis hin zum Jahre 2013 beziehungsweise 2014 auf 1.606. Bei den Gesamtstudierenden waren es im Wintersemester 2011/2012 12.450 und in 2014/2015 sind es noch 11.241 – ein Rückgang von über zehn Prozent.
Dazu komme ich noch.
Schauen wir noch nach Rostock: Hier gab es 2011 2.548 Immatrikulationen und auch hier sinkt die Zahl bis ins Jahr 2014 auf 2.010. Bei den Gesamtstudierenden sind wir 2011/2012 bei 15.312 an der Uni Rostock und im Wintersemester 2014/2015 waren es noch 13.785 – also auch hier ein Rückgang um etwa zehn Prozent.
Wir haben an unseren Universitäten hervorragende Bedingungen. Der Rückgang liegt an geänderten Rahmenbedingungen, bedingt durch den Wegfall doppelter Abiturjahrgänge, den Zuwachs auch anderer Hochschulen in der Bundesrepublik, an denen keine Studiengebühren verlangt werden, oder die Stabilisierung der Immatrikulationen nach dem Wegfall der Wehrpflicht. Wodurch aber auch immer bedingt, Fakt ist, dass die Studentenzahlen an beiden Universitäten zurückgegangen sind. Woher nehmen Sie dann aber in Kenntnis dieser Zahlen,
woher nehmen Sie jetzt die Rechtfertigung, ein Landesprogramm aufsetzen zu wollen?
Sie wollen aus Steuergeldern einen Wohnungsbestand fördern, wofür es den Bedarf gar nicht gibt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Bestand, so, wie es gemacht wird – und dabei gibt es kein Problem – einzelfallbezogen ertüchtigen! Lassen Sie uns durch die öffentliche Hand aber bitte keinen Bestand schaffen, der gar nicht nachgefragt wird! Wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über das Verfahren ist schon berichtet worden. Es war gut, dass der Antrag überwiesen worden ist und dass dort mit aller Objektivität und Sachlichkeit an dieses sehr ernste Thema herangegangen worden ist, und das erst recht nach dem, was in diesem Verfahren erreicht wurde, wie die Entschließung entstanden ist. Was daraus entstanden ist, ist doch eine Richtung, in die wir alle gemeinsam mit diesem Thema wollen.
Aber, Frau Gajek, gestatten Sie mir dennoch:
Werden Sie dem Thema und der Objektivität eigentlich gerecht,
wenn Sie sich nicht scheuen, auch jetzt, nach dem erreichten Ergebnis, hier mit unwahren Unterstellungen
gegenüber Anzuhörenden aufzuwarten?
Ich danke Herrn Ritter für seine Worte. Er hat das ebenso bemerkt. Es ist eine Ungeheuerlichkeit und Sie werden dem Thema nicht gerecht.
Wir alle wollen uns für einen fairen und sauberen Sport einsetzen. Die Gefahren, denen sich die Menschen mit der Einnahme von Dopingmedikamenten aussetzen, müssen ganz deutlich ins Blickfeld gerückt werden. In dem Bereich wird und wurde vonseiten der Landesregierung, vonseiten des Sportbundes und vonseiten der Dopingagenturen viel getan, und trotzdem gibt es immer noch Trainer, Mediziner oder auch Sportler, die für eine Medaille ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.
Ich selbst konnte,...
Frau Gajek, hören Sie zu!
Sie haben das gerade kritisiert, deswegen will ich Ihnen das erklären.
… ich selbst konnte im Ausschuss leider nicht an den Beratungen teilnehmen, weil wir im Wirtschaftsausschuss zeitgleich ebenso eine Anhörung hatten und zeitgleich tagten.
Ich stand zu dieser Thematik aber im ständigen Kontakt zum Arbeitskreis „Innen“ und natürlich auch zu meinem Kollegen, dem sportpolitischen Sprecher der SPD, Herrn Borchert. Ich habe deshalb sehr wohl von den Unstimmigkeiten während der Ausschussberatung gehört. Das ist insofern bedauerlich, als dass die GRÜNEN verkennen, dass vonseiten der Koalition in dieser Thematik sehr schnell gehandelt wurde,
und auch deshalb, weil die Folgen von Doping Menschen treffen.
Das kurzfristige Hochgefühl, das durch Doping hervorgerufene Leistungen vorbringen, endet schließlich in jahrelangen Schmerzen und Krankheiten. Erst letzte Woche verstarb ein französischer Radrennprofi mit gerade einmal 37 Jahren. Er war verstrickt in die sogenannte CofidisAffäre aus dem Jahr 2004. Außer ihm sind bereits 2007 und 2013 zwei weitere an diesem Dopingskandal beteiligte Radrennprofis verstorben. Herzinfarkt, Lungenembolie, alles Mögliche sind Nebenwirkungen eines Dopingmissbrauchs, wenn das auch die schlimmsten sind, und genau dies sind die sportlichen Erfolge nicht wert.
Ich weiß es, Sie wissen es – Sie hatten es auch gesagt, Herr Ritter –, sportliche Erfolge können ein ganzes Land in einen Freudentaumel versetzen. Die Anspannung, der Druck und die Erwartungshaltung an einen Profisportler
sind sehr hoch und können deshalb auch zu erheblichen psychologischen Belastungen beim Sportler führen. Umso wichtiger ist es, diese neue Sportlergeneration mental zu stärken, sie auf die Risiken aufmerksam zu machen und ihnen die Fehler der Vergangenheit und die Folgen aufzuzeigen.
Ein wichtiger Punkt ist es deshalb, auch die sportlichen Erfolge der DDR auf ihre Beziehungen zum Doping hin zu untersuchen. Die Koalition hat bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen Promotionen zum Themenbereich „Aufarbeitung von Doping im DDR-Sport der drei Nordbezirke“ außerhalb des Landesgraduiertengesetzes mit insgesamt 150.000 Euro gefördert.
Insoweit hatte sich für meine Fraktion der Antrag der GRÜNEN, so, wie er im Landtag gestellt wurde, auch erledigt. Meine Fraktion sah jetzt keinen Bedarf mehr für ellenlange Debatten.
Meine Fraktion steht dann doch mehr für das Handeln, sobald sie eine Lösung für ein Problem gefunden hat.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Thema zu uns in den Innenausschuss geholt, und nach den Ergebnissen der Anhörung
und aufgrund der gleichzeitig laufenden Haushaltsverhandlungen war es für uns an der Zeit, schnell zu handeln. So hat die Koalition dann auch im Etat des Bildungsministeriums entsprechend Geld zur Verfügung gestellt.
Mich wundert an dieser Stelle das Unverständnis der Bündnisgrünen, weil sie gerade in ihrem Antrag die Einstellung der Haushaltsmittel in den Landeshaushalt 2016/2017 gefordert haben. Dann ist doch ein schnelles Handeln er- forderlich!
Genau dies haben wir getan und dann ist der Antrag für meine Fraktion mit der Zustimmung des Landtages zum Haushaltsgesetz und damit Zustimmung zur Förderung der Promotion erledigt. Nur dies haben wir mit der Einbringung der Entschließung deutlich machen wollen.
Dass sich der Antrag für uns erledigt hat, bedeutet aber bei Weitem nicht, Frau Gajek, dass sich das Thema damit auch erledigt hat. Mit dem Geld allein und der historischen Aufarbeitung ist es noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung hat von uns eine Reihe von Aufträgen erhalten, Herr Borchert hat schon darauf hingewiesen.
Zurückschauend war Doping in der DDR ein flächendeckendes Problem, dies hat auch die Anhörung ergeben. Deshalb sind die Folgen dieses Dopingmissbrauchs auch flächendeckend in Ostdeutschland zu finden. Aber leider ist das Thema Doping trotz Aufklärungskampagnen im
mer noch gegenwärtig und aus diesem Grund ist Doping auch ein bundesweit bedeutendes Thema. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich auf Bundesebene auch weiterhin für die Unterstützung von Dopingopfern eingesetzt wird, und eben nicht nur regional beschränkt.
Der Bundeshaushalt weist bereits Geld für Dopingopferhilfevereine aus. Der Bundesinnenminister hat einen neuen Fonds für DDR-Dopingopfer angekündigt und wird nun die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen. Ich denke, dass dies eine hervorragende Maßnahme und genau der richtige Weg ist. Ich halte es zudem für eine außerordentlich gute Idee, dass die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR auch als Anlaufstelle für Dopingopfer im Land ausdrücklich benannt wurde – eine Idee übrigens, die sich direkt aus den Stellungnahmen in der Anhörung entwickelt hat. Wenn es um die Aufarbeitung von DDRUnrecht geht, dann ist Doping in der DDR ein Bestandteil davon und sollte nicht aus dem Kontext herausgerissen werden. Kaum ein Bereich wurde vonseiten der Staatssicherheit so flächendeckend und lückenlos überwacht und dokumentiert.
Insoweit ist diese Aufgabe bei Frau Drescher auch genau in den richtigen Händen, zumal sich die Landesbeauftragte im Rahmen von Veröffentlichungen bereits mit der Thematik befasst hat.
Der Sport, nicht zuletzt der Spitzensport, lebt von seinem positiven Image, das wiederum wesentlich auf den olympischen Werten Leistung, Fairness und Respekt fußt. Auf dieser Grundlage dienen Spitzensportler als Vorbilder und begeistert der Sport die Massen. Doping ist damit unvereinbar. Ich hoffe deshalb, dass wir durch eine historische Aufarbeitung Erkenntnisse sammeln und an die Sportelite des Landes weitergeben können, die diese jungen Menschen widerstandsfähiger machen gegen die Versuchung, manipulierte Höchstleistungen zu erzielen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen.