denn er ist inhaltlich und fachlich eine Katastrophe. Und Sie haben sich nun wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Das will ich gleich begründen.
Wenn Sie sich die Überschrift mal hernehmen, die lautet wie folgt, ich zitiere: „Ausbildungsoffensive zur Attraktivitätssicherung der Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe entwickeln“. Mir ist jedenfalls neu, dass durch eine Ausbildungsoffensive die Attraktivität der Ausbildung gesichert werden kann.
Hier heißt es im Text, dass die Koordinierung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen, von denen Herr Waldmüller gesprochen hat, durch das „Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus“ erfolgen soll.
Also, meine Damen und Herren und Herr Waldmüller, dieses Ministerium gibt es seit dieser Legislaturperiode nicht mehr.
und ich stelle mir vor, meine Fraktion, wir hätten einen solchen Antrag hier eingebracht, was dann hier von Ihrer Seite abgegangen wäre.
Das hat mit Qualität gar nichts zu tun. Also wenn es um Arbeit und Wirtschaft geht und Tourismus, dann meinen Sie ja wohl Herrn Glawe und Frau Schwesig, oder was, Herr Waldmüller?
Wenn also ein solches Ministerium nicht existiert und Sie unsere Zustimmung haben wollen, dann muss man zumindest an der Stelle eine Änderung machen, ansonsten bilden wir nicht die Realitäten der aktuellen Landesregierung ab.
Wir sind also dafür, dass nicht nur das Wirtschaftsministerium, sondern auch das Ministerium für Arbeit aufgrund seiner Zuständigkeit an der Entwicklung einer solchen Imagekampagne sich beteiligen soll. Schon allein aus diesem Grunde verweise ich auf unseren Änderungsantrag, auf den ich später noch einmal zurückkomme.
Nun zu der Frage, wozu die Landesregierung aufgefordert werden soll. Sie soll „imagewerbende… Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Ausbildungsberufe … entwickeln“.
Also egal, dass ich da von der deutschen Sprache eine andere Vorstellung habe. Das mache ich bloß als Randbemerkung, meine Damen und Herren. Aber was soll denn dieser Unsinn, Herr Waldmüller? Wie soll denn durch Imagewerbung die Qualität gesichert werden? Qualitätssicherung – und in meiner Vergangenheit habe ich mich mit Qualitätssicherungssystemen beschäftigt – hat doch in diesem Falle mit der Orientierung des Berufsschulunterrichtes an der Betriebspraxis zu tun,
hat was damit zu tun, dass man die Ausbildungsinhalte so entwickelt, dass sie den tatsächlichen Erfordernissen in der Praxis dann entsprechen, hat was mit der Überwa
chung und Steuerung des Lernverlaufes zu tun, hat was mit der Qualität der Ausbilder in den Schulen und auch in den Betrieben zu tun und natürlich auch mit der Übernahme von Ausbildungsverantwortung durch die Ausbildenden selbst. Imagewerbende Maßnahmen können da nun wirklich wenig ausrichten. Auch in der Begründung – wir haben sie aufmerksam durchgearbeitet – findet sich keine Erklärung zu diesen in Ihrem Antrag aufgestellten Thesen. Stattdessen kommen noch mehr Unzulänglichkeiten zum Vorschein.
Natürlich, Herr Waldmüller, und das haben Sie gerade getan, begrüßen wir auch die Tarifeinigung zwischen DEHOGA und der NGG. Was mir aber wirklich neu ist, ich will das hier noch mal laut sagen, vom Pult hier vorne, wenn ich dann höre, dass die CDU-Politiker, der Arbeitskreis Wirtschaft auf die Tarifverhandlungen Einfluss genommen haben, dann kann ich mich erinnern, dass es gerade die CDU war, die immer die Autonomie der Tarifpartner eingefordert hat, wenn eine der linken Fraktionen – ich erlaube mir jetzt mal, die SPD hier mit zu nennen –
gefordert hat, dass bestimmte Tarifabschlüsse abgeschlossen werden sollen. Na in welcher Welt leben wir denn, meine Damen und Herren?
Und wenn mir dann Menschen aus der Wirtschaft sagen, das Koordinatensystem in der Politik stimmt nicht mehr, dann liefern Sie heute den Beweis, dass dieses Koordinatensystem nicht nur durcheinandergekommen ist, sondern...
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist doch Blödsinn. Man kann doch mit Menschen dennoch reden. Mehr ist es doch nicht.)
Wenn es, meine Damen und Herren, um die Attraktivitätssicherung in den Ausbildungsberufen geht, dann kommt es natürlich auf die Rahmenbedingungen an. Und natürlich geht es auch um eine Ausbildungsvergütung. Natürlich geht es auch darum, die Qualität zu sichern. Ich bin aber dafür, dass wir nicht nur die Qualität sichern und die Attraktivität sichern, sondern dass wir vielmehr die Attraktivität steigern, dass die jungen Menschen bereit sind, genau diese Berufe zu erlernen, die notwendig sind. Und da haben wir im Zusammenhang mit der Ausbildungsvergütung nun tatsächlich im Hotel- und Gaststättengewerbe noch mächtig Luft nach oben. Und das geht natürlich in erster Linie die Attraktivität an.
Wenn es dann um die Rahmenbedingungen geht, dann geht es natürlich auch um das Lohnniveau und da sieht es im Hotel- und Gaststättengewerbe wahrlich nicht rosig aus, trotz einer Steigerung von 17 Prozent über den Zeitraum, der mit der Tarifvereinbarung jüngst erreicht wurde. Das Lohnniveau ist noch weit von unseren Vorstellungen entfernt, was also einen Mindestlohn von 10 Euro Bruttostundenlohn betrifft.
Lassen Sie mich hier ein paar Zahlen nennen, die von der Bundesagentur für Arbeit im August 2012 veröffentlicht wurden. Über 65 Prozent der Vollbeschäftigten arbeiten unter der Niedriglohnschwelle, die in Ostdeutschland 1.378 Euro brutto beträgt. Das sind Pi mal Daumen 1.000 Euro netto, wenn denn überhaupt. Darüber hinaus stehen den 35.633 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 13.154 geringfügig Beschäftigte gegenüber. Von diesen, das sind 9.485 Beschäftigte, bringen sie als Einzige das Geld nach Hause und damit müssen sie zum Amt gehen, um aufzustocken. Hinzu kommt, das ist ja bekannt und das ist einfach in dieser Branche so, dass die atypischen Beschäftigungsverhältnisse nicht gerade befördernd sind, um in diesem Bereich zu arbeiten.
Viele der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe sind lediglich saisonal beschäftigt, das heißt, sie sind im allergünstigsten Fall also sechs bis acht Monate in Arbeit. Für die Wintermonate bleibt da nur der Gang zur Agentur für Arbeit oder sie fallen in die Grundsicherung.
Und hier komme ich auf eine Debatte zurück, die wir damals im Zusammenhang mit den Hartz-IV-Reformen geführt haben. Und genau das ist es, wofür Rot-Grün verantwortlich ist.
Sie haben damals entschieden, mit Unterstützung der CDU, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I dann entsteht, wenn man 360 Tage innerhalb von 24 anstatt 36 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Das heißt also, die Chance, ins Arbeitslosengeld I zu kommen nach 24 Monaten, wird immer, immer geringer. Und das ist die Verantwortung, die Sie tragen. Also Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter sind automatisch schlechtergestellt.
Und deswegen bleiben wir dabei, es muss hier eine Veränderung erreicht werden, es müssen diese 36 Monate wieder her,
damit diese Menschen tatsächlich einen Zugang zum Arbeitslosengeld I haben, wenn sie denn in Saisonbeschäftigungsverhältnissen sind.
Und darum geht es, meine Damen und Herren, wenn es um Rahmenbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe geht.
Nur noch ein Wort zu den Ausbildungsvergütungen, die zwischen 450 und 550 Euro liegen und bis Ende 2014 um rund 10 Prozent steigen. Sie liegen auf einem niedrigen Niveau, schließlich bekommen die Auszubildenden in den alten Bundesländern im Schnitt 130 Euro mehr. Gleiche Arbeit, gleiche Anforderungen, gleiche Ausbildung – unterschiedlicher Lohn. Das kann es doch nicht sein, wenn wir die Attraktivität dieser Berufe in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich erhöhen wollen.
Doch auch eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung wird keinesfalls zur Qualitätssicherung der Ausbildungs