und wir brauchen sozusagen keine Befürchtungen mehr zu haben. Ich glaube, das ist das Mindeste, dass man nach außen dokumentiert, dass alles versucht wird, dass die bevorstehenden, vielleicht in Rede stehenden frühzeitigen Entlassungen aus der U-Haft
Aber ich sage Ihnen ganz deutlich: Wie wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, wenn das so weitergeht, glaubhaft vermitteln, wie Sie Ihren hohen Anspruch zur Stärkung der Opfer in die Tat umsetzen wollen, wenn auf der anderen Seite nicht einmal gewährleistet werden kann, dass die Hauptverfahren frühzeitig eröffnet werden können und die Tatverdächtigen dann aus der U-Haft entlassen werden müssen? Das ist doch nun wirklich ein Widerspruch. Denn dass die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft sitzen, erfolgte auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften und nicht aus Jux und Tollerei.
Nun haben Sie sich darauf zurückgezogen, so nach dem Motto: Die Kuh ist vom Eis. Aus unserer Sicht nicht. Und ich erwarte, dass wir im Rechts- und Europaausschuss – und wenn Sie den Antrag heute ablehnen, dann werden
Und wenn Sie sich darauf zurückziehen, dass man im Rahmen der Unabhängigkeit der Justiz natürlich das Präsidium,
die Richterinnen und Richter aus den unterschiedlichen Kammern zu Hilfe und Unterstützung dort mit reinnehmen kann, dann ist das natürlich richtig,
Sie sollten sich mal ganz genau angucken, was denn vom Prinzip her am Landgericht Schwerin und auch an anderen Landgerichten in unserem Land zurzeit diskutiert wird. Und wenn Richterinnen und Richter mir am Landgericht sagen, sie saufen vor Arbeit ab, und wir uns dann noch mal ganz genau angucken, wie von …
Aber gucken Sie sich doch mal ganz genau an, was ist denn letztendlich passiert? Die Bestände in den einzelnen Landgerichten, auch an den Amtsgerichten, sind stabil geblieben.
Und wenn im Strafrecht was erledigt wird, werden die Zivilsachen überhaupt nicht weiter bearbeitet. Denn was hilft denn dem Landgericht Schwerin in erster Linie der Abzug eines Zivilrichters aus der Zivilkammer in die Strafkammer und die Sachen bleiben liegen? Das heißt, am Ende tun wir dem Rechtsstaat überhaupt keinen Gefallen, wenn wir immer nur auf die PEBB§Y-Zahlen gucken.
Und, Frau Ministerin, Sie haben sich ja auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezogen. Ich beziehe mich jetzt mal an dieser Stelle auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg-Berlin, das sich noch mal ganz konkret bezieht auf die sogenannten PEBB§Y-Zahlen. Natürlich ist das die Ausgangssituation, aber dieses Urteil sagt ganz deutlich, und ich zitiere: „Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber haben daher die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer …“
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dann sagen Sie mir doch mal, was die für Pensen haben, die armen überarbeiteten Richter in Schwerin!)