Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksa- che 6/1656 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, wäh

rend des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nun den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Andreas Butzki, Manfred Dachner, Henning Foerster, Dietmar Eifler und Maika Friemann-Jennert werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 19.09 Uhr

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Wiederbeginn: 19.11 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und verkünde das Abstimmungsergebnis.

An der Abstimmung haben insgesamt 55 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 50 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1656 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie auf Bundes- und Landesebene voranbringen, Drucksache 6/1642.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie auf Bundes- und Landesebene voranbringen – Drucksache 6/1642 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Energieeffizienz und Energieeinsparung sind die tragenden Säulen der Energiewende und die beste Energie ist die, die man gar nicht erst verbraucht. Für alle Verbraucher bedeuten verstärkte Anstrengungen in Energieeffizienz, die Kostenbelastung zu begrenzen und Energiepreissteigerungen zu kompensieren. Energieeinsparungen und Energieeffizienz sind die Schlüssel zu dauerhaft kontrollierbaren Energiepreisen.

Wir hatten vor wenigen Minuten die Debatte im Zusammenhang mit der Strompreisbremse bezüglich der steigenden Strompreise. Ich muss ganz deutlich sagen, diese ganze Debatte ist zu kurz gegriffen, wenn man nicht darüber spricht, in welcher Art und Weise durch Energieeinsparung und Energieeffizienz wirklich dauerhaft kontrollierbare Energiepreise gewährleistet werden können, denn

je geringer der Endenergieverbrauch, desto weniger hart wird die Volkswirtschaft als Ganzes von den zu erwartenden Preissteigerungen auf den internationalen Brennstoffmärkten getroffen. Insofern ist die Strompreisdebatte wirklich eine sehr begrenzte und völlig unzureichende, denn die eigentlichen Preistreiber sind natürlich im Wärmebereich insbesondere Kohle, Gas und Erdöl.

Die Energiewende kann nur erfolgreich ökonomisch, ökologisch und sozial durchgesetzt werden, wenn unsere Volkswirtschaft nachhaltig energieeffizient organisiert wird. Neben der privaten Investitionsbereitschaft, meine Damen und Herren, sind dabei aber auch klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine gute, kluge Förderpolitik entscheidend für den Erfolg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die europäischen Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Europäische Union beschlossen, den Primärenergieverbrauch in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Zur Zielerreichung, Herr Ausschussvorsitzender des Europaausschusses, Herr Detlef Müller, zur Zielerreichung hat der europäische Gesetzgeber bereits zahlreiche Normen erlassen, so zum Beispiel 2006 die Energiedienstleistungsrichtlinie. Auch das im September 2010 von der Bundesregierung beschlossene Energiekonzept enthielt bereits Lösungsvorschläge zur Schlüsselfrage Energieeffizienz, insbesondere im Hinblick auf den Gebäudebestand, auf den rund 40 Prozent des deutschen Endenergieverbrauches und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen.

Insofern bekennt sich die Bundesregierung grundsätzlich zu dem strategischen Ziel, die Sanierungsquote von derzeit einem Prozent zu verdoppeln. Allerdings, meine Damen und Herren, setzt man die bisherige Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 mit dem jetzigen Tempo fort, wird das 20-Prozent-Ziel sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen europäischen Ebene deutlich verfehlt. Deshalb hat der Europäische Rat Anfang 2011 ein entschlosseneres Vorgehen vereinbart, um das erhebliche Potenzial höherer Energieeinsparungen bei Gebäuden, im Verkehrsbereich sowie bei Produkten und Verfahren zu erschließen. Zur Umsetzung dieser politischen Zielvorgaben dient die neue EU-Ener- gieeffizienz-Richtlinie.

Nachdem das Europäische Parlament dem im informellen Trilog ausgehandelten Kompromisstext im September 2012 mit deutlicher Mehrheit zugestimmt hat – 632 mal Ja, 25 mal Nein, 19 Enthaltungen –, hat auch der Rat der Europäischen Union am 4. Oktober 2012, ein Jahr nach dem ersten Entwurf, die neue EU-Energie- effizienz-Richtlinie einstimmig – bei drei Stimmenthaltungen der Länder Spanien, Portugal und Finnland – angenommen.

Wichtigste Festlegung, meine Damen und Herren, der neuen Richtlinie ist, dass die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass jährlich 1,5 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Endenergieabsatzes der Jahre 2010 bis 2012 eingespart werden müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird den Mitgliedsstaaten die Wahl gelassen, ob sie Endenergieversorgungsunternehmen verpflichten oder ob strategische Maßnahmen wie Förderprogramme oder Energiesteuer genutzt werden.

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist klar, der Antrag macht es deutlich, die Koalitionsfrak-

tionen begrüßen ausdrücklich mit ihrem Antrag die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie und die Vorgabe der Europäischen Union, dass deren Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedsstaaten eingehalten wird.

Im Zusammenhang mit dem aktuell durch die Landesregierung erarbeiteten neuen Energiekonzept für unser Land hat das Thema Energieeffizienz in einer Arbeitsgruppe des Landesenergierates auch den notwendigen hohen Stellenwert.

Nach einer Bestands- und Potenzialanalyse im Gebäudebereich, in der gewerblichen Wirtschaft, im Verkehr, in der Landwirtschaft, in der Energiewirtschaft und in den Privathaushalten müssen konkrete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, um die Energieeffizienzziele zu erreichen. Dazu muss auch eine verstärkte Vorbildwirkung der Landesregierung gehören. Ein jährlicher Energiebericht, meine Damen und Herren, zum Verbrauch von Strom und Wärme in den Liegenschaften des Landes ist längst überfällig.

Meine Damen und Herren, hilfreich ist uns dabei zukünftig die Neuausrichtung der europäischen Kohäsionspolitik, die für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 eine deutliche Verstärkung der Maßnahmen für Klimaschutz und Energieeffizienz vorsieht, sodass zum Beispiel mindestens 20 Prozent des neuen EFRE für diesen Zweck einzusetzen sind.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion erwartet, dass diese Chance genutzt wird und diese Mittel effektiv und zielgenau eingesetzt werden, um die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen.

Meine Damen und Herren, die Umsetzung der EUEnergieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht wird natürlich auch durch die Bundesregierung umgesetzt, indem zum Beispiel dann am 6. Februar dieses Jahres die Novellen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) beschlossen wurden. Der Bundestag wird die Neuregelungen voraussichtlich noch vor der Sommerpause beschließen, sodass die Novellen Anfang 2014 in Kraft treten können.

Die Novelle der EnEV sieht vor, den Energiebedarf bei Neubauten in zwei Stufen zu senken, 2014 um 12,5 Prozent und im Jahr 2016 um weitere 12,5 Prozent. Für Bestandsgebäude ist keine Verschärfung geplant. Es sollen aber neue Anforderungen für Energieausweise gelten, um die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen, und die Stärkung des Instrumentes des Energieausweises ist natürlich auch ein richtiger Schritt.

Meine Damen und Herren, um weitere Energieeinsparungspotenziale auszuschöpfen, muss die Energieeinsparverordnung ferner durch Anreizsysteme und Energieberatungsstrukturen für Gebäudeeigentümer und -nutzer ergänzt werden. Es gibt allerdings berechtigte Zweifel, ob es ausreichend ist, nur bei den Neubauten die Energieeffizienz-Richtlinie zu verschärfen und beim Gebäudebestand auf Freiwilligkeit zu setzen.

Wenn auf der größten Energieeffizienzbaustelle der Republik, der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes, weitgehend Stillstand herrscht – und das ist momentan der Fall –, wird es kaum gelingen, die Sanie

rungsrate von derzeit unter einem auf mindestens zwei Prozent zu erhöhen.

Meine Damen und Herren, insofern fehlen bisher in der Novelle der Energieeinsparverordnung nicht nur Anreize zur Erhöhung der Sanierungsrate im Gebäudebestand, sondern auch ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Modernisierung von Heizungsanlagen. Zuletzt hatte die Energieeinsparverordnung in der Fassung des Jahres 2004 Hausbesitzer noch dazu verpflichtet, ineffiziente Heizkessel der Baujahre 1978 und früher bis 2006 auszutauschen. Im aktuellen Entwurf fehlen entsprechende Vorgaben, um veraltete und klimaschädliche Öl- und Gasheizungen aus den Wohngebäuden zu verbannen. Zukünftig, meine Damen und Herren, werden also auch weiterhin Heizungsanlagen unbefristet betrieben werden können, die schon heute über 34 Jahre alt sind. Ich halte diese Situation für völlig inakzeptabel.

Meine Damen und Herren, zentraler Bestandteil des energiepolitischen Konzeptes der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Gebäudebestand ist das erfolgreiche KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“. Bis Ende 2014 stehen damit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel werden für einen Zeitraum von acht Jahren um weitere 300 Millionen pro Jahr für ergänzende Zuschussförderungen aufgestockt. Somit stehen für die Jahre 2013 und 2014 jeweils 1,8 Milliarden Euro Bundesförderung zur Verfügung.

Mit unserem Antrag oder mit ihrem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die bestehenden Bundesprogramme zu verstärken.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Macht sie das nicht schon?)

Dies ist auch zwingend notwendig, um die angestrebte Sanierungsrate von zwei Prozent zu erreichen.

Als SPD-Landtagsfraktion unterstützen wir in diesem Zusammenhang die Forderungen von Stephan Kohler, Chef der Deutschen Energie-Agentur (dena), des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Bundesverbandes Bauwirtschaft, die eine Aufstockung der Bundesprogramme zur Gebäudesanierung auf 5 Milliarden Euro fordern.

(Regine Lück, DIE LINKE: Völlig richtig.)

Weiterhin dürfen die direkten Zuschüsse der Städtebauförderung nicht weiter gekürzt werden, denn diese Mittel, die private und weitere öffentliche Investitionen in achtfacher Höhe auslösen, sind zuletzt auf 455 Millionen Euro für das Jahr 2012 reduziert worden.

Meine Damen und Herren, wir brauchen vor allen Dingen aber auch eine Neuauflage spezifischer Förderprogramme für die Hunderttausenden kommunalen Gebäude im Land. Sehr erfolgreich war in der Vergangenheit das Programm zur energetischen Sanierung der öffentlichen Infrastruktur vom damaligen SPD-Baubundesminister Franz Müntefering.

(Egbert Liskow, CDU: Wer ist denn das?)

Dieses Programm muss nach meiner Meinung wieder neu aufgelegt werden, weil insbesondere der Bereich der

öffentlichen Gebäude selbstverständlich relativ schnell und zügig saniert werden kann.

(Regine Lück, DIE LINKE: Dafür wären wir auch.)