Rudolf Borchert
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für eine bessere Akzeptanz der Windenergie braucht man die Unterstützung der Menschen vor Ort und dazu können natürlich auch die Gewerbesteuereinnahmen einen wichtigen Beitrag leisten. Dieses Thema greift der vorliegende Antrag auf, der von der Thematik her allerdings nicht neu ist. Ich verweise auch auf die Beratung im Energieausschuss am 18. Juni 2014, auf die Beratung im Landtag im Zusammenhang mit dem Antrag der LINKEN am 29.05.2013, und wir als Koalitionsfraktion hatten am 19.09.2014 einen Antrag eingebracht zur Unterstützung der Landesregierung, um auf Bundesebene zu einem anderen Zerlegungsmaßstab zugunsten der Standortgemeinden bei der Gewerbesteuer zu kommen,
der nach meinem Kenntnisstand,
nach meinem Kenntnisstand auch von der Opposition mit unterstützt wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie sieht es in der Praxis aus? Die jetzt geltende Gewerbesteuerzerlegung für Erneuerbare-Energien-Anlagen – nicht nur Windenergie, sondern auch PV-Freiflächenanlagen – führt in der Praxis leider eben nicht dazu, dass die Standortkommunen erwartungsgemäß oder angemessen an der Gewerbesteuereinnahme beteiligt werden. Es kommt deutlich weniger an als erwartet, manchmal kommt auch gar nichts an.
Meine Damen und Herren, konkret heißt das zum Beispiel, Kollege Jaeger hatte auf die Untersuchung in Brandenburg verwiesen, dass dort die Untersuchung ergeben hat, dass pro Windkraftanlage durchschnittlich 1.100 Euro bei der Standortgemeinde bleiben.
1.100 Euro, das bedeutet in Brandenburg bei 3.775 Windkraftanlagen 2014 ein Gewerbesteueraufkommen von 3,7 Millionen. In Mecklenburg-Vorpommern – wenn ich mal den gleichen Maßstab annehme, durchschnittlich 1.100 Euro pro Windkraftanlage – wären das dann bei aktuell 2.884 Anlagen 3,2 Millionen. Das heißt, mit 3,2 Millionen Euro ist das bei 320 Millionen Euro insgesamt an Gewerbesteuereinnahmen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich ein Prozent. Nur ein Prozent der Gewerbesteuereinnahmen in Mecklenburg-Vorpommern generieren wir durch Windkraftanlagen. Das ist deutlich zu wenig und deswegen ist es wichtig, die Frage auch heute wieder zu diskutieren: Wo liegen einerseits die Ursachen dafür, dass diese Einnahmen so niedrig sind, und was kann man tun, um sie zu erhöhen beziehungsweise diese Einnahmen zugunsten der Standortgemeinden zu verbessern?
Als Erstes zur Ursache. Man muss sich das in der Praxis folgendermaßen vorstellen: Unmittelbar nach Errichtung der Anlagen, das heißt zu Beginn des steuerlichen Abschreibungszeitraums, gibt es einen hohen Buchwert des Sachanlagevermögens, der ist theoretisch für die Zerlegung dann vorhanden. Noch in dieser Phase werden die steuerlichen Verluste erzielt und auch geltend gemacht und es wird in der Regel keine Gewerbesteuer gezahlt, sondern frühestens am Ende der Abschreibungsphase, das heißt nach 16 Jahren. Und aufgrund des abgeschriebenen Sachanlagevermögens geht dann der besondere Zerlegungsmaßstab in der Praxis oftmals in die Leere. Das heißt, der hier diskutierte Zerlegungsmaßstab ist in der Praxis oftmals gar nicht mehr wirksam, zumindest nicht in vollem Umfang. Hier spielen also mehrere Faktoren eine Rolle und deswegen ist insbesondere Zielstellung der Fragen, ob das abgeschriebene Sachanlagevermögen oder ob überhaupt der Buchwert des Sachanlagevermögens sachgerecht ist, um zu vernünftigen Gewerbesteuereinnahmen zu kommen bei Windkraftanlagen.
Was kann man nun tun, um das Gewerbesteueraufkommen für die Standortgemeinden für die vorhandenen Windkraftanlagen zu verbessern? Als Erstes der Königsweg, der spielte bisher noch keine Rolle: Im günstigsten Fall sind der Betreiber und damit die Betriebsstätte des Windparkbetreibers und die Standortgemeinde identisch. Solche Beispiele gibt es, wenn es eine kommunale GmbH ist, die einen Windpark betreibt. Dann ist logischerweise auch der Sitz des Windparkbetreibers in dieser Gemeinde und dann greift natürlich nicht der Zerlegungsmaßstab, sondern es verbleiben 100 Prozent in der Standortgemeinde. Das ist der Königsweg.
Zweitens gibt es die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis von der gesetzlichen Regelung abweichend zugunsten der Standortgemeinden nicht 30 : 70 zu machen, sondern 10 : 90.
Freiwillig, ja. Diese Lösung setzt aber Partner voraus – Partner: die Standortgemeinde, die Gemeinde, die die Betriebsstätte hat – und der Windparkbetreiber muss das natürlich dann zwischen den Stühlen sitzend auch noch ein Stück managen. Insofern gibt es freiwillige Lösungen, aber das ist viel zu selten der Fall und schon gar nicht die Regel.
Dritte Möglichkeit, die es gibt – und da bin ich dann auch beim Antragsteller –, man muss auch in MecklenburgVorpommern noch viel besser informieren bezüglich der Möglichkeiten, diese freiwillige Option zu wählen. Ich weiß nicht, ob den Kommunen so richtig bekannt ist, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt, sich freiwillig auf 90 : 10 zu verständigen.
Wir brauchen diese positiven Beispiele hier in Mecklenburg-Vorpommern, die müssen kommuniziert werden, auch über den Städte- und Gemeindetag, um Hilfestellung zu geben, um mehr die Zerlegung 90 : 10 zugunsten der Standortgemeinde überhaupt erst mal bekannt zu machen. Da muss man Unterstützung geben, Beratung et cetera. Das kann man mit einem Leitfaden machen, das kann man auch auf andere Art und Weise machen, aber das ist sicherlich eine wichtige Möglichkeit. Allerdings bleibt man dann immer noch im Bereich der Freiwilligkeit. In dem Zusammenhang brauchen wir eine bessere Datenerfassung in Mecklenburg-Vorpommern, denn oftmals ist gar nicht den Gemeinden bekannt, über welche Windkraftanlagen sie überhaupt verfügen in ihrer Gemarkung und, und, und. Da gibt es viele Dinge, die leider nicht datenmäßig erfasst sind.
Dann möchte ich zum Punkt FAG kommen. Das ist allerdings ein Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Da habe ich bereits in meiner Rede am 19.09.2014 klargemacht, dass wir das als SPD anders sehen als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Normalerweise würde jetzt hier auch mein geschätzter Kollege Heinz Müller stehen, der dann für die Innenpolitiker zum Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung bezogen hätte, ausgerechnet das FAG in Mecklenburg-Vorpommern als gut gemeinte Methode oder Instrument zu nutzen, um zugunsten der Standortgemeinde hier zu einer Besserstellung zu kommen gegenüber anderen.
Wir als SPD-Landtagsfraktion, da spreche ich ausdrücklich im Namen unserer Innenpolitiker, lehnen diesen Weg ab. Wir betrachten das FAG – unter anderem natürlich auch in der Prüfungsphase zur Reform – als ein sehr schwieriges Instrument, um hier auch noch die Frage der Interessen der Standortgemeinden von Windkraftanlagen mit zu berücksichtigen. Ich selbst war ja relativ lange Finanzpolitiker und weiß, wie kompliziert das FAG ist. Insofern wollen wir das nicht auch noch mit dieser Frage überfrachten und hoffen generell darauf, dass es in der nächsten Legislaturperiode gelingt, zu einer vernünftigen Reform des FAG zugunsten natürlich auch der Interessen der Kommunen zu kommen, aber unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Landes.
Dann möchte ich auf den Vorschlag des Antragstellers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen, sich auf Bun
desebene dafür einzusetzen, zu anderen, besseren Zerlegungsmaßstäben auf Bundesebene zu kommen. Da gibt es im Antrag zwei Ansätze: einmal, die freiwillige Regelung 90 : 10 gesetzlich auf Bundesebene zu regeln als gesetzliche Pflicht, oder eben auch den Zerlegungsmaßstab generell praktisch zu verändern, weg vom Sachvermögen der Betriebsstätte und der Arbeitsplätze hin zur installierten Leistung. Die Landesregierung – der Minister hat darauf verwiesen – hat sich für den zweiten Weg entschieden und hat eine Antragsinitiative eingebracht in den Bundesrat, über den Finanzausschuss dann direkt in den Bundesrat, beraten und entschieden am 07.11.2014, in dem beantragt wurde, anstelle des Buchwertes des Anlagevermögens die Wirkleistung der Anlage, das heißt die installierte Leistung in MW, zu setzen. Dieser Zerlegungsmodus hätte den großen Vorteil, dass man die Abschreibungszyklen des Sachanlagevermögens an der Stelle umgehen könnte, um zu einer höheren Gewerbesteuereinnahme für die Standortgemeinden zu kommen.
Dieser Antrag von Mecklenburg-Vorpommern – an dieser Stelle noch mal vielen Dank auch an die Finanzministerin Heike Polzin, die sich sehr persönlich eingesetzt hat für diesen Antrag – hat dann im Bundesrat am 07.11.2014 eine Mehrheit gefunden, allerdings denkbar knapp. Es war die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, SachsenAnhalt, unterstützt von drei weiteren Ländern. Und jetzt die Gegenstimmen: Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Berlin, Bayern. Wen wundert es!
Stimmenthaltung: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland. Das heißt, es gab zwar eine Mehrheit, aber die unterschiedlichen Interessen wurden schon deutlich. In der Neuverteilung von Gewerbesteuereinnahmen zeigt sich dann natürlich auch, wo die entsprechenden Betriebsstätten der meisten Windparkbetreiber in der Regel sind.
Nichtsdestotrotz war das ein großer Erfolg für die Antragsteller und auch in der Sache. Allerdings – und jetzt bin ich bei der Verantwortung der CDU – waren es dann letztendlich nicht die Länder, die das zu entscheiden haben, sondern es ist natürlich der Bundesgesetzgeber, und den Bundesgesetzgeber, sprich den Bundestag, hat das gar nicht erreicht, weil der CDU-Bundesfinanzminister Herr Schäuble überhaupt gar nicht bereit war, diesen Mehrheitsbeschluss aus dem Bundesrat zu einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung zu machen. Das heißt, die Bremser sitzen ganz offensichtlich nicht nur in den Ländern – in einigen –, sondern die sitzen auch im Bundesfinanzministerium,
weil denen der jetzige Zerlegungsmaßstab viel, ich sage jetzt mal, näher ist und sie das einfach viel stärker favorisieren und sie eigentlich, unterstelle ich mal, vielleicht nicht so ein Interesse haben an der Akzeptanz der Windenergie vor Ort wie wir und demzufolge den neuen Zerlegungsmaßstab, den wir fordern, nämlich nach installierter Leistung, glattweg ablehnen. Dazu sind die nicht bereit. Das heißt, es gibt nicht nur unterschiedliche Interessen in den Ländern, sondern da gibt es offensichtlich auch im Bundesfinanzministerium eine ganz andere Denke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern bleibt noch für die Zukunft viel zu tun, auch in der nächsten
Legislaturperiode, damit wir die Gewerbesteuereinnahmemöglichkeiten für die Standortgemeinden verbessern können im Land. Vielleicht gelingt es dann ja auch auf Bundesebene – in Politik ist ja immer Bewegung –, zukünftig vielleicht noch erfolgreicher diese Initiativen durchzusetzen, als es bisher der Fall war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es war unschwer zu entnehmen, dass wir als SPD-Fraktion den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus den genannten Gründen ablehnen. Insofern bin ich dann am Ende meiner heutigen Rede, und da es meine letzte Rede ist im Landtag, sei es mir gestattet, wie auch einigen meiner Vorredner, hier doch noch eine kurze persönliche Erklärung abzugeben.
Ja, es war meine letzte Rede heute im Landtag, und das nach immerhin 18 Jahren. Ich habe meine Reden hier im Landtag nicht gezählt beziehungsweise noch nicht gezählt, dafür hatte ich bisher noch keine Zeit. Aber jeder kann sich vorstellen, dass 18 Jahre schon eine lange Zeit ist, seit 1998. Und 13 Jahre Finanzpolitik haben mich natürlich auch geprägt, aber sicherlich auch die letzten 5 Jahre als Energiepolitiker.
Und wenn man mich heute nach meinen Gefühlen fragt – das passiert ab und an mal die letzten Tage –, dann sage ich vor allen Dingen eins: Ich bin sehr, sehr dankbar, dass ich diese Zeit hier im Landtag erleben durfte. Es war für mich eine große Ehre und ich war auch immer stolz, dass ich hier mitarbeiten durfte, um für das Land etwas zu bewegen. Ich habe auch immer eingestanden für meine Überzeugungen, für meine Standpunkte.
Das war sicherlich für den einen oder anderen, für Kolleginnen und Kollegen manchmal auch nicht ganz einfach, aber so bin ich nun mal und so werde ich auch bleiben. Und bei der Frage, wenn man den Blick nach vorne richtet, was dann bleibt, sage ich jetzt erst mal nichts zu meinen Plänen, da kann man sich überraschen lassen.
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um vielleicht doch noch zwei Wünsche zu äußern. Ich würde zuerst wünschen, dass wir als Demokraten Schulter an Schulter gemeinsam den Kampf fortsetzen für die Stärkung der Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern, für ein weltoffenes, für ein tolerantes, für ein humanistisches Mecklenburg-Vorpommern gegen den Rechtsextremismus der NPD, aber auch gegen den Rechtspopulismus der AfD.
Da wünsche ich uns gemeinsam zukünftig Erfolg und Durchsetzungsfähigkeit, aber auch Stehvermögen.
Zum Zweiten möchte ich natürlich dafür werben, dass wir uns gemeinsam für den Erfolg der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern auch in den nächsten Jahren einsetzen werden, sicherlich an unterschiedlichen Stellen, Sie oder ihr hier im Landtag, die meisten zumindest von euch, ich an anderer Stelle.
Aber das sei schon mal versprochen, wir werden diese Energiewende hier gemeinsam auf den Weg bringen.
Insofern, werte Kolleginnen und Kollegen, bleibt mir nur noch zu sagen, ich wünsche euch und Ihnen alles Gute für die Zukunft, viel Erfolg und bedanke mich für die Aufmerksamkeit und für die tolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 21. März 2013 in der 37. Sitzung wurde der eben vorgetragene Antrag bereits schon mal gestellt und begründet. Ich habe ihn damals begründet abgelehnt. Es gibt inzwischen keine neuen Erkenntnisse, insofern lehnen wir den Antrag auch heute ab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Ich möchte mich als Erstes beim Antragsteller bedanken, denn der Antrag ist sehr aktuell und er ist sehr wichtig. Wann kommt es schon mal vor, dass vor zwei Tagen das Bundeskabinett in Berlin einen Gesetzentwurf beschließt, der dann ins parlamentarische Verfahren geht, das diese gravierende Bedeutung hat, und gleichzeitig auch hier im Landtag beraten werden kann, vor allem unter dem Gesichtspunkt „Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern“? Insofern ist es gut, dass wir aufgrund eines Antrages der Opposition heute die Gelegenheit haben, dieses Thema zu beraten.
Ich möchte schon ankündigen, dass wir den Stand der EEG-Novelle und die Auswirkungen auf MecklenburgVorpommern am 22. Juni ebenso im Energieausschuss auf der Tagesordnung haben werden und dann sicherlich die Gelegenheit haben, das Thema noch mal vertiefend im Ausschuss zu beraten, auch angesichts der noch zu erwartenden aktuellen Entwicklung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum ist diese EEG-Novelle so wichtig? Sie beinhaltet einen grundsätzlichen Systemwechsel in der bisherigen Förderung der erneuerbaren Energien, weil eine ganz wichtige Säule der erneuerbaren Energien praktisch komplett verändert wird. Es bleibt zwar beim Einspeisevorrang für erneuerbaren Strom und es bleibt auch dabei, dass der festge
legte Preis für 20 Jahre garantiert wird. Aber die Höhe der Einspeisevergütung wird nicht wie bisher nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit politisch festgelegt, um Über- und Unterkompensation zu vermeiden, sondern die Höhe der Einspeisevergütung wird zukünftig im Ergebnis einer Ausschreibung festgelegt. Aufgrund der vorliegenden Gebote wird das zu vergebende Ausschreibungsvolumen Grundlage dafür sein, den Zuschlag zu erteilen, sodass man natürlich auch vorher nicht weiß, welcher Preis letztendlich erzielt wird. Der wird sicherlich dann unter den jetzt noch gültigen 8,4 Cent pro Kilowattstunde liegen. Es wird voraussichtlich eine Obergrenze von 7 Cent geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Begründung gibt es für diese EEG-Novelle?
Zum einen verspricht man sich von dieser EEG-Novelle, dass es durch die Einführung, wie es so schön heißt, von Wettbewerb und Markt zu einer Kostendämpfung kommt. Das ist notwendig und sicherlich wünschenswert, nur fehlt bisher der Nachweis, ob das wirklich so ist und in welchem Umfang. An dieser Stelle sei mir gestattet – obwohl er jetzt nicht im Raum ist, Kollege Dietmar Eifler hat ja hier wieder die Preisdiskussion aufgemacht –,
nur mal der Hinweis gestattet, auch für den Kollegen Egbert Liskow: Wir haben gerade aufgrund der positiven Preiswirkungen von erneuerbaren Energien zurzeit einen Börsenstrompreis von 2,67 Cent pro Kilowattstunde
und das ist natürlich vor allen Dingen auf die progressive positive Kostenentwicklung durch die erneuerbaren Energien zurückzuführen.
Ach, da ist Herr Kollege Dietmar Eifler!
Man darf die Kostendiskussion bei Erneuerbaren eben nicht nur an der EEG-Umlage festmachen, aber, ich glaube, das gehört jetzt nicht hierher, um weiter vertieft zu werden,
die Zwischenbemerkung wollte ich jedoch schon noch mal machen.
Zweitens. Es ist eine Zielsetzung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes, der Novelle, dass der Ausbau der Energien gebremst wird. Das ist erklärte Absicht.
Die Energiewende und deren Auswirkungen sollen nicht abgewürgt werden, sie sollen gebremst werden, um zu einer besseren Abstimmung beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Stromnetz zu kommen.
Die dritte Begründung für die EEG-Novelle ist die notwendige EU-Konformität zum 31.12.2016. Hier wird Bezug genommen auf die jüngste Rechtsprechung am 10. Mai im Europäischen Gerichtshof, der wesentliche Bestand
teile des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes als staatliche Beihilfe einordnet. Insofern gibt es drei gute Gründe für diese EEG-Novelle und das wird auch in keiner Weise von der SPD infrage gestellt.
Bewerten wir jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, die wesentlichen Schwerpunkte des Gesetzentwurfes auch ausgehend von der Zielsetzung.
Da beginne ich als Erstes mit einer ganz wichtigen Entscheidung, die mit diesem Gesetz verbunden ist, und das ist die Begrenzung des Ausbaukorridors 2025 auf 40 bis 45 Prozent. Diese Begrenzung sieht die SPD sehr kritisch und ich verweise auf den Wismarer Appell. Die Ministerpräsidenten der Nordländer haben dort klar und aus meiner Sicht richtigerweise festgelegt, die 45 Prozent sollten keine Obergrenze sein. Kollege Jaeger hat darauf verwiesen und es gibt auch Experten, Fachleute, die das berechnet haben, dass bis 2025 60 Prozent notwendig wären, wenn Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen will, so, wie es im Weltklimavertrag von Paris vereinbart wurde, die bis zu 2 Grad Erwärmung letztendlich auch einzuhalten.
Die Klimaschutzziele sind also mit diesen Ausbauzielen, die wir jetzt vereinbart haben, nicht vereinbar. Insofern ist natürlich auch der zweite Punkt, der zweite zentrale Kritikpunkt damit verbunden, und das sind die zu geringen Ausschreibungsmengen.
Das entscheidende Steuerungsinstrument sind die Ausschreibungsmengen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und die sind aus unserer Sicht zu gering angesetzt. Die sind zu gering. Zum einen sind jetzt im Onshorebereich 2.800 MW brutto inklusive Repowering im Gesetzentwurf angesetzt. Die Forderungen im Wismarer Appell der norddeutschen Länder waren 2.500 MW netto, das wären in etwa 3.800 MW brutto. Wir liegen hier also praktisch wenigstens 1.000 MW brutto unter dem, was eigentlich schon als Kompromiss vereinbart war. 2014 waren bereits als Kompromiss 2.500 MW netto vereinbart und insofern kann die SPD-Fraktion dieser Festlegung auf 2.800 MW brutto nichts Positives abgewinnen.
Zu Offshore: Die Notwendigkeit des Ausbaus im Offshorebereich setzt 1.400 MW voraus. Kollege Jaeger, die Forderung der Branchen selbst hier im Land sind 900 MW pro Land. In Mecklenburg-Vorpommern ist diese Position so vertreten worden. De facto haben wir aber nur 730 MW, das wäre, wenn überhaupt, höchstens ein Offshorewindpark in Nord- und Ostsee in einem Jahr. Das ist auf keinen Fall ausreichend.
Drittens, PV-Strom: Bisher waren die Forderungen der Länder und natürlich auch der Branche, dass mindestens 800 MW pro Jahr in das Ausschreibungsvolumen gehen, jetzt stehen im Gesetzentwurf 600 MW. Das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, einfach zu wenig und daran gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Ich werde noch mal darauf eingehen, wer das im Wesentlichen zu verantworten hat.
Jetzt komme ich zum Positiven, wie das immer so ist im Leben, es gibt Licht und Schatten. Meine Fraktion freut sich sehr, dass es nachträglich gelungen ist, dass die Biomasse als wichtige Regelenergie und als wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum richtigerweise ins Ausschreibungssystem aufgenommen wurde. Wer da alles Mütter und Väter des Erfolges waren, sei mal da
hingestellt, aber Fakt ist, dass wir als Land natürlich davon profitieren, ist vollkommen klar. Ich finde es auch richtig, dass es nicht nur für Neu-, sondern auch für Altanlagen gilt. 150 MW in den ersten Jahren, dann sollen 200 MW in das Ausschreibungsvolumen gehen. Hier gibt es also durchaus die Chance, dass Einlagen, die demnächst aus der Förderung rausfallen, über das Ausschreibungsvolumen wieder neu reinkommen, und das ist nur zu begrüßen. Ab 2023 soll das Ausschreibungsvolumen neu festgelegt werden und auch das halte ich für sachgerecht.
Viertens: Wir begrüßen natürlich sehr, dass das Thema Sektorenkopplung jetzt endlich auch in der Bundesregierung angekommen ist. Es geht darum, dass wir Überschussstrom als zuschaltbare Lasten nutzen können, dass wir die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr miteinander nutzen. Hier sollen Projekte zur Erprobung durchgeführt, aber darüber hinaus auch 200 MW praktisch eingesetzt werden. Das ist sehr zu begrüßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich beim Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überrascht hat, aber das hat Kollege Jaeger ja schon zu relativieren versucht, ist die Tatsache, dass es im Antrag keine Aussagen zur Sicherung der Akteursvielfalt gibt. Ich muss noch mal deutlich sagen, für uns als SPD ist es eine ganz zentrale Frage für den Erfolg der Energiewende und natürlich auch für die Akzeptanz, dass die Akteursvielfalt, und damit meinen wir nicht nur die Akteure Genossenschaften, nicht nur die Akteure Bioenergie, sondern dass generell kleine und mittlere Akteure noch eine Chance bekommen, sich im neuen System für die Energiewende einzubringen, denen also eine Chance zu geben. Hier setzt auch ein zentraler Kritikpunkt an. Es ist zwar unterhalb von 750 KW die Befreiung von der Ausschreibung vorgesehen, das ist für die PV-Branche gut, aber natürlich für den Onshorebereich völlig unzureichend. Damit kann keiner so richtig was anfangen.
Jetzt haben Sie natürlich vorgesehen, dass man als Kleinstakteur – das ist ja definiert, im Übrigen noch eingegrenzt – die Möglichkeit hat, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, ohne dass man den Nachweis einer BImSch-Genehmigung zu erbringen hat. Das ist sicherlich gut, aber ich befürchte, nicht ausreichend. Nach meinem Dafürhalten besteht die große Gefahr, dass das der Tod auf Raten für die kleinen Akteure innerhalb der Energiewende wäre. Insofern sehen wir hier natürlich auch Nachbesserungsbedarf, indem wir die De-minimisRegelung der Europäischen Kommission nutzen.
Unser Vorschlag ist, bis zu drei Anlagen aus der Ausschreibungspflicht herauszunehmen, sie davon zu befreien und somit praktisch den Kleinstakteuren hier eine faire Chance zu geben. Und, wie gesagt, im Gegensatz zu Kollegen Jaeger sehe ich hier noch nicht alle Messen gesungen. Ich hoffe stark, dass es auch in der CDUBundestagsfraktion ein paar Kollegen gibt, die ja vor Ort beim Thema Bürgerenergie sehr unterwegs sind, die dann vielleicht noch mal aktiv werden. Aber zum parlamentarischen Verfahren komme ich noch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bewerten wir jetzt als SPD-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung? Ja, wir stehen zum Ausschreibungssystem, aber wir kritisieren, dass das Ausschreibungsvolumen zu gering ist, und wir kritisieren, dass die Akteursvielfalt nicht gesichert ist. Ich zitiere unseren Fraktions
vorsitzenden Norbert Nieszery, dem ich hier nur zustimmen kann – ansonsten würde ich ihn natürlich auch nicht zitieren –: Die „Ergebnisse … sind schlechter als erhofft und besser als befürchtet“, Zitat aus einer Pressemitteilung. Ich könnte es mit meinen Worten sagen: Es konnte Schlimmeres verhindert werden und dass Schlimmeres verhindert wurde, ist ein Verdienst unseres Ministerpräsidenten und auch ein Verdienst unseres Energieministers. Bei den beiden möchte ich mich ausdrücklich bedanken, aber auch bei den Mitarbeitern im Energieministerium. Ich weiß, wie die in den letzten Monaten geackert haben, um wirklich Schlimmeres zu verhindern, und das ist auch gelungen. Insofern ist ganz klar, dass wir als SPDFraktion den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen, weil ich glaube, die Aufforderung an unsere Landesregierung,
tätig zu werden im Sinne des Antrages, das hat unsere Landesregierung nachweislich gemacht,
auch überwiegend erfolgreich.
Das man nicht alles erreicht, wenn es um Kompromisse geht, Herr Minister, ist mir schon klar, aber zur Gefechtslage möchte ich mal etwas sagen. Wer hat denn da auf der Bremse gestanden und wer ist denn eigentlich unterwegs, um die Energiewende abzuwürgen? Natürlich sind es auch Kohleländer, die andere Interessen haben als Mecklenburg-Vorpommern.
Selbstverständlich gehören dazu auch Nordrhein-Westfalen und Brandenburg und sicherlich sind es auch Teile der SPD.
Aber wenn man sich mal die Stellungnahmen des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion, Herrn Kauder, ansieht, wenn man Stellungnahmen des CDUWirtschaftsflügels, Herrn Fuchs und andere hört
und wenn ich einige Reden hier im Landtag höre, dann muss ich deutlich sagen, ich habe zumindest den Eindruck, dass es vor allen Dingen die CDU und die CSU sind, die auf die Bremse gehen, um die Energiewende mindestens zu verlangsamen.
Die Sabotage der CSU in Bayern beim Ausbau der Strom- infrastruktur, die hat ja wohl inzwischen jeder mitgekriegt.
Der Ausbau der Netzinfrastruktur sollte geplant bis 2022 abgeschlossen sein und nachweislich liegt es an der
Blockade Bayerns, dass wir dieses jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit erst 2025 erreichen werden. Erdkabel sind nicht nur teurer, sondern Erdkabel führen natürlich auch zu einer Verzögerung von circa zwei bis drei Jahren. Das ist die einzige Begründung und die einzige Erklärung.
Im Übrigen könnte man die Überlastung der Netze relativ schnell verhindern, indem man Kohlekraftwerke vom Netz nimmt und damit natürlich die Netze wieder funktionsfähiger macht, aber auch das ist aus bekannten Gründen leider zurzeit nicht gewünscht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie geht es jetzt weiter? Es ist schon interessant, mal darauf zu verweisen, dass es zwar im Kabinett die Beschlussfassung durch die Bundesregierung letzten Mittwoch gibt, aber jetzt passiert etwas, was mir in 18 Jahren Landtag noch nicht so oft vorgekommen ist: Man hat ernsthaft vor, dieses umfangreiche und nicht ganz einfache Gesetz – das zeigt ja schon die heutige Debatte – mit einer Zweiten und Dritten Lesung im Bundestag noch vor der Sommerpause am 7. Juli abzuschließen. Am 7. Juli! Wir haben heute den 10.06., und wenn ich mir vorstelle, ich würde hier im Landtag so mit solch einem wichtigen Gesetz umgehen, ich bin mir sicher, ich würde das hier nicht durchkriegen.
Ich kann mich nur wundern. Eine Anhörung ist geplant am 23.06. im Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestages zu diesem Thema – drei Stunden, drei Stunden zu diesem Gesetz! Und einen Tag später oder,
Entschuldigung, nicht einen Tag später, eine Woche später, immerhin eine Woche später, am 6. Juli wird dann der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag beschließen. Eine Woche nach einer Anhörung!
Nein, so etwas würde in der Form hier nicht stattfinden, zumindest habe ich das im Energieausschuss nicht erlebt und auch nicht im Finanzausschuss in den 13 Jahren davor, weil das natürlich eine wirkliche Aushöhlung des parlamentarischen Verfahrens bei solch einem wichtigen Thema ist.
Da glaube ich, wer unabhängig von Parteigrenzen einsteht für Parlamentarismus und für eine wichtige Rolle von Fraktionen, der kann so etwas ja wohl nicht gut finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss meiner Rede möchte ich noch mal deutlich sagen, diese Horrorszenarien, dass die jetzige EEG-Novelle praktisch
den Ausbau erneuerbarer Energien abwürgt und verhindert, teilen wir nicht. Aber unsere Sorge ist schon, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in einem Maße verlangsamt wird,
dass es aus den genannten Gründen nicht nur für den Klimaschutz, sondern ebenso für die Wirtschaftsentwicklung, für Arbeitsplätze auch für unser Land außerordentlich gefährlich ist.
Die zweite Aussage: Der Netzausbau ist unbedingt schneller nach vorne zu bringen, zu forcieren. Der Fraktionsvorsitzende hat den Vorschlag unterbreitet, einen Masterplan von der Bundesregierung zu erwarten, um endlich dieses wichtige zentrale Thema nach vorne zu bringen.
Und drittens: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bleibe dabei, auch die jetzige EEG-Novelle wird die Energiewende nicht abwürgen. Wir werden es erleben, 100 Prozent erneuerbare Energien bei Strom, Wärme und Verkehr. Davon lasse ich mich nicht abbringen und insofern bin ich ganz optimistisch für die Zukunft, auch wenn die jetzige EEG-Novelle nur zum Teil wirklich hilfreich ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche jetzt also nicht als Ausschussvorsitzender, sondern als energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Wir haben in der 115. Landtagssitzung eine umfangreiche Debatte zu der Frage gehabt, ob MecklenburgVorpommern ein Klimaschutzgesetz braucht. Ich habe in der Debatte bereits damals die Position der SPD-Fraktion klargemacht, insofern kann ich mich heute sehr kurz fassen und möchte die Position der SPD nur noch mal zusammenfassen.
Zum einen: Für die SPD ist es ganz klar, dass der Klimaschutz einen sehr hohen Stellenwert hat in der Landespolitik, und nicht nur in der Landespolitik, sondern grundsätzlich als zentrale Herausforderung der gesamten Gesellschaft praktisch hier als Aufgabe steht und insofern die Zielsetzung, die Klimaschutzziele einzuhalten und die Erwärmung der Erde auf 1,5 Grad zu begrenzen, für uns alle natürlich eine wichtige Aufgabe ist.
Zum Zweiten: Klimaschutzpolitik bedeutet für die SPD, dass wir eine erfolgreiche Energiewende wollen, die im Wesentlichen auf vier Säulen beruht, und das sind
zum einen die hundertprozentige Umstellung im
Stromsektor von fossilen Energieträgern auf erneuerbare,
zum Zweiten die Wärmewende,
indem auch im Wärmebereich mittelfristig die fossilen Energieträger zu 100 Prozent umgestellt werden auf erneuerbare,
langfristig natürlich die Verkehrswende und auch dort
die Umstellung von fossilen Energieträgern zu 100 Pro- zent auf erneuerbare,
zum Vierten natürlich Energieeinsparung und Ener
gieeffizienz.
Zum Dritten: Die Position der SPD zur Forderung nach einem Klimaschutzgesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist so, wir haben uns hier in MecklenburgVorpommern vor Jahren entschieden, den „Aktionsplan Klimaschutz“ zu entwickeln und kein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern so wie in anderen Ländern als politische Grundlage zu nehmen. Die SPDFraktion hat zurzeit keine Absicht, dies zu ändern. Wir werden also auch in absehbarer Zeit am bewährten Instrument „Aktionsplan Klimaschutz“ festhalten. Das kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt anders sein, aber momentan werden wir an diesem Instrument festhalten.
Insofern, meine Damen und Herren, gibt es aus der Sicht der SPD-Fraktion keine neuen Erkenntnisse und wir werden den Gesetzentwurf heute ablehnen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Ich möchte mich als Erstes beim Antragsteller für diesen Antrag bedanken, weil es eine gute und notwendige Gelegenheit ist, das wichtige Thema Solarenergie noch in dieser Legislaturperiode hier im Landtag zu beraten.
Was die Überschrift betrifft, geht es mir so ähnlich wie dem Kollegen Dietmar Eifler. Da hätte ich erwartungsgemäß eine andere gewählt, obwohl „Schattendasein“ schon eine pfiffige Idee ist. Der Kollege Dietmar Eifler hat ja vorgeschlagen, in die Überschrift „Erfolgsgeschichte“ reinzuschreiben. Ich würde es etwas sachlicher halten, meine Überschrift wäre gewesen: „Solarenergie – eine tragende Säule der Energiewende in Mecklenburg-Vor- pommern“. Damit würde ich mich etwa in der Mitte befinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ist denn jetzt konkret die Situation der Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern? Vorher aber noch mal grundsätzlich eine Einschätzung zur Solarenergie, die mir bei den Vor- rednern in der Weise etwas fehlte. Ich weiß nicht, inwieweit es jedem hier im Plenum wirklich bewusst ist, dass die Solarenergie die kostengünstigste ist, weil die Sonne einfach keine Rechnungen schickt. Sie ist CO2-frei, sie ist nachhaltig, sie ist ressourcenschonend und sie hat im Gegensatz zu anderen Energieträgern eine sehr vielfältige Bürger- und Kommunalbeteiligung. Über 1,5 Mil- lionen Fotovoltaik-Dachanlageneigentümer in Deutschland – hier in Mecklenburg-Vorpommern fast 1.500 – zeigen, dass die Energiewende in Bürgerhand wirklich gelebt wird und ideal zu gestalten ist. Vielfältige Genossenschaften sind unterwegs, gerade beim Thema Fotovoltaik. Und so verwundert es nicht, dass die Fotovoltaik im Vergleich zu allen anderen Erzeugungsformen der Erneuerbaren mit Abstand die höchste Akzeptanz auch bei der Bevölkerung genießt, wie jüngste Umfragen gezeigt haben.
1.300 Arbeitsplätze für Mecklenburg-Vorpommern sind auch nicht zu unterschätzen – deutlich weniger als in den Bereichen „Bioenergie“ und „Wind“, das sei zugegeben, aber auch diese Arbeitsplätze sollte man nicht unterschätzen. Hinzu kommt, dass Mecklenburg-Vorpommern zwei große Trümpfe hat bei dem Thema. Zum einen sind es die bekannten großen Flächenpotenziale, die wir im
Land haben, und zum Zweiten – das wird vielfach unterschätzt, deswegen ist mir der Punkt wichtig – wird völlig unterschätzt, dass wir mit der Sonneneinstrahlung hier in Norddeutschland zwar eine geringere Globaleinstrahlung haben als in Süddeutschland, dass aber der Ertrag in Norddeutschland fast genauso hoch ist wie in Süddeutschland. Wer eine Fotovoltaikanlage hat, kann das gut überprüfen.
Die höchsten Erträge hat man nicht im Hochsommer, im Juli/August, die höchsten Erträge hat man im Mai, weil wir dann im Vergleich zum Hochsommer relativ niedrige Temperaturen und Wind haben und das natürlich ausgeglichen wird über die niedrigeren Durchschnittstemperaturen. Es sind andere Vorteile, die Süddeutschland hat. Das heißt klar und deutlich als Fazit: Ich möchte dem Vorurteil ausdrücklich entgegentreten, dass sich die Er- zeugung von Fotovoltaikstrom in Mecklenburg-Vorpom- mern angeblich nicht lohnt. Das ist falsch. Fotovoltaikstrom in Mecklenburg-Vorpommern lohnt sich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was haben wir jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bei dem Thema erreicht? Wie ist der Ausbaustand? 15.000 Fotovoltaikanlagen, installierte Leistung mit 1.400 Megawatt erzeugen 1 Milliarde Kilowattstunden und das sind – der Minister sagte es – 14 Prozent Anteil bei der erneuerbaren Strom- erzeugung. Es stimmt, wir haben aufgeholt, aber man muss auch konstatieren, dass wir im Vergleich mit anderen Bundesländern nach wie vor Schlusslicht sind.
Drei Parameter, klare Fakten, möchte ich hier nennen, und das kann man in dem Falle nicht unbedingt als Erfolgsgeschichte bezeichnen: Zum einen haben wir bei der installierten Leistung mit 1.400 Megawatt bei den Flächenländern den letzten Platz. Wir haben zum Zweiten bei der Frage, wie wir das Flächenpotenzial nutzen, was theoretisch möglich ist, nur 5 Prozent. Bayern liegt bekanntlich bei 40 Prozent. Und wir haben auch bei der installierten Leistung pro Quadratmeter den deutlich nied- rigsten Wert. Wir liegen bei 60 Kilowatt Peak pro Quadratmeter, der Deutschlanddurchschnitt beträgt 109 Kilowatt Peak pro Quadratmeter. Da spreche ich aber noch gar nicht von den Ländern, die über dem deutschen Durchschnitt liegen. Das heißt im Klartext – ob uns das gefällt oder nicht, bei Anerkennung aller Erfolge in den letzten Jahren, Herr Minister –: Wir sind als Solarenergieland gemessen an diesen Fakten, ich bezeichne es mal so, Entwicklungsland. Das heißt, da ist noch viel Luft nach oben. Insofern gibt es Handlungsbedarf.
Und, werte Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, ich möchte insbesondere meinen Kollegen Dietmar Eifler ansprechen: Es wäre schön, wenn wir uns darauf verständigen könnten, dass wir uns grundsätzlich einig sind, dass wir gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern große Potenziale für die Solarenergie haben, sei es im Strombereich oder im Wärmebereich, und dass es uns zukünftig noch besser als bisher – ich formuliere das jetzt mal etwas positiver –, besser als bisher gelingen müsste und sollte, diese Potenziale für den Erfolg der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern zu nutzen.
Wenn das ein Grundkonsens wäre, dann ergibt sich daraus natürlich zwangsläufig die Frage, was wir landespolitisch tun können, und zwar in vollem Bewusstsein, dass die entscheidenden Rahmenbedingungen auf der Bundesebene gesetzt werden. Und die sind zurzeit leider nicht die besten. Die besten Rahmenbedingungen hatten
wir mal, das ist ein paar Jahre her. Trotzdem bin ich davon überzeugt, und das ist auch die Überzeugung der SPD-Fraktion, wir können landespolitisch etwas machen.
Darauf zielt natürlich der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Der Minister hat deutlich gesagt, dass wir nicht tatenlos sind. Ich möchte jetzt auf jeden einzelnen Vorschlag der LINKEN-Fraktion eingehen und ergänzend einen weiteren Vorschlag machen.
Zum Solarkataster: Der Minister hat deutlich gesagt, es wäre wünschenswert, wenn er für Mecklenburg-Vorpom- mern so wie in Nordwestmecklenburg ein Solarkataster hätte. Das stellen wir nicht infrage. Aber es ist wirklich eine Herausforderung und schwierig – nicht nur von den Kosten her, sondern auch von der Datenlage. Und es ist eine Herausforderung für die nächsten Jahre. Ich bin davon überzeugt, wir brauchen dieses landesweite Solarkataster – übrigens kostenlos – als einen Zugang für jede Bürgerin und jeden Bürger unseres Landes, um sich direkt zu informieren. Es gibt bereits lokal wie in Schwerin und in anderen Städten gute Modelle, aber wir brauchen es landesweit. Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass die von Ihnen zu Recht genannte Landesenergie- und Klimaschutzagentur dies in den nächsten Jahren mit auf den Weg bringen könnte.
Dann bleibe ich gleich noch bei der Landesenergie- und Klimaschutzagentur und komme zum zweiten Punkt des Antrages der LINKEN.
Stichwort „Imagekampagne“: Da unterscheide ich mich ganz klar von der Position meines geschätzten Kollegen Dietmar Eifler. Ich sage klar und deutlich, wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern eine Imagekampagne auch für Solarenergie. Im Übrigen ist dafür Geld im Haushalt eingestellt, und zwar unter dem Titel „Klimaschutzkampagne“. Wir werden das auch als Thema besetzen müssen wie die Landesenergie- und Klimaschutzagentur. Ich frage mich, was eigentlich dagegenspricht, für etwas Gutes im Land zu werben, Bürger zu informieren und zu ermuntern, mit privatem Geld in Fotovoltaikanlagen zu investieren, Kommunen zu ermuntern, in diesen Bereich zu investieren, und sie darüber in Kenntnis zu setzen und darüber zu informieren, welche Möglichkeiten man hat. Was sollte dagegensprechen?
Ich glaube, das ist gut angelegtes Geld, wenn man in dem Bereich etwas mehr Aufklärung betreibt. Das betrifft insbesondere das Thema Eigenstromerzeugung. Es gibt eine erschreckende Unkenntnis darüber, welche großen wirtschaftlichen Chancen mit der Eigenstromerzeugung verbunden sind. Der entscheidende Vorteil, den Strom nicht einzukaufen, sondern selbst zu erzeugen, führt zu einer höheren Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Insofern ist es natürlich auch wichtig, nicht mehr von der klassischen Südanlage zu sprechen und diese zu favorisieren, sondern die Zukunft liegt eindeutig in der Ost-West-Dach- anlage, weil man hiermit den ganzen Tag die Möglichkeit hat, praktisch den Eigenverbrauch zu realisieren und damit die Wirtschaftlichkeit der Fotovoltaik-Dachanlage entsprechend zu verbessern.
All das müssen wir den Menschen erklären. Ich glaube, dann sind die Leute eher bereit, auch wirklich zu investieren. Wir müssen ihnen allerdings sagen, wer in eine Fotovoltaikanlage investiert, darf nicht erwarten, dass sie
in vier, fünf Jahren refinanziert ist. Man braucht zehn bis fünfzehn Jahre. Aber ich glaube, auch das dürfte für den einen oder anderen noch attraktiv genug sein.
Dann der nächste Punkt: DIE LINKE bittet, die Landesregierung möge dahin gehend prüfen, dass das Landwirtschaftsministerium die Landgesellschaft, die ja unsere Landesflächen verwaltet, auffordert, dass Landesflächen, die EEG-konform sind, proaktiv für Freiflächenprojekte genutzt werden. Hierzu muss ich sagen, das hat das Landwirtschaftsministerium inzwischen gemacht.
Es gibt einen klaren Hinweis an die Landgesellschaft, dies so zu tun. Inzwischen ist es wirklich positiv, dass Splitterflächen oder Restflächen von geringer Qualität, insbesondere im Autobahnbereich, in Hangneigung, auch von der Landgesellschaft für Fotovoltaik-Freiflächenan- lagen zur Verfügung gestellt werden.
Hier gibt es also durchaus Bewegung. Da bedanke ich mich beim Minister Backhaus. Sicherlich möchten wir, die mehr Freiflächenanlagen haben wollen, dass das noch ein bisschen weiter in diese Richtung geht, aber in jedem Fall sind wir an dem Thema dran. Es wird geprüft.
Hinzu kommt, Herr Minister – jetzt meine ich den Minister Backhaus –, es gibt eine interessante Verabredung im Zusammenhang mit der jüngsten EEG-Novelle. Ich gehe mal davon aus, dass es dazu kommen wird, was ich übrigens persönlich begrüßen würde, dass es eine Länderöffnungsklausel für die Länder geben sollte, sodass die in ihrer eigenen Zuständigkeit prüfen, Flächen von geringer Bodenqualität, Grünflächen über die EEGkonformen Flächen hinaus – das sollte nicht verändert werden – für Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen. Das heißt, wir werden uns dort positionieren müssen. Was die Bodenpunkte betrifft, ist es bei uns bisher schon Praxis, dass Flächen mit einer Bodenpunktzahl unter 20 von der Landgesellschaft für Fotovoltaik-Freiflächen zur Verfügung gestellt werden.
Dann möchte ich hier gleich einen Punkt anschließen: Der BBL, Vertreter des Finanzministeriums, war im Energieausschuss, es wurde schon erwähnt. Es wurde uns berichtet, dass man jetzt – ich sage, endlich – ganz offensiv die Dachflächenpotenziale bei Landesliegenschaften prüft. Demzufolge wird es demnächst Projekte geben, in Kürze sogar auf dem Dach des Energieministeriums, wie uns berichtet wurde. Das ist durchaus positiv und setzt ja vielleicht auch ein Signal – Stichwort „Vorbildwirkung“ –, sodass ich ganz optimistisch bin, dass sich zukünftig etwas bewegt. Es muss sich etwas bewegen. Aber auch dort ist der Schub erst durch die Erkenntnis reingekommen, dass es natürlich auch für den Landeshaushalt wertvoll ist, insbesondere diesen Strom für die Eigenstromerzeugung und für den Eigenstromverbrauch zu nutzen, denn die Vergütung liegt bei 11 Cent. Das wird sicherlich nicht die Wirtschaftlichkeit bringen. Wichtig ist ein möglichst hoher Anteil des Eigenverbrauchs.
Ich möchte den letzten Punkt ansprechen, das ist das Mieterstrommodell. Da gibt es inhaltlich eine große Übereinstimmung zwischen der SPD und DIE LINKE, was die Chancen von Mieterstrommodellen betrifft. Allerdings sehe ich hier nicht die Landesregierung in der
Verantwortung. Ich wüsste nicht, wie das gehen sollte. Das müssen wir schon vor Ort klären. Ich habe das in Waren versucht, in dem Falle mit der Wohnungsgenossenschaft und mit der Wohnungsgesellschaft. Das kann ich nur jedem empfehlen, mal zu versuchen, mit den Eigentümern von Dachflächen zu sprechen.
Die Wohnungsgenossenschaft hat gesagt, das interessiert mich nicht – kein Dialog, noch nicht mal eine Dialogbereitschaft. Die Wohnungsgesellschaft hat anders, positiver reagiert, hat aber gesagt, wir müssen erst mal mit den Stadtwerken reden und wenn die möchten, dann vielleicht. Die Stadtwerke sagen, so ein richtiges Interesse haben wir nicht daran. Wir hatten einen sehr guten Anbieter, der das machen wollte, aber der war in Waren nicht willkommen. Also hat es nicht stattgefunden. Warum erzähle ich das? In voller Kenntnis, dass die bundespolitischen Rahmenbedingungen momentan auch nicht die besten sind, glaube ich trotzdem, dass, wenn die Akteure vor Ort wollen, das auch funktionieren wird. Wir haben positive Beispiele.
Weil sie oftmals schlecht informiert sind und weil ihnen letztendlich die Kenntnisse fehlen.
Insofern finde ich es sehr gut, Kollege Egbert Liskow, wenn es Bürger vor Ort gibt, nämlich Mieter, die nicht warten, bis die Wohnungsgesellschaft kommt, sondern wenn die Mieter selbst die Initiative ergreifen und sagen, lieber Vermieter, wir möchten, dass wir als Mieter von unserem Dach Mieterstrom beziehen. Es gibt so viele positive Beispiele in Deutschland und auch bei uns im Land, die bewiesen haben, dass es geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt zum Abstimmungsverhalten der SPD-Landtagsfraktion kommen.
Also die SPD-Landtagsfraktion wird den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen, und ich möchte das begründen. Ich hoffe sehr, dass es in den Ausführungen des Ministers und auch in meinen Ausführungen deutlich geworden ist, dass wir inhaltlich mit dem Antragsteller keinen Dissens haben. Allerdings sehen wir deutlich, dass die Landesregierung in den letzten Jahren, gerade in den letzten drei, vier, fünf Jahren seit 2011, und auch aktuell an dem Thema dran war und ist, dass sie handelt und wir keinen Beschluss des Landtages brauchen, um unsere Landesregierung aufzufordern, dieses oder jenes zu tun.
Alles ist in Arbeit, alles ist in Prüfung
und bewegt sich in die richtige Richtung.
Aber ich möchte Ihrem Kollegen Johann-Georg Jaeger noch mal beipflichten. Ich persönlich hätte es, ehrlich gesagt, gut gefunden, wenn wir diesen Antrag hätten überweisen können. Das will ich deutlich sagen.
Denn es gibt ja den einen oder anderen Dissens zwischen den Koalitionsfraktionen, das war heute nicht zu überhören. Das hätte man im Ausschuss gut beraten können.
Das geht leider nicht, weil die Legislaturperiode einfach zu Ende ist. Das können Sie ruhig glauben. Als Ausschussvorsitzender würde ich dagegensprechen, den Antrag zu überweisen,
denn er würde den Landtag einfach nicht mehr erreichen. Das wäre, glaube ich, auch keine gute Begründung für eine Sondersitzung, Kollege Johann-Georg Jaeger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für eure und für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor zwei Tagen das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz beraten, und zwar im Zusammenhang mit der Zielsetzung, die Akzeptanz von Windkraft zu verbessern, und auch der Antrag, den wir jetzt beraten, hat etwas mit Akzeptanz zu tun. Wir werden so oft von den Menschen im Land gefragt – ich glaube, Patrick, bei dir spielt das auch eine Rolle, dass die Leute sagen, wir verstehen nicht, dass die Windkraftanlagen stillstehen –: Wieso stehen die still bei Wind? Wieso stehen die still? Welche Antworten geben wir ihnen? Es ist ganz wichtig, glaube ich, dass wir wirklich den Leuten erklären, warum diese Anlagen trotz Wind stillstehen. Das sind im Wesentlichen drei Gründe:
Zum einen ist es natürlich ganz klar, dass Windkraftanlagen auch mal gewartet werden müssen. Es gibt Servicearbeiten und es werden sicherlich Reparaturen durchgeführt, manchmal muss auch ein Motor gewechselt werden. Das sollte man nicht unterschätzen, vor allen Dingen, wenn die Anlagen einige Jahre auf dem Buckel haben.
Zweite Ursache: Es ist sehr wichtig, dass man weiß, dass in den Genehmigungen sogenannte Abschaltzeiten festgelegt werden, um Tötungsrisiken für bestimmte Greifvögel zu minimieren und natürlich auch Tötungsrisiken für Fledermäuse. Wenn man sich die BImSch-Genehmigung anguckt, ist da genau festgelegt, dass eine Stunde vor Sonnenaufgang beziehungsweise eine Stunde nach Sonnenuntergang Abschaltzeiten festgelegt werden, für Fledermäuse zum Beispiel vom 01.05. bis 30.09. oder beim Rotmilan Abschaltzeiten vom 15.03. bis 15.08. Warum? Weil in dieser Zeit landwirtschaftliche Ereignisse stattfinden im Sinne von Erntemaßnahmen, und dann ist der Rotmilan einem besonderen Tötungsrisiko ausgesetzt, also muss die Anlage abgeschaltet werden. Das summiert sich natürlich und mindert den wirtschaftlichen Ertrag einer Windkraftanlage.
Der dritte Grund für Abschaltungen sind die sogenannten Netzengpässe. Wenn der Strom nicht entsprechend abtransportiert werden kann, werden Anlagen abgeregelt, abgeschaltet von den Netzbetreibern. Dieser Punkt, Netzengpässe und die damit verbundenen Abregelungen, sind konkret Gegenstand des Antrages von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Das Unverständnis der Menschen dafür ist relativ hoch, zumal wenn man ihnen sagt, dass zwischen 95 und 100 Prozent – und in der Regel sind es 100 Prozent – des abgeregelten Stroms trotzdem in der gleichen Höhe vergütet werden.
Noch mal zur Größenordnung: Der Antrag selbst nimmt in der Begründung sehr gut Bezug, Johann-Georg, auf die Bundeszahlen, die sich da entwickeln, und da ist es doch schon auffallend, dass wir zwischen 2013 und 2014 – aktuelle Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor – eine Verdreifachung der Abregelungen haben von 555 Gigawattstunden zu 1.581 Gigawattstunden. In Summe, in Geld ausgedrückt sind das keine Peanuts. Das waren 43,7 Millionen und dann 82,7 Millionen, Tendenz steigend – wie gesagt, verdreifacht innerhalb eines Jahres. Das sind bundesweit 1,2 Prozent, hier im Land 2,3 Prozent.
Ich finde das natürlich auch überraschend schnell, wie das Ministerium die Frage dort beantwortet hat, die Kleine Anfrage. Das sind sehr aktuelle Zahlen, erstmals trennscharf für Länder ab 2015 erfasst, bei uns im Land 20 Millionen Kilowattstunden. Na gut, bei 4,4 Milliarden sind 20 Millionen nicht zu viel, aber immerhin schon 2,3 Prozent. Und wenn ich höre, 3 Prozent sind angestrebt von der Bundesregierung, muss ich sagen, wenn der Trend sich fortsetzt bei dem weiteren Ausbau und der Netzausbau nicht entsprechend beschleunigt wird, müssen wir leider davon ausgehen, dass wir demnächst über 3 Prozent liegen, natürlich auch mit der entsprechenden finanziellen Belastung.
Dieser Tendenz ist Rechnung zu tragen und insofern ist es ganz wichtig, dass man Lösungen nicht nur diskutiert, sondern auch Lösungen findet, um die Windkraftabschaltungen wegen Netzengpässen zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Der Königsweg dafür, davon bin ich überzeugt, besteht nach wie vor darin, die Netzinfrastruktur schneller und besser auszubauen. Das wissen wir allerdings auch, da sind wir Realisten, dass das leider so nicht passieren wird, also müssen wir die Frage beantworten: Wie können wir den Überschussstrom in seiner Abregelung zumindest reduzieren?
Im Oktober 2015 hat dazu der Bundesverband WindEnergie ein wichtiges Impulspapier herausgebracht – da empfehle ich die Lektüre –, „Umschalten statt Abschalten“. Es gibt inzwischen mehrere technische Möglichkeiten, die haben meine Vorredner schon angesprochen, um eben nicht abzuschalten, sondern umzuschalten, um den Überschussstrom sinnvoll zu verwenden, seien es Speicher, sei es die Überführung in den Wärmesektor, in den Verkehrssektor oder auch als zuschaltbare Lasten für Industrieprozesse. Das ist das breite Spektrum der technischen Möglichkeiten, um insbesondere die Sektorenkopplung von Strom mit Wärme, Verkehr und Industrie zu realisieren.
Dieses Konzept „Umschalten statt Abschalten“ hat im Grunde vier entscheidende Vorteile:
Erstens. Umschalten fördert mit bisher ungenutztem grünem Strom, der abgeregelt wird, marktfähige Produkte und Dienstleistungen für den Bereich Wärme und Verkehr und unterstützt damit die Klimaschutzziele.
Zweitens. Umschalten treibt Innovationen im Bereich dringend benötigter Speichertechnologien voran.
Drittens. Umschalten ist betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll, weil durch die Minderung der Entschädigungszahlungen Netzentgelte und Stromkunden entlastet werden und Unternehmen die Möglichkeit haben, für den Verkauf von Überschussstrom auch Mehreinnahmen zu erzielen.
Und viertens. Meine Damen und Herren, das finde ich ganz entscheidend, Umschalten statt Abschalten fördert die Akzeptanz der erneuerbaren Energien – für mich eine zentrale Frage.
Allerdings muss man an dieser Stelle auch konstatieren, dass vieles von dem, was ich eben gesagt habe, leider nur Theorie ist. In der Praxis funktioniert das viel zu selten, was ich hier eben beschreibe, weil ganz einfach die politischen Rahmenbedingungen fehlen. Es fehlen in
Deutschland die politischen Rahmenbedingungen, um „Umschalten statt Abschalten“ wirtschaftlich in die Tat, in die Realität umzusetzen.
Warum ist das so? Zuschaltbare Lasten werden belastet durch Umlagen, sowohl durch die EEG-Umlage als auch durch die Stromsteuer. Sie sind insofern nicht wirtschaftlich und über Pilotprojekte sind wir deshalb in Deutschland bei dem Thema auch nicht hinausgekommen. Nun heißt es allerdings im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD – und jetzt zitiere ich, ganz wichtig, aus dem Koa-Vertrag –, ich zitiere: „In einem Strommarkt mit einem weiter zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien werden wir Strom, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, etwa im Wärmebereich, nutzen.“ Guter Satz und wunderbare Festlegung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, nur bis heute fehlen die Taten, fehlt die Umsetzung. Die Legislaturperiode ist ja nicht mehr allzu lang.
Jetzt gibt es im EEG, im Referentenentwurf, einen Satz, der dem eigentlich völlig entgegensteht. Im Paragrafen 27a EEG – aktueller Referentenentwurf, vorige Woche gekommen – ist praktisch eine Stromabgabepflicht in das Netz festgelegt. Ich gehe davon aus, dass, wenn das so bleibt, wir damit nicht die Eigenversorgungskonzepte und die Vermarktung von Überschussstrom nach vorne bringen, sondern weiter einschränken. Das ist genau das Gegenteil von dem, was die Koalitionspartner im Koa-Vertrag festgelegt haben. Ich hoffe sehr, dass dieser Unsinn aus diesem Gesetz vielleicht noch verschwindet, herausgenommen wird oder anders formuliert wird, wenn es nur verhindert wird.
Insofern, meine Damen und Herren, ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute natürlich sehr aktuell, keine Frage. Allerdings werden wir als SPD-Fraktion trotzdem den Antrag ablehnen, aus folgenden Gründen: In Ziffer I des Antrages sind die Punkte 1 bis 3 Feststellungen, werter Kollege Johann-Georg Jaeger, die sind allseits bekannt. Wenn da beispielsweise im Punkt 2 gefordert wird, wir sollen feststellen, dass der Netzausbau eine „dringliche Aufgabe“ ist, also sorry, wie du immer so schön sagst, das haben wir ja vielfach beschlossen, brauchen wir nicht mehr. Das ist schon so.
Und dann komme ich mal zu Ziffer II Punkt 1: Da wird die Landesregierung aufgefordert zu handeln, um sich „auf der Bundesebene für die notwendigen Rahmenbedingungen einzusetzen“. Ich habe eben deutlich gesagt, im Moment sind die Rahmenbedingungen nicht gegeben, nicht vorhanden, aber unsere Landesregierung hat sich mit anderen Ländern vehement dafür eingesetzt, dass diese Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ich bin mir sicher, dass in einer Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf dieser Paragraf 27a von der Landesregierung natürlich auch entsprechend kritisch infrage gestellt wird. Unsere Landesregierung hat ganz maßgeblich den, Johann-Georg, in eurem Antrag zitierten Bundesratsbeschluss im Oktober nicht nur mitgetragen, sondern auch mit erarbeitet,
und das Gleiche gilt für den Beschluss der Bundesumweltministerkonferenz vom September beziehungsweise den Bundesratsbeschluss vom Dezember.
Letzter Punkt: Der Antragsteller fordert die Landesregierung auf, wir mögen Pilotprojekte machen, um Überschussstrom nicht abzuregeln, sondern sinnvoll zu nutzen, in dem Fall für Power-to-Heat, also für den Wärmebereich. Ich habe die Möglichkeit gehabt, bei der Wind & Maritim einen sehr guten Vortrag zu hören und zu sehen von Herrn Weiße aus Rostock. Der dürfte dir bekannt sein, Johann-Georg. Er hat dort sehr gut dargestellt, wie bei Kritzmow von einem Windpark mit zwei Anlagen in unmittelbarer Nähe in Rostock Süd, Gewerbegebiet, dieses Pilotprojekt geplant ist, um den Überschussstrom von zwei Windkraftanlagen umzuwandeln in Wärme – deswegen auch Windfarm Power-to-Heat – für das nahe liegende Gewerbegebiet. Ich finde, das ist ein beispielhaftes Pilotprojekt hier im Land, davon brauchen wir zugegebenermaßen noch mehr. Ich bin davon überzeugt, dass die Landesregierung sich dafür einsetzen wird, dieses Pilotprojekt und auch andere zukünftig zu unterstützen. Dafür brauchen wir nicht den Antrag, zumal wir ein Energieforschungsprogramm haben, das selbstverständlich dann auch für diese Zwecke, für die Entwicklung von Speichertechnologien, genutzt werden kann.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und die SPDFraktion wird aus den genannten Gründen den Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Energieausschuss Ihnen heute seine Beschlussempfehlung zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz der Landesregierung vorlegen kann. Der Ausschuss hat sich lange und intensiv mit der Materie befasst, die als Gesetz in Deutschland noch ihresgleichen sucht. Wir sind das erste Bundesland, das ein solches Gesetz erarbeitet hat. Es ist sozusagen eine Premiere in Deutschland. Vor diesem Hintergrund haben wir dessen Inhalte besonders sorgfältig erörtert und abgewogen. Bis hierher war es aber ein langer Weg.
Zur Erinnerung: Nach mehreren Jahren Vorbereitung wurde der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht und in die Ausschüsse überwiesen am 22. Oktober 2015. Die Anhörung hierzu fand am 20. Januar 2016 statt und die abschließende Beratung im Energieausschuss am 6. April 2016. Zuvor waren noch der Innenausschuss, der Finanzausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss über Stellungnahmen einzubeziehen. Die Beratungen im Ausschuss waren gut und konstruktiv, meine Damen und Herren, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch. Dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten recht herzlich bedanken.
Danken möchte ich im Nachhinein auch noch einmal den Sachverständigen, die sich in der öffentlichen Anhörung mit Kompetenz und Sachverstand eingebracht haben, auch wenn sie erwartungsgemäß teilweise gegensätzliche Interessen vertreten und ihre Beurteilungen abgegeben haben. Ebenfalls möchte ich meinen Dank den Vertretern des Energieministeriums ausdrücken, die sich sehr engagiert haben und eine beispielhafte Zusammenarbeit im Sinne der Sache mit dem Ausschusssekretariat und mit mir persönlich gepflegt haben.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass sich Deutschland zur Energiewende bekannt hat. Dazu will unser Bundesland aufgrund seiner guten natürlichen Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag leisten. Und, meine Damen und Herren, wir können das, denn seit 2013 erzeugen wir mehr Strom aus erneuerbaren Energien, als wir insgesamt verbrauchen. Das gelingt uns über einen Mix von On- und Offshorewindenergie, Fotovoltaik sowie Bioenergieanlagen, und gerade den On-und Offshorewindparks kommt bei uns im Land eine besondere strategische Bedeutung zu, wenn wir das von der Landesregierung gesteckte Ziel mit einem Anteil von 6,5 Prozent des bundesdeutschen Strombedarfs bis 2025 erreichen wollen.
Für den zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien wird aber das Erreichen einer hohen Akzeptanz vor Ort eine der entscheidenden Voraussetzungen sein, meine verehrten Damen und Herren. Zu diesem Thema hat es eine repräsentative Umfrage von Emnid gegeben, die ausweist, dass viele Menschen in Mecklenburg-Vorpom- mern die Energiewende grundsätzlich wollen. Und vor dem Hintergrund aller öffentlich geführten Diskussionen ist es bemerkenswert, dass die Zustimmung in den zurückliegenden zwei Jahren um vier Prozentpunkte auf nunmehr über 80 Prozent weiter angewachsen ist.
Meine Damen und Herren, dabei haben bei uns Sonne, Wind und Bioenergie natürlich eine deutlich höhere Ak
zeptanz als fossile Energieträger, Kohlekraftwerke oder die Atomenergie. Allerdings stimmt es auch, dass eine wachsende Skepsis und Widerstände zum weiteren und bevorzugten Ausbau von Windenergieanlagen in unserem Land zu konstatieren sind. Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir aber den Ausbau der On- shorewindkraft, denn sie ist zurzeit der Motor und eine wichtige Säule der Energiewende. Onshorewindkraft ist die wirtschaftlichste und kostengünstigste erneuerbare Energie. Genau hier setzt das Bürgerbeteiligungsgesetz mit seinem Ziel an, die Akzeptanz zu steigern.
Meine Damen und Herren, nach dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfes können die von Windenergieanlagen betroffenen Bürger und Gemeinden zukünftig in einem 5-Kilometer-Radius entweder eine mindestens 20-pro- zentige gesellschaftsrechtliche Beteiligung erhalten, oder die Gemeinden erhalten alternativ dazu eine entsprechende Ausgleichsabgabe, die sie zum Wohl der Betroffenen für Maßnahmen gemäß der Bestimmungen Paragraf 11 Absatz 4 einsetzen können. Diese können beispielsweise Maßnahmen für die Aufwertung des Ortsbildes sowie der Infrastruktur sein oder die Optimierung des Energieverbrauchs in der Gemeinde oder die Förderung kommunaler Veranstaltungen. Wir gehen davon aus, dass die Zahlung der Ausgleichsabgabe künftig der Regelfall sein wird. Für die Bürger besteht aber auch die Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, dessen Stückelung mit 500 Euro pro Anteil so bemessen ist, dass sich auch Menschen mit geringen finanziellen Ersparnissen beteiligen können. Darüber hinaus könnten Vorhabenträger den Betroffenen auch einen vergünstigten Spartarif anbieten. So viel zum Regelungsrahmen des Gesetzes. Ich komme jetzt zu den Beratungen im Ausschuss.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf hat durch die Ausschussberatungen sowohl redaktionelle Änderungen als auch Klarstellungen und Ergänzungen aus dem Ergebnis der öffentlichen Anhörung sowie durch die Beratungszeit der notwendig gewordenen Änderungen erfahren. Letzteres war zum Beispiel auch dem aktuellen Urteil des Landesverfassungsgerichts Greifswald im Regionalen Raumordnungsprogramm Vorpommern geschuldet. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Verkürzung des Berichtszeitraums der Landesregierung gegenüber dem Landtag von fünf auf drei Jahre. Dadurch wird es möglich sein, auf verlässlicher Grundlage anhand der Erfahrungen bei der Umsetzung des Gesetzes gegebenenfalls relativ früh nachjustieren zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich haben wir uns aber auch der grundlegenden Kritik der Sachverständigen gestellt. Diese richtete sich auf verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Landes, den bürokratischen und fiskalischen Aufwand für die Projektträger sowie darauf, dass die Erträge einer gemeindlichen Beteiligung dem kommunalen Umlageverfahren unterliegen. Diese Bedenken sind im Zuge des Beratungsverfahrens weitgehend ausgeräumt worden und gerade in Bezug auf die neue Rechtsmaterie kommt natürlich der Paragraf 15, die Möglichkeit der Verordnungsermächtigung, zum Tragen, möglichen Problemen bei der Umsetzung des Gesetzes entgegenzutreten.
Meine Damen und Herren, angesichts der Fülle von Tagesordnungspunkten während dieser Sitzungswoche
habe ich mich dazu entschlossen, nicht auf weitere Details der Ausschussberatung einzugehen.
Ich gehe davon aus, das findet Ihre Zustimmung.
Danke, danke.
Diese können Sie dem Berichtsteil der Drucksache 6/5335 entnehmen. Insofern möchte ich Ihnen nur das unterschiedliche Abstimmungsverhalten zu den Ziffern der Beschlussempfehlung darlegen. Der Energieausschuss hat unter Ziffer I der Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD sowie Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE dafür votiert, den Gesetzentwurf in der aus der Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf die Entschließung eingehen, die der Ausschuss dem Landtag empfohlen hat, meine Damen und Herren, und die ebenso vorliegt. Zur Begleitung des Gesetzes soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Mitglieder werden Vertreter der bereits bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligten Institutionen sein, wie beispielsweise der Städte- und Gemeindetag sowie Projektträger und natürlich das Energieministerium, das die Federführung dieser Begleitarbeitsgruppe übernehmen wird.
Weiter möge der Landtag feststellen, dass die Rahmenbedingungen für eine Bürger- und Gemeindenbeteiligung sowie daraus resultierende Koordinationsanforderungen zwischen Bund und Ländern neue Anforderungen stellen, der Gesetzentwurf hinsichtlich ökonomischer und juristischer Fragestellungen wissenschaftlich interessant ist. Wichtig ist im Punkt 2c weiterhin die Klarstellung – insbesondere die Klarstellung für die Kommunen –, dass die Erträge aus der Ausgleichsabgabe nicht dem kommunalen Umlageverfahren unterliegen. Schließlich wird die Landesregierung aufgefordert, die Evaluierung der Umsetzung des Gesetzentwurfes wissenschaftlich begleiten zu lassen und die zukünftige Landesenergie- und Klimaschutzagentur für die entsprechenden Beratungsleistungen für Kommune und Windparkentwickler zu nutzen, soweit diese eine Beteiligung nach diesem Gesetz betreffen.
Auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages ist die Ziffer II.3c nachträglich mehrheitlich bei der Gegenstimme seitens der Fraktion der NPD beschlossen worden. Danach sollen alle Möglichkeiten auf Bundesebene genutzt werden, die Akteursvielfalt und Teilhabemöglichkeiten im Bereich der Bürgerenergie sowie der Teilhabe der Kommunen an erneuerbaren Energien zu stärken. Langfristiges Ziel ist also ein Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz auf Bundesebene.
Zur Entschließung unter Ziffer II der Beschlussempfehlung: Insgesamt hat der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei einer Gegenstimme seitens der Fraktion der NPD sowie bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass auch Sie heute hier im Landtag der Beschlussempfehlung des Energieausschusses folgen können, bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Passend zum heutigen Tag und passend zum heutigen Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Deutsche Wetterdienst am Dienstag dieser Woche die neuesten Temperaturdaten veröffentlicht. Die Mitteltemperatur in Deutschland in den letzten 25 Jahren liegt inzwischen bei 9,2 Grad. Die erste Messung 1881 lag noch bei 7,8 Grad. Das heißt, wir haben eine Erwärmung von 1,4 Grad von 1881 bis 2015.
Man mag da meinen, das ist ja nicht so viel, aber ich glaube, wer so etwas sagt, hat die Problemlage überhaupt nicht erfasst. Wir befinden uns nach wie vor auf einem ganz, ganz offensiven, expansiven Kurs der Erderwärmung, ein Prozess, der weiter voranschreitet, und die Hauptursache dafür ist von Menschen gemacht, die Hauptursache dafür ist die Verbrennung fossiler Energieträger und die damit verbundene CO2-Emission. Das ist die Ausgangssituation, meine Damen und Herren, und insofern haben wir auch die entsprechende Aktualität zum heutigen Thema.
Aber wie ist die Ausgangssituation bei der CO2-Emission in Mecklenburg-Vorpommern? Oder besser gesagt, wie war sie 1990? Laut CO2-Bericht der Landesregierung lag die CO2-Emission 1990 in Mecklenburg-Vorpommern bei 16,7 Millionen Tonnen. Das letzte Jahr, das jetzt praktisch gemessen ist und vorliegt – wir werden das am 6. April im Energieausschuss im Rahmen des aktuellen CO2Berichtes zur Kenntnis bekommen –, ist das Jahr 2014 mit 10,78 Millionen Tonnen. Das heißt also, wenn ich 1990 mit dem Jahre 2014 vergleiche, dem letzten aktuellen Wert, habe ich eine Entwicklung von 16,7 Millionen Tonnen zu 10,78 Millionen Tonnen.
Wie bewerten wir das und wie müssen wir das bewerten? Dazu muss man erst Folgendes wissen: Es ist wichtig, bereits 1995 waren wir runter auf 10,27 Millionen Tonnen. Was will ich damit sagen? Seit 1995 bis heute ist die CO2-Emission in Mecklenburg-Vorpommern relativ konstant. Gerade in den letzten Jahren gibt es leider keine Reduzierung der CO2-Emissionen in Mecklenburg-Vor- pommern, sondern wir befinden uns praktisch knapp unterhalb der 11 Millionen Tonnen. Ich halte diese Entwicklung für problematisch, weil eigentlich eine Reduzierung von CO2 angesagt sein müsste und nicht eine konstante Fortschreibung, die tendenziell auch leicht zu einem Anstieg führen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geholfen haben uns die erneuerbaren Energien. Durch den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in MecklenburgVorpommern haben wir eine CO2-Vermeidung seit 1995 von sage und schreibe 5 Millionen Tonnen. Was will ich damit sagen? Ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien würden wir jetzt wieder bei der CO2-Emission liegen im Jahr 1990. Insofern haben wir natürlich eine wichtige Stellschraube mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien bei uns in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise auch zu anderen Ländern sehr gut vorangetrieben. Das ist auch sicherlich einer der Gründe, warum die CO2Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise niedrig sind.
Der Hauptgrund allerdings ist natürlich die bekannte geringe Industriedichte von Mecklenburg-Vorpommern. Vergleichen wir uns mal mit Deutschland insgesamt, wo wir stehen, auch interessante Zahlen: Wir haben in Deutschland eine CO2-Emission von circa 960 Millionen Tonnen. Da möchte man meinen, bei uns sind es nur knapp 11, dieses Thema geht uns eigentlich nichts an. Das könnte dazu verleiten. Pro Kopf liegen wir bei 8 Millionen, bundesweit bei 12. Auch daraus könnte man ableiten, wir sind doch Klimaschutzweltmeister, was geht uns das Thema an. Ich möchte dem entschieden entgegentreten. Auch wir in Mecklenburg-Vorpommern müssen unseren Beitrag leisten für die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele, und die sind klar definiert: bis 2020 minus 40 Prozent zu 1990 und 2050 minus 80 Prozent gegenüber 1990. Ich gehe davon aus, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung – das ist angekündigt – noch mal korrigiert werden müssen aufgrund der Beschlüsse von Paris, die ja vorsehen, dass wir nicht 2 Grad Erwärmung halten wollen, sondern die 1,5 Grad anstreben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das so ist, muss man schon feststellen – das haben wir im Energieausschuss auch gemacht, übrigens Redner aus allen Fraktionen –, dass die jetzige Zielsetzung 40 plus, das heißt, die Minimierung um 40 Prozent gegenüber 1990, kritisch zu hinterfragen ist, weil sie zum einen fast erfüllt ist, also die Reduzierung um 40 Prozent. Minus 7 Millionen, wenn ich mal runde, dann müssten wir jetzt bei 11 Millionen liegen. Wir liegen knapp bei 11 Millionen, dann wären wir ja schon fast bei dem, was wir in unserer eigenen Zielsetzung haben. Die Frage ist: Was wollen wir dann noch leisten zwischen 2040 und 2020, wenn wir jetzt schon fast das Ziel erreicht haben? Das ist allemal ein Grund zu hinterfragen, ob 40 plus wirklich noch zeitgemäß ist.
Und es gilt auch die Frage zu beantworten: Ist es denn nicht vielleicht notwendig, eine weitere Zwischenzielsetzung vorzunehmen? Wir haben momentan nur das Ziel 2020 und dann, abgeleitet aus der bundesdeutschen Ziel
setzung, 2050. Ich bin der Meinung, wir müssen über Zwischenschritte diskutieren, eine Klimaschutzzielsetzung für 2030 möglicherweise, auch für Mecklenburg-Vorpom- mern, denn es wird nur in Schritten geschehen können.
Was ich allerdings für solch eine Zielsetzung erwarte, ist, dass sie zwar anspruchsvoll ist, allerdings auch nachvollziehbar transparent, und sie muss realistisch sein. Insofern mein Kritikpunkt am Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Eine durchschnittliche Pro-Kopf-Emission in Mecklenburg-Vorpommern von vier Tonnen, das mag, Herr Jaeger hat es erläutert, vielleicht noch für Rostock ohne Steinkohlekraftwerk machbar sein, ist aber aus meiner Sicht – wir haben ja nur noch vier Jahre, fünf Jahre – für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt nicht zu erreichen, denn das wäre ja eine Halbierung der jetzigen CO2-Emission von fast elf Millionen auf fünf oder sechs Millionen. Und da mag der „Aktionsplan Klimaschutz“ – ich komme noch dazu – noch so gut sein, ich glaube, das würde nicht dazu führen, und ein Klimaschutzgesetz im Übrigen auch nicht. Also mir geht es hier ganz klar auch um realistische Ziele.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen aber nicht nur eine kritische Überprüfung unserer eigenen Zielsetzung, sondern wir brauchen natürlich auch konkrete landespolitische Maßnahmen, mit denen man diese Ziele erreichen kann. Ganz klar, dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Neun oder zehn andere Länder gehen inzwischen den Weg über Klimaschutzgesetze, wir gehen den Weg über den „Aktionsplan Klimaschutz“. Diese zwei Möglichkeiten gibt es. Beide Wege haben Vor- und Nachteile.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir in der SPD – ich selbst war daran beteiligt – im Jahre 2010, also vor dieser Legislaturperiode, als es üblicherweise um das Regierungsprogramm der SPD ging, für diese Legislaturperiode natürlich auch diese Frage diskutiert haben: Wollen wir uns für den Zeitraum 2011 bis 2016 das Ziel setzen, ein Klimaschutzgesetz zu schaffen? Wir haben es 2010 verneint und ich bin der Meinung, das war eine richtige Entscheidung, ich stehe auch dazu. Wir haben uns ganz bewusst für dieses Instrument „Aktionsplan Klimaschutz“ entschieden und sehen uns dabei durchaus bestätigt, auch durch die Beratung in der letzten Energieausschusssitzung am 2. März, wo wir noch mal überzeugend dargelegt bekommen haben, wie wir, auch praktisch belegt, in 7 Aktionsbereichen, 18 Aktionsfeldern und mit 86 Einzelmaßnahmen, wenn ich es richtig überblickt habe, wirklich gute Ergebnisse bisher erreicht haben und gute Voraussetzungen haben für die weiteren Herausforderungen des Klimaschutzes.
Ob es letztendlich reichen wird, meine Damen und Herren, wird im Übrigen nicht nur von Einzelinstrumenten abhängen, sondern nach meiner Meinung geht es auch um die Frage: Gelingt es uns, den Vierklang von vier wichtigen Säulen, vier wichtige Voraussetzungen von erfolgreichem Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern praktisch umzusetzen?
Was meine ich damit? Es geht nicht nur um Einzelmaßnahmen. Man braucht ein Gesamtkonzept, das nach meiner Meinung aus vier Säulen bestehen muss.
Erste Säule: der schnellstmögliche Ausbau der erneuerbaren Energien
Zweite Säule: Energieeffizienz
Dritte Säule: Verkehrswende, schnellstmöglicher Ausbau der E-Mobilität
Und viertens: eine Wärmewende mit der schnellstmöglichen Ablösung der fossilen Energieträger durch die erneuerbaren
Diese vier Säulen gehören zusammen und diese vier Säulen sind die Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz. Und egal, ob man es über den „Aktionsplan Klimaschutz“ macht oder über ein Klimagesetz, dieser Vierklang muss die Grundlage sein für die Bundespolitik und für europäische Politik, wenn wir weltweit die Klimaschutzziele von Paris erreichen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden als SPD heute den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen,
weil wir zurzeit – ich betone: zurzeit – noch keine Notwendigkeit für ein Klimaschutzgesetz für MecklenburgVorpommern sehen. Ob es zukünftig notwendig sein wird, das wird zu einem anderen Zeitpunkt zu beraten und zu entscheiden sein. – Insofern bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Ich möchte mich als Erstes bedanken bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, insbesondere bei meiner Kollegin Silke Gajek für den Antrag, den wir heute beraten, denn erstmals seit 1990 ist es möglich, hier im Landtag auf Grundlage dieses Antrags im parlamentarischen Rahmen das Thema Doping umfassend zu beraten. Insbesondere hat uns das die Durchführung einer öffentlichen Anhörung ermöglicht und damit auch die heutige Debatte. Also insofern noch mal vielen Dank an den Antragsteller.
Meine Damen und Herren, es war auch absolut richtig, dass der Antrag bei der Einbringung in der Landtagsdebatte nicht abgestimmt wurde, sondern dass wir ihn überwiesen haben, denn erst durch diese Überweisung war es möglich, dass wir im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durch die Einbeziehung von Sachverständigen das Thema umfassend und sachlich beraten konnten. Für mich persönlich waren in der Anhörung die Ausführungen der Vertreter des Vereins Doping-Opfer-Hilfe Marie-Katrin Kanitz und Thomas Götze besonders beeindruckend. Zum einen war ich beeindruckt von ihrem ehrenamtlichen Engagement im Verein Doping-OpferHilfe und möchte mich an dieser Stelle bei den beiden, aber auch bei den anderen Mitgliedern des Vereins noch mal ausdrücklich namens der SPD-Fraktion bedanken. Zum Zweiten war ich beeindruckt, weil ich natürlich auch an meine Zeit von 1966 bis 1974 als Leistungssportler beim SC Neubrandenburg denken musste, also einem der drei Nordbezirke, und anschließend in Berlin beim Sportclub Berlin-Grünau als Rennkanute. Insofern war ich durchaus aktiv Leistungssportler in einer Sportart, die zu den stark dopinggefährdeten Sportarten gehörte und auch heute noch gehört.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ergebnis der Anhörung wurde erwartungsgemäß von fast allen Sachver
ständigen deutlich, dass man das Thema Doping nicht auf die Nordbezirke der DDR beschränken kann, wie es der Antragsteller in erster Linie ganz offensichtlich zum Ziel hat.
Dazu ist das Thema Doping viel zu komplex, viel zu umfassend und auch viel zu aktuell, und deshalb, meine Damen und Herren, kann man dieses Thema nicht nur rückwärtsgewandt diskutieren