Hier liegt das größte Energieeinsparpotenzial. Hier werden 40 Prozent der Endenergie verbraucht, in Mecklenburg-Vorpommern sogar 45 Prozent. Schon im Mai 2010 hat die EU eine Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern verabschiedet. Die Bauvorschriften sind so anzupassen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude nahezu Nullenergiehausniveau aufweisen. Bestehende Gebäude sind, soweit möglich, den neuen Vorgaben anzupassen.
Für Neubauten der öffentlichen Hand soll diese Forderung schon zwei Jahre früher, also ab 2019 gelten. Auch in der seit Januar geltenden EU-EnergieeffizienzRichtlinie kommt der öffentlichen Hand sozusagen eine Vorreiterrolle zu. So müssen drei Prozent aller öffentlichen Gebäude des Bundes jährlich energetisch saniert werden, wobei den Nationalregierungen überlassen bleibt, ob sie die Länder und Kommunen einbeziehen. Die festgelegte Renovierungsquote für öffentliche Gebäude gilt unbeschadet der EU-Gebäuderichtlinie. Beide Richtlinien ergänzen sich. Wir sind also gefordert, den energetischen Zustand aller Gebäude wesentlich zu verbessern. Deshalb ist es wichtig, dass das Land eigene Strategien entwickelt, wie es beide EU-Richtlinien umsetzen beziehungsweise deren Umsetzung befördern will.
Ich verweise an dieser Stelle auf unseren eigenen Antrag zur Mietwohnraumförderung. Darüber wollen wir ja dann am Freitag reden.
Ich sehe das Land in der Pflicht, mit der Landeswohnraumförderung einen eigenen Beitrag zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustandes zu leisten, das heißt auch unter Einsatz von Landesmitteln.
Ich rufe auch in Erinnerung, dass Kollege Rudi Borchert schon in der letzten Legislaturperiode auf Schätzungen zu den Landesliegenschaften Schleswig-Holsteins verwies, wonach durch optimale energetische Sanierung jährlich bis zu 4 Millionen Energiekosten, also 4 Millionen Euro Energiekosten eingespart werden.
Er verwies gleichzeitig darauf, dass solche Schätzungen für Mecklenburg-Vorpommern nicht vorliegen. Und die gibt es ja auch nach wie vor nicht.
Es ist also an der Zeit, die Einsparpotenziale des vom BBL verwalteten Gebäudebestandes zu ermitteln und einen Sanierungsfahrplan zu entwickeln. Ich betone, drei Prozent Sanierungsquote sind nicht nur für öffentliche Bauten, sondern insgesamt zu erreichen, das heißt, dass ein Gebäude mit durchschnittlicher Nutzungsdauer von 100 Jahren dreimal voll saniert wird.
Die Grundlage für die Umsetzung beider EU-Richtlinien ist die Energieeinsparverordnung, darauf ist ja auch schon verwiesen worden in der Diskussion, und die sollte schon längst angepasst werden. Noch gilt ja die EnEV 2009, für die neue EnEV liegt lediglich ein Entwurf vor. Anstatt ab 2012 wird sie ab 2014 gelten. Die Bundesregierung tut sich also schwer.
Der vorliegende Entwurf ist zudem nicht konsequent, weil er für Bestandsgebäude weder verschärfte Einsparregeln noch Nachrüstungspflichten enthält. Unverantwortlich und ungerecht ist, eine mit Kosten verbundene Verschärfung von Vorschriften vorzunehmen ohne eine flankierende Ausweitung von Fördermöglichkeiten. Das trifft zwangsläufig auch auf Ablehnung und wird sich kaum durchsetzen lassen.
Und es ist ja in der Diskussion auch gesagt worden, gerade einmal 1,8 Milliarden Euro stehen in diesem Jahr für die Gebäudesanierung über die KfW bereit, und das einschließlich einer Aufstockung von 300.000 Euro, die ja sozusagen als Weihnachtsbotschaft der Bundesregierung verkauft worden ist. Zum Vergleich: 2009 waren es noch 2,2 Milliarden Euro. Um eine Sanierungsquote auf drei Prozent zu erreichen, wären jährlich 5 Milliarden Euro über die KfW-Förderung nötig und notwendig.
Aber auch die eingeplanten 1,8 Milliarden sind unsicher. Das Geld kommt nämlich nicht aus dem Bundeshaushalt, dazu hat noch niemand was gesagt hier in der Diskussion, das Geld kommt nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem Energie- und Klimafonds, und der wird gespeist aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten.
(Rudolf Borchert, SPD: Da siehts schlecht aus. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Da ist nichts drin.)
Im „Spiegel“ konnte ich am Montag lesen, dass etliche Energie- und Klimaprogramme aus Geldmangel aufgegeben werden. Demnach will Bundesumweltminister Altmaier noch in diesem Monat die Programme zur Elektromobilität, zur Entwicklung von Stromspeichern und den Waldklimafonds stoppen. Im April sollen weitere Programme gestrichen werden – und das,
weil sich wieder einmal Wirtschafts- und Umweltressort blockieren. Das war ja zu einer anderen Frage auch schon mal Thema heute.
Während Umweltminister Altmaier für eine Verknappung der CO2-Zertifikate plädiert, damit für einen Preisanstieg, ist Wirtschaftsminister Rösler dagegen. Höhere Preise würden mehr Geld in den Fonds spülen, eine Einigung scheint nicht in Sicht. Diesen Machtpoker ausbaden müssen alle, die auf Fördermittel angewiesen sind, und dem Klimaschutz erweist Schwarz-Gelb damit wieder einmal einen Bärendienst. Deshalb ist auch Punkt 2 des Antrages, der sich an die Adresse des Bundes richtet, berechtigt und meine Fraktion wird diesem Antrag selbstverständlich zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ganz froh, dass wir heute mal über Energieeinsparungen sprechen, über Energieeffizienz, weil das eigentlich beim allgemeinen Thema Energie immer viel zu kurz kommt.
Deshalb ist es gut, dass im vergangenen Jahr der Europäische Rat die Energieeffizienz-Richtlinie beschlossen hat, nach der die Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten Maßnahmen ergreifen sollen, um den jährlichen Energieverbrauch – bezogen auf die Basisjahre 2010 bis 2012 – um 1,5 Prozent zu reduzieren. Vor dem Hintergrund, dass weltweit die Nachfrage nach Energie steigt und die zunehmende Verbrennung fossiler Energieträger den Klimawandel beschleunigt, ist die Steigerung der Energieeffizienz die geeignetste Maßnahme, um die Energiewende in Deutschland und die Klimaschutzziele der Europäischen Union durchzusetzen. Die Steigerung der Energieeffizienz wirkt zum einen dämpfend auf die Energiepreise, senkt die Abhängigkeit von Energieimporten, mindert den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen und fördert Mittelstand und Handwerk und somit die wirtschaftliche Entwicklung.
Und, meine Damen und Herren, die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten die Wahl, das hat Rudi Borchert schon gesagt, ob sie verpflichtende Maßnahmen für die Energieversorgungsunternehmen oder strategische Maßnahmen oder Förderprogramme und Steuern für die Umsetzung der Richtlinie ergreifen.
Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung der Maßnahmen auf einen Dreiklang aus Fordern, Fördern und Informieren. So soll in Deutschland der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent sinken. Rund 38 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich und davon 80 Prozent für Wärme und Warmwasser. Im Gebäudebereich soll der Heizenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent und wiederum bis 2050 um 80 Prozent gesenkt werden. Um die vorgegebenen Ziele im Gebäudebereich zu erreichen, will die Bundesregierung schrittweise die Mindesteffizienzstandards
Und, Frau Lück, schon jetzt unterstützt die Bundesregierung Bauherren und Eigentümer, ihre Gebäude energieeffizient zu sanieren, um den CO2-Ausstoß zu verringern und Energie einzusparen. Haus- und Wohnungseigentümer werden über die KfW durch das Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“ mit zinsgünstigen Krediten beziehungsweise Zuschüssen bei der Finanzierung ihrer Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen zur Finanzierung der im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungspro- gramms aufgelegten Programme Mittel von jährlich 1,5 Milliarden aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Sie sagten es gerade.
Die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung ist am 12. Dezember 2012 leider im Vermittlungsausschuss gescheitert.
Das Modell der steuerlichen Abschreibung wurde auch durch unser Land – durch die Enthaltung im Bundesrat – blockiert.
Und ich bin der Auffassung, dass sowohl steuerliche Anreize als auch Fördermaßnahmen Sinn machen. Gott sei Dank hat nach dem Scheitern des Vermittlungsausschusses die Bundesregierung sofort reagiert und eine Woche nach dem Scheitern, am 19. Dezember, zusätzliche Zuschüsse, insbesondere an selbstnutzende Eigentümer, für acht Jahre jährlich weitere 300 Millionen – Frau Lück, nicht 300.000, sondern 300 Millionen Euro – aus dem Energie- und Klimafonds bereitgestellt.
Die ebenfalls bestehende Kreditförderung in dem mit Bundesmitteln verbilligten KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ wurde parallel dazu angepasst, angepasst deswegen, um sanierungswillige Privateigentümer mit Kreditfinanzierungsbedarf nicht schlechterzustellen. Dazu werden die Tilgungszuschüsse für die Förderung der Effizienzhäuser entsprechend angepasst.
Meine Damen und Herren, zur Verbesserung der Stromeffizienz wird das Energieeinsparpotenzial im Bereich der Industrie und des Gewerbes auf bis zu 40 Prozent geschätzt. Und im Bereich der Privathaushalte liegt das Einsparpotenzial bei etwa 1.500 kW pro Haushalt, das entspricht circa einem Drittel des jährlichen Stromverbrauchs. Klar ist, dass die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Energieeffizienzverbesserung der größte Hebel ist, um die Energiewende in Deutschland durchzusetzen
und ebenso um die Klimaschutzziele der Europäischen Union umzusetzen. Deshalb ist es notwendig, auch auf Landesebene frühzeitige – Rudi Borchert hat das schon gesagt –, frühzeitige Maßnahmen und Instrumente festzulegen, welche die Umsetzung der neuen EUEnergieeffizienzrichtlinie begleiten.
Zweitens. Zeitgleich gilt es, auf der Bundesebene, insbesondere im Bundesrat, die Vorschläge der Bundesregierung hinsichtlich der Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudesektor zu unterstützen.
Und viertens: Durch gezielte Förderung und steuerliche Anreize gilt es, die Privathaushalte zur Sanierung ihrer Gebäude zu animieren.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion steht fest, dass mit der Umsetzung der EU-EnergieeffizienzRichtlinie auf Bundes- und Landesebene die Kosten der Energiewende gedämpft, Maßnahmen zum Klimaschutz unterstützt, Arbeitsplätze gesichert und wirtschaftliche Entwicklungen gestärkt werden können. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.