Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben hier im Landtag mehrfach Debatten gehabt, was ist notwendig, um eine armutsfeste Rente, um eine altersfeste Rente auf den Weg zu bringen. Wir waren uns alle einig, so, wie es ist, kann es nicht bleiben. Wir haben dazu sehr breite Debatten geführt. Ein Teil davon ist der Vorschlag, das Erwerbsminderungsrentenrecht zu verbessern. Ich habe hier auch schon mehrfach meine Vorschläge vorgestellt, wie wir uns als Landesregierung in dieser aktuellen Rentendebatte, die wir ja jetzt schon seit vielen Monaten führen, auch auf Bundesebene ein- bringen.
Es muss Ziel sein, dass Menschen nach einem Arbeitsleben, vor allem nach einem langen Arbeitsleben, am Ende eine Rente haben, von der sie auch leben können. Eigentlich muss Ziel sein, dass es nicht nur eine armutsfeste, sondern eine lebensstandardsichernde Rente ist. Und dazu gehören viele Themen.
Das Thema Nummer eins ist: Wer Erwerbsarmut bekämpft, der bekämpft auch Altersarmut. Das ist ein wichtiges Thema. Auch dazu gibt es viele Vorschläge, über die wir auch immer wieder debattieren: Mindestlohn, gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Heute Vormittag haben wir sehr ausführlich darüber gesprochen, was ist wichtig, gerade für Frauen auch, zum Beispiel eine gute Rente zu bekommen, indem sie überhaupt die Möglichkeit haben, arbeiten zu gehen und faire Löhne zu bekommen. Das ist ein wichtiger Schwerpunkt, Erwerbsarmut zu bekämpfen, um Altersarmut zu bekämpfen.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist der Vorschlag, mit einer Solidarrente diejenigen abzusichern, die in den letzten Jahren genau erlebt haben, dass sie eben zu Unrecht keinen neuen Job mehr bekommen haben, dass sie von Niedriglöhnen leben müssen. Auch das ist ein wichtiger Vorschlag, den wir unterbreiten auf Bundesebene.
Und eine dritte wichtige Säule in meinen Augen ist natürlich die überfällige Angleichung der Renten Ost und West.
Und ein Baustein aus verschiedenen Vorschlägen ist auch die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente.
Deswegen will ich vorwegschicken, dass ich finde, nur ein Teilgebiet sich jetzt rauszusuchen für die Rentendebatte, um uns aufzufordern, da eine Initiative zu starten, wäre viel zu kurz gesprungen, denn meines Erachtens muss es eine umfassende Rentenreform geben, und alle Länder stehen bereit, sich daran zu beteiligen. Wenn denn endlich die Bundesregierung sich mal einigt auf ihre Vorschläge und uns die vorlegt, dann könnten wir übers ganz normale Verfahren als Länder auch Stellung nehmen und natürlich auch über den Bundesrat, über Bundesratsmehrheiten sogar Verbesserungen erkämpfen.
Ich habe den Eindruck, dass die Bundesregierung genau davor Angst hat, dass man dann in entsprechende Verhandlungen muss. Und das Problem ist eben auch, dass Vorschläge, die jetzt zum Bespiel die Bundesarbeits- und -sozialministerin vorgelegt hat, von ihren eigenen Koalitionspartnern FDP und CSU so nicht mitgetragen werden. Wenn man den jüngsten Ankündigungen glauben darf, dann gibt es eine Einigung zwischen CDU und CSU beim Thema Mütterrente und beim Thema Verbesserung der Grundsicherung. Ich will nicht vom Wort Lebensleistungsanerkennungsrente sprechen, weil ich nicht finde, dass man die Lebensleistung anerkennt von Menschen, die Jahre arbeiten, und am Ende kriegen sie 10, 20 Euro mehr. Das ist für mich ein schlechter Witz.
Aber Fakt ist, da werden ja Programme diskutiert. Und ein Thema muss natürlich sein, wie gestalten wir flexible Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente. Das hängt ja auch stark zusammen mit der ganzen Debatte Rente 65, Rente 67. Und ich glaube, was der Gesetzgeber wirklich in den letzten Jahren verschlafen hat, ist, sich mit dem Rentenrecht auch an die Entwicklungen des Arbeitslebens anzupassen.
Fakt ist, dass es im Arbeitsleben flexible Übergänge gibt, aber unser Rentenrecht überhaupt gar nicht darauf Rücksicht nimmt. Und ich finde das immer sehr erstaunlich, dass sich alle verkämpfen beim Thema Rente mit 67, wo doch eigentlich schon klar ist, dass eine Altenpflegerin es nicht mal bis Rente 65 schafft.
Und wenn man sich das anschaut, ich sehe das bei meinem eigenen Vater, dass Leute, die mit 16 hart geknüppelt haben auf dem Bau und nicht mal Rente mit 65 oder 62 schaffen, weil ihre Knochen kaputt sind, dann in Erwerbsminderungsrente gehen und einen Abschlag kriegen und weit, weit unter Grundsicherung leben müssen,
wenn sie nicht sozusagen durch die Familien noch Unterstützung haben, wenn man am Ende sozusagen seit 16 arbeitet, mit 60 nicht mehr krauchen kann und schon gar nicht mehr arbeiten kann und mit 420 Euro abgespeist wird, dann stimmt irgendwas in unserem Staat nicht.
Und das ist ja das, worauf der Antrag der Linkspartei aufsetzt, dass wir wieder ein Recht brauchen, dass Leute
nicht mit so hohen Abschlägen in Rente gehen, wenn sie hart und fleißig gearbeitet haben und dann gar nicht mehr die Möglichkeit haben zu arbeiten. Deswegen sage ich: Ja, es ist richtig, dass wir das bei der Erwerbsminderungsrente anpacken und dass wir die Übergänge so gestalten, dass Leute, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung, die dann oft durch den Job kommen, gerade wenn es harte körperliche Arbeit ist, dass die ohne Abschläge in Rente gehen. Und ich glaube, das würde die ganze Debatte um „länger arbeiten“ sehr, sehr entspannen.
Eine wichtige Baustelle dabei ist auch, und das wird ja vom Antrag aufgegriffen, dass man dafür sorgen sollte, dass sozusagen die Leute möglichst lange im Arbeitsleben bleiben können. Das hat mit guten Arbeitsbedingungen zu tun, auch mit betrieblichem Gesundheitsmanagement, aber auch mit Möglichkeiten der Rehabilitation. Und hier ist die Möglichkeit der Reha-Maßnahmen eingeschränkt, auch finanziell. Es gibt den sogenannten Reha-Deckel. Und es war unsere Landesregierung, die sich im Bundesrat mit einem Antrag dafür eingesetzt hat, dass der Reha-Deckel angehoben wird. Ich habe mich sehr gefreut, dass unsere Initiative von den anderen Bundesländern unterstützt wird. Das zeigt, dass bei dem Thema auch Bewegung ist über Landes- und Parteigrenzen hinaus.
Am Ende hat Frau von der Leyen sogar in ihrem Vorschlag unsere Bundesratsinitiative, die eine Mehrheit gefunden hat, aufgegriffen und den Reha-Deckel angehoben, nicht so viel, wie wir vorgeschlagen haben, aber gut, das ist so im politischen Leben. Und umso bedauerlicher ist es, dass diese Vorschläge nicht das Gesetzgebungsverfahren erreichen und schon gar nicht das Parlament erreichen, sodass wir uns da einbringen können.
Insofern will ich Ihnen mit diesen Ausführungen deutlich machen, das ganze Thema Rente ist sehr ausführlich hier besprochen worden. Wir haben mehrere Vorschläge zur Verbesserung der Rente. Das Thema Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiger Punkt. Die Landesregierung war aktiv da, wo wir sozusagen auch schon was auf den Weg bringen konnten beim Thema Reha-Deckel.
Es mangelt jetzt schlicht, muss man sagen, an einem Vorschlag, an einem Bundesgesetz, über das wir endlich sprechen können. Und ich sehe mit Sorge, dass angekündigt ist von der Bundesregierung, dass das jetzt alles sozusagen rausgeschoben wird auf 2014. Also wird in diesem Jahr nichts mehr passieren. Und das ist sehr schlecht für die Menschen, denn wir wissen auch, eine Rentenreform ist ein Mammutgesetz, das schüttet man nicht so schnell aus dem Ärmel. Wir müssten es eigentlich schon längst über die Bühne gebracht haben, aber wenigstens anfangen. Und ich bedauere es sehr, dass die Bundesregierung dieses Thema, weil sie sich selber nicht einigen können, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben hat.
Wir werden aber als Landesregierung dieses Thema weiterverfolgen. Wie gesagt, wir haben unsere Initiative, wir haben dieses Thema immer auf der ASMK und es wird auch so bleiben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir das Thema Rente ansprechen und weiter voranbringen. Auch das Thema Erwerbsminderungsrente ist gerade in unserem Bundesland ein ganz wichtiges Thema. Und insofern bedarf es nicht des Antrags, dass
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen der Opposition! Ich glaube, was Sie mit Ihrem Antrag hier fordern, ist in Wahrheit keine Anpassung der Erwerbsminderungsrente. Mir erscheint es, als wollten Sie die Erwerbsminderungsrente zu einer Art vorgezogener Altersrente umwandeln. Anders ist Ihr Antrag nicht zu verstehen.
Die Erwerbsminderungsrente ist klar geregelt, um für die betroffenen Bürger entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Die Zugangsvoraussetzungen sind klar bestimmt. Ich kann es mir nicht ersparen, Ihnen das noch mal zu sagen: Wenn ein Angestellter nur noch drei bis sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, liegt bereits nach dem heutigen Maßstab eine teilweise Erwerbsminderung vor. Wenn ein Arbeitnehmer noch stärker eingeschränkt ist und nur noch weniger als drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, dann ist eine volle Erwerbsminderungsrente gegeben. Die Beurteilung, ob und in welchem Maße eine Erwerbsminderungsrente vorliegt, erfolgt durch die angestellten Ärzte der Rentenversicherungsträger. Sie entscheiden nach medizinischen Kriterien über das Maß der Erwerbsminderung. Diese Kriterien können wir nicht politisch bestimmen. Es ist eine rein medizinische, einzelfallbezogene Entscheidung.
Wenn Sie den Zugang zur Erwerbsminderungsrente nun erleichtern wollen, bedeutet es doch, dass Sie die Bürger auf dem Papier kranker machen wollen, als sie tatsächlich sind. Wir können doch nicht per politische Definition gesundheitliche Einschränkungen einfach zur Erwerbsminderung umwandeln.
Meine Damen und Herren, unsere Sozialsysteme sind solidarische Systeme. Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens, dass jeder bis zum gesetzlichen Renteneintritt seine Arbeitskraft nutzt, um sich selbst zu versorgen. Gleichzeitig werden in das gesetzliche Rentensystem die entsprechenden Beiträge abgeführt.
Für den Fall der Einschränkung beziehungsweise der Minderung der Arbeitskraft wurde das Instrument der Erwerbsminderungsrenten geschaffen. Sie sichern die Bürger ab, wenn sie nur noch eingeschränkt arbeiten können. Es liegen also zwei unterschiedliche Ausgangssituationen vor. Vor diesem Hintergrund kann es keine vollständige Gleichstellung der Erwerbsminderungsrente mit der Altersrente geben.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, in Ihrem Antrag berichten Sie, dass die Erwerbsminderungsrente unter dem sächlichen Existenzminimum liegen würde.
Die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen nach dem II. und VII. Sozialgesetzbuch zur Erwerbsminderungsrente zu erhalten, erwähnen Sie allerdings nicht. Niemand muss in Deutschland unter dem Existenzminimum leben.
Die Sozialsysteme in unserem Land mögen vielleicht nicht alle denkbaren Schicksalsschläge im Leben abdecken, aber in Notlagen des Lebens lässt der Staat seine Bürger nicht ins Bodenlose fallen. Bei den Regelungen zur Erwerbsminderungsrente besteht nach unserer Sicht kein Änderungsbedarf. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Gajek für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie jetzt nicht mit der Rentendebatte quälen,
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das dürfen Sie ruhig. Machen Sie mal! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)