Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

angesprochen werden. Wird dies nicht getan, ist mit Rückführungen von ökologischen Flächen in die konventionelle Landwirtschaft zu rechnen.‘“ Als „Gründe“ werden „die zu niedrigen Erzeugerpreise, die die Ökolandwirte vom Lebensmitteleinzelhandel erhalten“, angeführt. Das hat Herr Minister Backhaus auch heute hier gesagt. „Reserven sieht“ Herr Backhaus „aber auch in den Ertragszuwächsen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. … ,Öko-Betriebe müssen auf einem wirtschaftlich stabilen Fundament arbeiten.‘ … ,Die Honorierung gesellschaftlicher Leistungen für die Umwelt sowie den Tier- und Naturschutz sind dann weiterführende Leistungen, die der Staat übernimmt‘“, so Minister Backhaus. „Mecklenburg-Vorpommern halte an dem Ziel fest, dass bis 2020 im Land 150.000 Hektar ökologisch bewirtschaftet werden.“

Es stellt sich aber die Frage, ob allein durch Zahlung an wechselwillige konventionelle Landwirte eine positive Entwicklung erreicht wird. Das Ziel muss doch sein, dass die Landwirte, Bauern von dem Verkauf der von ihnen hergestellten pflanzlichen und tierischen Lebensmittel leben können und nicht von den staatlichen Transferleistungen. Dazu kommt, dass ökologischer Landbau und Tierhaltung mehr Arbeitskräfte erfordern und somit ein Mittel sind, der Landflucht, der Vergreisung und dem Einwohnerrückgang entgegenzuwirken. Um wirklich

stabile und seriöse Landwirtschaftsstrukturen zu erhalten und zu stärken, fordern wir die Abkehr von der Exportorientierung der EU, die nicht auf konventionelle Produkte begrenzt ist. Stattdessen benötigt unsere Heimat eine Binnenmarktorientierung mit möglichst kurzen Transportwegen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Professor Dr. Tack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein gängiger Slogan, dass links wirkt. Gemeint ist die Wirkung, die direkt oder indirekt von der Politik der LINKEN ausgeht. So ist es auch hier mit unserem Antrag. Egal, ob Sie ihn mit der üblichen Begründung ablehnen, dass die Koalition oder der Minister sowieso schon alles tut, was ihnen nötig erscheint. Natürlich hätte ich mir gewünscht, deswegen habe ich das zum Ausdruck gebracht, dass Sie der beantragten Überweisung zustimmen, weil wir viele fachliche Probleme hätten im Ausschuss dann klären können.

Ich will noch einmal zusammenfassen, was wir mit dem Antrag erreichen wollten. Wir brauchen Fördersicherheit und Förderperspektiven. Wir brauchen eine Verstärkung der Forschungstätigkeit auch im Lande, und zwar nicht nur zum ökologischen Landbau, sondern für die landwirtschaftliche Produktion insgesamt. Wir brauchen dringend die Entwicklung der regionalen Verarbeitung und Vermarktung und wir brauchen eine adäquat mit dem ökologischen Landbau mitwachsende Kontrolltätigkeit. Das Letzte war von Herrn Kollegen Krüger mit angesprochen worden. Ich will es deswegen noch einmal unterstreichen aus unserer Sicht. Und wir müssen uns auch dafür einsetzen, dass der europäische Rechtsrahmen für den ökologischen Landbau entsprechend überarbeitet wird.

Frau Kollegin Schlupp, es geht um keine Ausspielung der ökologischen Landwirte gegen die sogenannten konven

tionellen. Das können Sie aus unserem Antrag in keinem Falle eigentlich abgelesen haben.

(Egbert Liskow, CDU: Das hoffen wir auch.)

Und es geht um keine einseitige Forschung zur ökologischen Landwirtschaft. Auch das habe ich begründet. Wir brauchen eine insgesamt ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft. Das ist etwas anderes, als wenn wir eine einseitige Forschung zum ökologischen Landbau hier wollen.

Lassen Sie mich auf einige Dinge eingehen, die in der Diskussion angesprochen worden sind. Zunächst würde ich also ganz klar den Standpunkt hier unserer Fraktion noch einmal untermauern wollen und, ich denke, das wird Unterstützung bei den demokratischen Fraktionen hier auch finden: Wir unterstützen sehr, dass sich die ökologischen Landbauverbände von den braunen Ökologen distanzieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD: Oh, oh!)

Einige Bemerkungen zur Förderhöhe:

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Der Minister hat auf der Landespressekonferenz einen Förderansatz von vielleicht 200 Euro pro Hektar in Aussicht gestellt.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Das könnte einen Teil der künftig geringeren Flächenprämie ausgleichen, die durch Kürzungen in der ersten Säule für die Betriebe begründet ist. Aber: Mehr Förderung ist nicht das Allheilmittel, auch das will ich ganz klar sagen.

Das Thünen-Institut Braunschweig hat gerade eine Studie veröffentlicht, in der die Gründe für die jährliche Aufgabe von etwa fünf Prozent der Ökolandwirte in Deutschland untersucht wurden. Bezüglich der Ökoprämie wurde vielfach die Meinung geäußert, dass diese an den Handel durchgereicht wird und nicht beim Erzeuger bleibt. Eine Erhöhung der Prämie, so interviewte Landwirte, geht auf dem gleichen Weg verloren und bringt also keinen Nutzen für den Ökolandwirt. Lieber verdienen Landwirte das Geld mit ihrem Produkt. Das ist in der gesamten Landwirtschaft so, das haben wir vielfach hier auch diskutiert, aber das ist leider gar nicht so einfach.

Zum anderen werden zu wenig verarbeitete, also ver- edelte Produkte erzeugt und die Möglichkeiten der Wertschöpfung im Lande vergeben. Beim typischen Ökobetrieb in Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um Futterbau- oder Verbundbetriebe. Diese beiden Kategorien bilden 80 Prozent aller ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe. Fast jeder zweite Ökobetrieb im Land, nämlich genau gesagt 47 Prozent, fällt in die Kategorie Futterbau bis 300 Hektar. Bei den Futterbaubetrieben dominiert die Mutterkuhhaltung mit 92 Prozent. Ich hatte in der Einbringungsrede dazu schon etwas gesagt.

Mit Blick auf die Hauptproduktionsrichtungen Ökolandbau, wie Fleischrinder und Sommerroggen, die zum Teil, das hängt mit den Standorten zusammen, als konventio

nelle Ware angeboten werden müssen, weil der Ökomarkt zwar nach mehr Produkten schreit, aber nicht immer nach diesen, wird das deutlich.

Ein paar Bemerkungen zur Frage „Mehr Fläche für den Ökolandbau“. Ich kenne keinen Bauern, der nicht mehr Fläche haben möchte, und alle haben gute Gründe dafür. Die Forderung, 20 Prozent Ökolandbau bis 2020, wird laufend erhoben. Kürzlich scheiterte damit auch die SPDFraktion im Bundestag. Ich habe es schon mal hier im Landtag in einer Rede gesagt, dass Zielstellungen für das, was andere tun und verantworten sollen, wenig Wert haben. Wir können und müssen hier Rahmenbedingungen setzen und können auch Wünsche äußern, wozu diese in welcher Zeit führen sollen. Die Entscheidung jedoch, ob ein Landwirt seinen Betrieb umstellt und auch nach der Umstellung weiterführt, trifft er selbst und muss sie auch persönlich, vor allem vor seinem Betriebsergebnis, verantworten. Auch ein überzeugter und eingefleischter Biopionier, und das ist überhaupt nicht negativ gemeint, muss am Ende des Monats Löhne, Abgaben und Rechnungen bezahlen können, nur so funktionieren die Betriebe.

Ein paar Bemerkungen zur Bodenpolitik, das war vom Minister hier mit angesprochen worden. Ich meine, zu den geltenden Verpachtungsrichtlinien für Landflächen werden Ökolandbaubetriebe berücksichtigt. Ich meine auch, dass die Privatisierungsvereinbarung der Länder mit der BVVG einen solchen Passus beinhaltet. Die Forderung, dass die BVVG-Flächen in Größen zu 10-HektarStücken an Ökobauern verkauft werden sollten, halte ich mal praktisch für nicht möglich. Boden gibt es nun mal nicht wie Zucker in Tüten und an beliebigen Standorten und in solchen Größen. Bewirtschaftbare Flächen brauchen Zuwegungen und Anbindungen und eventuell auch, wenn wir an die Tierhaltung denken, Wirtschaftsgebäude. Für uns steht nach wie vor die Aufgabe, die noch verfügbaren BVVG-Flächen in Landeshoheit zu übernehmen und in Langzeitpacht zu vergeben. Ich weiß, dass diese Verhandlungen ins Stocken geraten sind.

Welche Perspektiven wird der ökologische Landbau aus meiner Sicht haben? Ich habe vor der Landtagswahl auf eine Wahlprüfsteinfrage nach den Größenordnungen des ökologischen Landbaus im Lande geantwortet, dass für uns der entscheidende Fortschritt darin bestehen würde, die Landwirtschaft insgesamt ökologisch verträglicher zu machen. Da hatte ich vor allem die Vorstellung der LINKEN in einem europaweiten Greening in der Neuausrichtung der GAP nach 2013 im Auge, denn auch ein kleiner ökologischer Fortschritt auf der gesamten Landesfläche wiegt vielleicht mehr als ein kleiner Zuwachs an Ökobetrieben.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das eine schließt das andere nicht aus.)

Das habe ich auch nicht behauptet. Damit will ich das eine nicht gegen das andere aufwiegeln, aber wir müssen die Gesamtheit der Landwirtschaft in unserem Lande im Auge haben. So sieht das übrigens auch der Rat für nachhaltige Entwicklung, auf den ich schon in der Einbringung hingewiesen hatte.

Noch eine Bemerkung zu dem Punkt 3 unseres Antrages, Forderung der Verschärfung der EU-Rechtsvorschriften. So hat sich auch der Bundesrat in seiner 906. Sitzung

mit dem Thema „Markttransparenz für Verbraucher“ befasst. Unter anderem geht es um die Umsetzung der EU-Regelung in Deutschland, dass seit Mai 2011 die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, im Internet ein Verzeichnis aller Ökounternehmen zu veröffentlichen. Das dient der schnellen Rückverfolgbarkeit. Der Verbraucher hat die Möglichkeit nachzuschauen, ob denn der jeweilige Erzeuger oder Anbieter eine gültige Ökovermarktungsbescheinigung besitzt.

Der deutschen Bundesregierung ist diese EU-Regelung offensichtlich nicht ganz so wichtig, denn entsprechende Änderungen des Ökolandbaugesetzes und der Zulassungsverordnung der entsprechenden Kontrollstellen wurden bisher nicht vorgenommen. Das hat zur Folge, dass es in Deutschland bisher kein einheitliches, rechtsverbindliches und gemeinsames Verzeichnis gibt und sich Kontrolleure und Verbraucher mühsam durch viele verschiedene Verzeichnisse kämpfen müssen, wenn sie wissen wollen, ob die Lebensmittel tatsächlich von kontrollierten und zertifizierten Unternehmen stammen.

So weit ein paar Bemerkungen zu den Fragen, die in der Diskussion angesprochen worden sind. Ich erneuere meine Bitte, dass wir uns ausführlich mit dem Antrag im Ausschuss befassen sollten. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den An- trag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1692 in diesem Zusammenhang ebenfalls überweisen werden?

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern 1 bis 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650 einzeln abzustimmen.

Ich rufe auf die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1692 vor, soweit er die Ziffer 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag, soweit er die Ziffer 1 des Antrages betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa-

che 6/1692, soweit er die Ziffer 1 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD und Stimmenhaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab- gelehnt.

Ich rufe nun auf die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1692 vor, soweit er die Ziffer 2 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, der Ziffer 2, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1692, soweit er die Ziffer 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltungen von den Fraktionen DIE LINKE und NPD.

Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf die Ziffer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650. Wer der Ziffer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzei- chen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1650 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1692 abstimmen, soweit er die Einfügung einer neuen Ziffer 4 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1692, soweit er die Einfügung einer neuen Ziffer 4 beinhaltet, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpom- mern – EU-Agrarpolitik aktiv begleiten, Drucksache 6/1641. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1690 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern – EU-Agrarpolitik aktiv begleiten – Drucksache 6/1641 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1690 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der Fraktion der CDU Herr Schütt.