Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1892 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1892 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1892 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1892 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Bundeseinheitliche Familienkasse einführen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes endlich umsetzen!, Drucksache 6/1901.
Antrag der Fraktion der NPD Bundeseinheitliche Familienkasse einführen – Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes endlich umsetzen! – Drucksache 6/1901 –
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Mittlerweile dürfte unstrittig sein, dass es nicht erforderlich ist, 300 oder 400 unterschiedliche Krankenkassen in Deutschland zu haben, um eine vernünftige medizinische Betreuung im Lande sicherzustellen. Was jedoch im Bereich der Krankenkasse aus juristischen Gründen sehr schwerfällt, vernünftig zu regeln, ist im Bereich der Familienkasse viel einfacher zu bewerkstelligen.
Wie Sie aus unserem Antrag entnehmen konnten, fordert die NPD-Fraktion die Landesregierung auf, im Wege einer Bundesratsinitiative sich dafür einzusetzen, dass die Forderungen des Bundesrechnungshofs umgesetzt werden, die da lauten, erstens, Beendigung des DreiSäulen-Modells, wonach der Bund, das Land und die Kommunen parallel zueinander für die Auszahlung des Kindergeldes verantwortlich sind, und zweitens, anstelle der zuvor genannten Praxis jene Rechtsgrundlage zu schaffen, die zentral für die Auszahlung des Kindergeldes dann verantwortlich zeichnet.
Wenn man sich vor Augen führt, dass laut Bundesrechnungshof jährlich mindestens 190 Millionen Euro Steuergelder bei Beibehaltung des alten Systems verschwendet werden, werden Sie sich sicher vorstellen können, dass wir Ihnen heute diesen Antrag vorlegen. Aber nicht nur aus Gründen einer schlanken Verwaltungsstruktur plädieren wir für die Umsetzung des Ein-Säulen-Systems, sondern auch, weil bis heute keiner in der BRD zu sagen vermag, wie viele Familienkassen es in unserem Lande überhaupt gibt. Und daraus resultiert, wie in der Vergan
genheit bewiesen, dass gezielten Betrügereien durch Mehrfachbeantragung von Kindergeld Tür und Tor geöffnet sind.
Es ist eine interessante Feststellung, dass der Bundesfinanzminister Schäuble unendlich viel Zeit investiert und durch neue Gesetze deutsches Steuergeld zur Finanzierung maroder EU-Staaten erarbeitet, aber bis zum heutigen Tage kein tragfähiges Gesetzeswerk dem Bundestag vorlegen konnte, um die notwendige Reduzierung von seinerzeit – und nun hören Sie zu! – 16.400 Familienkassen auf 120 zu bewerkstelligen.
Er nimmt damit die Verschwendung von jährlich mindestens 170 Millionen Euro Steuergeld in Kauf und gleichzeitig auch wohl nach wie vor in großer Zahl Doppelzahlungen von Kindergeld über viele Jahre hinweg, deren Bezifferung mangels Kontrollmöglichkeiten durch Fachleute mindestens im zweistelligen Millionenbereich angesiedelt wird.
Von der Bundesagentur für Arbeit werden zurzeit 102 Fa- milienkassen geführt, die 80 Prozent aller Kindergeldfälle betreuen. Für Kinder, deren Eltern im öffentlichen Dienst arbeiten, gibt es allerdings nach wie vor über 8.400 unterschiedliche Familienkassen beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden, meine Damen und Herren.
Warum heute dieser Antrag der Nationalen? Weil trotz der ständigen Anmahnung durch den Bundesrechnungshof, hier eine Änderung durchzuführen, bis zum heutigen Tag in Berlin nichts geschehen ist. Anders sieht es in einigen Bundesländern aus.
Hier in Mecklenburg-Vorpommern obliegt die Auszahlung des Kindergeldes für Bedienstete des Landes dem Landesbesoldungsamt. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf unmittelbare Landesbedienstete und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Parallel hierzu ist es aber auch hier in Mecklenburg-Vorpommern immer noch so, dass es kommunale Familienkassen gibt, wenngleich zum Beispiel für die Stadt Ribnitz-Damgarten das Besoldungsamt die Aufgaben einiger Kommunen in dieser Sache übernommen hat.
Der Landesrechnungshof in Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Landesfinanzbericht 2012 unter Textziffer 145 unter anderem ausgeführt, Zitat: „Das LBesA sollte als Familienkasse neue Kunden im Bereich der Landkreise, kreisfreien Städte, Ämter und Gemeinden gewinnen. Es könnte darüber hinaus zukünftig auch die Bezügeabrechnung für die kommunale Ebene übernehmen.“ Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann aber nur ein vorläufiger Schritt sein, da unserer Auffassung nach es zwingend erforderlich ist, hier zu einer bundesgesetzlichen einheitlichen Regelung zu gelangen.
Ich zitiere zum Schluss aus dem Prüfbericht des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2011, Zitat: „Dem Bundesfinanzministerium ist es bisher nicht gelungen, die viel zu hohe Zahl der Familienkassen deutlich zu verringern.“ Und weiter: „Das Ziel, die öffentlichen Haushalte um jährlich 170 Mio. Euro zu entlasten, wurde noch nicht erreicht. Der Bundesrechnungshof erwartet“ – erwartet! –, „dass das Bundesfinanzministerium zügig ein tragfähiges Konzept für die durchgreifende Neuorganisation und Konzentration auf wenige Familienkassen erstellt und umsetzt.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Antrag ist klar formuliert, wohl begründet und ich bin auf Ihre
hoffentlich sachliche Begründung gespannt, unseren Antrag – wie das ja von Ihnen beschlossen ist, egal, wie er formuliert und begründet ist –, wie Sie das begründen, diesen Antrag hier heute abzulehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es gleich vorwegzunehmen, bei diesem Antrag der NPD handelt es sich wieder einmal um einen Antrag aus der untersten populistischen Schublade.
Insbesondere Ihr Vorschlag unter Ziffer 2, die Kommunen und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes in unserem Land aufzufordern, die Aufgaben der Familienkassen „an das Landesbesoldungsamt zu übertragen“, ist an Substanzlosigkeit nicht zu überbieten. Schon bisher ist diese Aufgabenübertragung möglich. Und Sie selbst schlagen ja vor, die Verwaltungsreform der Familienkassen kurzfristig grundlegend zu reformieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, was soll unter diesen Umständen die von Ihnen verlangte Aufforderung an die Kommunen bringen? Meinen Sie ernsthaft, ein entsprechender Plenarbeschluss würde die Kommunen davon überzeugen, auf eigene Familienkassen zu verzichten? Erwarten Sie von den Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts tatsächlich, dass sie sich auf einen Hinweis aus der Hauptstadt hin gleichschalten lassen,
Und wenn das so sein sollte, welchen Sinn hat es, jetzt ohne Kenntnis der zukünftigen Struktur der Familienkassen die bestehende gewachsene Verwaltungsstruktur aufzubrechen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, Sie täten gut daran, Ihr Anliegen auf die Ziffer 1 des Antrages zu beschränken. Das ist doch Ihre eigentliche Kernforderung. Sie wollen das Land auffordern, sich in eine bundespolitische Diskussion einzumischen, die längst begonnen hat und bei der niemand auf Ihre Stellungnahme gewartet hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist richtig, dass der Bundesrechnungshof dem Bundesfinanzministerium vor- wirft, bisher kein tragfähiges Konzept für die Neuorganisation der Kindergeldzahlung erstellt zu haben, obwohl dies in der Sache erforderlich ist, vom Bundesrechnungshof bereits mehrfach angemahnt wurde und ein generaler Reformbedarf auch vom Bundesfinanzministerium eingeräumt wird.
Bereits 2007 war angestrebt worden, die ursprünglich 16.400 Familienkassen auf 120 zu reduzieren. Trotzdem gibt es bis heute noch etwa 8.500 Familienkassen,
bei denen teilweise eine wirksame Fachaufsicht nicht sichergestellt ist und bei denen Kontrolldefizite bestehen. Das kann Fehler und Missbräuche begünstigen, insbesondere Doppelzahlungen an die Empfängerinnen und Empfänger verursachen.
Der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesfinanzministerium Hartmut Koschyk hat bereits vor über einem Jahr im Deutschen Bundestag erklärt, dass die Bundesregierung mit dem Bundesrechnungshof darin übereinstimmt, dass die Zahl der Familienkassen immer noch zu hoch ist.
Aber es wird bereits gehandelt. Insbesondere bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit hat ein Konzentrationsprozess begonnen. Daneben wurden die Möglichkeiten zum Datenaustausch zwischen Familienkassen, Finanzämtern und dem Bundeszentralamt für Steuern verbessert, um dadurch die Möglichkeiten der Fachaufsicht auszubauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein wichtiger Grund für die hohe Zahl der Familienkassen ist allerdings, dass die Familienkassen für Eltern im öffentlichen Dienst jeweils bei den Arbeitgebern angesiedelt sind. Deshalb gibt es 8.400 Familienkassen bei Bund, Ländern und Gemeinden.
Dafür gibt es gute Gründe. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist ohnehin für die Lohnbuchhaltung zuständig und das durch die Familienkasse auszuzahlende Kindergeld hat Bezüge zu der Lohnberechnung ebenso wie zum Steuerrecht. Man denke nur an den Kinderfreibetrag und die Familienzuschläge.
Dies ist ein sehr komplexes Thema, bei dem sich trotz Reformbedarf Schnellschüsse verbieten. Einen solchen Schnellschuss aber schlägt hier die NPD vor. Der Landtag soll die Landesregierung zu einer Gesetzesinitiative auffordern, ohne zu wissen, wie genau der entsprechende Gesetzentwurf denn aussehen soll, aussehen kann,
und damit will die NPD mal wieder ein ausgesprochen kompliziertes Thema für simple Antworten nutzen. Ihre
Forderungen sind nicht konkret – wie immer. Ihre Forderungen greifen reale Probleme auf, aber sie bleiben die Lösung schuldig – auch wie immer.
Ich sage Ihnen, so macht man keine Politik, so billig machen wir jedenfalls keine Politik, wir Abgeordneten der demokratischen Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.