sondern von Verfahrensbeteiligten kann man in der Regel erwarten, dass sie ihre eigene Sache vertreten, ansonsten wären sie auch schlechte Verfahrensbeteiligte.
Und, Frau Gajek, zu Ihnen fällt mir fast nichts mehr ein. Ich habe den Eindruck, Sie sind völlig belehrungsresistent
und nicht dazu imstande, wirklich einfache Sachverhalte zu erfassen und dann auch entsprechend zu berücksichtigen.
Die Zahlen, die hier von der Ministerin vorgetragen worden sind, sind Istzahlen, das sind Abrechnungszahlen, die das Land nicht per Würfel ermittelt hat,
sondern das sind Zahlen, die von den örtlichen Sozialhilfeträgern an das Land gegeben worden sind, weil diese Zahlen letztendlich die Grundlage sind, um den Zahlbetrag des neuen Sozialhilfefinanzierungsgesetzes zu ermitteln.
Sie reden ja hier immer von dieser sogenannten Istkostenorientierung. Dabei wird Ihnen wahrscheinlich entgangen sein, dass auch schon heute bei der Ermittlung des neuen Zahlbetrages Istkosten eine Rolle spielen, und zwar die Istkosten des Jahres 2011 an der Stelle.
Ich will Ihnen an dieser Stelle aber sagen, dass die Istzahlen für das Jahr 2012 von der kommunalen Seite bis heute nicht vorgelegt worden sind und dass diese auch
zum jetzigen Zeitpunkt nicht das sind, was laut Gesetz berücksichtigt wird – so viel also zu dem Thema Istkosten.
Meinen Sie die Istkosten für den stationären Bereich? Meinen Sie die Istkosten für den teilstationären Bereich? Meinen Sie die Istkosten für den ambulanten Bereich?
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott, ich finde das langsam öde. Sie drehen sich doch im Kreise.)
Also ich kann mich daran erinnern, dass die kommunalen Landesverbände – für mich völlig überraschend – vorgetragen haben, dass sie von dem neuen Sozialhilfefinanzierungsgesetz erwarten, dass sich die Istkostenerstattung erstreckt von ambulant über teilstationär bis stationär.
Da muss man schon mal tief durchatmen, denn das entspricht nicht der Geschäftsgrundlage, mit der das Sozialhilfefinanzierungsgesetz mal verabschiedet worden ist.
Ich will Ihnen in Erinnerung rufen, dass wir dieses Sozialhilfefinanzierungsgesetz mal gemacht haben, um Zuständigkeiten zusammenzuführen. Um die Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger bei den örtlichen zusammenzuführen, ist das Sozialhilfefinanzierungsgesetz gemacht worden, und das betraf die Zuständigkeit für den stationären und für den teilstationären Bereich. Für den ambulanten Bereich waren die örtlichen Sozialhilfeträger immer selber zuständig, das heißt, sie mussten das auch bezahlen. Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, künftig erwarten wir eine Istkostenorientierung, ausgedehnt auf den ambulanten Bereich, dazu sollten Sie sich schon noch mal äußern, Frau Gajek, ob Sie hinter diese Forderung treten. Das Gleiche gilt auch für die Fraktion DIE LINKE.
Also ich habe das im Sozialausschuss schon gesagt, dass ich es für die Inkarnation der Blauäugigkeit halte, zu erwarten, wenn ich eine gesetzliche Regelung treffe, die dazu führt, dass jeder jeden Cent, den er ausgibt, erstattet bekommt, dass das eine Übergangsregelung bleibt. Warum sollte ich, wenn ich alle Kartoffeln und Kohlen im Keller habe und eine bessere Lösung für mich nicht praktikabel ist, warum sollte ich davon jemals wieder runtergehen? Warum sollte ich das noch mal verändern, wenn ich alles, was ich erreichen kann, erreicht habe? Das können Sie doch keinem Menschen erklären. Und was das mit verantwortungsvollem Geldumgang zu tun hat, auch das können Sie keinem Menschen erklären.
Wissen Sie, was mich besonders auf die Palme bringt, ist Ihr implizit formulierter Vorwurf, dass die Landesregierung hier nicht ordentlich ihre Arbeit macht.
Ich will Ihnen sagen, dass die Landesregierung versucht hat, zu einer wirklich umfassenden Novellierung mit den kommunalen Landesverbänden zu kommen, und die Tatsache, dass das nicht passiert, liegt einfach daran, dass der Landesregierung an dieser Stelle die Hände gebunden sind. Und die handelnden Personen in der Landesregierung sind nicht diejenigen, die dafür verantwortlich sind, dass wir die Übertragung der Sozialhilfeaufgaben auf die örtlichen Sozialhilfeträger in dieser Art und Weise vorgenommen haben.
Und natürlich haben Sie recht, dass die Entschließungen, die wir in den letzten Jahren im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren hierzu getroffen haben, sich ähneln, und auch das ist ja quasi ein Ausdruck von, von …
Handlungshemmnissen. Das heißt, wir haben es gar nicht in der Hand, wir haben es gar nicht in der Hand als Gesetzgeber,
uns hier hinzustellen und zu sagen, wir machen es jetzt folgendermaßen, weil es dazu der Zustimmung der kommunalen Ebene bedarf.
Dazu bedarf es der Zustimmung der kommunalen Ebene und die kommunale Ebene verweigert sich einer Fortentwicklung des Sozialhilfefinanzierungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern mit der Forderung,
wir hätten gerne eine Istkostenerstattung von ambulant über teilstationär bis stationär. Und das können wir nicht mittragen!
Also wir haben schon die Verantwortung für den Landeshaushalt und werden keiner Forderung folgen, die jemand anderen in die glückliche Lage bringt, dass er alles, was letztendlich auf der örtlichen Ebene verkaspert wird, von uns bezahlt bekommt, ohne dass wir in irgendeiner Form eine rechtliche Möglichkeit haben,
Wer gibt sich so preis, meine lieben Damen und Herren? Das möchte ich gerne wissen. Wenn Sie von den LINKEN das tun, Frau Borchardt, dann können Sie das gerne machen – und Frau Gajek nehmen Sie bei der Sache gleich mit!
Richtig spaßig wird es ja, wenn Sie sagen, wir verweigern der Istkostenorientierung unsere Zustimmung, weil wir Geld aus dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz rausgenommen haben und damit
also das Thema Elternentlastung finanzieren. Ich will Ihnen sagen, in den Mitteln des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes war ein Puffer drin, der eingebaut worden ist in der Hoffnung, dass man mit den kommunalen Landesverbänden hier wirklich noch zu einer durchgreifenden Veränderung kommt.