Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Ja, es wurde gerade moniert: Bitte nicht mehr!

Ich darf dann Frau Vizepräsidentin Gajek bitten, für die Fraktion der GRÜNEN zu sprechen.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme das mal vorweg: Die Argumente haben uns nicht überzeugt, dem heutigen Gesetz zuzustimmen, und ich möchte jetzt noch ein paar Ausführungen dazu machen.

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich im strengen Wortsinn nicht um eine Novellierung, sondern vielmehr um eine modifizierte Fortschreibung. Das wäre bei dieser komplexen Materie, die ja ganz entscheidend auch von bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen

abhängt – Stichwort „Bundesleistungsgesetz“ –, an sich nicht verwunderlich, wenn es nicht bereits das dritte Mal in Folge wäre, dass sich grundlegend nichts bewegt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir die De- batte zur zweiten Novellierung des Gesetzes und die dazugehörigen Dokumente gründlich angeschaut. Im September 2010, als diese Debatte stattfand, waren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch nicht im Landtag Mecklenburg-Vorpommern vertreten.

(Jörg Heydorn, SPD: Sonst wäre alles anders gelaufen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Insofern war ich auf die Lektüre angewiesen und diese Lektüre, lassen Sie mich das sagen, war geprägt von einem gewissen Wiedererkennungseffekt: dieselben

Argumente, aber auch dieselben Kritikpunkte, wie ich sie in den Gremien jetzt aktuell erlebt habe. Nun mag Zeitlosigkeit in anderen Zusammenhängen durchaus ein Wert an sich sein, im Zusammenhang mit der Rahmensetzung für ein so wesentliches sozialpolitisches Thema erscheint mir ein Verharren im Status quo definitiv nicht als Qualitätsmerkmal.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich einfach einmal aus der Beschlussempfehlung zitieren, die der Sozialausschuss damals dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt hat. Ich zitiere: „Zahlreiche Entwicklungen im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und des Behindertenrechts haben dazu geführt, dass die derzeitige Ausgestaltung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Jahren einer vertiefenden Überprüfung und ggf. Neuausrichtung bedarf.“

Dann geht es im Text weiter: „Vor diesem Hintergrund und im Ergebnis der Anhörung des Ausschusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze soll das Sozialhilfefinanzierungsgesetz spätestens zum 1. Januar 2013 auch im Hinblick auf die Landkreisneuordnung und die hieraus resultierenden Änderungen für das Gesetz grundlegend geändert und neu gefasst werden. Ziel hierbei ist eine Abkehr von den bisherigen Fortschreibungs- und Verteilungsmechanismen zugunsten neuer Anreize zur verstärkten Nutzung personenorientierter Angebote im ambulanten Bereich.“ Zitatende.

Das war auch damals in gewisser Weise schon eine Watsche des Ausschusses für die Landesregierung, dokumentiert die Beschlussempfehlung doch sozusagen ein strukturelles Defizit des vorgelegten Gesetzentwurfes. Aber der Auftrag war klar formuliert.

Das Plenum beschloss die Empfehlung mit obigem Wortlaut im September 2010. Heute, im Juni 2013, müssen wir konstatieren: Die Sachlage ist im Wesentlichen unverändert. Das werden auch die Koalitionsfraktionen, wenn sie ehrlich sind, kaum bestreiten wollen, schließlich sind sie Urheberinnen und Urheber der Entschließung zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, die uns heute zur Abstimmung vorliegt. Der dort aufgeführte Forderungskatalog ist womöglich noch etwas ausführlicher als sein Pendant von vor drei Jahren. Der Novellierungsdruck ist seitdem ja auch nicht geringer geworden. Im Kern aber geht es um die bereits 2010 erkannten und benannten Überarbeitungsbedarfe.

Fachlich wäre diesem durchaus zuzustimmen, wenngleich meine Fraktion den Handlungsbedarf in ihrem Entschließungsantrag etwas knapper formuliert hat. Der Analyse, wonach die Sozialhilfefinanzierung umfassend novelliert werden muss, um das Ziel der Stärkung personenzentrierter und lebensweltorientierter ambulanter Hilfen nicht zu konterkarieren, stimmen wir zu.

Nicht akzeptabel sind unserer Meinung nach zwei Aspekte:

Der erste ist in der Entschließung enthalten und lautet, ich zitiere: „sollen Veränderungen … bis zum 1. Januar 2016 erfolgen“, Zitatende. Das, meine Damen und Herren, dauert zu lange. Ein weiteres Verschleppen der Probleme, die im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 15. Mai vor allem von Vertreterinnen und Vertretern der Kreise und Kommunen deutlich benannt wurden, können wir nicht weiter hinnehmen. Wir fordern deshalb einen ersten Bericht über den Stand der Gesetzesüberarbeitung bis Ende dieses Jahres.

Der zweite Aspekt ist in der Entschließung nicht enthalten und gerade das macht das Inakzeptable daran aus. Mit keinem Wort wird hier nämlich auf die Tatsache eingegangen, dass sich die auf Basis des Verteilungsschlüssels veranschlagten Zuweisungssummen des

Landes an die Kreise und kreisfreien Städte in der Vergangenheit als nicht auskömmlich erwiesen haben. Im Rahmen der Anhörung wurde durch die Vertreterinnen und Vertreter des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages und des Kommunalen Sozialverbandes die nachvollziehbare Besorgnis dargestellt, dass dies auch im laufenden Jahr erneut der Fall sein werde beziehungsweise sich schon klar abzeichne.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf diese Weise werden die ohnehin angespannten Haushalte der Kreise und Kommunen in unzumutbarer Weise zusätzlich belastet. Bis zur grundsätzlichen Neuausrichtung der Sozialhilfefinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern fordert meine Fraktion deshalb, eine Erstattung der Kosten auf Basis der Istwerte vorzunehmen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf ein Argument eingehen, das gern bemüht wird, um Vorschläge der Opposition zu diskreditieren. Es ist im Zusammenhang mit Anträgen, die finanzrelevante Aspekte enthalten,

immer gern und schnell von – in Anführungsstrichen – „unrealistischen Vorschlägen“ die Rede, bei denen die Deckungspflicht nicht beachtet werde.

Denen, die mit solchen Bemerkungen rasch, möglicherweise zu rasch bei der Hand sind, möchte ich einen Blick in den Kommentar von Litten und Wallerath zur Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Abschnitt 3 „Staatsfunktionen“ geben. Haushalt und Rechnungsprüfung, Artikel 64: Unter dem Stichwort „Deckungsnachweis“ finden Sie dort den ausdrücklichen Hinweis, dass ein solcher für eine Entschließung nicht erbracht werden muss, weil der Landtag damit der Regierung einen politischen Auftrag erteilt, der erst mit der Umsetzung finanzwirksam wird. Eingeweihte werden wissen, dass der Verfasser dieses Kommentars der Staatssekretär a. D. Jost Mediger ist.

Dass sich die Koalitionsfraktionen unserem Anliegen verschließen, obwohl es im Rahmen der öffentlichen Anhörung sehr nachdrücklich von verschiedenen Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Ebene vorgetragen wurde, hat einen einfachen Grund, und der basiert nicht auf dem immer wieder gern bemühten Argument, dass sich bei einer Istabrechnung kein Anreiz in Richtung „ambulant vor stationär“ entwickle. Dieser Anreiz, meine Damen und Herren, entwickelt sich ja beim derzeitigen Status quo auch nicht, deshalb braucht es die grundlegende Novellierung.

Meine Fraktion fordert die Istabrechnung auch nicht von jetzt bis in alle Ewigkeit, sondern dezidiert nur für den Übergangszeitraum bis zur Novellierung. Nein, der wahre Grund, weshalb die Koalitionsfraktionen und das Sozialministerium sich der Istabrechnung verweigern, liegt darin, dass die Gelder aus dem entsprechenden Haushaltstitel schon anderweitig verplant sind, meine Damen und Herren.

(Jörg Heydorn, SPD: Ha!)

Denn der Mehrbedarf von rund 4 Millionen Euro für die Elternbeitragsentlastung im Rahmen des KiföG soll aus dem Titel „Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände – Sozialhilfe“ gedeckt werden, weil das zuständige Ressort sich bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013 an dieser Stelle offenbar grob verplant hat, ohne rechtzeitig gegenzusteuern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Dreistigkeit, mit der hier Gelder verschoben und Kommunen brüskiert werden, sucht ihresgleichen.

Dem Gesetzentwurf können wir nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Gajek.

Das Wort hat jetzt Herr Köster für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rede der Ministerin kann wie folgt zusammengefasst werden: Eine Neuausrichtung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ist von uns als Landesregierung gewünscht, aber die Kommunen behindern diese.

Ich persönlich bin von Frau Schwesig auch nichts anderes gewohnt und ich habe den Eindruck, dass bei Frau Schwesig immer die anderen Schuld haben und dass sie Kritik an ihrer Person beziehungsweise an ihren Handlungen oder auch unterlassenen Handlungen offenbar stets als Majestätsbeleidung betrachtet.

(Jörg Heydorn, SPD: Kommen Sie doch mal zur Sache!)

Herr Heydorn, ruhig, ruhig! Entspannen Sie sich, entspannen Sie sich und hören Sie in Ruhe zu!

(Jörg Heydorn, SPD: Kommen Sie doch mal zur Sache! Kommen Sie mal zum Sachverhalt! Aber der erschließt sich Ihnen nicht.)

Ja, ganz ruhig, Herr Heydorn!

Der aktuelle Entwurf des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes wird, dies ist hier in Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich schon Gewohnheit, von einigen betroffenen Verbänden scharf kritisiert. Die Anhörung der Sachverständigen im Sozialausschuss kann jedoch nur als deutliche Backpfeife für die Landesregierung bezeichnet werden.

Jene Probleme, insbesondere der auskömmlichen Finanzierung, die die SPD-geführten Landesregierungen seit mehr als zehn Jahren mit sich herumtragen, werden wiederum nicht angepackt. Stattdessen wird das Sozialhilfefinanzierungsgesetz mit enormer Verspätung nur fortgeschrieben, um den Zahlungen die Rechtsbasis zu geben. Allerdings schiebt die Landesregierung eine grundlegende Prüfung und Bearbeitung des Gesetzes nur in die Zukunft. Eine Prüfung sowie Bearbeitung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ist aber unvermeidlich. So fordern die Kommunen eine Istkostenabrechnung für den Bereich der Sozialhilfefinanzierung, um endlich Gerechtigkeit in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit herbeizuführen. Auch für die Haushaltsplanung der Kreise führt die Istkostenabrechnung zu mehr Planungs- und Gestaltungssicherheit. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat zum Beispiel hierzu sehr anschaulich die Zahlen für den Landkreis gegenübergestellt.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Landesregierung die Kommunen bei der finanziellen Bewältigung von Kostensteigerungen im Regen stehen lässt. Eine Neuausrichtung der Sozialhilfefinanzierung in Mecklenburg-Vorpom- mern ist nötiger denn je. Die NPD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab, weil die Landesregierung wieder ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn für die Fraktion der SPD.

(Stefan Köster, NPD: Jetzt kommen wieder die kruden Verschwörungstheorien von Herrn Heydorn.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich weiß nicht, ob Sie es mitgekriegt haben, es ist hier gerade angekündigt worden von der Bank rechts außen, es kämen jetzt die „kruden Verschwörungstheorien“ von Herrn Heydorn. Ich weiß

nicht, wer hier immer mit Verschwörungstheorien auffällt. Ich glaube, ich gehöre nicht dazu.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Aber ich will mich äußern zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz und zu dem, was hier bisher vorgetragen wurde.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich bin ja in dieser Expertenanhörung auch zugegen gewesen. Ein Teil der Experten sind Verfahrensbeteiligte, nämlich die kommunalen Landesverbände. Ich weiß nicht, wenn man Verfahrensbeteiligter ist, ob das dazu führt, dass man sich in jedem Falle sachlich und neutral äußert,

(Stefan Köster, NPD: Das machen nur Sie, Herr Heydorn.)

das ist eher nicht der Fall,