Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich auf einige in der öffentlichen Anhörung am 15. Mai 2013 geäußerten Kritikpunkte eingehen. Die kommunalen Landesverbände, die Vertreter der LIGA und der Kommunale Sozialverband behaupten, der vorgesehene Zuweisungsbetrag sei viel zu gering. Nähere Begründungen erfolgten nicht. Entgegen der Ankündigung der kommunalen Landesverbände liegen bisher nur zwei vollständige Nachweise über die Ausgaben nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz für das Jahr 2012 vor. Hinzu kommen zwei weitere Teilmeldungen. Bisher lassen diese vorliegenden Meldungen nicht den Schluss zu, dass die Zuweisungen für das Jahr 2012 zu niedrig angesetzt gewesen wären.

Nach allen Daten, die mir bekannt sind, ist der Betrag für 2013 unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung auf Bundes- als auch auf Landesebene mit rund 254,5 Millionen Euro angemessen festgesetzt. Richtig ist, dass er zahlenmäßig geringer ist als in den Vorjahren. Das hat einen guten Grund: Die Höhe der Zuweisungen des Landes in 2013 richtet sich nach der Summe, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten 2011 abgerechnet wurde.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben vom Land damals 273,5 Millionen Euro zugewiesen bekommen, tatsächlich wurden 2011 auf Basis der amtlichen Zahlen des Statistischen Landesamtes nur knapp 257 Millio- nen Euro aufgewandt. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben also rund 16,6 Millionen Euro mehr bekommen, als sie ausgegeben haben. Daher wird der Zuweisungsbetrag im Jahr 2013 entsprechend angepasst. Das Land kürzt also nicht, sondern stellt zur Verfügung, was tatsächlich gebraucht wird.

Die Landkreise und kreisfreien Städte hätten zwei Möglichkeiten gehabt: Zum einen, das Geld in 2011 auszugeben, anstatt bei den Pflegesatzverhandlungen ständig die Preise zu drücken oder mit einer Abrechnung von 2012 nachzuweisen, dass der Betrag 2011 geringer ist – denn das hat das Statistische Landesamt vorgelegt –, aber in 2012 mehr gebraucht wird. Auch das haben die Landkreise und kreisfreien Städte nicht nachgewiesen. Wenn man den Anteil an der Bundeserstattung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit

einbezieht, betragen die Gesamtzuweisungen für die überörtliche Sozialhilfe dieses Jahr 272,1 Millionen Euro. Das sind also 11 Millionen mehr, als die örtlichen Träger im Jahr 2011 insgesamt aufgewendet hatten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Kommunen haben, soweit man die Zuweisungen nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz und ihre tatsächlichen Aufwendungen in diesem Bereich miteinander vergleicht, seit 2008 bis einschließlich 2011 einen Überschuss von 38 Millionen Euro – davon 2010 12,5, 2011 16,6 – erzielt. Unter Berücksichtigung der neuen Kreisstruktur hat kein örtlicher Träger rote Zahlen geschrieben.

Auch die Behauptung, die Steigerung von zwei Prozent sei zu niedrig angesetzt, ist aus der Luft gegriffen. Ich möchte nochmals klarstellen, dass die Steigerungsrate unter anderem auf der Basis der durchschnittlichen Entwicklung in den Vorjahren ermittelt worden ist.

Kritisiert wurde auch, dass der Gesetzentwurf keine grundsätzliche Neuausrichtung der Sozialhilfefinanzierung vorsieht. Richtig ist, dass auch ich das gerne gewollt hätte und mich ausdrücklich dafür ausspreche. Leider konnte die Landesregierung bislang keine Einigung mit den kommunalen Landesverbänden erreichen. Es besteht zwar in einigen Punkten grundsätzliches Einvernehmen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden, jedoch konnten wichtige Detailfragen noch nicht einvernehmlich geklärt werden, aber wir bleiben gemeinsam dran.

Außerdem, ich habe es schon erwähnt, hat der Bund für die nächste Legislaturperiode eine umfassende Neuordnung der Eingliederungshilfe vorgesehen. Diese ist bei einer Neuausrichtung natürlich zu berücksichtigen. Ich unterstütze deshalb die im Sozialausschuss beschlossene und heute zur Abstimmung stehende Entschließung zu einer Neuausrichtung ausdrücklich und hoffe, dass auch die Kommunen sich wieder an ihre Verantwortung erinnern und den ursprünglich eingeschlagenen und derzeit unterbrochenen Weg im Interesse der Bürger unseres Landes mitgestalten.

Ich hoffe, dass alle Beteiligten sowohl die UN-Behin- dertenrechtskonvention als auch die bundesrechtliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe als Vorgabe und Chance begreifen. Gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren streben wir einen großen Schritt in Richtung personenzentrierter Förderung, Inklusion und vorrangig ambulanter Versorgung an. Das Land ist bestrebt, die Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden und den Trägern der Sozialhilfe wieder aufzunehmen, um einen gemeinsamen Weg in diese Richtung zu finden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich werbe um Zustimmung zum Gesetz.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Stramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe bereits in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes gesagt, dass meine Fraktion diesen ablehnt. Es handelt sich um eine bloße Fortschreibung des bisherigen Sozialhilfefinanzierungsge

setzes. Es soll zulasten der örtlichen Träger gespart werden, sie sollen für das laufende Jahr 7,8 Millionen Euro weniger als im Jahr 2012 erhalten.

Und, Frau Ministerin, wenn Sie hier eben gesagt haben, dass diese Einsparung daraus resultiert, dass weniger verbraucht wurde, so sei daran erinnert, dass im Jahr 2011 die Kommunen ihre Haushalte auf Doppik umgestellt haben und daher zwei Monate bei der Berechnung fehlen. Also ich bezweifle, dass es tatsächlich weniger Geld bedurfte. Ich sage es jedenfalls noch einmal: Das ist eine Politik zulasten der Sozialhilfeempfänger. Das haben auch alle Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes im Sozialausschuss so dargestellt.

Für die Linksfraktion habe ich im Sozialausschuss unter anderem gefordert, dass die örtlichen Sozialhilfeträger ihre Ausgaben nach dem Istkostenprinzip erstattet bekommen. Dafür sprachen sich auch die meisten Sachverständigen aus. Das Land würde bei dieser Form der Verrechnung die Ausgaben finanzieren, die bei den örtlichen Sozialhilfeträgern entstanden sind. Meiner Forderung wurde im Sozialausschuss entgegengehalten, dass bei einer Istkostenerstattung die Leistungen ausufern würden. Der Abgeordnete Heydorn sprach von seinen Erfahrungen und formulierte sinngemäß, dass die Leistungserbringer dann Spielräume ausnutzen würden.

Dazu möchte ich sagen, Ermessensspielräume gibt es immer, wo Entscheidungen getroffen werden. Die Grundlagen für die Gewährung von Sozialhilfe sind in den Sozialgesetzbüchern definiert. Danach ist Sozialhilfe immer nachrangig. Das bedeutet, vor der Leistungsgewährung muss immer geprüft werden, ob die Leistung notwendig ist. Falls das zutrifft, muss geprüft werden, ob der Antragsteller bedürftig ist, also bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen unterschreitet. Falls Bedürftigkeit vorliegt, muss geprüft werden, ob die Leistung durch eine unterhaltspflichtige Person finanziert werden kann und, falls dies verneint wird, ob andere Sozialkassen die Leistung übernehmen müssen.

Die Hilfe zur Pflege durch Pflegedienste wird von der Sozialhilfe beispielsweise erst gewährt, wenn ein unabweisbarer Bedarf nachgewiesen ist, der anders nicht befriedigt werden kann. Nur Menschen, die bereits Sachleistungen der Pflegeversicherung beziehen, können Hilfe zur Pflege beantragen. Hilfe zur Pflege durch einen Pflegedienst wird nur gewährt, wenn das Sozialamt vorher alle Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung geprüft und ausgeschlossen hat. Und da auch für die Sozialhilfe der Grundsatz gilt, dass die Leistungen wirtschaftlich erbracht werden und die anfallenden Kosten angemessen sein müssen, sehe ich bei der örtlichen Sozialhilfe keineswegs, dass hier Wohltaten zulasten des Landeshaushaltes gewährt werden. Vielmehr wird auf unabweisbare Bedarfe reagiert. Deren Finanzierung aus dem Landeshaushalt war bisher keineswegs ausreichend, das hat die öffentliche Anhörung im Sozialausschuss noch einmal gezeigt.

Der geltende Finanzschlüssel provoziert Verwerfungen und Ungerechtigkeiten, die mit einer Umstellung auf die wirklich geleisteten Ausgaben, also der Erstattung nach dem Istkostenprinzip wegfallen würden. Mit einer Umstellung der Verrechnung auf das Istkostenprinzip würden die Ausgaben transparent. Die Landesregierung würde in wenigen Jahren über gültige Daten und damit eine belastbare Grundlage für die Reform des Sozialhilfefi

nanzierungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.

Für diejenigen, die die Anhörung im Sozialausschuss nicht verfolgen konnten, sei gesagt: Die fehlenden, sehr vagen, pauschalen und teilweise nicht nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen waren beim jetzigen Gesetzentwurf einer der Hauptkritikpunkte der Sachverständigen.

Noch ein Wort zu Absichten und Realitäten: Schon die zweite Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes sollte den Grundsatz „ambulant vor stationär“ besser beachten. Das ist jedoch kaum gelungen, wie auch von SPD-Abgeordneten im Sozialausschuss zugestanden wurde. Mit der vorliegenden dritten Novellierung wird die ambulante Versorgung in den Kommunen meines Erachtens wieder nicht gestärkt werden. Hierfür bedarf es einer wirklichen Reform der Sozialhilfefinanzierung und nicht einer bloßen Fortschreibung alter Finanzstrukturen. Das Leben richtet sich halt nicht nach Absichtserklärungen.

Von der seit Jahren versprochenen und längst überfälligen Reform des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes fordern wir, dass sie die Aufgaben der UN-Behindertenrechts- konvention erfüllt und die Streichung des Pflegewohngeldes für neue Heimbewohner zurücknimmt. Wir fordern die Förderung regionaler und ambulanter Hilfesysteme, dass landesweite Standards im Bereich der Sozialhilfe entwickelt und durchgesetzt werden und dass individuelle Komplexleistungen wie das persönliche Budget in Mecklenburg-Vorpommern bekannter gemacht und umgesetzt werden. All das fehlt in dem vorgelegten Gesetzentwurf.

Eine Finanzierung der Sozialhilfe nach dem Istkostenprinzip, wie wir in unserem Änderungsantrag vorschlagen, würde den Gesetzentwurf qualifizieren. Wenn Sie sich dem verweigern, müssen wir den Gesetzentwurf als untauglich ablehnen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Schubert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zunächst feststellen, dass zu keinem Zeitpunkt behauptet worden ist, das Ei des Kolumbus gefunden zu haben.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!)

Das haben wir nie gesagt.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö.)

Besser geht immer, die Frage ist nur: Geht das jetzt und wie wird welche Idee gegenfinanziert?

(Udo Pastörs, NPD: Sehr vernünftig.)

Wir haben es vorliegend, und das hat auch die Ministerin schon gesagt,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

mit einem Gesetz zu tun, was natürlich noch überarbeitet werden soll. Dazu muss aber der bundesgesetzliche Rah- men verändert werden. Auch das hatte ich damals in meiner

Eingangsrede zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz schon gesagt, dass der Bund seit geraumer Zeit dabei ist, ein neues Bundesleistungsgesetz zu verfassen. Wegen der Eilbedürftigkeit musste das entsprechende Landesgesetz auf der Überholspur, wenn man so will, gefahren werden.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Es gab viele Diskussionspunkte und viele fielen schon der Tatsache des Übergangs zum Opfer. Richtig war es zunächst einmal, von einer Zwischenlösung abzusehen, die die Übernahme der tatsächlichen Kosten vorgesehen hätte, die Istkostenabrechnung, die auch heute wieder im Raume steht. Ich glaube, die Diskussionen im Sozialausschuss haben gezeigt, dass die Istkostenabrechnung das Schlimmste ist, was wir machen können, denn, und das hat Herr Heydorn gesagt, wenn man erst einmal eine Istkostenabrechnung hat, dann wird man auch wenig überzeugen können, wieder zu einer geringeren Abrechnung zurückzukommen. Wenn man einen bestimmten Level hat, wird man immer wieder darauf bestehen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das ist doch jetzt schon so.)

Insofern, glaube ich, Frau Stramm, sollte man sich mal unseren Entschließungsantrag ansehen. Da stehen viele Punkte drin, die Sie hier angesprochen haben. Da steht etwas über ambulante Pflege drin, da steht etwas über teilstationäre, über all die Dinge drin, und da sind sogar zeitliche Rahmen gesetzt worden.

Wenn Sie den Punkt 1 lesen: „Mit Blick auf die zahlreichen Änderungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch … im Behindertenrecht und im Ergebnis der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss“ ist das Ziel gesetzt, „bis zum 1. Januar 2016 … Veränderungen bei der Sozialhilfefinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern“ vorzulegen. Das sind konkrete Daten, wo Sie uns dann nachher auch fordern können. Aber ich glaube, Sie haben sich mit dem Entschließungsantrag während der Ausschusssitzung nicht befasst und bis zum heutigen Zeitpunkt auch nicht.

(Beifall Jörg Heydorn, SPD, und Burkhard Lenz, CDU)

Dann hätten Sie nämlich Ihre Änderungsanträge zurückgezogen und hätten gesagt, bei den zahlreichen Punkten, die wir hier eingearbeitet haben, die werden wir gemeinsam mit der Ministerin umsetzen

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wann denn?)

und dann haben wir ein Sozialhilfefinanzierungsgesetz, wie wir es brauchen. Und insofern kann ich nur bitten, dem Gesetz zuzustimmen, damit die Kommunen endlich den lange erwarteten Betrag bekommen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Schubert.

Bevor ich die nächste Rednerin ans Pult bitte, mache ich darauf aufmerksam, aufgrund der Temperaturen im Plenarsaal dürfen die Herren die Jacketts ablegen.

(allgemeine Unruhe und Heiterkeit – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ja, es wurde gerade moniert: Bitte nicht mehr!