werden die Haushaltsberatungen zeigen müssen. Und was die Kommunen von einer derart angemessenen Finanzausstattung halten, werden die Anhörungen zeigen. Hoffentlich, Kollege Heinz Müller ist jetzt leider nicht hier, geschieht dies sehr interessengeleitet. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ja Glück, dass knapp die Hälfte des Kabinetts anwesend ist.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Du heißt ja auch Lück. Lück hat Glück. – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)
nämlich dem Thema „Finanzhilfen aus dem Entflechtungsgesetz“, die der Bund den Ländern bis Ende 2019 zugesteht.
Damit sollen der Wegfall der Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau und Bildungsplanung sowie die Beendigung der Finanzhilfen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und die soziale Wohnraumförderung ausgeglichen werden. Das ist erst einmal gut, sage ich, weil verlässlich geplant werden kann.
Nicht gut ist, dass die weitere Zahlung in unveränderter Höhe erfolgt, obwohl nachweisbar und durch Gutachten belegt der Bedarf wesentlich höher ist. MecklenburgVorpommern erhält also weiterhin jährlich gut 80,6 Millionen Euro, aber Mecklenburg-Vorpommern geht mit diesen Mitteln anders um als andere Länder, und darauf möchte ich alle Kolleginnen und Kollegen des Parlamentes noch mal aufmerksam machen.
die die bisherige Zweckbindung für diese Mittel weiterführt, denn die auf Bundesebene gesetzlich verankerte Zweckbindung läuft zum Jahresende aus.
Meine Fraktion hatte rechtzeitig schon im Septem- ber 2012 einen Antrag gestellt, eigene Landesregelungen zur Weiterführung der Zweckbindung zu treffen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, das nennt man vorausschauende Politik. – Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU)
Minister Caffier, der derzeit für die Finanzministerin sprach, äußerte sich dazu vehement ablehnend. Entsprechend lehnten Sie natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, unseren Antrag auch ab.
Begründet wurde, dass die Aufhebung der Zweckbindung ein Zwischenschritt zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben, ein Schritt hin zur größeren Eigenständigkeit wäre – das setze ich mal in Anführungsstriche. Als Fortschritt wurde bezeichnet, dass nun dem Land überlassen bleibt, Schwerpunkte selbst zu setzen. Minister Caffier äußerte gar, dass die Vormundschaft des Bundes entfällt. Große Worte, Herr Minister. Wir werden Sie bei Gelegenheit daran erinnern, wenn es nämlich um die Vormundschaft des Landes gegenüber den Kommunen geht.
Mehr Gestaltungsspielraum hört sich ja auch gut an. Mehr Gestaltungsspielraum ist immer gut, aber a) diese Aufgaben sind schon jetzt chronisch unterfinanziert,
sodass fraglich ist, ob sie ab 2020 von den Ländern wirklich allein gestemmt werden können, und b): Wie will das Land dann weiteren Bedarf gegenüber dem Bund einfordern, wenn keine transparenten Nachweise über deren Einsatz belegbar sind?
Wir sollten stutzig werden, wenn außer MecklenburgVorpommern nur Berlin und Bayern diesen eigenen Weg gehen. Für mich drängt sich einfach die Frage auf: Warum nutzen alle anderen Bundesländer nicht diese große Eigenständigkeit? Alle anderen Länder halten es offensichtlich für wichtig und für vernünftig, die Bundeshilfen nach wie vor für die soziale Wohnraumförderung, für die Verbesserung des ÖPNV, für kommunale Straßenbauvorhaben, wo wir ja riesige Probleme haben, sowie für Investitionen des Hochschulbereiches einzusetzen. Und genau das fordern ich und meine Fraktion.
Dem Haushaltsentwurf ist zu entnehmen, dass die Bundesfinanzhilfen nicht mehr den Einzelplänen der Fachressorts als Einnahmen zugeordnet werden, sondern als Einnahmen auf die allgemeine Finanzverwaltung übertragen werden. Wofür diese Mittel eingesetzt werden, erschließt sich mir nicht.
(Vincent Kokert, CDU: Werden denn die Entflechtungsmittel mehr, wenn wir da eine Zweckbindung raufpacken?)
ich habe sogar meine Brille aufgehabt, ich habe nichts gefunden, liebe Kolleginnen und Kollegen. So viel zur Haushaltsklarheit.
Meine Fraktion und ich wollen die Beibehaltung des bisherigen Verwendungszwecks und auch des Mitteleinsatzes. Die 80,6 Millionen Euro sollen weiterhin den Fachressorts zugeordnet werden, damit sie weiterhin in die Einzelpläne Eingang finden. Das sind Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.
Fakt ist, für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesfinanzhilfen ab dem kommenden Jahr jedenfalls nicht mehr vorgesehen und auch nicht zur weiteren Speisung des Sondervermögens Wohnraumförderung. Dafür sollen erstmals Landesmittel diesem Sondervermögen zugeführt werden und auch Mittel entnommen werden – Horch, horch: Mittel sollen entnommen werden! –, um das jährliche Programm zur Landeswohnraumförderung aufzulegen.
Nach dem Haushaltsentwurf soll die soziale Wohnraumförderung in den kommenden drei Jahren um jeweils 500.000 Euro zurückgefahren werden, das heißt also, das pegelt sich dann so auf 10 Millionen Euro ein. Wollen wir das? Wollen wir das, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das, meine Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir nicht. Wenn Sie es wollen, wir wollen es nicht.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Sie wissen gar nicht, worum es geht. – Peter Ritter, DIE LINKE: Schlimm genug.)
Wir stehen meiner Meinung nach vor der riesigen Herausforderung, Wohn- und Wohnumfeldstrukturen der rasanten demografischen Entwicklung anzupassen und den Belangen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. So stellte Frau Kremer-Preiß am vergangenen Freitag erste Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von Seniorenhaushalten in der Enquetekommission vor. Demnach müsste das bestehende Angebot an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen, hören Sie gut zu, verdoppelt werden, allein um den aktuellen Bedarf zu decken.
Und nach dem, was der Energierat als Vorschlag für ein Energiekonzept vorgelegt hat, ist die energetische Sanierung von Gebäuden erst am Anfang.
Wir stehen also in der Verantwortung, bedarfsgerechtes und bezahlbares Wohnen für alle auf Dauer zu sichern. Schon jetzt müssen viele Haushalte mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Wohnkosten aufbringen.
Wir wissen, dass die Wohnkosten weiter steigen und die Realeinkommen für die meisten natürlich weiter sinken.
Soziale Wohnraumförderung des Landes muss sichern helfen, dass bezahlbares und auch bedarfsgerechtes Wohnen für alle eine Selbstverständlichkeit bleibt.