eine humanitäre Lösung herbeizuführen für diese Menschen, die in einer wirklich bedrohlichen Lage leben.
Wir haben die Möglichkeit gehabt, mit Ihnen gemeinsam einen Antrag zu unterschreiben. Es wird uns ja unterstellt, wir haben es nicht wahrgenommen. Wir konnten es nicht wahrnehmen, weil unser Koalitionspartner, und das ist auch eine Sache, die abgestimmt werden muss, zunächst erst mal intern klären musste, ob es möglich war oder nicht.
Es war möglich und wir haben eins zu eins die Forderung des Ursprungsantrages erfüllt in der Koalition, indem wir die schleswig-holsteinische Variante der Aufnahmeanordnung unterschrieben haben. Damit war eigentlich alles klar. Damit war der Antrag erfüllt, wenn auch nicht in einer gemeinsamen Form,
aber wir haben uns unter den Demokraten dahin gehend verständigt, dass wir einen gemeinsamen Weg gehen werden.
vor der Beratung kommt ein Änderungsantrag, der alles über den Haufen schmeißt. Ich sehe die Intention dieses Antrages. Und die SPD hält die Intention dieses Antrages für gut. Sie ist aber irreal. Wir werden sie nicht in diesem Landtag in irgendeiner Weise befördern können. Sicher ist es notwendig, dass Gesamteuropa an einem Strang zieht, Kontingente schafft und den Flüchtlingen Aufnahmemöglichkeiten gibt.
Deswegen müssen wir den Antrag ablehnen. Aber wir stehen trotzdem zu einer großen humanitären Lösung des Flüchtlingsproblems in Syrien. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Pastörs, Ihre Bemerkung gegenüber dem Fraktionsvorsitzenden der SPD weise ich als unparlamentarisch zurück und mache Sie, wie eigentlich jedes Mal zur Sitzung, darauf aufmerksam, dass ich unparlamentarische Bemerkungen gegenüber jedem Mitglied dieses Hohen Hauses nicht zulassen werde.
Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek.
(Stefan Köster, NPD: Wie viele nehmen Sie bei sich zu Hause auf, Frau Gajek? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Herr Nieszery, ich danke Ihnen sehr für die Worte, weil ich glaube, darum ging es hier. Und wenn ich die Debatten und die Zwischenrufe der Herren an der rechten Fensterfront sehe, kann ich nur sagen,
(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, Stefan Köster, NPD, Udo Pastörs, NPD, und David Petereit, NPD)
Nichtsdestotrotz sollten wir alles tun, damit die Flüchtlinge und die Familienangehörigen hier nach Deutschland kommen können.
Und wie gesagt, da erhalte ich auch meine Aufforderung aufrecht, Herr Innenminister und Herr Ministerpräsident: Tun Sie alles, was möglich ist,
damit wir zumindest hier in Deutschland Humanität walten lassen! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2177 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2177 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2136 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/2136 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Keine Bauschutt- und Schadstoffdeponie Ramelow, Drucksache 6/2130.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat aus dem Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommerns beginnen. Dort heißt es auf Sei- te 8: „Der Abfallwirtschaftsplan wird mit seiner Veröffentlichung Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallverwertung oder -beseitigung Bedeutung haben.“ Auf der gleichen Seite weiter oben steht, ich zitiere: „Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen wie beispielsweise zum zusätzlichen Bedarf, zur Größe oder zum Standort von Vorhaben sind nicht enthalten. Wegen der gesicherten Entsorgung“, und das ist ganz besonders wichtig, „Wegen der gesicherten Entsorgung der Abfälle wird auf die Ausweisung neuer Flächen verzichtet.“ Das sind sehr klare Aussagen.
Überhaupt ist dem derzeitig gültigen Abfallwirtschaftsplan zu entnehmen, dass für Abfälle aller Kategorien für gewerbliche und industrielle Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, Sortierabfälle aus dem dualen System und sonstigen Sortieranlagen, Siedlungsabfall aus privaten Haushalten und dem Kleingewerbe und für Sondermüll genügend Entsorgungskapazitäten im Land zur Verfügung stehen. Einzige Ausnahme sind Gefahren- oder Schadstoffe, die verbrannt werden müssen. Dafür gibt es aber in benachbarten Bundesländern für unsere geringen Mengen genügend Kapazitäten.