Diese Probleme drohen in kleinen Standorten immer häufiger. Wird ein Richter krank, hat der nächste Richter Urlaub, sitzt der dritte im Ausland fest, ist also kein Richter da, dann steht die Rechtspflege still. Und das gilt nicht nur bezogen auf die Richter, sondern gleichsam auch für die Rechtspfleger bis hin zu den Mitarbeitern in den Serviceeinheiten. Dann steht zwar immer noch das schön verzierte Amtsgerichtsgebäude inmitten der Kleinstadt, das Verfahren bleibt aber liegen. Das ist keine Bürgerfreundlichkeit, das ist Denkmalpflege.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Amtsgericht soll künftig mindestens zehn Richterstellen haben. Doch nicht die bloße Anzahl zehn ist dabei entscheidend, entscheidend sind die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Das wird übrigens nicht nur von den Experten in Mecklenburg-Vorpommern so gesehen, das sehen auch andere Länder so. Niedersachsen ist ein sehr aktuelles Beispiel. Dort leben heute in einem Amtsgerichtsbezirk im Schnitt 99.000 Einwohner. Zum Vergleich: Hier im Land sind es heute 76.000 Einwohner je Amtsgerichtsbezirk und es werden immer weniger.
Mit einem Verweis auf das Reformvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mahnt der Landesrechnungshof Niedersachsen eine Reform an. Ich zitiere aus dem Bericht des Landesrechnungshofes Niedersachsen vom 16. Mai dieses Jahres: „In derart kleinen Organisationseinheiten ist eine gleichmäßige und angemessene Auslastung weder der Richter oder der Rechtspfleger noch der Servicekräfte sichergestellt. Effizienzgewinne durch Spezialisierung sind so kaum möglich.“ Zitatende.
Der Landesrechnungshof Niedersachsen empfiehlt, kleine Amtsgerichte in größere Einheiten einzugliedern. Das ist zukunftsorientiert und alternativlos. Ein entscheidender Vorteil ist die Möglichkeit zur Spezialisierung. So kann ein Richter oder Rechtspfleger mal fehlen, um sich weiterzubilden und zu spezialisieren. Zwei Amtsrichter an einem kleinen Gericht können nicht auf allen Gebieten Spezialisten sein und ich bin mir sicher, für einen Kläger, einen Angeklagten oder auch für ein Opfer ist die Qualifikation des Richters wichtiger als das Haus, in dem der Fall verhandelt wird. Wir als Gesetzgeber schaffen damit mehr Freiräume für Fortbildungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, Sie wissen sehr wohl, dass Sie mit Ihren Versuchen, die Kosten und Ersparnisse der Reform schlechtzureden, gescheitert sind. Wir haben einen Gesetzentwurf, der unsere Justiz im Land für die Zukunft fit macht.
Wir haben einen Gesetzentwurf, der verhindert, dass wir an Amtsgerichten die weiße Fahne hissen müssen, und wir haben einen Gesetzentwurf, nach dem kein einziger Justizangestellter seinen Arbeitsplatz verlieren wird.
An dieser Stelle möchte ich dem Betrieb für Bau und Liegenschaften für seine Arbeit danken. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die optimale Lösung zu finden, um unser Gesetzesvorhaben umsetzen zu können. Der BBL hat das sehr gut gemeistert und nach unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung wird das Land rund 33 Millionen Euro in 25 Jahren sparen. Dabei ist eine Ersparnis nie Ziel gewesen. Von Anfang an habe ich gesagt, dass die zukunftsfähige Arbeitsfähigkeit der Justiz das Ziel des Gesetzes ist, und wir sparen dennoch und das begrüße
ich. Sie entscheiden heute über ein Gesetz, dass die Justiz stärkt, Arbeitsplätze erhält und Geld spart.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, knapp zwei Drittel der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind von der Reform überhaupt nicht betroffen. Für andere wird der Weg zum Gericht verkürzt. Aber es gibt auch Menschen, die zukünftig längere Wege auf sich nehmen müssen. Ich halte das allerdings ebenso wie Professor Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofes und Bundesverfassungsrichter a. D., für hinnehmbar. Der Experte Professor Mellinghoff hat in der Anhörung unser Gesetzesvorhaben als verfassungskonform bezeichnet.
Ich weiß, dass Sie von der Opposition das anders sehen und behaupten, dass viele Gerichte nicht mehr erreichbar sein sollen. Auch reformbetroffene Amtsrichter stimmen mit ein. Das Emotionsargument ist aber schlichtweg falsch. Zudem haben Richterkollegen das Argument auch widerlegt. Das Verwaltungsgericht in Bayern zum Beispiel entschied vor drei Wochen über Fahrten zur Kita. Ergebnis: Eine tägliche Fahrt zur Kita von einer halben Stunde ist den Eltern zumutbar.
Andere Richter, aber auch Landkreise erachten einen Schulweg von bis zu 60 Minuten für zumutbar, und wir haben eben gehört, dass das noch weit darüber hinausgeht. Nun frage ich Sie: Fünf Tage die Woche 30 Minuten zur Kita, dann täglich 60 Minuten zur Schule, das alles ist zumutbar, aber einmal oder von mir aus auch zwei- oder drei- oder vielleicht auch viermal im Leben maximal eine Stunde zu einem Gericht soll nicht zumutbar sein?
(Vincent Kokert, CDU: Ein sehr gutes Argument, Frau Ministerin. Lassen Sie uns das hinter die Ohren schreiben!)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zur Betreuung sagen. Diese Reform wird nichts am ehrenamtlichen Engagement bei Schöffen oder Betreuern ändern. Der rechtliche Betreuer muss den Betreuten nicht vor Gericht vertreten. Betreuer und Gericht haben im Regelfall nur bei erstmaliger Bestellung zwingend unmittelbaren Kontakt. Daneben stehen gerade den ehrenamtlichen Betreuern 31 Betreuungsvereine zur Verfügung. An 31 Standorten können sie sich informieren und beraten lassen. Das ist Aufgabe dieser Vereine.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf, wie er heute zur Abstimmung steht, ist ausgewogen und verantwortungsvoll. Er bietet die Grundlage für das Überleben der Rechtspflege in Mecklenburg-Vorpommern. Geben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute der Justiz das Rüstzeug für morgen.
Zum Abschluss möchte ich Sie, Herr Abgeordneter Saalfeld, zitieren. Sie sagten zum Haushalt, ich zitiere: „… hier im Land gibt es richtig viel zu tun. Wir brauchen hierzu eine tatkräftige Landesregierung, die sich auf ihr eigenes Urteilsvermögen... verlässt.“ Danke, Herr Saalfeld, das tun wir.
Ja, Frau Kuder, Sie wollen nicht die weiße Fahne an Amtsgerichten aufhängen, aber ich meine, mit der heutigen Entscheidung, die zu erwarten ist, werden einige die schwarzen Fahnen heraushängen. Und wie ist es denn mit der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Ich weiß ja nicht, Herr Nieszery, ob Sie mit den Demonstrantinnen und Demonstranten heute Morgen gesprochen haben. Diejenigen, die …
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die kommen aus Parchim. Da ist doch keiner arbeitslos. Die haben hinterher mehr als vorher.)
diejenigen, die dort heute noch demonstriert haben, die auch im Juni demonstriert haben, haben es ja deutlich gesagt: Die Motivation ist dahin.
Natürlich, und das hat etwas – ich komme darauf zurück –, das hat mit der Art und Weise Ihrer Politik zu tun.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie haben weniger Arbeitslose, sie müssen nicht wegfahren und gar nichts.)