Der mitberatende Innenausschuss und der mitberatende Finanzausschuss haben uns mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.
Unsere Beschlussempfehlung besteht aus zwei Teilen: Zum einen empfiehlt die Mehrheit des Europa- und Rechtsausschusses die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes. Zum anderen empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich, eine Entschließung anzunehmen.
Änderungsanträge zum Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz sind nicht eingegangen, jedoch ein ausdrücklicher Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der abschließenden Beratung zum Gesetzentwurf unter anderem damit begründet, dass der dargestellte Reformbedarf nicht bestehe. Diese Aussage wurde mit verschiedenen Argumenten aus den Anhörungen untersetzt.
Die Koalitionsfraktionen haben demgegenüber betont, dass es um die Zukunftsfähigkeit der Justiz gehe und dass deshalb jetzt gehandelt werden müsse. Auch die Zweigstellenregelung wurde erneut thematisiert. Insgesamt gab es eine sich mit den Details der Reform inhaltlich befassende, abschließende Diskussion im Ausschuss. Ich denke, beide Seiten werden ihre jeweiligen Positionen in der Debatte hier noch ausführlich begründen.
Wie schon kurz erwähnt, haben die Fraktionen der CDU und SPD einen Entschließungsantrag eingebracht. Danach bittet der Landtag die Landesregierung zu prüfen, inwieweit Sprechstunden für Betreuungssachen an bestimmten Standorten eingerichtet werden können. Außerdem unterstützt der Landtag den Ausbau der anwaltlichen Beratungsstellen und bittet die Landesregierung, die Rechtsuchenden über Erleichterungen bei der Beratungshilfe kontinuierlich zu informieren.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, diese Entschließung zeigt aus meiner Sicht, dass doch einige Argumente der Anhörung Gehör gefunden haben und zumindest zwei Schwerpunkte anerkannt wurden: zum einen die Anliegen der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie zum anderen die Beratung der sozial Schwachen. Deshalb soll eine Arbeitserleichterung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern geprüft und der Ausbau des Netzes der anwaltlichen Beratungsstellen unterstützt werden, da diese eine unkomplizierte erste Anlaufstelle insbesondere für sozial Schwache darstellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht heute nach dem Verständnis der Mehrheit im Ausschuss um die Zukunft der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Wir müssen uns heute auf Veränderungen in der Zukunft einstellen, damit die Justiz auch in Zukunft ihre Aufgaben effizient bewältigen kann.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch einmal kurz zum Zitat vom Redebeginn zurückkommen. Sie erinnern sich an das Zitat des amerikanischen Verlegers: „Feder und Papier entzünden mehr Feuer als alle
Streichhölzer der Welt.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beratungen der Gerichtsstrukturreform waren sehr feurig, sie sind leidenschaftlich und werden leidenschaftlich und engagiert geführt. Ich hoffe sehr, dass nach der heutigen Abstimmung ein Stück weit Nüchternheit,
denn nach den Abstimmungen heute beginnt, wenn der Landtag der Beschlussempfehlung folgt, die Umsetzung der Gerichtsstrukturreform, und da müssen alle wieder konstruktiv zusammenarbeiten, die Amtsgerichtsdirektoren mit dem Justizministerium und mit den Bürgermeistern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten müssen zukünftig miteinander auskommen.
Und das ist auch meine Bitte an alle Beteiligten: Setzen Sie sich zusammen und arbeiten Sie gemeinsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes! Ich weiß, dass das nicht einfach nach der emotional geführten Debatte sein wird.
Und nun bitte ich Sie also im Namen der Mehrheit des Europa- und Rechtsausschusses, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen sowie der Entschließung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Heute für das Morgen handeln … (es) ist höchste Zeit, dass sich Politik und Gesellschaft viel stärker den enormen Herausforderungen stellen, die der demografische Wandel mit sich bringt.“
Meine Damen und Herren, das war Text einer Pressemitteilung der LINKEN vom 27. September – zwar nicht zur Gerichtsstrukturreform, aber das, was sie damals gesagt haben, gilt für die Gerichtsstrukturreform gleichwohl.
Politik und Gesellschaft müssen sich den enormen Herausforderungen stellen, heute für das Morgen handeln – das machen wir mit dieser Reform. Niemand rennt freiwillig weiter geradeaus, wenn er die Wand schon vor sich sieht, auch Sie nicht von der Opposition.
Natürlich gehört Kritik zu jeder Reform dazu, von der Opposition sowieso. Das ist Ihre Aufgabe. Doch auch Sie haben erkannt, der demografische Wandel zwingt uns zum Handeln, und zwar heute und nicht erst morgen, denn die Justiz ist tragende Säule unserer Gesellschaft. Wir müssen dafür sorgen, dass sie jederzeit und überall funktioniert.
Einigen ist dieser Entwurf zu radikal, andere hätten gerne noch schlankere Strukturen, aber die Landesregierung ist davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf der beste Kompromiss ist im Hinblick auf ausreichende Größe eines Gerichts und hinreichende Bürgernähe. Mit unserem Vorhaben wird die Gerichtsstruktur in MecklenburgVorpommern zukunftsfest. Die Rechtsprechung wird an allen Tagen im Jahr gewährleistet und damit wird die Bürgerfreundlichkeit der Justiz gestärkt. Die Säule unserer Gesellschaft bleibt somit tragfähig und darum geht es.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde hier schon viel diskutiert. Es gab viele Pressemitteilungen der Opposition. Die Lokalzeitungen waren dankbar für die Parolen. Dennoch werden falsche Behauptungen nicht richtiger, wenn sie ständig wiederholt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, eine Behauptung hörte ich immer wieder: Sie behaupten, der Rechtsstaat würde sich aus der Fläche zurückziehen.
Das ist nicht nur unlogisch, das ist absolut falsch. Nicht das Gerichtsgebäude nebenan macht einen Rechtsstaat aus. Merkmale des Rechtsstaates sind vielmehr die Gewaltenteilung, die Messbarkeit staatlichen Handelns und die garantierte Freiheitssphäre. Der Rechtsstaat ist überall, in Ducherow wie in Güstrow, egal ob mit oder ohne Gerichtsgebäude. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, tun so, als würde der Rechtsstaat vom einzelnen Amtsgericht abhängen. Die Demokratie hängt doch auch nicht von der Existenz Ihrer Wahlkreisbüros ab. Und der Rechtsstaat stirbt auch nicht, wenn sich Richter an weniger Orten als heute konzentrieren.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Deswegen haben wir auch mehrere Wahlkreisbüros eingerichtet in der Fläche und nicht nur eins.)
Sehr geehrte Damen und Herren von den LINKEN, Sie fordern doch so gerne weniger Landtagsabgeordnete.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Nee, wir nicht. Völlig falsch. – Helmut Holter, DIE LINKE: Sie irren sich, Frau Kuder.)
(allgemeine Unruhe – Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, da hat man Ihnen Quatsch aufgeschrieben. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, nee, die SPD bitte.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gerne von der vorigen Reform sprechen, und zwar ist das eben auch schon mal Thema gewesen. Mit dieser Reform 98 haben wir ja Zweigstellen eingerichtet, und zwar Zweigstellen mit dem Ziel, und ich betone das noch einmal, mit dem Ziel, sie nach einer Übergangszeit zu schließen. Im jetzt zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf gibt es einen entscheidenden Unterschied und den muss ich doch immer wieder wiederholen, weil ich das auch heute Morgen schon wieder gehört habe, dass das offensichtlich nicht richtig ankommt: Neben den zehn Amtsgerichten werden sechs Zweigstellen eingerichtet und, anders als bei der Reform 1998, diesmal mit dem Ziel, sie zu erhalten. Und deshalb werden die Zweigstellen im Gesetz verankert. Nur Sie als Abgeordnete könnten das ändern. Und damit sind die Zweigstellen genauso sicher wie die Amtsgerichte.
Eine Zweigstelle, und das sagt auch der Name, soll kein Amtsgericht ersetzen. Das ist nicht der Sinn. Sinn der Zweigstelle ist es, das Amtsgericht zu verstärken. Wir brauchen künftig größere Einheiten damit die Rechtspflege überlebt. Zwei Gebäude bilden eine Einheit und so kann notfalls ein Richter aus der künftigen Zweigstelle Anklam einfacher im Amtsgericht Pasewalk aushelfen oder auch andersherum. Das ist heute nicht so einfach. Mit der Gerichtsstrukturreform werden Vertretungsmöglichkeiten ohne Umwege geschaffen. Entstandene Lücken können sofort geschlossen werden, Verfahren können präzise, schnell und gerecht bearbeitet werden. Das ist Kern dieser Reform und das ist bürgerfreundlich.
Ohne die Reform drohen düstere Zeiten an kleineren Gerichten, beispielsweise Wolgast im März 2012. Grundbuchsachen konnten damals nicht zeitnah bearbeitet werden. Es gab Personalengpässe, auf die nicht schnell genug reagiert werden konnte. Und selbst die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern hat unter anderem in Sachen „Grundbuchamt Wolgast“ vor wenigen Tagen um einen Termin gebeten, und bestimmt nicht, weil dort alles so gut läuft.
Diese Probleme drohen in kleinen Standorten immer häufiger. Wird ein Richter krank, hat der nächste Richter Urlaub, sitzt der dritte im Ausland fest, ist also kein Richter da, dann steht die Rechtspflege still. Und das gilt nicht nur bezogen auf die Richter, sondern gleichsam auch für die Rechtspfleger bis hin zu den Mitarbeitern in den Serviceeinheiten. Dann steht zwar immer noch das schön verzierte Amtsgerichtsgebäude inmitten der Kleinstadt, das Verfahren bleibt aber liegen. Das ist keine Bürgerfreundlichkeit, das ist Denkmalpflege.