Protokoll der Sitzung vom 09.10.2013

Das ist der Maximalbetrag, diese 33.000 Schüler sind die maximalen Schülerzahlen, aber diese Anzahl der 33.000 anspruchsberechtigten Schüler reduziert sich durch den Weg zu den Schulen durch die Mindestentfernung.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Aber, Frau Berger, die örtlich zuständige Schule haben Sie gestrichen im Gesetzentwurf!)

Herr Brodkorb hat gesagt,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Verstehen Sie das nicht? Den Passus haben Sie gestrichen.)

dass unser Gesetzentwurf nur einigen Schülern zugutekommt, aber auch diese wenigen Schüler haben einen Rechtsanspruch darauf nach dem Grundgesetz, nach dem alle Schüler gleich zu behandeln sind. Insofern möchte ich noch mal auf meine eingangs ausgeführten Bemerkungen zurückkommen und hoffe nach wie vor, dass Sie unserem Überweisungsantrag in die Ausschüsse zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2233 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, Drucksache 6/1620, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/2263.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Gerichtstrukturneuordnungsgesetz) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1620 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/2263 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Müller.

(Heinz Müller, SPD: Detlef!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Vor Ihnen liegt zum wiederholten Mal eine Drucksache des Europa- und Rechtsausschusses, die von besonderer Bedeutung für unser Land ist, nämlich es geht um die Beschlussempfehlung zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, kurz: zum Gerichtsstruktur-

neuordnungsgesetz. Und vor Ihnen liegt mein immerhin 60 Seiten umfassender ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.

Gestatten Sie mir, bevor ich zu den nüchternen Einzelheiten der Beratungen komme, an dieser Stelle den amerikanischen Verleger Malcolm Forbes zu zitieren. Der hat einmal gesagt, ich zitiere: „Feder und Papier entzünden mehr Feuer als alle Streichhölzer dieser Welt.“ Zitatende.

(Peter Ritter, DIE LINKE: He, wie tiefsinnig!)

Und in der Tat waren die Beratungen dieses Gesetzentwurfes außerordentlich emotional und geradezu feurig. Darauf werde ich aber noch einmal zurückkommen.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf am 20. März 2013 in den Landtag eingebracht. Wir haben ihn federführend an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie den Finanzausschuss überwiesen. In den vergangenen über sechs Monaten haben wir – Federführer sowie Mitberater – in insgesamt zwölf Ausschusssitzungen den Themenkomplex beraten und fünf Dutzend Sachverständige angehört. Die Wortprotokolle und sonstigen Protokolle dieser Beratungen umfassen über 400 Druckseiten, lieber Kollege Ritter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und was folgt daraus? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ein schönes Gesetz, ja.)

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist noch längst nicht alles, denn schon seit Anfang März 2012 haben wir uns im Ausschuss mit der Gerichtsstrukturreform im jeweiligen Planungsstadium auseinandergesetzt und wir haben seitdem auch kontinuierlich mit dem Justizministerium und unterschiedlichen Sachverständigen zu dem Thema beraten. Der Europa- und Rechtsausschuss befasst sich also schon seit eineinhalb Jahren intensiv mit der Reform. Das hängt auch damit zusammen: Wie Sie wissen, gab es im Zusammenhang mit der Gerichtsstrukturreform eine Volksinitiative. Diese hatte den Landtag dazu aufgefordert, der „Schließung“ von Gerichtsstandorten „nur zuzustimmen“ – ich zitiere auch hier –, „wenn die Präsenz der Justiz … erhalten bleibt und der Zugang der Bürger und Unternehmen zum Recht … nicht unangemessen erschwert wird.“ Zitatende.

Bereits im Rahmen der Beratung dieser Volksinitiative haben wir im Europa- und Rechtsausschuss eine ausführliche Anhörung durchgeführt, die mit dem Gesetzentwurf, wie ich fand, eng zusammenhängt. Der Landtag hat damals der Volksinitiative entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses einstimmig zugestimmt und mit der Koalitionsmehrheit eine Entschließung verfasst, mit der unter anderem festgestellt wurde, dass die Volksinitiative nicht im Widerspruch zur geplanten Gerichtsstrukturreform steht und dass der Landtag das Ziel der Volksinitiative bei der Beratung des Gesetzentwurfes beachten werde. Daran haben wir uns gehalten, jedenfalls nach dem Verständnis der Mehrheit im Ausschuss.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Ein Witz ist das. Arrogant ist das.)

Auch dazu nachher einiges mehr.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Eine Frechheit ist das.)

Bereits im April 2013 hat sich der Europa- und Rechtsausschuss darauf verständigt,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Eine Frechheit ist das gegenüber dem Ausschussvorsitzenden, ja, das ist frech.)

eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist der Bericht des Ausschusses und nicht sein persönlicher.)

Wir haben daraufhin am 5. und 6. Juni eine umfangrei- che zweitägige Anhörung mit insgesamt 46 Sachverständigen durchgeführt. Dabei wurden insbesondere Verbände, Organisationen, Institutionen und Landkreise um ihre Meinung gebeten. Außerdem haben wir eine Vielzahl von Richterinnen und Richtern angehört: Neben dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes

(Vincent Kokert, CDU: Er war voll des Lobes.)

haben unter anderem die Direktoren aller Amtsgerichte Stellung genommen.

Am Ende dieser zweitägigen Sitzung hat der Ausschuss einvernehmlich beschlossen, eine weitere Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung durchzuführen. Im August wurden daraufhin weitere 13 Sachverständige im Ausschuss angehört. Das waren alle von einem Standortverlust betroffenen Kommunen sowie ein Sachverständiger, der im Auftrag des Richterbundes ein Gutachten zur Erweiterung des Justizzentrums in Stralsund angefertigt hatte. Sie alle haben ihre Auffassungen zu dem Gesetzgebungsvorhaben dargelegt und Fragen der Abgeordneten beantwortet.

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Ausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken. Und ich möchte mich natürlich auch sehr herzlich bedanken beim Sekretariat des Ausschusses und bei seinem Leiter Herrn Strätker. Ich finde, sie haben einen tollen Job gemacht.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Vincent Kokert, CDU)

In den Anhörungen ist deutlich geworden, dass die überwiegende Anzahl der Anzuhörenden einen generellen Reformbedarf der Justiz angenommen hat. Allerdings haben sich sehr viele Sachverständige gegen die konkrete Ausgestaltung der Reform ausgesprochen

(Peter Ritter, DIE LINKE: Fast alle.)

und dabei jeweils verschiedene Aspekte kritisiert. Hierzu ist natürlich anzumerken, dass wir in den zwei Anhörungen insbesondere die von der Reform Betroffenen angehört haben

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

und wir haben die Bürgermeister gehört, die Standorte verlieren sollen.

(Vincent Kokert, CDU: Das Gesetz angepasst haben wir auch noch.)

Im Rahmen der drei Anhörungstage wurde eine Vielzahl detaillierter Argumente für und gegen die von der Landesregierung vorgeschlagene Reform der Gerichtsstruktur vorgetragen. Beispielsweise wurde die Notwendigkeit der Gerichtsstrukturreform vor dem Hintergrund der sich verändernden demografischen Strukturen im Land sowie zur Schaffung effizienterer Strukturen betont. Kritisiert wurden insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Reform und die geplante Zweigstellenlösung.

Der Präsident des Bundesfinanzhofes hat den Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlicher Sicht beurteilt und keine großen Einwände geäußert. Demgegenüber wurde der Entwurf von der Mehrzahl der eingeladenen Amtsgerichtsdirektoren kritisch gesehen und alle von einer Amtsgerichtsschließung betroffenen Vertreter der Kommunen haben sich gegen die geplante Reform der Gerichtsstruktur ausgesprochen.

Weitere Diskussionsschwerpunkte waren die zukünftigen Entfernungen zu den Amtsgerichten insbesondere für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, die künftige Gewinnung ehrenamtlicher Richter, die Zweigstellenregelung, die Effizienz von Gerichten sowie die Bedeutung eines Gerichtes für ein Mittelzentrum.

Die Zweigstellenregelung möchte ich an dieser Stelle herausgreifen, weil sie sowohl in den Anhörungen als auch im Rahmen der sonstigen Ausschussberatungen intensiv thematisiert wurde. Es ist unter anderem vielfach kritisiert worden, dass Zweigstellen über kurz oder lang geschlossen würden, weil dies bundesweit in der Regel immer so gewesen sei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier beschreitet Mecklenburg-Vorpommern einen ganz neuen Weg, denn die Zweigstellen sollen im Gesetz festgeschrieben werden. Sie können also wie alle anderen Amtsgerichte auch nur durch Parlamentsbeschluss aufgelöst werden. Diese Regelung ist bundesweit einmalig, weshalb ein bundesweiter Vergleich nur schwer als Argument herangezogen werden kann. In Zweigstellen sollen all diejenigen Aufgaben vorgehalten werden, bei denen ein enger örtlicher Bezug besteht oder ein häufiger Kontakt zum Rechtsuchenden erforderlich ist. So sollen beispielsweise die Betreuungsangelegenheiten in den Zweigstellen be- arbeitet werden.

Im Nachgang zu den Anhörungen haben wir eine ausführliche Auswertungssitzung vorgenommen, in der wir mit dem Justizministerium, mit dem Finanzministerium, mit dem BBL sowie mit dem Bürgerbeauftragten über die Anhörungen diskutiert haben. Dabei sind auch die Auswirkungen der Gerichtsstrukturreform auf den Haus- halt 2014/2015 beleuchtet worden.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, insgesamt stand unserem Ausschuss eine Vielzahl an Material zur Verfügung. Die mündlichen sowie schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen, die Berichte und Stellungnahmen des Justizministeriums, des Finanzministeriums und des Betriebs für Bau und Liegenschaften lagen der Ausschussarbeit zugrunde. Darüber hinaus sind uns vom Petitionsausschuss fünf Petitionen mit den entsprechenden Reaktionen des Justizministeriums zugleitet worden und eine ganze Reihe weiterer Institutionen ha

ben unaufgefordert Stellung genommen. Dieses Material haben wir in den Fraktionen und im Ausschuss ausgewertet, um eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten.

Der mitberatende Innenausschuss und der mitberatende Finanzausschuss haben uns mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.