Detlef Müller

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich stelle Ihnen heute zum letzten Mal in dieser Wahlperiode eine Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses vor. Insgesamt ist es die 63. Beschlussempfehlung, die wir im Ausschuss erarbeitet haben.
Es geht in dieser Beschlussempfehlung um die Stellungnahmen der Landesregierung zur Umsetzung der Resolutionen des 13. Parlamentsforums Südliche Ostsee und der 24. Ostseeparlamentarierkonferenz.
Mein schriftlicher Bericht hierzu liegt Ihnen vor. Lassen Sie mich daher nur noch einige wenige Punkte davon hervorheben.
Für die Umsetzung unserer internationalen Resolutionen wurden die Berichtspflichten für die Landesregierung durch den Landtag, also durch uns, so geändert, dass hier nunmehr zu den in den jeweiligen Resolutionen enthaltenen Forderungen einzeln Stellung genommen wird. Ich denke, das ist für uns alle hier im Landtag ein großer Zugewinn, denn damit ist es uns möglich, umfassend über die Umsetzung der jeweiligen ergangenen Resolutionen in den beiden internationalen Gremien zu informieren. Ich bin sehr froh, dass wir noch vor Ende dieser Wahlperiode ein neues Berichtsformat etabliert haben. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss dem Landtag die Verabschiedung der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, inhaltlich stellt die Forderung der Ostseeparlamentarier nach der Schaffung eines Ostseegesundheitsforums einen besonders wichtigen Punkt dar. Diese Forderung wurde im vergangenen Jahr mit der Resolution in Rostock erhoben. Es ist im Interesse unseres Landes, dass sich ein solch etabliertes Format wie die Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft weiter internationalisiert und sich Akteure aus unserem Land im Ostseeraum einen noch bekannteren Namen erarbeiten können. Hierzu stehen wir mit den Ausrichtern der Branchenkonferenz BioCon Valley in engem Kontakt.
Die Konferenz in Rostock hat weitreichende Forderungen im Bereich der Innovation im Gesundheits- und Sozialwesen verabschiedet, hat aber auch gezeigt, dass ein weiterer länderübergreifender Austausch auf diesem Gebiet dringend geboten ist. Mecklenburg-Vorpommern kann hierzu mit der Branchenkonferenz die notwendigen Plattformen bieten und seinen guten Ruf im Ostseeraum durchaus noch weiter ausbauen.
Sollten Sie mich im Moment nicht sehen, liegt das daran, dass zwei Herren hier meine Sicht versperren.
Vielen Dank, meine Herren.
Eingehen möchte ich auch noch auf die in Rostock geschaffene Arbeitsgruppe der Ostseeparlamentarierkonferenz zu nachhaltigem Tourismus. Der Tourismus gehört, Sie wissen es, mit rund 5,1 Milliarden Euro Umsatz zu den wichtigen Wirtschafts- und Wachstumsbranchen unseres Landes. Auch deshalb hat sich das Land von Beginn an für die Schaffung eines Ostseetourismusforums eingesetzt, das in diesem Jahr schon zum neunten Mal zusammengekommen ist. Mecklenburg-Vorpommern wird im gesamten Ostseeraum als ein wichtiger Akteur in diesem Sektor wahrgenommen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, die Stellungnahme der Landesregierung zeigt insgesamt, dass die Resolutionen nicht nur Kooperationsthemen des Ostseeraums behandeln, sondern auch national und regional verortete Themen. Viele unserer landespolitischen Schwerpunkte haben deshalb auch Berücksichtigung in den beiden Resolutionen gefunden. Die Stellungnahme der Landesregierung zeigt daher deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern ein verlässlicher Partner im Ostseeraum ist, der sich selbstbewusst einbringt und Themen in die Regionen vorantreibt. Ich danke der Landesregierung für die stets zielführende Zusammenarbeit. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern des Europa- und Rechtsausschusses.
Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimme vonseiten der Fraktion der NPD angenommen. Leider mussten wir wiederholt damit umgehen, dass die beteiligten Fachausschüsse lediglich die Kenntnisnahme und die Erledigung der Unterrichtung empfohlen haben. Aber auch das ist vielleicht am Ende einer Wahlperiode verständlich,
wenn die Tagesordnungen voll sind mit Gesetzentwürfen, die die Landesregierung noch vorgelegt hat. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie also um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das bringt mich an den Schluss, an das Ende meiner Ausführungen zur Beschlussempfehlung und an den Abschluss meiner Zeit hier im Landtag,
denn das ist meine letzte geplante Rede hier im Hohen Haus.
Theodor Fontane hat es einmal so formuliert,
ich zitiere: „Abschiedsworte müssen kurz sein wie eine Liebeserklärung.“ Zitatende.
Das will ich auch gerne beherzigen, denn in meinem Fall ist es in der Tat so etwas wie eine gewisse Liebeserklärung. Ich habe immer gerne mit Ihnen, den Demokraten hier im Landtag, mit viel Herzblut zusammengearbeitet.
Aber leider kommt im alltäglichen Politikgeschäft diese Zuneigung zum Parlament, diese Wertschätzung unseres Landtags oft zu kurz. Wenn wir selbstbewusst mit unserem Mandat umgehen und uns auch manchmal in die Schuhe des anderen stellen, dann ist das hier ein toller Arbeitsplatz,
mit dem wir eine Menge für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bewegen können.
Für diesen selbstbewussten Umgang mit Ihrem Mandat möchte ich hier nach 18 Jahren Zugehörigkeit zum Parlament plädieren und das den Abgeordneten der 7. Wahlperiode mit auf den Weg geben. Mir ist klar, das ist nicht immer einfach. Abgeordnete in der Opposition möchten etwas bewegen und können nicht so, wie sie wollen, weil sie nicht die Mehrheit haben. Ich kann Ihnen sagen, das ist nicht immer eine Frage der Mehrheit, denn auch Abgeordnete, die die Mehrheit haben, müssen sich durchsetzen, zum Beispiel gegenüber ihrer Landesregierung, um etwas bewegen zu können. Ich bin mir sicher, dass dies auch im nächsten Landtag wieder eine Herausforderung für die Abgeordneten werden wird.
In diesem Sinne sage ich vielen Dank für die langjährige gute kollegiale Zusammenarbeit. Gehen Sie selbstbe
wusst in die Zukunft und bleiben Sie gesund! Es war mir eine Ehre. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte Ihnen heute kurz die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5437 vorstellen, eine Beschlussempfehlung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes. Mein schriftlicher Bericht hierzu liegt Ihnen vor, darum lassen Sie mich nur einige wenige Punkte daraus hervorheben.
Die Beteiligungsregelungen des Landesrichtergesetzes gelten seit 1990 in unserem Land, in den alten Bundesländern seit nunmehr fast 40 Jahren, aber sie werden der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz als Dritte Gewalt nicht mehr gerecht. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptrichterrat und dem Hauptstaatsanwaltsrat eine Expertenkommission eingesetzt und diese damit beauftragt, Änderungen vorzuschlagen. Diesen Änderungsvorschlägen ist die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf im Wesentlichen gefolgt.
Das Landesrichtergesetz sieht derzeit durch Verweis auf die Regelungen des Personalvertretungsgesetzes des Landes nur eine Beteiligung des Richterrates an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten vor. Insbesondere im Bereich personeller Maßnahmen bleiben die Beteiligungsrechte der Richtervertretungen hinter denjenigen der Personalvertretungen zurück. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Beteiligungsrechte von Richterinnen und Richtern eigenständig im Landesrichtergesetz geregelt und an die des Personalvertretungsgesetzes des Landes angeglichen werden. Wegen der Zuordnung und Nähe der Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege und als Strafverfolgungs- und Anklagebehörde zur Dritten Gewalt sollen auch ihre Beteiligungsrechte im Landesrichtergesetz normiert werden.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, der Gesetzentwurf wurde dem Europa- und Rechtsausschuss am 23. September 2015 federführend und dem Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen. Wir haben den Gesetzentwurf mehrfach beraten, darunter im Rahmen einer öffentlichen Anhörung. Eine ausführliche Zusammenfassung der Stellungnahmen dieser Anhörung finden Sie ebenfalls im Berichtsteil der Beschlussempfehlung.
Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen des gesamten Europa- und Rechtsausschusses bei den Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken. Der mitberatende Finanzausschuss hat einstimmig aus finanzpolitischer Sicht die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Wir als federführender Europa- und Rechtsausschuss empfehlen einvernehmlich, den Gesetzentwurf mit zwei Änderungen im Artikel 1 Nummer 5 und im Übrigen unverändert anzunehmen. Beide Änderungen sind redaktioneller Art.
Darüber hinaus lagen uns Änderungsanträge der demokratischen Opposition vor, auch sie sind alle in meinem schriftlichen Bericht verarbeitet. Unterschiedliche Ansichten gab es nur dort, wo der Gesetzentwurf von den Vorschlägen der Expertenkommission abgewichen ist. Ich denke, das wird auch in der Aussprache noch einmal vertieft werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie im Namen des Europa- und Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/5462 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu insgesamt drei Vorlagen. Sie betrifft zum einen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 6/5076 und zum anderen den Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 6. Wahlperiode auf Drucksache 6/5077. Beides sind Vorlagen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Außerdem behandelt die Beschlussempfehlung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/732 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2012.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, die Änderung unserer Verfassung ist sicherlich kein Alltagsgeschäft – für niemanden von uns. Dazu kommt es in der Regel nur einmal pro Wahlperiode, wenn überhaupt. Im Hinblick auf die überragende Bedeutung, die eine Verfassung für das Staatswesen hat, will eine entsprechende Änderung gut überlegt sein. Die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, also alle hier im Landtag vertretenen demokratischen Fraktionen, haben die vorliegende Beschlussempfehlung gemeinsam erarbeitet. Dies freut mich besonders, denn unsere Einigkeit zeigt ganz deutlich, dass wir uns unserer Verantwortung gegenüber der Verfassung unseres Landes und gegenüber dem Land sehr bewusst sind.
Es geht im Wesentlichen um insgesamt drei Bereiche: Einmal geht es um den zukünftigen Termin der Landtagswahlen, es geht dann um die direkte Demokratie, also um Volksbegehren und Volksentscheide, und es geht um unsere Aufstellung in europäischen Angelegen
heiten – passend zur bevorstehenden Europameisterschaft, kann ich als Fußballfan da nur sagen.
Zunächst zum Wahltermin: Bislang regelte die Landesverfassung, dass die Landtagswahl frühestens 57 und spätestens 59 Monate nach Beginn unserer fünfjährigen Wahlperiode stattzufinden hat. Wir schlagen nun vor, den Zeitraum der Wahlperiode etwas zu erweitern. Warum? Problematisch in der aktuellen Regelung ist, dass Landtagswahlen zukünftig mit den Sommerferien kollidieren könnten. Dieses Jahr fällt die Landtagswahl, wie Sie wissen, ja schon auf den letzten Sonntag der Ferien – mit all den Problemen bei der Vorbereitung der Wahllokale, der Ausbildung der ehrenamtlichen Helfer und, so war unsere Überlegung, auch der Wahlbeteiligung. Das wollen wir für die Zukunft verhindern, weil wir der Auffassung sind, dass sich ein Wahltag innerhalb der Sommerferien auch negativ auf die Wahlbeteiligung auswirken kann. Daher schlagen wir vor, den Zeitraum, in dem die Wahlen stattfinden können, auf 58 bis 61 Monate zu verlängern. Diese Maßnahme betrifft unsere Verfassung sowie das Landes- und Kommunalwahlgesetz.
Der zweite Aspekt des Gesetzentwurfes betrifft im Wesentlichen die Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide. Die Absenkung der entsprechenden Quoren war bereits im Jahr 2012 das Ziel des Gesetzentwurfes auf Drucksache 6/732 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vorgeschlagen wurde dort, die Quoren um die Hälfte abzusenken. Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf, dem wir heute zustimmen sollen, sieht nun vor, das erforderliche Unterstützungsquorum für Volksbegehren von 120.000 Unterschriften auf 100.000 erforderliche Unterschriften abzusenken. Außerdem möchten wir das Zustimmungsquorum von einem Drittel auf ein Viertel senken. Weiter schlagen wir vor, erstmalig eine Frist in das Volksabstimmungsgesetz aufzunehmen, innerhalb der die Unterschriften gesammelt werden müssen. Derzeit ist es noch so, dass eine Volksinitiative theoretisch die gesamte Wahlperiode Unterschriften sammeln könnte. Ich bin froh, dass unser Entwurf von allen demokratischen Fraktionen mitgetragen wird und dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt haben, ihren ursprünglichen Antrag für erledigt zu erklären.
Der dritte Aspekt betrifft die Einrichtung eines Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union. Der Einfluss Europas auf die regionale Ebene nimmt immer mehr zu. Als Landtag, das wissen Sie, befassen wir uns regelmäßig mit europäischen Themen und unsere heutige Tagesordnung ist ein gutes Beispiel dafür. Wir sind der Auffassung, dass die Verankerung des Europaausschusses auf der Ebene der Verfassung der gewachsenen Bedeutung dieser Angelegenheiten für die Arbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Rechnung trägt. Das bedeutet nicht, dass der Ausschuss zukünftig allein für Europa zuständig sein soll. Aus meiner Sicht, nach fast zehn Jahren im Amt, hat sich die Kopplung von Europa und Recht hier im Landtag sehr bewährt, sie bleibt auch weiterhin möglich.
Die Verankerung in der Verfassung eröffnet die Möglichkeit, dem Ausschuss Initiativrecht in Bezug auf die Be
handlung von europäischen Angelegenheiten zuzugestehen und den Ausschuss durch den Landtag über seine Geschäftsordnung zu ermächtigen, in eilbedürftigen europäischen Angelegenheiten plenarersetzende Beschlüsse zu fassen. Beides hilft, uns als Landtag noch effektiver in Europa aufstellen zu können, denn die europäischen Fristen richten sich nicht nach unseren Zeitplänen. Wir waren uns im Beratungsverfahren einig, dass wir, falls es zu plenarersetzenden Beschlüssen kommt, dies nur in öffentlicher Sitzung, wie hier im Plenum, tun sollten. Deshalb empfehlen wir nun, die entsprechenden Themen in öffentlicher Sitzung zu beraten. Auch bleibt das Plenum mit dem Aufhebungsrecht dieser Beschlüsse sozusagen weiterhin Chef im Ring.
Sie finden in der Beschlussempfehlung auch den Vorschlag für die Änderungen der Geschäftsordnung. Durch diese Änderungen werden die Neuerungen in der Verfassung hinsichtlich der Behandlung von europäischen Angelegenheiten und hinsichtlich der entsprechenden zuständigen Ausschüsse in der Geschäftsordnung nachvollzogen.
Der Europa- und Rechtsausschuss hat die vor Ihnen liegende Beschlussempfehlung einstimmig in der durch einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veränderten Fassung angenommen. Ich bitte nun auch Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich komme jetzt zur fünften Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses der heutigen Tagesordnung
und eine sechste folgt im nächsten Tagesordnungspunkt.
Das zeigt, dass unser Ausschuss selbst auf der Zielgeraden der Legislaturperiode noch gut zu tun hat.
Vor Ihnen liegt die Drucksache 6/5464. Das sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Europa- und Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Landesregierung „Europapolitische Schwerpunkte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 – Auswertung des Arbeitsprogramms 2016 der Europäischen Kommission –“. Mit dem Arbeitsprogramm veröffentlicht die Kommission jährlich ihre Schwerpunkte. Diese werden in der Landesregierung gewichtet und nach ihrer Bedeutung für das Land und anschließend von uns beraten, damit wir dementsprechend Stellung dazu nehmen können.
Im Kern geht es uns in diesem Jahr um folgende Punkte:
Unter den Ziffern 1 und 2 betonen wir die Bedeutung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission als wichtige Erkenntnisquelle über anstehende Legislativ- und Politikplanungen der Europäischen Union. Die Unterrichtung durch die Landesregierung und die regelmäßigen Unterrichtungen der Landesregierung werden gewürdigt. In diesem Jahr heben wir besonders die Arbeit des Informationsbüros des Landes bei der EU in Brüssel hervor, denn unser Büro feiert in diesem Jahr sein 25jähriges Bestehen.
Die ausgewählten inhaltlichen Schwerpunkte in diesem Jahr möchte ich nicht allesamt aufzählen, hervorheben möchte ich jedoch die Bewältigung der aktuellen Flüchtlings- und Migrationssituation in der Europäischen Union, die Strategie für den digitalen Binnenmarkt, die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und insbe
sondere die Bedeutung einer Reform über ein verbindliches EU-Transparenzregister. Diese Reform verfolgen wir ganz besonders. Wie Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir in der Plenarsitzung im April eine gesonderte Beschlussempfehlung zu diesem Transparenzregister hier gefasst.
In Ziffer 3 findet sich zunächst die Aufforderung an die Landesregierung, die Fachausschüsse des Landtages über bedeutsame Fortentwicklungen und Ergebnisse bei den genannten Schwerpunkten zu informieren. Ferner wird dort die Aufforderung zur Auswertung des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Unterrichtung des Landtages erneuert.
Ziffer 4 enthält die an die Ausschüsse gerichtete Aufforderung, dem Legislativ- und Politikplan der Europäischen Union weiterhin hohe Aufmerksamkeit zu widmen und dem Landtag gegebenenfalls Beschlüsse zu empfehlen.
Die Präsidentin hatte die Unterrichtung im Benehmen mit dem Ältestenrat zur Mitberatung an alle übrigen Fachausschüsse überwiesen. Das zeigt, dass unser Umgang mit der Unterrichtung im Parlament wesentlich von den Beratungen in den Ausschüssen abhängt. Europa geht nicht nur den Europaausschuss etwas an, sondern alle.
Bereits im vergangenen Jahr hatte ich die übrigen Ausschüsse gebeten, das Arbeitsprogramm nicht nur routinemäßig zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch inhaltlich Stellung zu beziehen. Leider hat der Europa- und Rechtsausschuss auch in diesem Jahr keine inhaltliche mitberatende Stellungnahme erhalten. Das ist sehr bedauerlich, wenn man die aktuellen Themen in der Europäischen Union betrachtet.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, wir bereiten Ihnen stets das Briefing aus dem Brüsseler Informationsbüro auf. Auch aus diesem geht hervor, dass die Europäische Union aktuell vor vielen schwierigen Aufgaben steht.
Unser Chef im Informationsbüro vor Ort in Brüssel, Herr Dr. Boest, zeichnete zuletzt immer wieder ein recht düsteres Bild, das eher von nationalen Interessen als von einer Union geprägt war.
Die Europäische Kommission hat nun die Aufgabe, diesen zahlreichen Herausforderungen entgegenzutreten und Lösungen zu finden. Priorität wird in der EU gerade Gesetzesänderungen eingeräumt, die sich bei rascher Verabschiedung unmittelbar auf Beschäftigung und Wachstum, Umwelt und soziales Wohlergehen, Sicherheit und die Art des Austausches mit einer vernetzten Welt auswirken können. Auch die anderen Schwerpunktthemen zeigen, dass die Europäische Union wieder mehr Einigkeit zeigen muss. Dies ist möglicherweise die größte Herausforderung für die Kommission in der jetzigen Zeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die europäischen Themen werden nach all dem auch in den kom
menden Jahren und darüber hinaus für den Landtag von besonderer Bedeutung sein. Eine verlässliche und im jeweiligen Rahmen tagesaktuelle Information durch die Landesregierung ist somit auch in Zukunft geboten. Ich darf Sie daher im Namen des Ausschusses um die Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Jetzt kommen
wir, wie bereits angekündigt, zur sechsten Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf der heutigen Tagesordnung.
Vor Ihnen liegen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5463 und dazu mein ausführlicher schriftlicher Bericht. Es geht dabei um die Unterrichtung der Landtagspräsidentin über die gemeinsame Präsidentenkonferenz, die vom 14. bis 16. Juni 2015 in Mecklenburg-Vorpommern stattfand, die uns federführend überwiesen worden ist. Mitberater waren der Innenausschuss, der Energieausschuss sowie der Sozialausschuss.
Vielen Dank an dieser Stelle insbesondere an den Energieausschuss, Kollege Borchert, für die ausführliche mitberatende Stellungnahme, deren Inhalt Eingang in unsere Beschlussempfehlung gefunden hat.
Wir haben die Unterrichtung im Ausschuss in drei Sitzungen beraten. Mein besonderer Dank gilt der Landtagspräsidentin Frau Bretschneider, weil sie zunächst Zeit dafür gefunden hat, uns im Ausschuss inhaltlich zu berichten
und uns dann auch noch einen schriftlichen Nachbericht über ihr Brüsseler Gespräch zur Verfügung gestellt hat. Ich möchte die Gelegenheit insbesondere nutzen, um Frau Bretschneider zu danken, dass sie die Präsidentenkonferenz zu uns nach M-V geholt und unser Land – so war zumindest die Rückmeldung unserer Gäste – als hervorragende Gastgeberin präsentiert hat.
Ich finde, es ist sehr hilfreich, wenn die Präsidentin auch bei uns im Ausschuss über diese Konferenz berichtet.
Insofern haben wir diese Informationen in diesem Jahr in einer Beschlussempfehlung umgesetzt, die ich Ihnen nun kurz vorstellen möchte.
Wir empfehlen zunächst in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung die Zustimmung des Landtages zu den Beschlüssen von Heiligendamm insgesamt. Dabei hat die Präsidentenkonferenz im Wesentlichen für vier Themenfelder Beschlüsse gefasst:
Im Teil 1 geht es um die verstärkte Einbindung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen durch die Europäische Kommission.
In Teil 2 werden der digitale öffentliche Raum und die Wahrung der Meinungsvielfalt sowie die digitale Grundversorgung angesprochen.
Im Rahmen einer Entschließung geht es um Jugendprojekte in Landesparlamenten.
Darüber hinaus haben die Präsidentinnen und Präsidenten die Teilnahme der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens beschlossen.
All diese Themen und Beschlüsse sind für uns als Landtag von erheblicher Bedeutung, weshalb wir den Beschlüssen insgesamt zustimmen sollten.
Die Ziffern 2 bis 4 der Beschlussempfehlung beziehen sich jeweils konkret auf einen dieser drei Schwerpunkte.
Hintergrund der Forderung nach einer verstärkten Einbindung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis durch die Europäische Kommission ist die Tatsache, dass die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis zunehmend Umsetzungs- und Vermittlungsaufgaben im Rahmen der europäischen Rechtsetzung wahrnehmen. Daran anlehnend solle der Landtag in Ziffer 2 der Beschlussempfehlung die Präsidentin in dem Anliegen unterstützen, den Dialog mit den Institutionen der Europäischen Union über die verstärkte Einbindung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis in europäische Rechtssetzungsprozesse fortsetzen.
Frau Präsidentin hat unter anderem zu diesem Thema ein Gespräch mit dem Ersten Vizepräsidenten der EUKommission, Frans Timmermans, geführt und sich entsprechend für die Anliegen der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis starkgemacht.
In Ziffer 3 der Beschlussempfehlung solle der Landtag die wichtige Rolle der Landesparlamente für die politische Bildung junger Menschen betonen, sich dafür einsetzen, die unterschiedlichen Formen dieser Jugendarbeit weiter zu intensivieren, und im Erfahrungsaustausch mit anderen Landesparlamenten grenzüberschreitend neue Formate erproben.
In Ziffer 5 der Beschlussempfehlung wird die Landesregierung in ihrem Bestreben und ihren Schwerpunktsetzungen unterstützt, die digitale Infrastruktur im Lande auszubauen, sowie im Rahmen der Begleitung und Förderung des Ausbauprozesses. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, sich weiterhin für die möglichst flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetverbindungen einzusetzen, um einen Zugang für jedermann zu gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich denke, wir tun insgesamt gut daran, diese zentralen Themen auch dem Landtag der 7. Wahlperiode anzuempfehlen. Das machen wir in Ziffer 6 der Beschlussempfehlung.
Der Europa- und Rechtsausschuss ist für dieses wichtige Anliegen. Während der Unterrichtungsfahrt nach Brüssel vom 15. bis 17. Juni werden wir einen Teil dieser Themen im Gespräch mit EU-Kommissar Oettinger vertiefen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Europa- und Rechtsausschuss hat die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – bei Abwesenheit der Fraktion der NPD – angenommen.
Ich darf Sie im Namen des Europa- und Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung bitten. – Vielen Dank.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von mir noch mal ein herzliches guten Morgen!
Vielen Dank, vielen Dank.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Europäischen Union haben wir gegenwärtig eine Vielzahl, wenn man das so sagen darf, von Baustellen, und ich persönlich mache mir schon große Sorgen, was die Beräumung der einen oder anderen Baustelle betrifft.
Zu laut? Zu leise?
(Manfred Dachner, SPD: Kannst weitermachen. –
Okay, dann versuche ich es mal etwas leiser.
Also ich hatte gerade darüber gesprochen, dass ich mir durchaus persönlich Sorgen mache, was die Beräumung einiger dieser Baustellen betrifft. Die Herausforderungen, die hier vor der EU stehen, sind durchaus, ich glaube, das kann man so sagen, historisch. In unserem Antrag skizzieren wir einige dieser Herausforderungen und, völlig klar, eine verbindliche Lösung der Flüchtlings- und Migrationsfrage gehört natürlich zu den dringendsten Aufgaben, die auf der europäischen Agenda zu erarbeiten sind. Die damit verbundene reflexartige Forderung zur Aufgabe des sogenannten Schengen-Abkommens ist, wie ich finde, auch keine Lösung, denn das Schengen-Abkommen gehört zu den größten Errungenschaften der europäischen Integration.
Die Geschichte des Schengen-Abkommens steht sinnbildlich für das Zusammenwachsen Europas und darum, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, kann und will ich mir ein Europa ohne Schengen jedenfalls nicht vorstellen. Diese Baustelle sollte unbedingt einvernehmlich abgeräumt werden, denn unser Bundesland hat im großen Maße vom vollendeten Binnenmarkt und den Bestimmungen des Schengen-Abkommens profitiert. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit diesem Antrag auch die Landesregierung noch einmal auffordern, sich für ein Europa ohne Binnengrenzen einzusetzen, damit unser Land sich auch weiterhin wirtschaftlich gut entwickeln kann.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, seit vielen Jahren setzen sich die in die Parlamentsforen entsendeten Vertreter des Landtages für zivilgesellschaftliche Kontakte vor allem im Jugendbereich ein. Diese dürfen wir nicht gefährden und deshalb ist es wichtig, das Forum Ostsee als wichtigste Schnittstelle der Akteure im Ostseeraum auszubauen. Dabei hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Beratungen der Parlamentsforen immer einen exponierten Platz eingenommen. Diesen dürfen wir auch nicht durch das Rütteln am sogenannten Schengen-Abkommen gefährden. Wir sollten in der nächsten Woche das Vorbereitungstreffen für das nächste Parlamentsforum in Hamburg dazu nutzen, einen entsprechenden Passus für die Resolution zu finden, und diesen Passus dann in die Resolution reinschreiben, denn in der Regel werden diese Resolutionen ja, wie es auch bei uns gängige Praxis ist, jeweils in den Parlamenten noch mal behandelt und beschlossen und sind somit Auftrag für die jeweilige Landesregierung.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, uns ist klar, dass wir mit diesem Antrag die angesprochenen Baustellen nicht abräumen werden. Er könnte aber vielleicht dazu beitragen, dass die eine oder andere Baustelle etwas aufgeräumter wird. Mit unserer Positionierung würden wir ein klares politisches Zeichen aus dem Ostseeraum und aus Mecklenburg-Vorpommern senden, das der Kommission bei ihren Bestrebungen, zum alten
Schengen-Abkommen zurückzukommen, durchaus Rückenwind geben könnte. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für unseren Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die vor Ihnen liegende Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/5344 hat, ehrlich gesagt, ihren Ursprung in dem vorletzten Briefing unseres Brüsseler Infobüros in unserem Ausschuss zu aktuellen EU-Themen. In diesem Briefing wurde auf die eingeleitete Konsultation zum Transparenzregister für alle EU-Organe hingewiesen. Diesen Hinweis hat der Ausschuss aufgegriffen und parteiübergreifend die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet.
Es geht also um das Transparenzregister, um ein Register der EU-Kommission und des Europaparlaments, in dem sich seit Juni 2011 Lobbyisten registrieren lassen müssen, wenn sie sich an das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und ihre jeweiligen Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter wenden. Aufgeführt sind beispielsweise Informationen zum Namen des Akteurs, zu seinen Zielen und Auftraggebern sowie die
dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Das sind schon recht umfangreiche Informationen und das finde ich auch richtig so.
Im Jahr 2014 hat die EU-Kommission die Transparenzregelung weiter verschärft. Seitdem trifft sie sich grundsätzlich nur noch mit solchen Lobbyisten, die im Transparenzregister eingetragen sind. Seit dieser Verschärfung müssen Mitglieder der EU-Kommission und ihrer Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, spätestens zwei Wochen nach diesen Terminen. Auch das finde ich richtig und halte es für notwendig, um die Arbeit der Lobbyisten auf EU-Ebene für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen.
Die Regelungen zu diesem Transparenzregister sollen nun erneut überarbeitet werden. Die vorgesehenen Neuerungen werden über das derzeitige Register hinausgehen. Das neue System soll verpflichtend werden und es soll auch für den Rat der Europäischen Union gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun gibt es konkrete Anzeichen dafür, dass das Register auf regionale Behörden und ihre Vertretungen ausgeweitet werden soll. Als solche werden auch die deutschen Länder mit den Landesregierungen und Landtagen verstanden. Diese waren bisher vom Anwendungsbereich des Registers ausgenommen. Um die Brisanz noch einmal kurz und knapp auf den Punkt zu bringen: Der Landtag MecklenburgVorpommern, die Fraktionen und die Abgeordneten müssten sich nach diesen Planungen als Lobbyisten registrieren lassen, wenn sie wie üblich Kontakt zu den europäischen Institutionen aufnehmen, beispielsweise bei einem Treffen im Rahmen einer Unterrichtungsfahrt nach Brüssel. Landtag und Landesregierung würden somit nach einer solchen Erweiterung mit Interessenvertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft, die schlicht wirtschaftliche Einzelinteressen verfolgen, auf eine Stufe gestellt.
Landtag und Landesregierung sind jedoch demokratisch legitimiert und als verfassungsrechtlich verankerter Teil der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union Akteure im europäischen Mehrebenensystem. Wir sind legitimiert worden, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und damit öffentliche Interessen zu vertreten. Wenn die Landtage und die Landesregierungen nun plötzlich als Lobbyisten auf europäischer Ebene bezeichnet würden, würde dies aus unserer Sicht der rechtlichen Stellung, die diese in der Bundesrepublik Deutschland und auch in der EU haben, nicht gerecht.
Daher fordert der Europa- und Rechtsausschuss, dass die demokratisch legitimierten Verfassungsorgane des Landes und ihre Vertretungen als integraler Bestandteil der EURechtsetzungsverfahren vom Anwendungsbereich des Transparenzregisters der europäischen Institutionen ausgenommen bleiben. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dass die Anstrengungen der Landesregierung, insbesondere über den Bundesrat und die Europaministerkonferenz dafür Sorge zu tragen, dass die Länder, Kommunen und ihre Vertretungen ihren besonderen Status im Hinblick auf den Zugang zu europäischen Institutionen behalten, unterstützt werden. Auch soll die Präsidentin des Landtages gebeten werden, diese Stellungnahme im Rahmen der laufenden Konsultation zum Transparenzregister der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat zuzuleiten.
Zuletzt sei noch angemerkt, dass wir uns nach Möglichkeit – das hat Herr Dr. Brie im Ausschuss angeregt – dafür einsetzen werden, dass im Rahmen der Resolution des Parlamentsforums Südliche Ostsee diese Thematik aufgenommen wird, denn die Resolution wird ebenfalls an die EU-Institutionen weitergeleitet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Gegenstimme vonseiten der Fraktion der NPD angenommen. Ich bitte Sie nun im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/5345 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt. Es geht um einen Einspruch der Fraktion der NPD gegen die Zurückweisung ihres Antrags.
Am 10. März 2016 legte die Fraktion der NPD einen Dringlichkeitsantrag mit der Kurzbezeichnung „Kein Fuß
breit der Intoleranz! – Politischer Diskriminierung im Landtag entschieden entgegentreten!“ vor. Dieser Antrag ist von der Präsidentin des Landtages im Benehmen mit dem Ältestenrat gemäß den Paragrafen 42 und 44 unserer Geschäftsordnung als unzulässige Vorlage zurückgewiesen und nicht als Landtagsdrucksache veröffentlicht worden. Begründet wurde dies damit, dass Teile des Antrages gegen die Geschäftsordnung und gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen.
Gegen die Zurückweisung hat die Fraktion der NPD am 11. März 2016 gegenüber der Präsidentin Einspruch eingelegt. Gemäß Paragraf 42 Absatz 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung entscheidet über einen solchen Einspruch der Rechtsausschuss. Als Vorsitzender dieses Ausschusses ist mir am 11. März der Einspruch übermittelt worden. Im Kreise der Obleute aller Fraktionen haben wir uns am selben Tag einvernehmlich darauf verständigt, die Angelegenheit in der nächsten regulären Sitzung des Europa- und Rechtsausschusses zu beraten, denn eine Beschlussempfehlung noch für die Märzlandtagssitzung hätte nicht mehr erarbeitet werden können.
Im Europa- und Rechtsausschuss haben wir dann nach formeller Zuleitung durch die Präsidentin am 6. April beraten. Diese Beratung der Angelegenheit hat ergeben, dass der Antrag der Fraktion der NPD von der Präsidentin im Benehmen mit dem Ältestenrat zu Recht zurückgewiesen worden ist. Der Europa- und Rechtsausschuss hat die vorliegende Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der NPD beschlossen. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren!
Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/5343 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum
Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze. Mit dieser Vorlage schließen wir die Erarbeitung einer ganzen Reihe von Landesgesetzen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Föderalismusreform 2006 im Bereich des Strafvollzugs ab. Begonnen hat das noch in der 5. Wahlperiode mit der Regelung der Untersuchungshaft und der Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit. In der laufenden Wahlperiode haben wir die Sicherungsverwahrung geregelt, dann kam der Strafvollzug und nun eben der Vollzug des Jugendarrestes.
Die Beschlussempfehlung beruht auf vier sehr intensiven Beratungssitzungen, die in die Ergebnisse einer Anhörung Eingang gefunden haben. Dort haben wir Fachleuten aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis die Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Gesetzentwurf zu beziehen. Alle Sachverständigen haben aus verschiedenen Blickwinkeln heraus mit dem Vollzug des Jugend- arrestes zu tun. Eine ausführliche Zusammenfassung der Stellungnahmen finden Sie im Berichtsteil der Beschluss- empfehlung. Ich möchte die Gelegenheit noch einmal nutzen, mich sehr herzlich bei allen Sachverständigen für ihre Unterstützung bei diesem Thema zu bedanken.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, gestatten Sie mir noch kurz einige wenige Erläuterungen zum Hintergrund. Der Jugendarrest war bislang weder in einem eigenständigen Gesetz noch überhaupt auf Landesebene geregelt. Wir betreten also insoweit landesgesetzgeberisches Neuland, denn die entsprechenden Vorschriften waren auf verschiedene Regelwerke verteilt. Bei all diesen Regelwerken handelte es sich um Vorschriften des Bundesrechts.
Der vor Ihnen liegende Gesetzentwurf der Landesregierung orientiert sich an einem Musterentwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz, der in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus sechs Bundesländern erarbeitet wurde. Die Orientierung an diesem Musterentwurf sichert somit einen länderübergreifend ähnlichen Jugendarrestvollzug.
Dieses Gesetz besteht aus vier Artikeln. Artikel 1 betrifft die Regelungen zum Vollzug des Jugendarrests, in den Artikeln 2 und 3 sollen das Jugendstrafvollzugsgesetz und das Untersuchungshaftvollzugsgesetz geändert werden, damit die Rechtsqualität des jeweiligen Vollstreckungsplans in den verschiedenen Vollzugsgesetzen des Landes einheitlich wird. Artikel 4 regelt das Inkrafttreten.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit einer Änderung im Artikel 1 und im Übrigen unverändert anzunehmen. Die Änderung geht auf einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE zurück. Es geht hier darum, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Dienste, der Justiz und der Jugendgerichtshilfe aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften über Besuche herauszunehmen, denn es handelt sich dabei nicht um klassische Besucher.
Eine ganze Reihe weiterer Änderungsanträge der demokratischen Opposition haben wir im Ausschuss beraten, insgesamt fast 30. Sie sind alle ausführlich in meinem schriftlichen Bericht verarbeitet. Diese große Anzahl ist
auch ein Ausdruck der zuweilen gegenteiligen Positionen im Hinblick auf die Regelungsmaterie. Die Diskussionen über die unterschiedlichen Positionen im Ausschuss haben uns dennoch, wie ich finde, inhaltlich weitergebracht und insofern gestatten Sie mir, dass ich auch hier die Gelegenheit nutze, mich noch mal sehr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für ihre engagierte Mitarbeit zu bedanken.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, der Europa- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE in der durch einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE veränderten Fassung angenommen. Ich bitte Sie nun um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit wir gemeinsam den Vollzug des Jugendarrests auf eine fundierte gesetzliche Grundlage stellen können. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Unser Land ist verfassungsrechtlich gehalten, an der europäischen Integration mitzuwirken. Diese Vorgabe findet sich als Staatsziel im Artikel 11 unserer Landesverfassung und auch in Umsetzung dieser Verpflichtung finden Sie vor sich auf der Drucksache 6/4608 die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses zur Unterrichtung durch die Landesregierung – Europapolitische Schwerpunkte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 – Auswertung des Arbeitsprogramms 2015 der Europäischen Kommission –.
Die Beschlussempfehlung ist insgesamt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen seitens der Fraktion der NPD angenommen worden.
Wie Sie wissen, handelt es sich bei dem Arbeitsprogramm der Kommission um eine jährlich wiederkehrende Angelegenheit, die wir regelmäßig von der Landesregierung anfordern, damit wir darüber informiert werden, welche europäischen Prioritäten die Landesregierung für sich selbst sieht, und damit wir zu dieser Schwerpunktsetzung Stellung nehmen können. Diese Ergebnisse finden Sie im Text unserer Beschlussempfehlung wieder.
Unter Nummer 1 wird die Bedeutung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission als wichtige Erkenntnisquelle über anstehende Legislativ- und Politikplanungen der Europäischen Union betont.
Dementsprechend wird in dem Eingangsteil der Nummer 2 die Unterrichtung durch die Landesregierung als Beitrag
zur Optimierung der Europafähigkeit des Landes anerkannt. Daneben werden dort auch die regelmäßigen Unterrichtungen der Landesregierung auf der Grundlage der Arbeit des Informationsbüros des Landes bei der EU in Brüssel gewürdigt.
Daher findet sich in Nummer 3 zunächst die Aufforderung an die Landesregierung, die Fachausschüsse des Landtages über bedeutsame Fortentwicklungen und Ergebnisse bei den genannten Schwerpunkten zu informieren. Ferner wird dort die Aufforderung zur Auswertung des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Unterrichtung des Landtags erneuert.
Die Nummer 4 enthält schließlich die an die Ausschüsse gerichtete Aufforderung, den Legislativ- und Politikplanungen der Europäischen Union weiterhin hohe Aufmerksamkeit zu widmen und dem Landtag gegebenenfalls Beschlüsse zu empfehlen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Präsidentin hatte die Unterrichtung im Benehmen mit dem Ältestenrat zur Mitberatung an die übrigen Fachausschüsse überwiesen. Das zeigt, dass unser Umgang mit der Unterrichtung im Parlament wesentlich von den Beratungen in den Ausschüssen abhängt.
Möglicherweise hat es an der Struktur und der Ausrichtung des diesjährigen Arbeitsprogamms gelegen,
dass allein der Wirtschaftsausschuss eine inhaltliche mitberatende Stellungnahme abgegeben hat. Für die kommenden Jahre wünsche ich mir wieder eine Mitberatung wie in den vergangenen Jahren auch
und eine regere Auseinandersetzung mit dem Vorhaben der Europäischen Kommission.
Dem Arbeitsprogramm 2015 hat die Kommission den unmissverständlichen Titel „Ein neuer Start“ gegeben,
und dies ist im Zuge der Europawahl im vergangenen Jahr nicht nur personell zu verstehen. Das Programm steht auch für eine neu ausgerichtete Arbeitsweise der Kommission,
denn Kennzeichen dieses Arbeitsprogramms ist die Absicht der Kommission zur Verschlankung sowohl bei der Behandlung zukünftiger oder schon in Bearbeitung befindlicher Vorhaben. Zum einen werden explizit zu ändernde oder zurückzuziehende Vorschläge benannt, zum anderen werden bestimmte Maßnahmen unter dem Aspekt Bürokratieabbau und Deregulierung einer Prüfung unterzogen.
Bezüglich der eigentlichen politischen Agenda benennt die Kommission für das Jahr 2015 lediglich 23 Vorhaben. Dies
steht, zumindest ein bisschen, im Gegensatz zu der Brüssel regelmäßig vorgehaltenen übertriebenen Regelungswut.
Die federführende Beratung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission oblag dem Europa- und Rechtsausschuss. Inhalt der Beratung war auch der europäische Umgang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik. Hier geht es unter anderem um die Europäische Migrationsagenda. Der Europa- und Rechtsausschuss hat diese Frage auch wegen seiner eingeschränkten Zuständigkeit in diesem Bereich in der Beschlussempfehlung nicht weiter thematisiert. Bei der Stellungnahme ist die Formulierung gewählt worden, dass „die Bewältigung der aktuellen Flüchtlingssituation in der Europäischen Union … eines EU-einheitlichen, rechtsstaatlichen, fairen und solidarischen Ansatzes bedarf“.
Auch die Agenda des Rates wird in den kommenden Monaten von dieser Thematik dominiert sein. Dies lässt jedenfalls die politische Schwerpunktsetzung des aktuellen Ratsvorsitzes vermuten, die uns der luxemburgische Botschafter vergangene Woche im Ausschuss vorgestellt hat. Die sich daran anschließende Landespressekonferenz fand übrigens überregional Beachtung in den Medien. Daran und auch schon in unserer Ausschusssitzung nahm außerdem der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, teil. Eine generelle,
eine generell stärkere Berücksichtigung der politischen Vorhaben des jeweiligen Ratsvorsitzes wurde zuvor schon als weiteres Ergebnis der Beratung im Europa- und Rechtsausschuss festgehalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die europäischen Themen werden nach alldem auch in den kommenden Jahren und darüber hinaus für unseren Landtag von besonderer Bedeutung sein.
Eine verlässliche und im jeweiligen Rahmen tagesaktuelle Information durch die Landesregierung ist somit auch in Zukunft geboten. Ich darf Sie daher nun im Namen der Mehrheit des Ausschusses um Zustimmung für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! In der Ihnen vorliegenden Drucksache 6/4498 geht es um die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Jahresbericht der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum für den Zeitraum 2014/2015. Ihnen liegt also auch mein, wie ich finde, sehr umfangreicher schriftlicher Bericht hierzu vor und darum lassen Sie mich nur einige wenige Punkte daraus noch mal erwähnen.
Alle zwei Jahre, im Wechsel mit dem Europa- und Ostseebericht, legt die Landesregierung einen solchen Bericht zur Zusammenarbeit im Ostseeraum vor. In diesem Jahr hat die Landesregierung darüber hinaus – und das kann ich nur begrüßen – ergänzend detaillierte Informationen zur Umsetzung der Resolution der 23. Ostseeparlamentarierkonferenz und des 12. Parlamentsforums Südliche Ostsee erstellt und uns vorgelegt.
Unsere Beschlussempfehlung ist recht umfangreich, das gebe ich zu. Das hängt wie in den vergangenen Jahren auch vom Umfang der Stellungnahmen der mitberatenden Fachausschüsse ab. Genauer muss ich sagen, es hängt in diesem Jahr von der Stellungnahme des Energieausschusses ab, der sehr umfangreich Stellung genommen hat. Unser Ausschuss begrüßt das ausdrücklich. Bedauert wurde dagegen, dass die Vertiefung lediglich in der Stellungnahme des Energieausschusses zum Ausdruck gekommen ist.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Ostseebericht greift eine Fülle aktueller Themen auf – von der Fachkräftesicherung, der Sprachausbildung, auch im Zusammenhang mit Flucht und Migration, Tourismuspolitik, Umweltpolitik, auch im Zusammenhang mit Kreuzfahrttourismus, Schiffsemissionen, Schüleraustausch bis hin zur Gesundheits- und Sozialpolitik. Der Bericht liest sich, das gebe ich gerne zu, daher wie eine Kurzzusammenfassung unserer landespolitischen Schwerpunkte. Insoweit gebührt der Landesregierung ein großes Lob für diesen Bericht, der, wie ich glaube, mit sehr viel Aufwand erstellt wurde.
Und weil das so ist, empfehlen wir in unserer Beschlussempfehlung, die Berichtspflichten der Landesregierung so anzupassen, dass sie uns bei vertretbarem Aufwand für unsere Arbeit optimal weiterhilft. Wir empfehlen in Punkt 2 unserer Beschlussempfehlung, dass uns die Landesregierung in Zukunft einerseits wie bisher über das Programmatische informiert in Form des Ostseeberichts – allerdings nur einmal in der ersten Hälfte einer Legislaturperiode – sowie andererseits jährlich detailliert schriftlich über die Umsetzung der Resolution des Parlamentsforums Südliche Ostsee und der Ostseeparlamentarierkonferenz berichtet.
In diesem Jahr hat die Landesregierung, wie bereits gesagt, erstmalig in dieser Form berichtet und es hat sich herausgestellt, dass diese Art der Berichterstattung hilfreicher ist als die bisherige, denn zur Vorbereitung der internationalen Konferenzen im Ostseeraum sind wir auf Informationen angewiesen. Insbesondere benötigen wir Informationen, wie die Forderungen aus den Resolutionen des vergangenen Jahres von der Landesregierung umgesetzt worden sind. Die von uns vorgeschlagene Umstellung der
Berichtspflichten führt außerdem dazu, dass die Fachausschüsse in ihren Beratungen entlastet werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein, wie ich finde, weiterer wichtiger Aspekt unserer Beschlussempfehlung betrifft die Beziehungen unseres Landes zu Russland. Auch in Anbetracht der aktuellen Konfliktsituation lässt unsere Landesregierung den Gesprächsfaden mit Russland nicht abreißen, beispielsweise indem auch weiterhin gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt werden. Dies begrüßt der Europa- und Rechtsausschuss ganz besonders. Auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern steht im Rahmen seiner internationalen Beziehungen weiterhin mit Russland in Kontakt und hält dies auch für wichtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, ist der Landtag an diversen Gremien und Konferenzen in der Ostseeregion sehr aktiv beteiligt. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird im Ostseeraum von seinen Partnern deshalb nicht bloß wahrgenommen, sondern auch sehr wertgeschätzt. Wir haben uns nicht zuletzt aufgrund des Engagements unserer Landtagspräsidentin diesen guten, hervorragenden Ruf in der Region erarbeitet und darum gestatten Sie mir an dieser Stelle, Frau Präsidentin Bretschneider sehr herzlich dafür zu danken. Ich will an dieser Stelle insbesondere auch noch einmal darauf hinweisen, dass sie vor etwa über drei Wochen in Rostock die Ostseeparlamentarierkonferenz geleitet hat. Ich denke, auch diese hervorragende Veranstaltung hat dazu beigetragen, unseren Ruf als Landtag und unsere Stimme im Ostseeraum weiter voranzubringen.
Danken möchte ich darüber hinaus den Kolleginnen und Kollegen, die die internationalen Kontakte des Landtags im Ostseeraum unterstützen. Erst durch den Beitrag einer solchen Vielzahl von Abgeordneten können wir im Ostseeraum präsent bleiben und die Zusammenarbeit mit unseren Partnerparlamenten mit prägen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits gesagt, aufgrund der umfangreichen Stellungnahme vonseiten des mitberatenden Energieausschusses hat unsere Beschlussempfehlung einen energiepolitischen Schwerpunkt. Wir sind in Übereinstimmung mit der Landesregierung der Ansicht, dass die Windenergienutzung für die Energiewende in Deutschland von Bedeutung ist und dass unserem Land in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommt. Die Offshorewindenergienutzung soll, so unsere Auffassung, in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Weitere Themen unserer Beschlussempfehlung sind die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Woiwodschaft Westpommern sowie der Region Südwestfinnland im Bereich der erneuerbaren Energien sowie der Bioenergiedörfer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich es nicht versäumen, mich bei den Mitgliedern des Europaausschusses zu bedanken. Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie im Namen des Europa- und Rechtsausschusses daher um Ihre Zustimmung für die vorliegende Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Vielen Dank. –
Niemand sagt das Alter. –
Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD –
Gratulationen)
Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2016/2017, auf Drucksache 6/4199, in Verbindung mit der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2016/2017 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2016/2017, auf Drucksache 6/4200, in Verbindung mit der Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung, auf Drucksache 6/4198.
Unterrichtung durch die Landesregierung Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 6/4198 –
Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Heike Polzin. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt
auf Drucksache 6/4027 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens, Gesetz zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen. Und vor Ihnen liegt auch mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss.
Ohne Frage ist der vorliegende Gesetzentwurf etwas ganz Besonderes. Er ist von über 120.000 Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes in das Parlament gebracht worden. Somit ist es seit der Abstimmung über die Verfassung unseres Landes am 12. Juni 1994 das erste Volksbegehren, das in Mecklenburg-Vorpommern die erforderliche Anzahl von unterstützenden Unterschriften erhalten hat.
Nach Artikel 60 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss ein Volksbegehren von mindestens 120.000 Wahlberechtigten unterstützt werden. Bei diesem Volksbegehren hat man bei 120.312 gültigen Unterschriften aufgehört zu zählen. Nach meiner Kenntnis waren es noch wesentlich mehr Unterschriften, die vorgelegen haben. Dennoch sind das 7,5 Prozent aller Wahlberechtigten aus Mecklenburg-Vorpommern.
Dieses Ergebnis zeigt zum einen, wie ich finde, dass sich die Bürger gerade nicht von der Politik abwenden, sondern sich für die Politik unseres Landes interessieren, sich mit ihr auseinandersetzen und sich sogar direkt an der Landespolitik beteiligen. Das Zustandekommen des ersten Volksbegehrens in der Geschichte des Landes zeigt zum anderen auch, mit wie viel Einsatz und Engagement die Vertreter des Volksbegehrens für ihr Anliegen geworben haben. Das wurde auch so im Rahmen der Anhörung geschildert.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens am 11. März 2015 federführend an uns und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Wir haben uns allerdings schon vorher, also vor der Überweisung, vorsorglich über den Zeitplan im Umgang mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens verständigt, um im Interesse aller zügig und intensiv beraten zu können. Darin waren sich übrigens alle Fraktionen einig.
Ich finde, dass dieses Vorgehen auch zeigt, dass die Fraktionen den Willen des Volkes ernst nehmen, indem wir der Behandlung des Volksbegehrens Priorität eingeräumt und unsere bereits geplanten anderweitigen Beratungen entsprechend verschoben haben. Wegen dieser prioritären Behandlung des Volksbegehrens im Ausschuss befinden wir uns heute nach relativ kurzer Zeit und doch sehr intensiver Beratung im Ausschuss mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens bei der abschließenden Beratung hier im Plenum. An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für die sehr disziplinierte Arbeit im Europa- und Rechtsausschuss zu bedanken.
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens wendet sich gegen das am 9. Oktober 2013 in diesem Haus mehrheitlich verabschiedete Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz. Mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens sollen die beschlossenen Änderungen in der Gerichtsstruktur des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben werden. Zur Begründung wird von den Vertretern des Volksbegehrens unter anderem ausgeführt, dass das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ohne eine belastbare Analyse des konkret bestehenden Reformbedarfs sowie ohne
eine Prüfung von Alternativen zu den umfangreichen Standortschließungen durch die Landesregierung erarbeitet und schließlich durch den Landtag beschlossen worden sei.
Die Gerichtsstrukturreform ist seit über drei Jahren Gegenstand intensiver Beratungen bei uns im Ausschuss. Im Plenum haben wir uns, wie Sie wissen, bereits mehrfach mit der Reform auseinandergesetzt, zunächst im Zusammenhang mit der Volksinitiative für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur in MecklenburgVorpommern im Jahr 2012 und dann im Zuge der Beratung zum Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz. Und auch nach der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes hat der Europa- und Rechtsausschuss das Thema begleitet und sich von der Justizministerin immer wieder über den Stand der Umsetzung der Reform unterrichten lassen, zuletzt im Rahmen unserer 81. Sitzung am 25. März. Hier im Plenum haben wir außerdem immer wieder Vorlagen der Opposition diskutiert, mit denen diese versucht, die Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes mit Blick auf die parallel stattfindende Unterschriftensammlung zu verschieben.
Im Kern der aktuellen Beratung im Ausschuss stand eine öffentliche Anhörung. Die Mitglieder hatten sich verständigt, alle Vertreter des Volksbegehrens in den Ausschuss einzuladen und außerdem elf weitere Sachverständige anzuhören. Wir haben am 25. März und am 15. April mit zwei Vertretern der Antragsteller und sieben Sachverständigen diskutiert. Schriftlich haben außerdem ein weiterer Vertreter des Volksbegehrens und zwei Sachverständige Stellung genommen. Ich möchte mich im Namen des gesamten Europa- und Rechtsausschusses bei den Vertretern des Volksbegehrens und den Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken.
Mein Eindruck bei der Anhörung war, dass unter allen Anzuhörenden, auch unter den Vertretern des Volksbegehrens, Einigkeit darüber bestand, dass die Justiz des Landes reformbedürftig ist. Es bestand außerdem Einigkeit, dass die durch die Gerichtsstrukturreform vorgenommenen Änderungen im Bereich der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Praxis weitestgehend akzeptiert sind. Im Mittelpunkt der Anhörung stand selbstverständlich die Amtsgerichtsstrukturreform. Mit den dazu vorgetragenen Argumenten hat sich der Ausschuss schon in den vergangenen Beratungen ausführlich auseinandergesetzt. Inhaltlich war es insofern im Wesentlichen nichts Neues. Nicht zuletzt waren uns auch einige der Sachverständigen und alle Vertreter des Volksbegehrens aus vorherigen Beratungen bekannt. Ich möchte in Bezug auf die ausgetauschten Argumente für und gegen die Gerichtsstrukturreform auf meinen schriftlichen Bericht verweisen.
Die Fraktionen waren sich im Übrigen darin einig, dass die inhaltliche Diskussion zur Gerichtsstrukturreform bereits geführt worden ist. Daher nur so viel an dieser Stelle: Bei der Anhörung ging es insbesondere um die Themen Bürgernähe, Zweigstellen, Spezialisierung,
Vertretungsmöglichkeiten und Einsparungen, zu den jeweils gegenteiligen Auffassungen, die dort vertreten worden sind. Vonseiten der Vertreter des Volksbegehrens wurden keine alternativen Reformvorschläge unterbreitet, weil, so die Argumentation, dies im Rahmen des Gesetzentwurfes praktisch nicht möglich gewesen sei.
Im Rahmen der Anhörung ging es neben den erwähnten Themenbereichen auch um die Folgen eines möglichen Inkrafttretens des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens und dabei insbesondere um die Frage, ob es möglich ist, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens zu ändern. Hier vertraten einige Sachverständige die Auffassung, dass der Landtag in den Gesetzentwurf des Volksbegehrens Übergangsvorschriften aufnehmen könne, denn die Annahme des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens hätte zur Folge, dass am Tag nach dessen Inkrafttreten der ursprüngliche Zustand vor der Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes wieder gelten würde mit praktisch nur schwer zu bewältigenden Konsequenzen, nämlich, dass alle geschlossenen Gerichte von einem auf den anderen Tag geöffnet werden müssten mit allen damit zusammenhängenden Folgen.
Rechtlich ist es dem Landtag aber nicht erlaubt, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens in sachlich veränderter Form anzunehmen. Das ist dem Wortlaut des Artikels 60 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung unseres Landes zu entnehmen. Danach darf der Landtag das Volksbegehren sachlich nicht ändern. Unmittelbar im Anschluss an die Anhörung hat der Europa- und Rechtsausschuss eine Auswertungssitzung anberaumt und außerdem hat sich Frau Justizministerin schriftlich zur Anhörung geäußert.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung im Ausschuss sowie die Auswertung der Beratung und des schriftlichen Materials in den Fraktionen haben zur Erarbeitung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung geführt. Dabei wurde auch die Empfehlung unseres Mitberaters berücksichtigt. Der mitberatende Finanzausschuss hat uns mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens abzulehnen sowie eine Entschließung anzunehmen, mit der festgestellt wird, dass es keine neuen Sachverhalte gibt, die eine Änderung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes erforderlich machen.
Unsere Beschlussempfehlung hat also zwei Teile und besteht aus den mehrheitlich verabschiedeten Empfehlungen, erstens den Gesetzentwurf des Volksbegehrens abzulehnen sowie zweitens einer Entschließung zuzustimmen. Der von der Fraktion der CDU und der SPD zur abschließenden Ausschussberatung eingebrachte Entschließungsantrag stellt eine kurze Begründung der Mehrheitsauffassung des Ausschusses dar. Mit der Entschließung wird erklärt, warum die beschlossene Neuordnung der Gerichtsstruktur erforderlich ist und warum die begonnene Reform weiterzuführen ist. Die Entschließung soll im Falle der Durchführung eines Volksentscheides als Auffassung des Landtages gemäß Artikel 60 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung in Verbindung mit Paragraf 19 Absatz 1 Satz 2 des Volksabstimmungsgesetzes im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gemacht werden.
Um diesen Entschließungsantrag ging es in der sehr kontrovers geführten Diskussion in der abschließenden Beratung im Ausschuss. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE hatten beantragt, die Entschließung so zu ändern, dass deutlich wird, dass sie die Ansicht der Mehrheit des Ausschusses ist. Sie hatten außerdem beantragt, die Entschließung im eigenen Text zu ergänzen, der die Ansicht der demokratischen Opposition auf Ablehnung der Gerichtsstrukturreform verdeutlicht. Dieser Antrag fand keine Mehrheit im Ausschuss.
Insbesondere der letztgenannte Änderungsantrag war den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sehr wichtig. Es wurde begründet, dass es darum gehe, die Bürgerinnen und Bürger über die Argrumente der Opposition gegen die Gerichtsstrukturreform zu informieren. In anderen Bundesländern gebe es hierzu Regelungen, wonach die Abstimmungsberechtigten vor der Abstimmung zu gleichen Teilen über die Pro- und Kontraargumente informiert würden. Die Landesregierung und unser Landtag sollten auch ohne eine solche entsprechende gesetzliche Verpflichtung die Argumente gegen die Gerichtsstrukturreform im Amtsblatt aufführen.
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE warben für ihr Anliegen, ihre Argumentation gegen die Gerichtsstruktur mit in den Entschließungstext aufzunehmen. Die Koalitionsfraktionen betonten, dass das Volksabstimmungsgesetz die Veröffentlichung des Minderheitenvotums nicht vorsehe. Insofern waren die Auffassungen sehr konträr. Trotz der hitzigen Diskussion herrschte Einigkeit darin, dass eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes erwogen werden könnte, dass jedoch eine solche Diskussion an einer anderen Stelle zu führen ist.
Bevor ich zum Schluss komme, gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen zu den aktuellen Geschehnissen im OVG in Greifswald, wobei ich mich in der Sache nicht vertieft äußern möchte. Das kann ich auch schon deshalb nicht, weil die gestrige Entscheidung noch gar nicht schriftlich vorliegt und außerdem nicht rechtskräftig ist. Ich sehe aber auch, dass das für andere anders zu sein scheint, und vermute, dass wir in der Aussprache dazu noch eine Menge hören werden. An dieser Stelle nur so viel: Ich finde es schon erstaunlich, wie unterschiedlich die Reaktionen auf eine nicht mit Gründen vorliegende und nicht rechtskräftige Entscheidung zu zwei einzelnen Paragrafen einer Rechtsverordnung ausfallen können.
Genau.
Lieber Herr Kollege Ritter,
das reicht von, ich zitiere: „Gerichtsstrukturreform“ fällt „zusammen wie ein Kartenhaus“ bis hin zu „Keine Bedenken des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg
Vorpommern gegen Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz, Gericht bestätigt Befugnis des Justizministeriums zum Erlass der Zweigstellenverordnung“, Ende der Zitate – schon bemerkenswert, Herr Kollege Ritter. Mindestens ebenso bemerkenswert – und hier möchte ich den Greifswalder Akteuren ein Kompliment machen – ist das Timing unseres Oberverwaltungsgerichtes, direkt am Vortag der Schlussabstimmung über das Volksbegehren im Landtag ein Urteil zu sprechen – Kompliment an die Kollegen.
Kompliment an die Kollegen.
Das muss man schon einmal schaffen.
So, nun komme ich zum Schluss meiner Ausführungen. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit des Europa- und Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung zu Ziffer I der Beschlussempfehlung, die Ablehnung des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens, sowie um Ihre Zustimmung zu der Entschließung unter Ziffer II. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine wenigen Damen! Meine wenigen Herren!
Hochgeschätztes Publikum! In der letzten Anhörung im Europa- und Rechtsausschuss zum Thema TTIP hat der Europaabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für internationalen Handel, Bernd Lange, der auch gleichzeitig Berichterstatter im Europäischen Parlament zum Thema TTIP ist, gesagt, es sei aktuell die Zeit der Parlamente. Das kann man, wenn man möchte, auch noch mal in unseren „Landtagsnachrichten“ nachlesen. Ich glaube, recht hat er. Und ich glaube, Herr Dr. Brie hat in seiner letzten Rede auch schon auf diese Aussage hingewiesen. Insofern hat uns diese Aussage, aber insbesondere auch die Diskussion, die öffentliche Diskussion, die in den letzten Wochen und Monaten zum TTIP-Thema, wie ich finde, sehr kontrovers und intensiv geführt wurde, dazu bewogen, den heute hier vorliegenden Antrag einzubringen.
Ein Grund war aber auch, dass man, wie bei anderen Themen auch, häufig nur die Gegner allerorten hört. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang sagen, dass ich persönlich den Eindruck habe, dass zu viel über Bedenken und Risiken und zu wenig über die gegenwärtige geopolitische Bedeutung des TTIP hier, insbesondere in Deutschland, gesprochen wird.
Wenn ich das so sagen darf, ziemlich lauthals haben insbesondere die Gegner mehr Transparenz gefordert und vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht. Darum hat die EUKommission seit Anfang des Jahres neun Behandlungstexte ins Internet eingestellt. Bis heute, drei Monate danach, sind diese Seiten aufgerundet 2.300-mal angeklickt worden. Das sind 760 Klicks im Monat und 25 Klicks pro Tag.
Was will ich damit sagen? Nun sind endlich Dokumente öffentlich eingestellt, aber kaum jemand liest sie. Da kann ich Ihnen nur sagen: Schade, schade. Und lassen Sie mich in dem Zusammenhang zu diesen 2.300 Klicks vielleicht noch einen Vergleich bringen: Als der BVBTrainer Jürgen Klopp am 15. April seinen Rücktritt zum Saisonende erklärte, hatte allein die Seite der FAZ 78.000 Klicks zu verzeichnen.
Offensichtlich gab es hier ein höheres öffentliches Interesse an einem Tag als für das Handelsabkommen TTIP in drei Monaten.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, in dieser Woche findet in New York die neunte Verhandlungsrunde statt und nach all dem, was wir aus dem Ausschuss gehört haben, möchte ich sagen, ich beneide die Verhandlungsführer nicht. Dennoch glaube ich, dass am Ende des Tages auch Mecklenburg-Vorpommern von diesem Handelsabkommen profitieren wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im vergangenen Jahr haben Unternehmen aus Mecklenburg-Vor- pommern Waren im Wert von 7,2 Milliarden Euro ins Ausland verkauft. In die USA gingen Waren im Wert von 222 Millionen Euro. Das ist mehr als viermal so viel, wie aus den USA eingeführt wird.
Da ist also durchaus in beide Richtungen noch Luft nach oben.
Wie schwierig es für unsere Unternehmen gegenwärtig noch ist, in die USA zu exportieren, konnte man gestern, wie ich fand, in einem sehr guten Artikel im Nordkurier nachlesen. Als bekennender Biertrinker habe ich diesen Beitrag besonders aufmerksam gelesen. Dort wird nämlich beschrieben, welche Probleme eine mittelständische Brauerei aus Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig noch hat, wenn sie 100.000 Flaschen Bier für einen Preis von 30.000 Euro in die USA liefern will.
Ja, aber wenn wir mal da sind, wäre es natürlich schön, wenn es dort auch unser Bier geben würde.