einer schrumpfenden Wirtschaft. Wir reden hier nicht über Wirtschaft, sondern wir reden über staatliche Dienstleistungen, hier speziell Justiz, und ich denke, auch wir sollten uns von dem Gedanken leiten lassen, es sind nicht die Prognosen, die für sich genommen diese Welt bestimmen, es ist nicht die Entwicklung, von der wir wissen und gegen die wir zumindest im Wesentlichen nichts tun können, sondern es ist unser Handeln, das die Wirklichkeit der Zukunft bestimmt. Wir müssen uns auf zukünftige Entwicklungen einstellen und wir müssen uns, wir müssen unser Land, wir müssen seine Einrichtungen so gestalten, dass es auch unter diesen zukünftigen Bedingungen vernünftig funktioniert und sich vernünftig lebt. Ich kann es auch mit einem Machiavelli-Zitat etwas verkürzt und abgewandelt mit dem Satz sagen: Deiche baut man bei Niedrigwasser und zu warten, bis das Hochwasser da ist, dann ist es zu spät für den Deichbau.
Aber genau diesen Gedanken, meine sehr verehrten Damen und Herren, lass uns noch mal warten, im Moment haben wir doch Niedrigwasser, den habe ich in der Diskussion immer wieder gehört, auch aus den Reihen dieses Parlaments. Da wird immer wieder gesagt, ja, warum wollt ihr denn eine funktionierende Struktur verändern, es läuft doch. Und da wird gesagt, na ja, diese kleinen Gerichte, im Wesentlichen läuft es doch, es funktioniert doch. Warum wollt ihr eigentlich etwas tun?
Erstens, meine Damen und Herren, bin ich der Auffassung, so ganz unkritisch sollten wir das nicht sehen, dass alles läuft und alles funktioniert. Ich werde darauf noch kommen.
Und zweitens, der Kerngedanke bei dieser Reform ist ja ein Gedanke, der in die Zukunft geht und der sagt, wir wollen diese Strukturen, wir wollen diese Gerichte so aufstellen, dass sie auch in der Zukunft ihre Aufgaben vernünftig erfüllen können.
Da wird von den Kritikern gesagt, na ja, ihr habt doch gar nichts analysiert, und da wird unheimlich gerne ein Satz zitiert, der aus dem Justizministerium stammt, der heißt: Es gibt keinen linearen Zusammenhang zwischen Bevölkerungsrückgang und Arbeitsanfall an den Gerichten.
Meine Damen und Herren, der Satz ist richtig, aber Sie müssen den Satz bitte ganz sehen. Es heißt „keinen linearen Zusammenhang“, also nicht drei Prozent weniger Bevölkerung gleich drei Prozent weniger Arbeit bei den Gerichten. Dass das so einfach nicht ist, das wissen wir und das wollte das Justizministerium zum Ausdruck bringen. Dass es aber einen Zusammenhang gibt von demografischer Entwicklung und Arbeitsanfall an den Gerichten, das kann kein vernünftiger Mensch bestreiten. Natürlich gibt es verschiedene Bereiche, verschiedene Aufgabenfelder, Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht,
freiwillige Gerichtsbarkeit, das wissen wir alle, und nicht alles entwickelt sich gleichmäßig, aber wenn ich es insgesamt nehme, dann haben wir einen signifikanten Rückgang des Arbeitsanfalls an diesen Gerichten.
Und wenn Sie Sonderfaktoren nehmen, wir haben den Sonderfaktor mit dem Versorgungsausgleich. Dieser Sonderfaktor wird im September des Jahres 2014 auslaufen. Wenn wir den herausrechnen, Herr Holter, und schauen uns dann mal die Richterpensen an unseren Gerichten an, die bereinigten Richterpensen, ich darf Ihnen die Zahlen von 2008 bis 2012 nennen, dann haben wir 181 Pensen, 178, 177, 175, 171. Das heißt, wir ha
ben eine ganz klare Tendenz, dass die Arbeit zurückgeht, und das wird nicht ohne Folgen auf die Zahl der Richter bleiben, die wir zur Verfügung haben. Das führt uns in eine Situation, dass Gerichte immer weniger das leisten können, was die Justizministerin in ihrer Rede zu Recht angesprochen hat.
Wir brauchen Spezialisierung der Richterinnen und Richter, und zwar nicht weniger, sondern mehr, weil die Rechtsmaterien komplizierter werden und weil auch die tatsächlichen Gegebenheiten komplizierter werden. Und wir brauchen die Möglichkeit einer vernünftigen Vertretung der Richterinnen und Richter untereinander und deswegen ist die Zahl von zwei Richtern für diese vier großen Gebiete – Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit – schon eine sinnvolle. Wenn wir jetzt eine Zahl von zehn Richtern anstreben, dann können wir davon ausgehen, dass wir in einigen Jahren wahrscheinlich irgendwo bei den acht sein werden, und deswegen ist dieses eine vernünftige Zahl und ein vernünftiges Vorgehen.
Und jeder, der aus diesem Satz, es gibt nicht den linearen Zusammenhang, versucht, den Eindruck zu erwecken, es gäbe gar keinen Zusammenhang,
und der muss dann auch hinnehmen, dass man ihm dieses auch sagt. Dieses ist eine unredliche Argumentation, meine Damen und Herren.
Und weiter: Wenn ich nun weiß, dass wir eine solche neue Struktur brauchen, dass wir größere Gerichte brauchen, dass wir eine Zielgröße von zehn Richterinnen und Richtern brauchen für Spezialisierungen, für Vertretung, dann muss ich mir in einem zweiten Schritt …
dass diese Zahl nicht gegriffen ist. Aber das gehört zu den üblichen Mustern der Argumentation. Eine unwahre Behauptung wird mit der Geduld einer tibetanischen Gebetsmühle immer wieder behauptet:
Es gibt keine Zahl, es gibt keine Berechnung, es gibt keinen linearen Zusammenhang, es gibt keine Berech
Wenn ich die ganzen Veröffentlichungen der LINKEN in diesem Stil hier zitieren würde, säßen wir heute Abend noch hier, meine Damen und Herren. Ich sage Ihnen, diese Behauptungen sind unwahr,
und deswegen, meine Damen und Herren, sehe ich einen Reformbedarf für belegt. Und ich glaube, wenn Sie die Anhörungen aufmerksam verfolgt haben, dann werden Sie mir recht geben, dass auch die große Mehrheit der Anzuhörenden einen Reformbedarf durchaus gesehen hat. Ich weiß, Sie, Frau Borchardt, möchten erst mal gerne prüfen, ob wir denn überhaupt einen Reformbedarf haben.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns zum logisch nächsten Schritt kommen. Wenn ich eine solche Reform möchte, weil ich die Justiz in diesem Land stark halten will und weil ich sie noch weiter stärken will, dann muss ich mir natürlich die Frage stellen: Was kostet das Ganze denn? Ich muss dann die Frage für mich beantworten: Bin ich bereit, für diesen Qualitätsgewinn und diese qualitätssichernden Maßnahmen dieses Geld in die Hand zu nehmen? Und dann kommen wir zu einer Kostenbetrachtung dieser Reform. Und schau einer an, wir kommen zu dem Ergebnis, dass diese Reform uns nicht zusätzliches Geld kostet, sondern dass wir mit dieser Reform Geld einsparen.
Nun würde ich natürlich lügen, wenn ich sagen würde, das interessiert mich nicht. Natürlich interessiert mich das und ich finde es sehr schön, wenn wir hier auch noch auf der Kostenseite einen positiven Effekt haben. Aber, meine Damen und Herren, dieser positive Effekt auf der Kostenseite ist nicht das entscheidende Argument, ist nicht das Ziel, das wir mit dieser Reform verfolgen. Das Ziel ist eine qualitative Stärkung der Justiz und die Einsparungen sind ein schöner, ein positiver Nebeneffekt.
Danke für den Zwischenruf, Frau Borchardt, „wenn sie denn kommen“. Da wird nämlich wieder die Argumentation aufgebaut, nee, eure Einsparungen, die stimmen ja gar nicht. Es wird ja teurer, als ihr berechnet – da wird dann schon wieder ein Stück unredlich gearbeitet –, teurer, als ihr berechnet. Das werden nicht 35 Millionen Einsparungen, es werden 33 Millionen Einsparungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da kann ich nur sagen: Na und? Wenn die Einsparung für mich nicht das entscheidende Argument ist, dann kann ich mit einer
Tatsache, dass die Einsparung nicht ganz so gut ausfallen wird, sehr gut leben, Hauptsache ich erreiche mein zentrales Ziel. Und dieses zentrale Ziel heißt „qualitative Verbesserung der Justiz“ und nicht „Einsparung“. Und deswegen, Frau Borchardt, können Sie gerne noch ein bisschen daran herumnörgeln, dass die Einsparungen vielleicht nicht ganz groß sind und dass es da noch eine Frage mit einer ganz konkreten Räumlichkeit in einem ganz konkreten Gericht gibt, gut, okay, können Sie machen, nur, Sie reden am Thema vorbei. Denn das Thema heißt „Justiz“ und heißt nicht, „wie erzielen wir möglichst viele Einsparungen“. Also, meine Damen und Herren, das Thema Geld ist eines, das diese Reform unterstützt.
Und dann kommt die nächste Frage. Das ist die Frage: Wie gestalte ich denn dann ein solches Gesetz inhaltlich aus? Das ist natürlich die Frage, wo eine Reihe von Diskussionen zu führen sind und wo auch Änderungen möglich sein müssen vom ersten Entwurf. Aber, meine Damen und Herren, schauen Sie sich bitte mal die Geschichte dieses Gesetzes vom ersten Entwurf an! Wir haben den ersten Entwurf im Mai 2012 gesehen
und wir haben über diese Reform eine lange und eine intensive Diskussion gehabt. Wir haben allerdings, das räume ich ein, bereits im Vorfeld, bevor wir hier die Erste Lesung in diesem Landtag erlebt haben, eine öffentliche Diskussion gehabt. Und wir haben Veränderungen an diesem Gesetzentwurf gesehen. Wenn Sie sich die ersten Entwurfsfassungen angucken, war da für Demmin noch keine Zweigstelle vorgesehen. Das ist heute anders.
Wenn Sie die heutige Fassung mit der Ausgangsfassung vergleichen, dann werden Sie feststellen, es gibt eine ganze Reihe von Veränderungen. Und sich deshalb hier hinzustellen, Herr Holter, um zu sagen, ihr macht ein Gesetz und dann gibt es nur „Friss oder stirb“, die Koalition stimmt sowieso zu, Veränderungen macht ihr nicht und deswegen seid ihr arrogant, dieses, Herr Holter, geht an der Wirklichkeit und geht an dem Entstehungsprozess dieses Gesetzes vollkommen vorbei und diese Kritik läuft ins Leere.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Helmut Holter, DIE LINKE: Nur die Wahrheit, nur die Wahrheit.)
Und wenn Sie sagen, da habt ihr so ein paar Sollbruchstellen eingebaut, ich weiß ja nicht, wie Sie in Ihrer Regierungszeit Gesetzentwürfe gemacht haben mit Sollbruchstellen, damit man dann so tun kann, als hätte man auf öffentliche Kritik hin geändert. Ich glaube, wir tun so etwas nicht.
Ich kann nur feststellen, wir haben die anderen Bereiche außerhalb des Themas Amtsgerichte hier, glaube ich, zu einem Punkt gebracht, an dem es keine große öffentliche Diskussion mehr gibt. Das ist vielleicht auch gut so. Und über das Thema Amtsgerichte reden wir heute.
Und dann, meine Damen und Herren, die Anhörungen im Landtag. Sich hier hinzustellen und zu sagen, diese Anhörungen waren für euch ja vollkommen folgenlos, trifft wieder messerscharf an der Wirklichkeit vorbei,
denn das, was wir als Entschließung Ihnen hier auf den Tisch legen, ist für uns genau der Schluss aus diesen Anhörungen und Ergebnis dessen, was wir dort gehört haben. Wir wollen, und deswegen gibt es diese Entschließung,