Protokoll der Sitzung vom 15.11.2013

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich schließe die Aussprache, die gar nicht stattgefunden hat.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes auf Drucksache 6/2332.

Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2380, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2332 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Herr Ringguth?

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, Entschuldigung.)

Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Wir stimmen noch mal ab. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksa- che 6/2332 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2332 einstimmig angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich den Zusatztagesordnungspunkt auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Drucksache 6/2270.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/2270 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen eine, wenn man so will, technisch-kosmetische Korrektur des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vor.

Es geht zusammengefasst um zwei einfache Tatbestände. Einerseits soll es den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht werden, gemeinsame BAföG-Ämter zu gründen, um die entsprechenden Bescheide effizienter abarbeiten zu können. Die zweite Änderung sieht vor, dass im Hinblick auf Spezialleistungen im Rahmen des BAföG eine Bündelung der Leistungen beim Studentenwerk Rostock stattfinden kann und so auch eine Verwaltungsvereinfachung und Spezialisierung einsetzen kann, also keine Regelungsmaterie, die darüber hinausgeht, und deshalb bitte ich Sie um Überweisung in die zuständigen Ausschüsse. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2270 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 11. Dezember 2013, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.