Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen hierzu vor. Ich schließe die Aussprache zum Einzelplan 04.
So, ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 06 – das wäre dann heute der letzte – sowie zu dem zum Ein- zelplan 06 zugehörigen Teil des Stellenplans. Hierzu ist im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zum Thema „Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung“ sagen. Konkret geht es mir um die finanzielle Ausgestaltung der Wohnraumförderung, hier speziell angepasst an die demografischen Herausforderungen der kommenden Jahre, sowie der Stadtentwicklungsprogramme wie die „Soziale Stadt“. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf einige wichtige Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag des Bundes hin- weisen.
Meine Damen und Herren, nachdem wir in der Enquetekommission das Thema Wohnen fast abgeschlossen haben, konnten wir feststellen, dass wir im Land bis 2030 vor enormen Herausforderungen stehen. Vielfältige Maß- nahmen, Aufgaben und Projekte sind notwendig, wenn wir die Gutachten zum Beispiel der Hochschule Neubrandenburg oder des Kuratoriums Deutsche Altershilfe betrachten. Ohne auf die Einzelheiten einzugehen, diese sind Ihnen ja allen bekannt, müssen wir feststellen, dass wir unser politisches Handeln neu ausrichten und sukzessive umsetzen müssen.
Gerade im Bereich des altengerechten barrierearmen Wohnens und Lebens sind große Anstrengungen unter Ausnutzung des finanziellen Spielraumes des Landes Mecklenburg-Vorpommern notwendig. So müssen bis 2030 circa 35.000 Wohnungen barrierefrei, barrierearm umgebaut oder auch neu gebaut werden.
Hier möchte ich auf den Ergänzungsantrag der Koalition hinweisen. Auf Initiative der SPD-Fraktion wird das Land für die Jahre 2014 und 2015 ein Sonderprogramm für barrierearmes Wohnen, Lifte und Fahrstühle einrichten und mit jeweils 5 Millionen Euro pro Jahr ausstatten.
und auch Eigennutzer bei den Umbaukosten für barrierearmes Wohnen unterstützt werden. Diese beträchtlichen Investitionskostenzuschüsse dürfen dann nicht auf die Mieten umgelegt werden. Somit bleibt barrierearmes Wohnen für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar.
Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag steigen wir ein in eine konsequente und nachhaltige Wohnungspolitik mit Blick auf den Gesamthaushalt unseres Landes.
Mitte 2015 werden wir ein erstes Fazit bekommen, wie dieses Programm angenommen wurde und welche Effekte wir damit auslösen konnten. Daran werden wir dann unsere weitere Vorgehensweise ausrichten können.
Sicherlich geht mehr immer, sehr geehrte Frau Kollegin Lück, so, wie es die Opposition auch fordert, aber zukunftsfähige, nachhaltige und solide Finanzpolitik muss allen Einzelplänen des Gesamthaushaltes für heute, morgen und übermorgen ausgewogen und entsprechend den Prioritäten folgen.
Aus diesen Gründen benötigen wir unsere Sonderrücklagen, damit wir auch 2020 und folgende Jahre ausreichend finanzielle Mittel für den Bereich Wohnen zur Verfügung haben. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass wir in 2030 im Land Mecklenburg-Vorpommern circa 83.000 Haushalte weniger haben werden. Für die Ausfinanzierung im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme stehen
Finanzhilfen des Bundes für Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 23,32 Millionen Euro bereit, welche vom Land kofinanziert werden. Weitere 50 Millionen EFRE-Mittel stehen bis 2020 für städtische Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Für den Bereich der Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung stehen weitere EFRE-Mittel von 43,5 Mil- lionen Euro zur Verfügung. Des Weiteren sind aus dem ELER-Programm finanzielle Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro für kleinstädtisch geprägte Gemeinden vorgesehen. Auch für die nächsten beiden Jahre haben wir für die Modernisierung und für den Neubau von Wohnungen ein Förderprogramm aufgestellt. Dafür sind für 2014 11 Millionen und für 2015 10,5 Millionen Euro vorgesehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf den Koalitionsvertrag des Bundes eingehen. In den Kapiteln „Gutes Wohnen“ und „Bezahlbares Wohnen“ und „Stadt- und Regionalentwicklung“ sind zentrale Punkte aus dem SPD-Aktionsprogramm für eine solidarische Stadt und bezahlbares Wohnen umgesetzt worden. So wird es eine Mietpreisbremse geben. Weiter werden die Maklergebühren von dem bezahlt, der diese auch bestellt. Das soziale Mietrecht wird mit einigen Gesetzesänderungen gestärkt. Auch das Wohngeld wird an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
Des Weiteren wird der Bund den Ländern weiterhin bis 2019 pro Jahr 518 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen.
Weiter wurde nach den Jahren der Kürzung vereinbart, dass die Städtebauförderung verlässlich auf 700 Millionen Euro per annum aufgestockt wird. Das Programm „Soziale Stadt“, das auch nur noch auf 40 Millionen Euro zusammengestrichen war, wird mit 150 Millionen Euro zum Leitprogramm in der Städtebauförderung. Aber auch die Programme „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz Ost und West“ werden mit einer guten Mittelausstattung fortgeführt. Für den altengerechten barrierefreien Umbau soll das Bundesprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wieder mit Bundesmitteln ausgestattet werden. Wir wollen, dass ältere Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden im gewohnten Wohnumfeld bleiben können. Allein die zurzeit von der KfW aus Eigenmitteln gewährten Kredite nützen vielen älteren Menschen nicht. Daher auch zum Beispiel unser Ergänzungsantrag.
Weiter will der Bund für vom demografischen Wandel besonders betroffene Gebiete einen Sanierungsbonus als gezielten Anreiz zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem und barrierearmem Wohnraum einrichten. Aber auch für das studentische Wohnen wird es Fördermöglichkeiten geben.
Meine Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, sind wir mit dem uns vorliegenden Doppelhaushaltsplan 2014/2015, hier mit dem Einzel- plan 06, auf dem richtigen Weg. Auch wir wissen, dass wir die vor uns liegenden Aufgaben nur gemeinsam mit allen Beteiligten, wie der Bundes-, EU-, Landes- und Kommunalpolitik, der Wohnungswirtschaft, organisiert oder auch nicht, den Mieterinnen und Mietern, der Bauwirtschaft und vielen, vielen weiteren Akteuren, erfolgreich umsetzen können. Die Mittel, die wir über die Europäische Union dem Bund und dem Land für die nächsten Jahre in diesem Bereich zur Verfügung stellen, stimmen mich optimistisch, dass wir die vor uns liegenden Aufgaben bewältigen werden.
Wir wissen, wir stehen erst am Anfang, aber dieser Anfang ist gut ausfinanziert und nachhaltig ausgelegt. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich möchte ich auch in meiner Rede das Augenmerk auf die Wohnraumförderung lenken.
(Egbert Liskow, CDU: Und du hast es gemacht, nicht Herr Albrecht. – Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig. – Egbert Liskow, CDU: Aber in Wirklichkeit habt ihr es gemacht.)
Ich möchte daran erinnern, auf gemeinsame Initiative mit den Bündnisgrünen fand ja am 2. Oktober eine Anhörung zur sozialen Wohnraumförderung statt. Zum haushalts- relevanten Teil erklärten alle Anzuhörenden übereinstimmend, das Fördervolumen der Landeswohnraumförderung reicht nicht aus, gebraucht wird eine Zuschussförderung.