Ich möchte auf ein Thema besonders eingehen, auf das Herr Dachner bereits verwiesen hat, auf den Rundfunkbeitrag. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit beschäftigt uns immer wieder, aber meines Erachtens haben wir hierauf keine Einflussmöglichkeit, sondern vielmehr haben das die Gerichte zu entscheiden.
Wo wir aber Einfluss haben, ist die Problematik des Adressankaufs von privaten Anbietern. Dieser Adressankauf gilt als datenschutzrechtlich unzuverlässig. Es gibt bereits die Möglichkeit, über die Meldeämter oder Grundbuchämter die notwendigen Auskünfte einzuholen. Neben der Informationseinholung von diesen Ämtern ist es insbesondere nach der neuen geräteunabhängigen, wohnungsbezogenen Abgabe nicht erforderlich, die Möglichkeit des Adressankaufs von privaten Anbietern vorzusehen. Hinzu kommt, dass beim Ankauf von privaten Adresshändlern für die Rundfunkanstalten keine Möglichkeit besteht, die Qualität der nicht öffentlichen Datenquelle zu überprüfen. Damit besteht auch ein erhebliches Risiko, mit falschen Daten zu arbeiten, was sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat. Deshalb kann ich die Forderung in dem Bericht nur noch einmal wiederholen: Im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu einem neuen Rundfunkstaatsvertrag sollte seitens der Landesregierung darauf hingewirkt werden, dass die Auskünfte über die Melde- und Grundbuchämter ausrei
Und auf eine weitere Petition möchte ich eingehen. In dieser Petition ging es darum, dass der Petent Bedenken gegen die geplante Dammsanierung an der Müritz-EldeWasserstraße vorgebracht hat, eine Maßnahme, die in der Lewitz, einer geschützten Landschaft, aus Gründen des Hochwasserschutzes vorgenommen werden soll. Ich war selber in diese Thematik eingebunden, da es um die Fällung von mehreren alten Eichen, zum Teil sind diese Eichen bis zu 200 Jahre alt, an der Müritz-EldeWasserstraße ging. Wir hatten in Neustadt-Glewe alle Beteiligten vom Wasserschifffahrtsamt in Magdeburg, Bundestagsabgeordnete und Vertreter der Landesregierung an einem Tisch sitzen. Es wurde sehr deutlich, dass das Verfahren schon kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss stand und somit kaum noch Bedenken grundlegender Art aufgenommen werden konnten. Was aber deutlich wurde – und darauf möchte ich für weitere Verfahren aufmerksam machen –, ist, dass es bei einer früheren Bürgerbeteiligung erst gar nicht zu einer Beschwerde gekommen wäre. Es gab seitens der Ämter Ermessensspielräume, die anders hätten genutzt werden können. Das wurde seitens der Behördenvertreter auch eingeräumt.
Deshalb hatte meine Fraktion beantragt, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, um sie der Landesregierung und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Leider wurde dieser Antrag im Ausschuss wegen der Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit heute nutzen, um nochmals darauf hinzuwirken, dass auch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens die weiterhin bestehenden Spielräume bei der Umsetzung der Maßnahmen genutzt werden, so, wie es von den Vertretern der Ämter zugesagt wurde, sodass ein Eingriff in die Natur so schonend wie möglich geschieht. Hochwasserschutz und Naturschutz müssen einander ergänzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn meine Vorredner zu dem Berichtszeitraum, zu den eingehenden Petitionen bereits ausführlich gesprochen haben, möchte ich doch einzelne Themen noch einmal hervorheben.
Nach wie vor bilden Beschwerden zu den Rundfunkgebühren einen Schwerpunkt bei den Petitionen, wie auch im jüngsten Petitionsbericht deutlich wird. Es heißt, die Rundfunkanstalten können mit Mehreinnahmen von rund 1 Milliarde Euro rechnen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das einmal ins Verhältnis setzen: Die Rundfunkanstalten nehmen also 1 Milliarde Euro zusätzlich ein. Das entspricht ungefähr dem jährlichen Gesamthaushalt des Landes im Bildungsbereich. Angesichts solcher Zahlen begrüße ich den Vorschlag von Sachsens Ministerpräsidenten Stalinaw Tillich –
Stanislaw Tillich, Entschuldigung –, diese Mehreinnahmen für die Gebührensenkung einsetzen zu wollen. Dieser Vorschlag wird sicherlich die nächsten Verhandlungen über den Rundfunkbeitrag bestimmen.
Daneben sollten wir noch einen weiteren Aspekt berücksichtigen. Es geht mir um die Befreiungstatbestände für Geringverdiener und Studenten. Zwar enthält der Rundfunkgebührenstaatsvertrag bereits Befreiungstatbestände für einkommensschwache Bürger, doch die Befreiung beziehungsweise die Prüfung der Härtefälle wird in der Praxis nur schematisch angewandt. Eine wirkliche Einzelfallprüfung scheint nicht stattzufinden. Hier sehe ich noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
So gibt es mehrere Fälle, in denen Studenten aufgrund einer längeren Studiendauer kein BAföG, keine Förderung mehr erhalten. Nach dem Wegfall des BAföG haben sie mit Ausnahme des Wohngeldes keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Obwohl das Einkommen der Studenten teilweise unter dem ALG-II-Satz liegt, verweigert der Beitragsservice dennoch eine Beitragsbefreiung, obwohl dies nach der Härtefallregelung grundsätzlich möglich wäre.
Meine Damen und Herren, der Rundfunkbeitrag soll solidarisch finanziert werden, aber die Lasten müssen auch gerecht verteilt werden. Einkommensschwache Bürger müssen auch weiterhin die Härtefallregelung nutzen können. Der Beitragsservice muss in Zweifelsfällen auch die Verwaltungsaufgaben auf sich nehmen und die Bedürftigkeit eingehend prüfen. Hier sehe ich einen klaren Auftrag für die Landesregierung, sich für die einkommensschwachen Bürger und die Studenten in unserem Land einzusetzen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres wichtiges Thema betraf den Bildungsbereich. Wie immer erreichen uns Petitionen, mit denen sich die Petenten über die Zustände an ihren Schulen beschweren. Mehrere Eltern beschweren sich über die Schülerbeförderung und andere Eltern haben große Probleme mit dem wiederauftretenden Unterrichtsausfall, gerade bei den höheren Klassenstufen. Die Freude über eine Freistunde verfliegt schnell, wenn die Lerninhalte nicht vermittelt werden und die Abschlussprüfungen sich nähern. Die Schüler spüren schon jetzt, wie der demografische Wandel in unserem Land zuschlägt. Es ist eines der größten Probleme unseres Landes, geeignetes Lehrerpersonal zu finden.
Meine Damen und Herren, der Petitionsausschuss kann nicht alle Probleme der Petenten lösen, aber wir können zumindest darauf aufmerksam machen. Die CDUFraktion wird für die Beschlussempfehlung stimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich beim Ausschusssekretariat bedanken für die geleistete Arbeit.
Ich möchte mich hier auf drei vorwiegende Themen konzentrieren, die für uns Bündnisgrüne besonders wichtig sind. Einmal der Bereich Bildung, hier gibt es immer wieder eine zahlreiche Anzahl von Petitionen, die sich mit der Problematik Unterrichtsausfall beschäftigt. Gefordert wird die Senkung der Ausfallstunden. Kritisiert werden in diesem Zusammenhang neben dem Lehrerkräftemangel oft auch kompensatorische Maßnahmen wie die Erteilung fachfremden Vertretungsunterrichts und Klassenzusammenlegung. Die Problematik besteht besonders im Grundschulbereich. Schon jetzt gibt es in unserem Bundesland einen Lehrermangel, das ist weitreichend bekannt, der sich in den kommenden Jahren verschärfen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Die Petitionen besorgter Eltern verdeutlichen, die bisher von der Landesregierung unternommenen Aktivitäten sind zur Bewältigung des Problems nicht geeignet beziehungsweise nicht ausreichend. Wir GRÜNEN haben deshalb im Ausschuss für eine Überweisung der entsprechenden Petitionen sowohl an die Landesregierung als auch an die Fraktionen votiert, um auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen und es im laufenden Diskussionsprozess zu berücksichtigen.
Ein zweiter Bereich ist die Pflegepolitik. Da werden immer wieder Petitionen eingereicht, die eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Erhöhung der Attraktivität insbesondere des Altenpflegeberufs fordern. Das konnten wir heute auch in der OZ lesen. Selbstverständlich ist eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeausbildung ebenso Bundesangelegenheit wie die lange überfällige Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Ländersache aber, meine Damen und Herren, sind zum Beispiel die modellhafte Erprobung neuer Ausbildungswege, so etwa der Aufbau grundständiger und berufsbegleitender akademischer Ausbildungsgänge, die in anderen Bundesländern bereits gang und gäbe sind, hier in MecklenburgVorpommern jedoch bisher noch nicht existieren.
Und auch die Tatsache, dass in unserem Bundesland die Altenpflegeausbildung schulgeldpflichtig ist, trägt nicht gerade dazu bei, dass sie an Attraktivität gewinnt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf und wir haben durchaus Gestaltungsspielraum. Meine Fraktion hat das Thema folgerichtig auch im Rahmen eines Antrages bereits in der Septembersitzung hier im Landtag aufgegriffen. Dass unsere Position dabei keine Mehrheit fand, ändert nichts an ihrer Richtigkeit und auch an ihrer Aktualität.
Ein drittes großes Thema sind die Lewitzeichen. Frau Bernhardt sprach es gerade schon an, deswegen kürze ich das ein bisschen. Laut Wasser- und Schifffahrtsdirektion Lauenburg sei das geplante Dammsanierungsprogramm als Maßnahme der Hochwasserprävention alternativlos – na, den Begriff kennen wir doch irgendwie. Den konkreten Nachweis dafür sehen wir aber nicht als erbracht an. So ist die Frage unbeantwortet geblieben, ob eine partielle Reparatur der Dämme, so, wie sie bisher erfolgt ist, nicht ausreichen und eine Komplettsanierung entbehrlich machen würde.
Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Ebenfalls wurde abgelehnt der bündnisgrüne Antrag auf Überweisung der Petition an die Landesregierung. Mittlerweile ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig. Für meine Fraktion erkläre ich hier ausdrücklich, dass wir für dieses Vorgehen keinerlei Verständnis haben.
Hier werden die schwerwiegenden Bedenken von über 600 Bürgerinnen und Bürgern, die die Petition der Bürgerinitiative „Rettet die Lewitzeichen“ unterzeichnet hatten, nicht ausreichend ernst genommen. Für uns Bündnisgrüne ist das Thema mit dem Abschluss der Petition, dem wir ausdrücklich nicht zugestimmt haben, jedenfalls nicht erledigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nach diesem kurzen Rückblick auf die im vergangenen Quartal bearbeiteten Petitionen noch einen Ausblick in die Zukunft wagen. Ich freue mich, dass wir uns im Ausschuss im kommenden Monat mit dem Thema „Öffentliche Petition“ befassen werden. Es ist meiner Fraktion ein Anliegen, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erweitern. Deshalb haben wir das Thema für den Januar erfolgreich auf die Tagesordnung gebracht.
Die öffentliche Petition, wie sie bereits im Bundestag und auch in mehreren Landtagen existiert, ist dafür ein geeignetes Instrument. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2436 durch den Vorsitzenden möchte ich mit der Berichterstattung über die Arbeit im Ausschuss weiter fortsetzen.
Zunächst möchte ich mich erst einmal bei allen mitwirkenden Abgeordneten des Petitionsausschusses recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Obwohl die Häufigkeit der Beschwerden und Eingaben der Bürger jedes Mal ein hohes Maß an Gefühl und Einvernehmen der Ausschussmitglieder voraussetzt, ist es bisher in den meisten Fällen gelungen, positive Ergebnisse zu erzielen.
Um erfolgreich für die betroffenen Bürger tätig zu sein, werden nicht selten Vertreter aus den Kommunen, der Stadt- und Kreisverwaltungen, aber auch der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Anhörung, aber auch zur Klärung von Sachverhalten in die Sitzun
gen des Petitionsausschusses eingeladen. Selbst Bürger bekommen die Möglichkeit, wenn Anliegen und Dringlichkeit geboten sind, sich im tagenden Ausschuss über die Sorgen und Probleme zu äußern. Die Voraussetzungen werden im Vorfeld zukünftig vom Ausschuss geprüft und abgestimmt. Sollten gewisse Umstände eine Einladung nicht ermöglichen, haben die Ausschussmitglieder auch schon betroffene Personen auf Anfrage besucht und in Form von Befragungen Mitbeteiligter sachdienliche Ergebnisse erzielt.
Zu Eingaben, welche eine umfangreiche und ausführliche Sachkenntnis voraussetzen, wird nach Abstimmung eine Begehung der Konfliktstätte durch Ausschussmitglieder, im Zweifel mit allen beteiligten Personen, vorgenommen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um genehmigungspflichtige Immobilienangelegenheiten, welche
Technische Bauwerke wie Windkraftanlagen, die sich zu nahe an Wohnhäusern befinden, gehörten auch zu denen, die in den vergangenen Monaten auf Bitten von Bürgern in Augenschein genommen worden sind. Es handelt sich hierbei aber ausschließlich um technische Anlagen, die Anfang der 90er-Jahre gebaut und errichtet worden sind. Die Beschwerden richteten sich nicht in erster Linie gegen die zu hohe Geräuschkulisse der Anlage, sondern wurden auch im Hinblick auf eine sich ständig ändernde schnelle Schattenbildung der drehenden Rotoren im unmittelbaren Lebensumfeld der betroffenen Bürger eingereicht. Bei langfristigen Einflüssen in dieser Form kann es unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.
Weiterhin gibt es auch Beschwerden und Eingaben von Bürgern, die eine Erweiterung von Windkrafteignungsgebieten beinhalten. Um sich ein ordentliches Lagebild zu erstellen, war eine Vor-Ort-Besichtigung durch die Ausschussmitglieder manchmal nicht vermeidbar. Eingaben dieser Form sind leider nicht kurzfristig zu realisieren. In der Regel sind zahlreiche Gespräche mit Behörden, umfangreiche Befragungen Beteiligter und Einholen sachbezogener Gutachten nicht auszuschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte meine Rede aber hier noch einmal mit zwei positiven Ergebnissen beenden. Des Öfteren fokussieren sich die Eingaben und Beschwerden auf die Arbeitsweise öffentlicher Verwaltungen und Behörden. Bemängelt wird nicht selten die Fehlentscheidung, sondern auch die Zeitdauer der Sachbearbeitungsabwicklung von öffentlichen und kommunalen Verwaltungseinrichtungen, die in einigen Fällen durch das Mitbehandeln des jeweiligen Vorganges durch den Petitionsausschuss zugunsten der Bürger entschieden werden konnten, so unter anderem das Ausstellen einer Sterbeurkunde für den Bruder eines Petenten, welches mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden war. Dem Anliegen wurde entsprochen und nach Würdigung des Vorganges eine erwartungsgemäße Entscheidung für den Bürger getroffen.
Eine weitere erwähnenswerte Sache ist, dass ein Petent eine Entbürokratisierung und Erleichterung des Besteuerungsverfahrens für beschränkt steuerpflichtige Personen
mit Wohnsitz im Ausland, die ihre Rente aus der deutschen Sozialversicherung beziehen, verlangt. Diesem Bürgerbegehren wurde durch Sachverhaltsdarstellung der dafür zuständigen Ämter und Ministerien entsprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, sehr verehrte Präsidentin, ich möchte mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit bedanken.