Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

beispielsweise ist,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig, riesiger Unterschied. – Vincent Kokert, CDU: Bei Herrn Ritter nicht.)

selbst wenn Herr Suhr anspricht, dass das kommunale Satzungsrecht so was wie gesetzgebend wäre.

(Vincent Kokert, CDU: Ja.)

Allerdings, muss man sagen –

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

und, Herr Suhr, das wissen Sie ganz genauso, das steht ja in der Kommunalverfassung geschrieben, oder ich gehe mal davon aus, dass Sie es wissen –, bezieht sich das ausschließlich auf diese Gemeinde. Und da besteht schon ein wesentlicher Unterschied,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig, sehr gut erklärt.)

ob wir Satzungsrecht für einen sehr begrenzten gemeindlichen Raum haben

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das versteht auch Peter.)

oder aber ob es sich dabei um eine gesetzgebende Versammlung wie dieses Parlament hier handelt. Reicht das, Herr Ritter?

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Danke schön. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren,

(Vincent Kokert, CDU: Tja, Herr Ritter, argumentativ am Boden, würde ich sagen!)

bei der U18-Wahl im Herbst letzten Jahres war die CDU mit Abstand die erfolgreichste Partei in MecklenburgVorpommern.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

35 Prozent der U18-Wähler haben ihr Kreuz bei der CDU gemacht.

(Torsten Renz, CDU: Kann ich das noch mal hören?)

Ich will jetzt die Zahlen der anderen Parteien nicht vorlesen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oooch! Das tut uns jetzt aber leid.)

Das würde vielleicht diesen oder jenen doch etwas schmerzen. Ich habe sie aber.

(Torsten Renz, CDU: Herr Texter, wer war denn Zweiter? Haben Sie das auch zufällig da?)

Zweiter war die SPD mit 15 Prozent.

(Torsten Renz, CDU: Guck an! DIE LINKE unter 15! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Was will ich damit sagen, meine Damen und Herren?

(Torsten Renz, CDU: Das wär weniger als die Hälfte gewesen.)

Möglicherweise kommen ja noch Argumente, wir würden aufgrund des Wahlrechtes mit 16 dabei schlechter ab

schneiden. Also die U18-Wahl im September letzten Jahres beweist deutlich

(Vincent Kokert, CDU: Das Gegenteil.)

das Gegenteil.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Eine Bemerkung gestatten Sie mir noch.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gucken Sie mal rein, was die Bürger unseres Landes meinen, wer denn am meisten von so einem Wahlrecht profitieren würde! Ich will das jetzt nicht weiter kommentieren.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich auch nicht.)

Aber ich weiß nicht, ob Sie, meine Damen und Herren, als Antragsteller der Opposition dieses Ziel erreichen wollen. Das lasse ich jetzt mal so stehen.

Ich will die Diskussion, die Debatte kurz zusammenfassen: LINKE und GRÜNE konnten keine sachliche Begründung für eine Absenkung des Wahlalters auf den Tisch legen, meine Damen und Herren.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist ein Fakt. Das ist richtig.)

Die SPD hat Parteitagsbeschlüsse, steckt in einer gewissen Zwangsjacke und, die Bemerkung sei mir gestattet, ich weiß, dass es dort innerhalb der Fraktion durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt. So viel zu den nicht vorhandenen Argumenten für die vorliegenden Anträge.

Die CDU-Fraktion hat als einzige die Bürger unseres Landes nach ihrer Meinung gefragt. Wir richten uns nach dem Bürgerwillen, insbesondere auch der Jugendlichen, und werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Texter.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ob man 16- und 17-Jährige wählen lassen soll, ist im Kern die gleiche Frage wie die, ob man Stimmen unter den Tisch fallen lassen kann, weil die entsprechende Partei an einer Sperrklausel gescheitert ist. Um einer abgegebenen Wahlstimme den Erfolgswert zu nehmen, sie also wirkungslos zu machen, braucht man einen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund, ebenso, wenn man jemanden vom Wahlrecht ausschließen will.

Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der von SPD und CDU in dreister Weise für das Europaparlament eingeführten 3-Prozent-Hürde festgestellt, dass es für sie keinen vernünftigen Grund gab, denn a) hat das Europaparlament wenig bis nichts zu melden und b) wimmelt es

da von Parteien, da kommt es auf ein paar mehr oder weniger auch nicht an. Deswegen wird die NPD auch im nächsten Europaparlament vertreten sein.

Und wo ist nun der vernünftige Grund, das Wahlalter bei Landtagswahlen und Bundestageswahlen auf 18 statt 16 zu begrenzen? Was fehlt den 17- und 16-Jährigen? Die Bildung, die Information, die Reife? Das mag früher im vordigitalen Zeitalter vielleicht mal so gewesen sein, aber inzwischen gibt es das Internet mit seinen vielfältigen, fast unbegrenzten Möglichkeiten, sich zu informieren, und zwar aus den unterschiedlichsten Quellen, bisher noch kaum kontrolliert.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zum Beispiel MUPINFO, ne?!)

Für Frau Merkel mag das Internet Neuland sein, für die meisten Jugendlichen nicht, die leben damit und die leben darin. Ihre Kompetenz im Umgang mit diesem Medium ist größer als die der Älteren, die Kanzlerin inbegriffen. Deshalb sind beispielsweise die Ängste der LINKEN vor Bundeswehroffizieren, die Schüler indoktrinieren könnten, so lächerlich.

Das mit dem Indoktrinieren war früher schon ziemlich schwierig, wie man an den Hunderttausenden von FDJlern gesehen hat, die dann blitzartig weg waren. Die haben sich nur dem Anpassungsdruck ergeben, waren nicht indoktriniert. Aber heute Schüler indoktrinieren zu wollen, die das Internet durch und durch kennen und ihre Lebenswelt aufgegeben haben, schafft kein Lehrer und auch kein Bundeswehroffizier.