(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig, riesiger Unterschied. – Vincent Kokert, CDU: Bei Herrn Ritter nicht.)
und, Herr Suhr, das wissen Sie ganz genauso, das steht ja in der Kommunalverfassung geschrieben, oder ich gehe mal davon aus, dass Sie es wissen –, bezieht sich das ausschließlich auf diese Gemeinde. Und da besteht schon ein wesentlicher Unterschied,
oder aber ob es sich dabei um eine gesetzgebende Versammlung wie dieses Parlament hier handelt. Reicht das, Herr Ritter?
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Danke schön. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
bei der U18-Wahl im Herbst letzten Jahres war die CDU mit Abstand die erfolgreichste Partei in MecklenburgVorpommern.
Möglicherweise kommen ja noch Argumente, wir würden aufgrund des Wahlrechtes mit 16 dabei schlechter ab
Gucken Sie mal rein, was die Bürger unseres Landes meinen, wer denn am meisten von so einem Wahlrecht profitieren würde! Ich will das jetzt nicht weiter kommentieren.
Aber ich weiß nicht, ob Sie, meine Damen und Herren, als Antragsteller der Opposition dieses Ziel erreichen wollen. Das lasse ich jetzt mal so stehen.
Ich will die Diskussion, die Debatte kurz zusammenfassen: LINKE und GRÜNE konnten keine sachliche Begründung für eine Absenkung des Wahlalters auf den Tisch legen, meine Damen und Herren.
Die SPD hat Parteitagsbeschlüsse, steckt in einer gewissen Zwangsjacke und, die Bemerkung sei mir gestattet, ich weiß, dass es dort innerhalb der Fraktion durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt. So viel zu den nicht vorhandenen Argumenten für die vorliegenden Anträge.
Die CDU-Fraktion hat als einzige die Bürger unseres Landes nach ihrer Meinung gefragt. Wir richten uns nach dem Bürgerwillen, insbesondere auch der Jugendlichen, und werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ob man 16- und 17-Jährige wählen lassen soll, ist im Kern die gleiche Frage wie die, ob man Stimmen unter den Tisch fallen lassen kann, weil die entsprechende Partei an einer Sperrklausel gescheitert ist. Um einer abgegebenen Wahlstimme den Erfolgswert zu nehmen, sie also wirkungslos zu machen, braucht man einen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund, ebenso, wenn man jemanden vom Wahlrecht ausschließen will.
Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der von SPD und CDU in dreister Weise für das Europaparlament eingeführten 3-Prozent-Hürde festgestellt, dass es für sie keinen vernünftigen Grund gab, denn a) hat das Europaparlament wenig bis nichts zu melden und b) wimmelt es
da von Parteien, da kommt es auf ein paar mehr oder weniger auch nicht an. Deswegen wird die NPD auch im nächsten Europaparlament vertreten sein.
Und wo ist nun der vernünftige Grund, das Wahlalter bei Landtagswahlen und Bundestageswahlen auf 18 statt 16 zu begrenzen? Was fehlt den 17- und 16-Jährigen? Die Bildung, die Information, die Reife? Das mag früher im vordigitalen Zeitalter vielleicht mal so gewesen sein, aber inzwischen gibt es das Internet mit seinen vielfältigen, fast unbegrenzten Möglichkeiten, sich zu informieren, und zwar aus den unterschiedlichsten Quellen, bisher noch kaum kontrolliert.
Für Frau Merkel mag das Internet Neuland sein, für die meisten Jugendlichen nicht, die leben damit und die leben darin. Ihre Kompetenz im Umgang mit diesem Medium ist größer als die der Älteren, die Kanzlerin inbegriffen. Deshalb sind beispielsweise die Ängste der LINKEN vor Bundeswehroffizieren, die Schüler indoktrinieren könnten, so lächerlich.
Das mit dem Indoktrinieren war früher schon ziemlich schwierig, wie man an den Hunderttausenden von FDJlern gesehen hat, die dann blitzartig weg waren. Die haben sich nur dem Anpassungsdruck ergeben, waren nicht indoktriniert. Aber heute Schüler indoktrinieren zu wollen, die das Internet durch und durch kennen und ihre Lebenswelt aufgegeben haben, schafft kein Lehrer und auch kein Bundeswehroffizier.