Allerdings möchte ich an der Stelle sagen, Sie haben vergessen, dass wir das bereits in der 5. Wahlperiode schon mal auf die Tagesordnung gesetzt hatten und es damals auch abgelehnt worden ist. Und Ihre Unterstellung, dass die Opposition das Thema jetzt noch mal behandelt hat,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Um einen Keil zu treiben, Frau Borchardt, das dürfen Sie ruhig zugeben.)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das dürfen Sie ruhig zugeben. – Egbert Liskow, CDU: Wir glauben das alle.)
ist einfach falsch, weil dann könnte man ja auch „Jugend im Landtag“ unterstellen, dass Sie diesbezüglich genau das Thema in die Debattendiskussion mit eingebracht
Und ich denke, wer sich die Landtagsdebatte 1999 noch mal ganz genau anguckt, wird sehen, dass das auch schon von Rot-Rot damals gewollt war, dass das Wahl- alter 18 natürlich angepasst werden muss auf Bundes- und auf Landesebene, und das ist eine logische Schlussfolgerung diesbezüglich.
Dass wir eventuell bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht durchgedrungen sind, dass wir nicht genug dafür geworben haben, warum es gut ist, das sollten wir uns alle gemeinsam noch mal auf die Tagesordnung setzen. Allerdings ist die Befragung, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU, durchgeführt haben, auch nicht hilfreich dafür, denn die Fragen, die dort beantwortet worden sind – und Herr Kokert hat ja gesagt, die gesamte Befragung bekommen wir nicht, um das mal zu sehen, wie wirklich die Entscheidungen dort gelaufen sind –, helfen uns diesbezüglich nicht weiter.
Ich habe aber, und deswegen habe ich mich hauptsächlich noch mal gemeldet oder ums Wort gebeten, heute zur Kenntnis genommen, dass die CDU auf eine Befragung von Bürgerinnen und Bürgern, von 1.050, sehr, sehr großen Wert legt und das für ihre Entscheidung sehr wichtig ist und sie die mit einbezieht. 50.000 Unterschriften bei der Volksinitiative Orchester/Theater waren offensichtlich nicht so wichtig! 34.000 Unterschriften bei der Volksinitiative in Bezug auf die Amtsgerichtsstrukturreform waren auch nicht so wichtig!
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bananen. – Heinz Müller, SPD: Blaubeeren und Kürbisse. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
wenn das Volksbegehren mit 120.000 Unterschriften hier vorliegt. Dann bin ich gespannt, wie die CDU mit ihrer Aussage, wir hören auf die Meinung der Bürgerinnen und Bürger, umgehen wird, ob Sie das Volksbegehren dann ablehnen werden oder nicht.
Im Protokoll steht, Herr Texter, Sie werden solche Mehrheitsmeinungen respektieren und dementsprechend
auch politisch handeln. Dafür danke ich Ihnen sehr und wir kommen dann sicherlich gleich zur Abstimmung.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/1024.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2783 abzulehnen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem …
(Heinz Müller, SPD: Moment mal! Moment! – Die Abgeordneten Heinz Müller und Peter Ritter treten an das Präsidium heran.)
Nochmals zur Erläuterung: Das Verfahren ist richtig. Wir stimmen nicht über die Beschlussempfehlung jetzt ab, sondern über die Gesetzentwürfe, und damit stimmen wir, sage ich mal, dem Votum der Beschlussempfehlung dann zu oder lehnen das Votum der Beschlussempfehlung ab.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Seit wann ist das denn so? Wozu machen wir denn eine Beschlussempfehlung?)
Das ist in diesem Falle so. Ich habe eben noch mal die Information aus der Verwaltung bekommen, dass das Verfahren so korrekt ist.
Also ich rufe jetzt auf den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Wir kommen nun zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/1030.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2783 abzulehnen.
Ich rufe jetzt auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hierzu eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitgliedes des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
(Die Abgeordneten Udo Pastörs und Wolf-Dieter Ringguth werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Bevor ich die Sitzung gegebenenfalls dann kurz unterbreche, will ich, weil es einige Irritationen gab, nur noch mal darauf aufmerksam machen, dass wir hier gemäß Paragraf 49 verfahren. Insbesondere möchte ich auf die Absätze 3 und 4 des besagten Paragrafen verweisen, denn da ist es nämlich so geregelt, sodass wir richtig verfahren. Und damit unterbreche ich die Sitzung für zwei Minuten.