und das hat es auch nicht gemacht als Karnevalsverein Köln-Kalk, sondern als Verfassungsgericht, zwar unter besonderen Bedingungen, weil in Thüringen gerade keins war, das ist richtig, deswegen konnte nur Karlsruhe entscheiden, aber trotzdem hat es seine Meinung ganz klar zum Ausdruck gebracht. In diesem Urteil können Sie lesen, was das Verfassungsgericht von Ihren Zulagen hält, nämlich gar nichts. Die Argumentation habe ich jetzt schon gebracht, das Verfassungsgericht sagt, ideal wäre, wenn wir ein Parlament hätten aus freien Abgeordneten mit dem freien Mandat. Das ist sowieso schon eine Fiktion bei Ihnen, bei Ihnen herrscht Kommandostruktur, Führerprinzip beinahe.
Sie winden sich aus dem freien Mandat raus, indem Sie sagen, in der Verfassung steht, der Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und das predigt uns hier einer von der NPD, ich halt das nicht aus! Mann, Mann, Mann, Mann, Mann! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
und dann kommt Müntefering und sagt, ja, das ist wahr, aber was Gewissen ist, das bestimmen wir. Nur in Gewissensfragen besteht das freie Mandat und was Gewissen ist, bestimmen wir, dann haben Sie eine Kommandostruktur
und eine Kommandostruktur kann man natürlich nur aufrechterhalten wie in jeder anständigen Söldnerarmee,
indem man Zulagen und Zulagen und Zulagen verteilt. Und so ist es bei vielen, ich weiß nicht, ob es bei den LINKEN so ist, aber bei den großen Fraktionen ist es auf jeden Fall so, dass auch stellvertretende Fraktionsvorsitzende Zulagen bekommen. Wozu eigentlich? Die Diäten liegen bei 5.300 brutto jetzt etwa, das ist ja wohl viel zu viel, um zu sagen, wir sind Volksvertreter,
denn das Volk hat keine 5.300 brutto. Warum sind die so hoch? Weil dahinter eine verdeckte Parteienfinanzierung steckt, denn jeder Abgeordnete ist gehalten, einen erheblichen Teil seiner Diäten an die Partei weiterzugeben, damit die Wahlkampf machen kann.
Wenn Sie darauf verzichten würden, dann könnten die Diäten wesentlich geringer sein. Halbieren auf 2.700, 2.800 brutto würde völlig ausreichen, denn im Gesetz steht,
Sie sollen frei und unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen Ihre Arbeit machen können. Das können Sie auch mit 2.700, 2.800, wenn Ihnen die Auslagen erstattet werden, die Fahrten nach Schwerin und zurück,
Und was besonders bedenklich ist, wenn ein Abgeordneter seine Diäten abgibt für den Wahlkampf an die Partei, auch häufig zwangsweise...
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wohin spenden Sie denn Ihre Diäten, die Sie immer haben, Herr Andrejewski?)
Fragen Sie den Verfassungsschutz! Der weiß alles. Fragen Sie den, das müsste alles in unserer Akte stehen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wohin spenden Sie die denn? Wohin spenden Sie die denn? Erzählen Sie das doch mal den Bürgern da draußen! Wohin spenden Sie das denn? Für ein Zeltlager, was weiß ich, oder was?)
Wenn ein Abgeordneter von der Partei unter Druck gesetzt wird, und das läuft ja bei Ihnen so, bei Ihrem Führerprinzip, dass er sein Geld abzugeben hat, weil er sonst nicht wieder aufgestellt wird, dann ist das zwar bedenklich, aber es ist noch legal. Aber sehr bedenklich ist es, wenn jemand von Fraktionsgeldern aus der Fraktionskasse heraus Zulagen bekommt als stellvertretender Fraktionschef und man ihm dann sagt, davon soll er auch
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Noch schlimmer ist es doch, wenn man jemanden bezahlt aus Fraktionsgeldern, der gar nicht für die Fraktion arbeitet, Herr Andrejewski, oder? So wie der Bruder von Tino Müller, erzählen Sie doch davon mal ein bisschen was!)
Wenn wir mal einen Weg finden, damit zum Verfassungsgericht zu kommen, werden wir ihn auch gehen, und dann werden wir ja sehen, wer hier recht hat. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2838 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD ab- gelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/2863.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/2863 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vorliegenden Drucksache empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss den Abschluss von insgesamt 274 Petitionen, die
Im Einzelfall empfiehlt der Petitionsausschuss, bei 135 Petitionen von der Behandlung und sachlichen Prüfung abzusehen. Ein Großteil dieser Petitionen stammt von demselben Petenten und es fehlt hier die konkrete Beschwerde beziehungsweise ist auch nicht zu entnehmen, welches konkrete Begehren er vorbringt. Selbstverständlich ist der Petent in jedem Fall angeschrieben worden, um diese Ergänzungen zu tätigen, und das schon seit Jahren, aber darauf legt der Petent keinen Wert. Insofern sollten wir auf die konkrete Behandlung auch verzichten.
In anderen Fällen, bei denen gemäß Paragraf 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes eine Behandlung entfällt, fehlte die öffentliche Einwirkungsmöglichkeit beziehungsweise die Petitionen richten sich gegen gerichtliche Entscheidungen, auf die wir als Landtag keinen Einfluss haben.
Für die Bearbeitung weiterer 10 Petitionen sind wir ebenfalls nicht zuständig, weil hier das Behördenverhalten anderer Länder oder Bundesgesetzgebungen kritisiert wurden. Diese haben wir dann selbstverständlich an die zuständigen Stellen der Länder beziehungsweise des Deutschen Bundestages weitergeleitet.
Zu 129 Petitionen legt Ihnen der Petitionsausschuss mit der in der Beschlussfassung enthaltenen Sammelübersicht eine Sachentscheidung vor und bittet Sie um Ihre Zustimmung.
Wie auch in den vergangenen Monaten ist festzustel- len, dass viele Bürger sich für politische Themen interessieren und sich anschließen und so auch bei uns als Petitionen eingehen, so zum Beispiel die Kürzungen beziehungsweise teilweise Abmeldungen des Schienenpersonennahverkehrs oder der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Selbstverständlich ist es auch in der Vergangenheit so gewesen, dass viele Petenten sich mit ganz persönlichen Anliegen an den Petitionsausschuss wandten, so zum Beispiel ein Polizeibeamter der Bundespolizei aus Niedersachsen, der seit Monaten, seit fast einem Jahr, versucht hat, sich versetzen zu lassen in die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns. Diese Versetzung wurde immer abgelehnt, weil er keinen Tauschpartner hatte. Seine Familie lebt in Mecklenburg-Vorpommern. Seine Frau ist hier berufstätig.
Der Petitionsausschuss hat zu dieser Situation eine Ausschussberatung durchgeführt mit dem Innenministerium. Das Innenministerium selbst, also in unserem Land, erklärte, dass keine Planstelle vorhanden sei, und so dauerte diese Petition noch mal ein paar Monate, bis diese Planstelle im Land gefunden wurde. Das ist sicherlich auch nicht immer ganz einfach. Erfreulicherweise hat dann die Bundespolizei diesen Beamten ohne Tauschpartner ins Land Mecklenburg-Vorpommern versetzt. Also es geht, wenn man hartnäckig bleibt, und in diesem Fall ist die Petition im Interesse des Petenten abgeschlossen.
Es gibt natürlich auch andere Fälle, wo nicht in Gänze der Petition des Petenten entsprochen werden kann. So beschwert sich unter anderem eine Petentin darüber, dass sie vom Landkreis eine Auflassung erhielt, und