Soweit der Versuch zu verstehen, was die Landesregierung hier getrieben hat. Aber dann stellt sich in der Tat die Frage: Was hat das denn, nämlich dieses Neutralitätsprinzip, mit der Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform zu tun?
Inwiefern stellt dies die Neutralität der Justiz infrage oder werden sich die in den Justizgebäuden ausliegenden Unterschriftenlisten in irgendeiner Form auf die in diesen Gebäuden getroffenen und eingeleiteten Entscheidungen auswirken?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass das nicht der Fall sein wird. Und wenn man sich ein bisschen intensiver mit der Frage der rechtlichen Stellung der Richter und Richterinnen beschäftigt, dann kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis. Dieses ist im Paragrafen 39 des Deutschen Richtergesetzes gefasst. Hier wird ausdrücklich die politische Tätigkeit von Richterinnen und Richtern definiert.
Ich will in diesem Zusammenhang ein drittes Zitat vortragen, nämlich ein Zitat aus dem Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Da heißt es in der Kommentierung zu den Paragrafen 37 und 38 des Deutschen Richtergesetzes, Zitatbeginn: „In manchen Ländern ist die politische Betätigung der Richter gewissen Einschränkungen unterworfen. Am weitesten geht wohl Kanada; es verwehrt den Richtern das aktive Wahlrecht für gesetzgebende Körperschaften. Der Ausschuß hat sich in Übereinstimmung mit dem Ausschuß für Inneres nicht“ – nicht! – „entschlossen, für die Rechtsstellung der deutschen Richter diesen Beispielen zu folgen.“ Und
jetzt bitte ich, das einmal sehr bewusst zur Kenntnis zu nehmen: „Offene politische Betätigung sollte in einer Demokratie nicht den Verdacht begründen, daß sie die Unbefangenheit und die Fähigkeit zu sauberer und gerechter Amtsführung beeinträchtige.“ Zitatende.
Genau diesen Verdacht – wenn sich die Justizministerin in ihrer Presseerklärung auf die Neutralitätspflicht orientiert –, genau diesen Verdacht scheint die Landesregierung gegenüber den Richterinnen und Richtern zu hegen,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie das der Ministerin nicht unterstellen.)
Für mich ist ein ganz anderer Schluss, der sich durch das gesamte Gesetzesverfahren in seiner Entwicklung zieht, folgerichtig – jetzt werde ich nicht mehr rechtlich argumentieren, sondern politisch –,
nämlich die Fragen: Wie gehen Sie denn mit einem von uns nach der Verfassung gewollten politischen Willens- und Meinungsbildungsprozess um? Wie sind Sie mit einer Volksinitiative umgegangen, die sich gegen die Gerichtsstrukturreform gewandt hat, die Sie bei einem Entschließungsantrag schlicht und ergreifend umgedeutet haben?
Wie gehen Sie mit einer Diskussion um, das orientiert sich in erster Linie an der CDU-Fraktion, in der wir ernsthaft darüber sprechen, die Quoren herunterzunehmen für direkte demokratische Entscheidungen, wie etwa dem Volksbegehren, und wo – und das unterstelle ich Ihnen an dieser Stelle – die Frage, wann das behandelt wird, davon abhängig gemacht wird, oder auch davon abhängig gemacht wird, zu welchem Zeitpunkt Ihnen möglicherweise vielleicht ein leichter erfolgreiches Volksbegehren droht? Wovor haben Sie eigentlich Angst?
(Zurufe aus dem Plenum: Oooh! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vor nix! Nur, weil wir eben nicht Ihrer Meinung sind?)
sich für eine Frage wie einem initiierten Volksbegehren bewusst zu entscheiden, schlicht und ergreifend zur Kenntnis zu nehmen,
dass da möglicherweise auch eine Mehrheit gegen ihren Willen entstehen kann, und nicht mit solchen Mitteln, wie Sie sie hier an den Tag legen, den Versuch zu machen, dies hintenherum zu verhindern.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich Richter und Richterinnen, dass sich Juristen, dass sich Anwälte in dieser Frage politisch engagieren. Ich kann Ihnen nur sagen, Ihre Verhinderungspolitik wird an der Stelle nicht weit führen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Mit Erlass vom 13. März habe ich jede Form der Inanspruchnahme von Justizeinrichtungen für die Durchführung des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform untersagt.
Ich habe – und da kann ich noch mal betonen, dass jedes Wort, was Sie hier eben zitiert haben, richtig ist – das in aller Deutlichkeit zu verstehen gegeben. Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund der Neutralitätspflicht der Justiz alternativlos,
Was Sie wollen, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist doch, das hohe Gut der Neutralität der Justiz für das Ziel eines kurzfristigen politischen Erfolges zu opfern.
werden die Gerichte und Justizbehörden erst einmal für ein Volksbegehren geöffnet, muss dies auch für alle weiteren gelten.
Andere politische Initiativen würden, und da bin ich mir sicher, eine Gleichbehandlung einfordern. Ich überlasse es Ihrer Fantasie, meine Damen und Herren, welche Art von Plakaten, Flyern und Unterschriftenlisten ich dann künftig in Justizdienststellen des Landes zulassen müsste.
(Torsten Renz, CDU: Das haben Sie doch getan. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wollen Sie nicht wirklich.)