Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist der Unterschied.)

Ich finde es übrigens auch ganz interessant, wie sich dazu auf kommunaler Ebene verhalten wird.

Nach meiner Kenntnis, da geht es auch um Amtsräumlichkeiten, hat sich der Kreistag Ludwigslust-Parchim entschieden, diese Unterschriftenlisten – da haben die

GRÜNEN oder die LINKEN gerade keine Mehrheit, sondern die Mehrheitsverhältnisse sind etwas anders – in Amtsgebäuden auszulegen. Ich finde das richtig so.

Zu dem, was Frau Kuder gesagt hat: Da sind zwei Unterstellungen drin, Frau Kuder. Sie haben davon gesprochen, das Zitat habe ich nicht, es könnte ein Bürger, eine Bürgerin in eine Amtsräumlichkeit kommen und könnte dann ob eines Begehrens glauben, dass durch eine Unterschrift auf einer der dort ausliegenden Listen quasi in irgendeiner Form die Meinungsbildung und die Entscheidung der Amtsperson beeinflusst werden könnte. Das unterstellt zwei Dinge. Das unterstellt auf der einen Seite, dass Bürgerinnen und Bürger das annehmen und dies tun. Und das unterstellt auf der anderen Seite die Möglichkeit, dass das auch Erfolg haben könnte. Das glauben wir an dieser Stelle nicht, sondern wir glauben, dass die richterliche Unabhängigkeit auf der einen Seite durch Richter und Richter sehr wohl gewahrt wird,

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

und dass auf der anderen Seite sehr wohl weitreichende Freiräume geschaffen werden müssen, um sich politisch betätigen zu können. Das, was Sie hier mit der Ablehnung zu diesem Antrag,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

mit der Intervention der Landesregierung machen, ist nichts anderes, als dass Sie den Selbstverwaltungsspielraum der Justiz schlicht und ergreifend einschränken.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wird immer abenteuerlicher.)

Wir sind auf einer ganz anderen Seite.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Schwache Begründung. Sehr schwache Begründung.)

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Butzki, SPD: Das war aber mehr als schwach.)

So, meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Na, Gott sei Dank!)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2832. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2832 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Fraktion der NPD.

Wir kommen jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist der Tagesordnungspunkt 12: Die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Mietpreisbremse flächendeckend einführen und wirksam ausgestalten, Drucksache 6/2822.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Mietpreisbremse flächendeckend einführen und wirksam ausgestalten – Drucksache 6/2822 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grund unseres Antrages ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. März dieses Jahres. Bundesjustizminister Heiko Maas stellte den Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes vor.

Obwohl dieser Entwurf erst in der Ressort- und Länderabstimmung ist, gibt es bereits heftige Reaktionen von allen Seiten. So unterstützt der Mieterbund des Landes alles, was den Mietanstieg dämpft, und fordert, dass die Landesregierung eine Verordnung für besonders stark betroffene Wohngebiete erarbeitet.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Auch Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale M-V begrüßt die Pläne, kritisiert jedoch, dass es die Probleme mit bezahlbarem Wohnraum nicht nur in Großstädten gäbe, deshalb sollte diese Regelung für alle Regionen gelten.

Kollege Suhr von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält ebenfalls eine generelle Regelung für die gesamte Fläche für sinnvoll.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen spricht hingegen von Koalitionsbruch, weil bereits die Gefährdung der ausreichenden Versorgung als angespannter Wohnungsmarkt gilt. Auch fehlt dem GdW die Kopplung der Mietpreisbremse an ein Maßnahmenpaket zur Behebung des Wohnungsmangels.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Hören Sie doch lieber erst mal zu, bevor Sie Ihre Kommentare machen. Sie können ja gar nicht mehr zuhören um diese Zeit. Da ist für mich die Priorität zu sagen: Ab einem bestimmten Zeitpunkt müssen wir wahrscheinlich die Debatten beenden.

(Torsten Renz, CDU: Sie müssen doch nicht von sich auf andere schließen.)

Frau Lück, ich weiß, dass es sehr unruhig ist.

Ich bitte Sie alle um ein bisschen Aufmerksamkeit. Der Geräuschpegel steigt und ich möchte nicht jedes Mal dazwischengehen.

Sie können jetzt fortfahren.

Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert, dass den Vermieterinnen und Vermietern die finanzielle Grundlage für Investitionen genommen wird, um ihren Bestand erhalten und modernisieren zu können. Der Union gehen die Pläne von SPD-Minister Maas entschieden zu weit, eine Mietdämpfung müsse auf fünf Jahre beschränkt werden.

Zudem werden Befürchtungen laut, dass ein Bürokratiemonster geschaffen wird, das die Bundesländer heim- suchen wird, denn die Länder sind in der Pflicht, an- gespannte Wohnungsmärkte zu identifizieren und per Rechtsverordnung zu bestimmen. Das muss verfassungsrechtlich stichfest erfolgen, weil das Gesetz Eigentümerrechte tangiert.

Die Kritiken an diesem Entwurf lassen einen heftigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erwarten. Die neuen Regelungen sollen ab 2015 gelten. Wer den Vermittlungs- und Suchauftrag erteilt, soll künftig die Maklerinnen und Makler bezahlen, normalerweise eine Selbstverständlichkeit. Nun steht es schwarz auf weiß im Gesetzentwurf. Daran darf auch nicht mehr gerüttelt werden.

In der „Ostsee-Zeitung“ vom 22. März des Jahres wird der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Gunnar Bauer, wie folgt zitiert: „Wir müssen das Ergebnis eines Gesetzgebungsverfahrens abwarten und dann die Rechtslage prüfen.“ Zitatende. Meine Fraktion und ich wollen eben nicht abwarten, bis die Messen gesungen sind, bis das Gesetz beschlossen ist und in Kraft tritt.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Denn es steht zu befürchten, dass das Land die Füße stillhält, dass es keine Notwendigkeit sieht, überhaupt zu reagieren,

(Rainer Albrecht, SPD: Woher weißt du das?)

denn das Land kann, muss aber nicht, von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen.

Ich erinnere: Noch in letzter Minute wurde der Gesetzentwurf zur vorangegangenen Mietrechtsnovelle geändert.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Damit haben die Länder seit Mai 2013 die Möglichkeit, per Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die Kappungsgrenze für Mietsteigerungen bei bestehenden Mietverträgen bis zum Erreichen der Vergleichs- miete von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird. Ein entsprechender Antrag der Bündnisgrünen von Mitte Mai 2013, dies auch in M-V zu tun, scheiterte an den Mehrheitsverhältnissen. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung durch die Länder ist, genau wie im vorliegenden Gesetzentwurf, auf Gebiete beschränkt, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist.

Kolleginnen und Kollegen, bisher erließ das Land und damit die Landesregierung keine Rechtsverordnung in den Bestandsmieten. So glaube ich nicht, dass es diese Möglichkeit bei der Wiedervermietung von Wohnraum nutzen wird. Das zuständige Ministerium wird bei der Entwicklung der Mieten und des Wohnungsmarktes zu

schauen, so, wie es bisher zugeschaut hat, und nicht reagieren. Das Problem wird wieder ausgesessen.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Frau Lück!)

Hauptanliegen des Antrages ist es deshalb, die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung und auch bei Bestandsmieten bundesweit festzuzurren.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Auf eine Länderermächtigung sollte ganz verzichtet werden. Zudem sollte die Dämpfung des Mietanstiegs bei Wiedervermietung

(Egbert Liskow, CDU: Das brauchen wir aber nicht.)