Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Baden-Württemberg kündigte schon vor einem Jahr eine Mietpreisbremse an, die wird aber im ersten Halbjahr nicht mehr kommen. Grund: Dem Wirtschaftsministerium im Land liegen nicht genügend Daten vor. Folge: Die Vermieter nutzen die Zeit, langen kräftig zu und erhöhen massiv die Mieten. Auch deshalb würden Länder wie Baden-Württemberg, Brandenburg, RheinlandPfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen ihre Zuständigkeit gerne wieder abgeben. Sie bevorzugen eine bundesweite Regelung, wie sie im SPD-Programm auch mal stand – um Ihnen das mitzuteilen. Die würde sofort in Kraft treten, wäre vor Gericht nicht so angreifbar und würde den Ländern eine Menge Arbeit ersparen.

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, den Sie ja auch heute Abend gerne zitiert haben, Dr. Franz-Georg Rips, riet der Landesregierung im Rahmen des Ver- bandstages eindringlich, zu untersuchen, ob Rostock und Greifswald zu den angespannten Wohnungsmärkten zählen.

(Dietmar Eifler, CDU: Die beiden, aber nur die beiden.)

Ich bin angesichts der heutigen Debatte ernüchtert. Landesregierung und Regierungsfraktionen sehen dafür eventuell Handlungsbedarf, eventuell auch nicht,

(Rainer Albrecht, SPD: Nicht eventuell. Es gibt genug Bedarf, reichlich.)

und natürlich besteht auch kein Interesse, eine Mietpreisbremse gar bundesweit und flächendeckend einzuführen. Und dieser Slogan „Zentralismus“, wissen Sie,

auch in Ihre Richtung, ich kann es nicht hören! Ich kann es wirklich nicht hören!

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Dann sagen Sie es nicht mehr.)

Damit müssen sich Mieterinnen und Mieter …

Wir sagen es überhaupt nicht! Sie unterstellen es uns grundsätzlich, Herr Waldmüller. Das ist doch der Punkt.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Dann sagen Sie es nicht, dann schreiben Sie es in den Antrag rein!)

Aber hier geht es um die Mieterinnen und Mieter. Damit müssen sich nämlich die Mieterinnen und Mieter in den Studentenstädten und entlang der Ostseeküste auf weiter steigende Mieten einstellen. Allein 2011 stiegen laut Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland vom April 2013 in Greifswald die Mieten um 10,4 Prozent und in Rostock um 10,2 Prozent.

Unlängst las ich, dass auf Sylt das Wohnen für Polizisten und Lehrer teurer ist. Fast die Hälfte der Polizisten und über ein Viertel der Pädagogen leben auf dem Festland, weil sie sich auf Sylt keine Wohnung leisten können. Das Land Schleswig-Holstein prüft gegenwärtig, ob die finanziellen Nachteile der Beschäftigung auf einer Nordseeinsel mithilfe einer Gehaltszulage ausgeglichen werden können. Ich frage: Wollen wir erst Sylter Verhältnisse in den Urlaubshochburgen entlang der Küste?

Der Präsident der DEHOGA, Guido Zöllick, bestätigte in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses in der vergangenen Woche, dass es an bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte in der Hotel- und Gaststättenbranche mangelt. Einige Unternehmen wollen sogar selbst bauen, um Arbeitskräfte zu bekommen und zu halten. Auch in der Studie zu Ferienwohnungen in M-V wird aufgezeigt, dass bezahlbarer Wohnraum knapp ist, auch weil die Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen sehr viel lukrativer ist.

Wohnkosten sind immer im Kontext zum Haushaltseinkommen zu betrachten,

(Rainer Albrecht, SPD: Genau.)

und das Einkommen, das wissen wir, ist nun einmal sehr viel geringer bei uns im Land als anderswo.

Ich verweise auf eine Studie der empirica ag im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zum Wohnungsangebot für arme Familien in Großstädten, die im Juli vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Die 100 einwohnerstärksten Städte wurden bundesweit analysiert, auch Rostock und Schwerin. In beiden Städten sind die Möglichkeiten für die Wahl der Wohnlage innerhalb der Stadt sehr begrenzt. Die Verteilung der für Familien finanzierbaren Angebote im Stadtgebiet ist auf wenige Bereiche beschränkt. In Rostock sind zehn Prozent der familiengeeigneten Wohnungen für einkommensarme Familien finanzierbar, in Schwerin sind es elf Prozent. Ergebnis der Studie ist, dass in mehr als jeder zweiten größeren Stadt Deutschlands die Mietpreise das Armutsrisiko von Kindern erhöhen – und das haben wir ja auch immer, das Thema Kinderarmut.

Kinder wachsen daher längst nicht nur dann in armen Verhältnissen auf, wenn ihre Familien staatliche Grundsicherung beziehen. Die Studie belegt, wer als Familie weniger als 60 Prozent des ortsüblichen mittleren Einkommens verdient, hat in 60 der 100 größten deutschen Städte nach Abzug der Miete im Durchschnitt weniger Geld zur Verfügung als eine Hartz-IV-Familie. Das ist erschreckend, das ist wirklich erschreckend, denn dazu gehören auch Rostock und Schwerin. Ich meine, deshalb müssen wir wahrscheinlich nicht nur in Rostock und in Greifswald etwas tun, sondern uns auch noch mal Schwerin ansehen.

Kolleginnen und Kollegen, noch hat das Gesetzgebungsverfahren nicht begonnen, noch können auch die Länder ihren Einfluss geltend machen. Auf Insellösungen auf der Grundlage aufwendiger und teurer Gutachten sollte verzichtet werden. Grundfalsch übrigens, und das Argument will ich einfach noch mal bringen, an diesem Entwurf ist zudem, dass die bisherige Bestimmung zur Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz abgeschafft werden soll. Darauf möchte ich Sie insbesondere aufmerksam machen. Danach macht sich strafbar, wer Wohnungsknappheit ausnutzt und unangemessen hohe Mieten fordert, die mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Das soll abgeschafft werden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es wird darauf vertraut, dass sich Vermieterinnen und Vermieter an Recht und Gesetz halten, und vernachlässigt, dass es bei Wohnungsknappheit kein gleichberechtigtes Mieter- und Vermieterverhältnis gibt. Falsch ist auch, dass die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer Modernisierung und der mit der vorangegangenen Mietrechtsnovelle vorgenommene Abbau der Mieterrechte bestehen bleiben.

Der aktuelle Ressortentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung ist halbherzig. Völlig unklar ist, wie kommunale Verwaltungen die Einhaltung dieses Gesetzes überhaupt kontrollieren können. Zusätzliche Aufgaben sind nicht machbar – das sagen wir auch, das teilen wir übrigens unter den gegenwärtigen Bedingungen –

(Rainer Albrecht, SPD: Da gibt es doch die Beteiligung jetzt.)

angesichts des fortschreitenden Personalabbaus. Auch sollten die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung von 518 Millionen auf 700 Millionen angehoben werden, so, wie bei der Städtebauförderung geplant. Um aber tatsächlich als Mietpreisbremse wirken zu können,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

hätte auch die Vorschrift für die Erstellung von Mietspiegeln – und dabei möchte ich einfach noch mal die Grundbedingungen sagen, Mietspiegel sind nämlich zu Preistreibern geworden, Mietspiegel sind wirklich zu Preistreibern geworden –, der Paragraf 558 Absatz 2 des BGB novelliert werden müssen.

Ich sage, es müssen alle Mieten in den Mietspiegel einfließen. Auch die SPD spricht davon, wenigstens die letzten zehn Jahre einfließen zu lassen. Gibt es keine Mietspiegel, ist die Ermittlung der Vergleichsmiete auf

wendig, deshalb sollte Bezug nicht die öffentliche Vergleichsmiete, sondern die Miete des Vormieters sein. Wenn diese Miete bereits über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegt, würde die im Gesetzentwurf verankerte Schranke greifen: die Regel, dass bei einer Miete, die bereits mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, bei Wiedervermietung die Miete des Vormieters gelten soll.

Also ich will noch einmal sagen, es sollte wenigstens eine Rechtsverordnung für Rostock, Greifswald und für die Urlaubshochburgen dabei herauskommen. Wenn das das Ergebnis der heutigen Debatte ist, wäre das schon mal gut. Man müsste sich sicherlich Schwerin unter den vorgenannten Bedingungen noch mal angucken,

(Rainer Albrecht, SPD: In Schwerin gibt es keinen angespannten Markt.)

besser wäre jedoch eine Zustimmung zu unserem Antrag, denn das wäre ein klarer Handlungsauftrag für eine bundesweit geltende Dämpfung des Mietanstiegs. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2822. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffer I, die Ziffer II, Nummer 1 und 2 sowie über die Nummern 3a), b) und c) einzeln abzustimmen. Wir treten in die Abstimmung ein.

Wer der Ziffer I des Antrages auf Drucksache 6/2822 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? Die Enthaltung, Herr …?

(Schriftführer Detlef Lindner: Keine.)

Gut, keine. – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2822 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Fraktion der NPD, bei keinen Stimmenthal- tungen.

Wer in Ziffer II den Nummern 1 und 2 des Antrages auf Drucksache 6/2822 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit sind in Ziffer II die Nummern 1 und 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2822 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Fraktion der NPD und keinen Stimmenthaltungen.

Wer der Ziffer II Nummer 3a) des Antrages auf Drucksache 6/2822 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 3a) des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/2822 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen

der Fraktionen der SPD, CDU und Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und keinen Stimmenthaltungen.

Wer der Ziffer II Nummer 3b) des Antrages auf Drucksache 6/2822 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 3b) des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/2822 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei keinen Enthaltungen.

Wer Ziffer II Nummer 3c) des Antrages auf Drucksa- che 6/2822 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II Nummer 3c) des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksa- che 6/2822 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Stimmenthaltungen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Erarbeitung eines Landesgesetzes zur Gemeindeverkehrsfinanzierung, die vorliegende Drucksa- che 6/2835.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erarbeitung eines Landesgesetzes zur Gemeindeverkehrsfinanzierung – Drucksache 6/2835 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, ein Landesgesetz zur Gemeindeverkehrsfinanzierung durch die Landesregierung dem Landtag vorlegen zu lassen. Warum?

(Jochen Schulte, SPD: Das frag ich mich auch.)

Es gibt ein Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf Bundesebene, das existiert seit 1971, und nach diesem Gesetz kriegen die Länder regelmäßige Zahlungen. Dieses Gesetz ist im Jahr 2006,

(Jochen Schulte, SPD: 2007!)