Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ich erinnere daran, auch im Hinblick auf unseren morgen zu beratenden Antrag, die Änderung der Privatschulverordnung bereits jetzt dem Landesverfassungsgericht im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle vorzulegen, damit nicht unnötig Zeit verloren geht. Keine Regierung ist davor gefeit, vom Verfassungsgericht korrigiert zu werden, aber wenn fehlerhafte Regelungen erst einmal einige Zeit gelten, dauert es oftmals sehr lange, wieder einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Deswegen sollte Rechtssicherheit so schnell wie möglich hergestellt werden.

(Andreas Butzki, SPD: Das ist Ihre Interpretation.)

Das soll uns allen eine Lehre sein.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat nun eine Neuregelung vorgelegt, nach der die Grundgehälter der Professorinnen und Professoren um 500 beziehungsweise 600 Euro pro Monat angehoben werden sollen, um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Alimentierung zu erreichen. Damit hat sich die Landesregierung für eine von vier möglichen Varianten entschieden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil eröffnet hatte. Denkbar wäre stattdessen zum Beispiel auch eine Überarbeitung des Systems der Leistungsbezüge gewesen.

Interessant wäre allerdings auch gewesen, unter Abwägung welcher Vor- und Nachteile nun genau diese Variante von der Landesregierung unter den vieren ausgewählt wurde. Das hätte durchaus unter dem Punkt „Alternativen“ im Gesetzentwurf dargestellt werden können. Dort finden wir aber leider nur den Hinweis, dass die Darstellung aufgrund der Parameterfülle nicht möglich sei. Das halte ich für eine Ausrede, gleichwohl sollte das nun auch in den Ausschussberatungen und der Anhörung einfach eine Rolle spielen.

(Torsten Renz, CDU: Das sehe ich auch so.)

Da werden wir nachfragen.

Mit der von der Landesregierung gewählten Variante verliert das Prinzip der Leistungszulagen nun wieder weitgehend an Bedeutung. Das Rad wird zwar nicht vollständig zurückgedreht, aber doch zu 75 Prozent, denn die Zulagen bleiben erhalten, werden aber zum größten Teil mit der Erhöhung des Grundgehaltes verrechnet. Für ökonomische Leistungsanreize dürften die verbliebenen Mittel zumeist nicht ausreichen. Da kann man sich nun streiten, ob das gut oder schlecht ist. Inwieweit diese kleinen verbliebenen Anreize dann aber überhaupt noch nötig und sinnvoll sind und nach welchen Kriterien und mit welchem bürokratischen Aufwand sie bewertet werden, das wäre doch sicherlich noch mal eine Diskussion wert.

Schon die nun gekippte Reform folgt ja der Logik, wir wollen finanzielle Leistungsanreize schaffen, indem wir den Professorinnen und Professoren zunächst einen Teil ihrer Bezüge wegnehmen und sie ihnen dann leistungsabhängig zum Teil wieder zurückgeben. Dieser Logik bleibt die Landesregierung mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf im Grunde treu.

Meine Damen und Herren, dass die nun gerichtlich gekippte Regelung durchaus nicht nur ein Anreiz, sondern auch ein Sparmodell war, zeigt die Notwendigkeit, für die Neuregelung jetzt zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen. Das Land hat über Jahre durch die W-Besoldung in und an der Wissenschaft gespart und das muss hier noch mal klar und deutlich gesagt werden. Vielleicht hat deswegen der vorliegende Gesetzentwurf auch so lange auf sich warten lassen, denn jeden Monat und jedes Jahr konnte das Land an der W-Besoldung sparen.

Aber schauen wir uns die Gegenfinanzierung auch noch etwas genauer an, denn darin liegen weitere Risiken für die Hochschulen. Sollten die von der Landesregierung prognostizierten Zusatzkosten übertroffen werden, müssen die Hochschulen diese selbst tragen. Meine Damen und Herren, das finde ich erwartungsgemäß nicht in Ordnung. Natürlich müssen die Hochschulen sämtliche

Mittel für die besoldungsrechtlichen Regelungen des Landes ersetzt bekommen. Leider legt die Landesregierung auch keine Kalkulationsgrundlage für ihre Kostenprognosen vor. Daher werden wir uns im Rahmen der Ausschussberatungen genau darlegen lassen, wie belastbar diese Zahlen überhaupt sind.

Nun zur Lehrerbesoldung und zum IQMV: Artikel 4 des Gesetzentwurfes sieht die Schaffung einiger höher dotierter Stellen im Bereich des Instituts für Qualitätsentwicklung vor, das heißt kurz IQMV. Es gab ja zuletzt einige öffentliche Aufregung über Personalentscheidungen im Bereich des IQMV. Der Gesetzentwurf deutet seinerseits auch an, dass es im IQMV nach wie vor zu Umstrukturierungen und neuen Aufgabenstellungen kommt. Daher sind manche Amtsbezeichnungen auch noch sehr allgemein gehalten, weil die inhaltliche Untersetzung fehlt.

Ich würde daher dem Bildungsministerium empfehlen, diesen Gesetzentwurf zum Anlass zu nehmen, den Bildungsausschuss im Rahmen der Mitberatung detailliert über die Strukturentwicklung im Ministerium und dem dazugehörenden IQMV zu informieren. Hier scheint es auch vonseiten der Öffentlichkeit ein gewisses Bedürfnis nach größerer Transparenz zu geben. Dies legt zumindest die Presseberichterstattung in den letzten Wochen nahe. Erstaunlich finde ich jedenfalls, dass im Stellenplan des IQMV für den aktuellen Doppelhaushalt keine Vermerke über diese Stellenhebungen zu finden sind.

Meine Damen und Herren, wir begrüßen natürlich die höhere Eingruppierung der Lehrkräfte an Regionalen Schulen, die hier nun auch besoldungsrechtlich umgesetzt wird. Die Begründung, warum eine Gleichstellung mit Gymnasiallehrkräften geboten sei, ist allerdings bemerkenswert. Die Begründung erfolgt im Prinzip auf Grundlage der Studieninhalte. Nach dieser Argumentation hätte natürlich schon längst eine Gleichstellung erfolgen können und auch sollen. Ich weiß nicht, was jetzt eigentlich der neue Zustand ist. Dann hätten wir das früher und schneller haben können.

Die Argumentation dient hier aber wiederum der Abgrenzung von der Eingruppierung der Grundschullehrkräfte, die nach wie vor bei E11 beziehungsweise A12 liegen wird. Die Begründung, dass Lehrkräfte für Regionale Schulen und Gymnasien eher ein fachwissenschaftliches Studium verfolgen, während Grundschullehrkräfte stärkere fachdidaktische Bezüge im Studium haben, kann als Begründung für den Gehaltsunterschied nicht wahrlich überzeugen. Im Idealfall sollte ein Lehramtsstudium doch so geschaffen sein, dass die für den jeweiligen Einsatz optimale Ausbildung erzielt wird, sei dies fachwissenschaftlicher oder stärker fachdidaktischer Natur. Die besoldungsrechtliche Geringschätzung der Fachdidaktik und der Bildungswissenschaften erschließt sich uns hier auf keinen Fall.

Meine Damen und Herren, die Anerkennung von pauschal fünf Jahren Vordienstzeiten – auch bei längeren Zeiten – soll eine Doppelversorgung mit Rente und Pension verhindern. In Einzelfällen kann dies meines Erachtens aber auch zu einer Schlechterstellung führen. Hier besteht ebenfalls Beratungsbedarf im Ausschuss und in der Anhörung. Wir sollten in jedem Fall ausschließen, dass durch diesen Gesetzentwurf jemand schlechtergestellt werden könnte.

Zugleich wäre mit der Neufassung der Besoldungsordnung möglicherweise die Gelegenheit gewesen, das Problem der Schulleiterbezahlung anzugehen, denn offenkundig kann das aktuelle System keine ausreichenden Anreize dafür schaffen, Schulleitungen vollständig zu besetzen.

(Torsten Renz, CDU: Wie sind denn Ihre Vorschläge zu dem Thema?)

Herr Renz, darüber können wir uns dann im Ausschuss gerne austauschen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ach! – Andreas Butzki, SPD: Aber Sie kritisieren erst mal!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe damit einige Punkte benannt,

(Torsten Renz, CDU: Keine Zeit, das Thema der Verbeamtung aus Ihrer Sicht noch darzustellen.)

komme hier zum Ende meiner Rede und danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen noch nicht zur Abstimmung, sondern der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2791 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, entgegen der in der Tagesordnung jetzt ausgewiesenen Mittagspause haben sich die Fraktionen dazu verständigt, noch einen Tagesordnungspunkt vorzuziehen.

Von daher rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land MecklenburgVorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung, Drucksache 6/2814.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung (Erste Lesung) – Drucksache 6/2814 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 die wesent

lichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgebern in Bund und Ländern eine grundlegende Reform auferlegt.

Der Bund hat daraufhin eine Neuregelung im Strafgesetzbuch vorgenommen, die – natürlich dem Bundesverfassungsgericht folgend – eine therapiegerichtete Ausgestaltung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung fordert. Vor fast genau einem Jahr, am 24. April 2013, haben Sie dann hier das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Damit wurde in unserem Land innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist – das war der 1. Juni 2013 – eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung geschaffen. Ebenfalls innerhalb des von Karlsruhe gesetzten Zeitrahmens konnte der Neubau des Unterbringungsgebäudes für die Sicherungsverwahrten auf dem Gelände der JVA Bützow fertiggestellt werden. So weit, so gut.

Nach den gesetzlichen Vorschriften besteht nun unter anderem ein Anspruch der Sicherungsverwahrten auf wissenschaftlich fundierte Behandlungsmaßnahmen, die, wenn Standardangebote keinen Erfolg versprechen, notfalls auch individuell auszugestalten sind. Damit aber ist eine ganz erhebliche Bandbreite an einzel- und gruppentherapeutischen Maßnahmen für die unterschiedlichen Tätergruppierungen notwendig.

Auch in anderer Hinsicht erfordern unterschiedliche Tätergruppen unterschiedliche Rahmenbedingungen, etwa in Bezug auf den Tagesablauf und die Alltagsgestaltung, je nachdem, ob es sich beispielsweise um tendenziell zurückhaltend und defensiv auftretende Personen handelt, oder ob sie vielleicht doch eher offensiv und aggressiv agieren. All dies ist für eine kleine Einrichtung wie unsere in Bützow nicht ganz einfach zu bewerkstelligen.

Genau an dieser Stelle setzt der Staatsvertrag mit Brandenburg an. Er soll eine länderübergreifende Unterbringung von Sicherungsverwahrten in einem Vollzugsverbund mit unterschiedlich spezialisierten Behandlungsschwerpunkten ermöglichen, damit nicht jeder alles vorhalten muss. Konkret wird sich Bandenburg schwerpunktmäßig um Sexualstraftäter kümmern sowie um Sicherungsverwahrte mit kognitiven Einschränkungen und um ältere Sicherungsverwahrte. Unsere Einrichtung in Bützow ist demgegenüber eher auf eine Behandlung von Sicherungsverwahrten mit einer Gewaltproblematik ausgerichtet.

Wir gehen in beiden Ländern zurzeit von jeweils insgesamt 11 Sicherungsverwahrten aus. Diese Zahl wird sich bis zum Jahr 2018 schrittweise auf voraussichtlich 19 in Brandenburg und 17 in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen. Im Jahr 2014 rechnen wir allenfalls noch mit zwei Verlegungen, in den Folgejahren dann mit jeweils etwa fünf bis sechs gegenseitigen Verlegungen.

Auch wenn es gegenwärtig keinerlei konkrete Überlegungen in dieser Richtung gibt, sei darauf hingewiesen, dass perspektivisch diese Zusammenarbeit ausgebaut werden kann. Der Staatsvertrag enthält eine Bestimmung, wonach beitrittswillige Länder diesen Wunsch dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern mitteilen, woraufhin wir von hier aus das weitere Verfahren betreiben würden, um die Zusammenarbeit auf eine noch breitere Grundlage zu stellen. Das ist zwar noch Zukunfts

musik, aber es war uns wichtig, diese Option bereits jetzt ausdrücklich vorzusehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr über diese Zusammenarbeit mit Brandenburg. Sie leistet einen bedeutsamen Beitrag dazu, dass wir in diesem wichtigen Arbeitsfeld gut aufgestellt sind, und ich bitte Sie, dieses Vorhaben zu unterstützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht durchzuführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2814 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in die vorgesehene Mittagspause eintreten, möchte ich alle Schriftführer noch einmal darauf hinweisen, dass das Arbeitsgespräch unmittelbar im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung erfolgt.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.25 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 12.23 Uhr

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Wiederbeginn: 13.29 Uhr