Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schwarz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei ganz wesentliche Dinge geregelt. Als Erstes setzen wir eines der wichtigsten politischen Ziele der Großen Koalition in MecklenburgVorpommern um. Gute Bildung steht ganz oben auf der Agenda, dafür brauchen wir gute und motivierte Lehrerinnen und Lehrer.

Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 haben wir eine finanzielle Grundlage zur Umsetzung der 50-Millionen-Euro-Bildungsoffensive geschaffen. Von

diesem Maßnahmenpaket werden vor allem die bereits im Landesdienst tätigen angestellten Lehrerinnen und Lehrer profitieren. Nunmehr setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Baustein um, damit der Lehrerberuf in unserem Land attraktiver wird, und das ist die Verbeamtung. Ich gebe zu, ich bin nie ein Freund der Verbeamtung gewesen,

(Torsten Renz, CDU: Das war ja der Fehler die Jahre lang.)

aber es ist die Einsicht in die Notwendigkeit, um die Wettbewerbsfähigkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit den anderen Bundesländern in diesem Berufsfeld zu verbessern. Wir wollen junge Lehrkräfte für unser Schulsystem haben, also machen wir ihnen ein Angebot, ein Angebot, das die Landesfinanzen nicht überfordern darf, heute nicht und auch nicht in Zukunft.

Die Einmalzahlung an den Versorgungsfonds in Höhe von rund 30 Millionen Euro im Jahr 2014 ist bereits haushaltstechnisch durch die Entnahme aus der Rücklage abgesichert. Damit haben wir den Haushalt 2014/2015 im Einzelplan so beschlossen. Wenn ich mir ansehe, was für einen immensen Berg an Pensionslasten andere Bundesländer vor sich herschieben, dann bin ich froh, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern seit 2008 den Versorgungsfonds aufgebaut haben. Danke für diese, ich sage mal, Entscheidung mit Weitblick, Frau Finanzministerin!

Ab 1. August 2014 wird die Verbeamtung für die Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern beginnen mit dem Ziel, die Attraktivität des Lehrerberufs in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern. Darüber waren sich alle demokratischen Fraktionen hier im Landtag einig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie also unschwer zu erkennen ist, lässt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern gute Bildung etwas kosten. Ich finde, dies ist keine Selbstverständlichkeit, sondern nur wegen unserer konsequenten Haushaltspolitik der letzten zehn Jahre möglich. An dieser Stelle kann ich mir eine Kritik am Landesbund Mecklenburg-Vorpommern des DBB Beamtenbundes und Tarifunion nicht verkneifen.

(Torsten Renz, CDU: Muss das sein?)

Mit der Güstrower Erklärung wird der Vorwurf erhoben, die Beamtinnen und Beamten des Landes würden nicht als Leistungsträger, sondern als Kostenfaktor betrachtet werden. Hoppla! Was soll denn das heißen? Ist es wirklich so, dass die Beamtinnen und Beamten gegenüber den Angestellten des Landes benachteiligt werden? Werden die Beamtinnen und Beamten in M-V wirklich so schlecht bezahlt? Ich bitte doch darum, dass die Relationen nicht aus dem Blick verschwinden! Allein ein Vergleich von Versorgungsansprüchen und Rentenansprüchen wäre einmal angebracht. Auch die Berichterstattung in der letzten Woche zeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Besoldung deutschlandweit im ersten Drittel liegt.

Die SPD-Landtagsfraktion steht zu dem Gesetzentwurf. Wir unterstützen unseren Bildungsminister Mathias Brodkorb bei seinem Projekt, die Attraktivität des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern.

(Torsten Renz, CDU: Da gehört die Verbeamtung auch zu, ne?)

Die Kampagne zur Werbung neuer Lehrerinnen und Lehrer war bisher sehr erfolgreich.

(Andreas Butzki, SPD: So ist es.)

Und zwar bis zum 30.03.2014 sind insgesamt 1.703 Be- werbungen von Personen um eine Einstellung in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Einstellungsdatum 01.08.2014 eingegangen. Davon sind 44 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber aus Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu kommen noch weitere, jedoch zahlenmäßig nicht erfasste und damit nicht quantifizierbare Bewerbungen per Post, die durch die Bewerber direkt an die Schulen geschickt worden sind.

107 bereits verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern wollen darüber hinaus in Erwägung ziehen, zu uns in den Schuldienst zu kommen. Das wäre ohne die Verbeamtung in Mecklenburg-Vorpom- mern nicht möglich gewesen, und vor allen Dingen auch nicht ohne diese, ich sage mal, hammermäßige Werbung, Herr Minister, die Sie durchgeführt haben. Ich glaube, im Fachjargon sagt man dazu „rattenscharfe Kampagne“. Es war eine „rattenscharfe Kampagne“, die Sie hier durchgeführt haben.

(Michael Andrejewski, NPD: Wie unparlamentarisch. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Und trotzdem rattenscharf!)

Wenn ich einer der, ich sage mal, jungen Lehrer wäre und auf diese Kampagne nachher reagiere, dann würde ich mir auch denken, das muss ja ein sehr, sehr geiler Minister sein.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Aber ich bin nun kein junger Lehrer, ich bin ein alter Busfahrer,

(Stefan Köster, NPD: Und primitiv.)

und deswegen

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Das habt ihr nötig.)

können Sie sich vorstellen, was ich denke als Busfahrer: Ich denke das Gleiche wie die jungen Lehrer. Okay.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie wollen Beamter werden. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ach!)

Nun, mit den vorliegenden Änderungen im Landesbesoldungsgesetz, werden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen. Es müssen entsprechende Dienstbezeichnungen für die zu verbeamtenden Lehrerinnen und Lehrer für die jeweiligen Besoldungsgruppen eingeführt werden. Schließlich wollen wir ja gerade verhindern, dass es in der neuen Schulform der Regionalen Schule abweichende Einstufungen der Lehrkräfte gegenüber dem Förderschul- und dem Gesamtschulbereich gibt, um diese nicht zu benachteiligen.

So gibt es zum Beispiel ab August 2014 die Besoldungsgruppe A13, die Amtsbezeichnungen „Regionalschulrat“ und „Regionalschulrätin“, „Förderschulrat“ und „Förderschulrätin“, „Regierungsschulrat“ und „Studienrat“ sowie „Rektoren“ und „Konrektoren“. Natürlich finden sich im Gesetzentwurf die jeweiligen Voraussetzungen für die entsprechende Einstufung. Diese Regelungen finden sich entsprechend in anderen Besoldungsgruppen wieder.

Auf die Professorengeschichte sind die Ministerin und meine Vorredner eingegangen, das kann ich mir ersparen. Ich bitte um Überweisung in die Fachausschüsse. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Herr Köster, Ihre Bemerkung gegenüber dem Abgeordneten Schwarz weise ich als unparlamentarisch zurück und weise Sie darauf hin, dass ich Ihnen bei der nächsten Zuwiderhandlung einen Ordnungsruf erteilen werde.

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abgeordnete Herrn Saalfeld.

(Torsten Renz, CDU: Die GRÜNEN sind ja grundsätzlich gegen Verbeamtung. Das wird jetzt hier noch mal herausgearbeitet.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja jetzt sehr viel Eigenlob von der SPD gehört,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

das haben Sie wie in einem Pingpongspiel hin und her gespielt. Es wird am Ende des Tages abgerechnet und wir wollen mal sehen, wie viele Bewerbungen sich dann tatsächlich auch in Lehrer umsetzen, und hoffen natürlich, dass entsprechend viele Lehrer hierbleiben. Gleichwohl ist es keine besondere, ich sage mal, Errungenschaft beziehungsweise keine große Leistung, die Attraktivität des Lehrerberufes zu steigern und dann

festzustellen, dass mehr Menschen Lehrer werden wollen in unserem Land. Also die Frage, die uns hier bewegt, ist tatsächlich: Ist es der richtige Weg, wie das erfolgt ist? Aber gleichwohl ist es natürlich wichtig, die Attraktivität des Lehrerberufes zu steigern.

(Heinz Müller, SPD: Und wenn es nicht der richtige Weg sein sollte, dann sind wir auf Ihre Alternativen gespannt.)

Wir hatten ja eine ganze Reihe von Alternativen vorgeschlagen, aber die wurden wie immer vom Tisch gewischt.

(Torsten Renz, CDU: Nennen Sie einfach mal eine! – Andreas Butzki, SPD: Ja, darum würde ich auch mal bitten.)

Meine Damen und Herren,

(Andreas Butzki, SPD: Das will er nicht.)

der Finanzausschuss hat sich bereits darauf verständigt, eine Anhörung hierzu durchzuführen

(Torsten Renz, CDU: Sie weichen aus, Herr Saalfeld. Das ist doch gar nicht Ihre Art.)

und vorbehaltlich dieser Anhörung möchte ich bereits jetzt auf einige Punkte eingehen.

(Andreas Butzki, SPD: Wir haben viele da von den Lehrern. Die wollen mal Ihre Meinung hören.)

Zunächst zur Professorenbesoldung:

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Es fällt auf, dass diese im Prinzip recht übersichtliche Neuregelung der Professorenbesoldung bemerkenswerte zwei Jahre gedauert hat. Immerhin stammt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Änderung in Mecklenburg-Vorpommern notwendig gemacht hat, aus dem Februar 2012. Wir sehen hier also, wie trotz damaliger verfassungsrechtlicher Bedenken eine Reform der Professorenbesoldung unzureichend umgesetzt wurde und wie lange es dann dauert, diese Situation wieder zu heilen. Vom Widerspruch eines Betroffenen im Jahr 2006, der Klageeinreichung, Übergabe an das Bundesverfassungsgericht bis zum Urteil 2012 und der gesetzlichen Korrektur im Jahre 2014 sind acht Jahre vergangen!

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)