Thomas Schwarz
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussfassung des Nachtragshaushalts 2016/2017 steht die Finanzierung für das große Breitbandausbauprogramm in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn alle angemeldeten Projekte vom Bund mitfinanziert werden, wird ein Investitionsvolumen von fast 1,3 Milliarden Euro in unserem Bundesland ausgelöst. Neben dem eigentlichen Effekt der flächendeckenden Versorgung mit mindestens 50 Megabit ist dieses Programm auch ein richtiges Konjunkturpaket für den ländlichen Raum in MecklenburgVorpommern.
Dort, wo der Markt bisher versagt hat, springt der Staat nun ein, um den grundsätzlichen Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Wir verhindern, dass der ländliche Raum abgehängt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hoffen sehr, dass viele einheimische Unternehmen den Zuschlag für die einzelnen Maßnahmen erhalten werden. Das sichert und schafft Arbeitsplätze. Die SPD-Landtagsfraktion ist sehr froh, dass es mit der Antragstellung so gut und zügig geklappt hat – daher einen großen Respekt an die Gemeindevertretungen, die Landkreise sowie an das Energie- und Finanzministerium für die gut koordinierte Arbeit.
Am Mittwoch nach der Landtagssitzung haben die Fachausschüsse getagt, um die beiden Gesetzentwürfe zu beraten. Der Innen- und auch der Energieausschuss haben dem Finanzausschuss die unveränderte Annahme empfohlen. In einem gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen im Landtag haben wir die Forderung aus der Stellungnahme des Landesrechnungsrechnungshofs aufgenommen. Die Parlamentarier haben für sich beantragt, von der Landesregierung im Landtag und im Finanzausschuss jeweils über die neuen Entwicklungen informiert zu werden. Damit ist ein transparentes Verfahren gesichert.
Den Änderungsantrag der GRÜNEN lehnen wir ab, denn wenn man den liest, weiß man, sie möchten gerne über das Bundesprogramm hinausgehen, sozusagen ein Landesprogramm auflegen. Das können wir finanziell überhaupt nicht stemmen. Deswegen wird es das nicht geben. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, die Konjunkturvorsorge schnellstmöglich wieder aufzufüllen. Ich glaube, es hat Priorität, dass die Konjunkturvorsorge wieder aufgefüllt wird. Im Finanzausschuss stimmte DIE LINKE zusammen mit der Koalition für beide Gesetzentwürfe. Dafür möchte ich mich recht herzlich bei den LINKEN bedanken. Das zeigt, dass sie Sachfragen konstruktiv und sachorientiert behandeln und eine Zusammenarbeit mit der Koalition möglich ist. Die GRÜNEN haben sich lediglich enthalten. Damit zeigen sie, dass sie nicht bereit sind, die Landesregierung bei diesem wichtigen Zukunftsprojekt zu unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss meiner Rede möchte ich mich dafür bedanken, dass alle demokratischen Fraktionen eine so zügige Beratung der Gesetzentwürfe möglich gemacht haben. Das große Projekt „Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern“ kann ab heute starten. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was mich ein bisschen ärgert, Herr Abgeordneter Foerster, ist, egal, was man tut, egal, was man für Erfolge hat – bei allen Problemen –, dass Sie das alles wieder niedermachen.
Das finde ich nicht in Ordnung. Der Ministerpräsident hat gut ausgeführt und sehr facettenreich dargestellt, dass wir Erfolge haben, aber auch, wo die Probleme liegen. Ich würde mir auch wünschen, dass wir 2,5 Prozent Arbeitslosigkeit hätten, aber das ist nicht so einfach.
Aber das Ziel, Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen, haben wir. Ich denke, langsam werden wir es erreichen.
Ich möchte gerne noch etwas richtigstellen. Jetzt muss ich auf Herrn Renz eingehen. Ich weiß nicht, Torsten, was sie dir heute früh in den Kaffee getan haben,
aber ich möchte noch mal klarstellen, weil du sagst, soziale Marktwirtschaft geht nur mit der CDU:
Ich sage immer, es war ein SPD-Bundeskanzler, der mit der Agenda 2010 die Grundlage geschaffen hat,
und der hieß nun mal Gerhard Schröder, lieber Torsten.
Und eines,
eines möchte ich,...
… und eines,...
… und eines musste ich...
Das Zweite, was ich gern richtigstellen würde, ist, in diesem Land hat eine von der SPD geführte Landesregierung den Mindestlohn eingeführt.
Dann wollte ich gern noch richtigstellen, was die Konsolidierung des Haushaltes in diesem Land angeht. Da sage ich ganz eindeutig hier, und ich bin dabei gewesen: Unter Rot-Rot wurde ein ausgeglichener Haushalt erreicht. Das ist so.
Es war wirklich …
Das gehört einfach zur Wahrheit dazu. 2006 hatten...
Nein, ich wollte es nur noch einmal hier richtigstellen.
Aber es wird Sie von den LINKEN erfreuen, dass das Ministerium für Arbeit und Soziales auf Bundesebene dabei ist, den Passiv-Aktiv-Transfer, den Sie vorhin an
sprachen, Herr Foerster, im größeren Umfange vorzubereiten.
Und wenn der Bund dann Geld dazugibt, was wir gefordert haben, werden wir als Land Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit, Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen, auch nutzen.
In der Pressemitteilung von heute, vom 5. Juli, die ich mit der Genehmigung der Präsidentin gerne zitieren würde, steht zum Beispiel: „Mehr Lohn für Maler und Lackierer, 3 Prozent Lohnzuwachs“. Sie haben jetzt einen Stundenlohn von 15 Euro. Also ich glaube, es ist nicht alles schlecht in diesem Land.
Ich möchte mich jetzt für Ihre Aufmerksamkeit bedanken mit dem Versprechen, dass gute Arbeit für die SPD auch in der kommenden Legislaturperiode höchste Priorität besitzen wird.
Franz Müntefering hat es einmal so schön auf den Punkt gebracht,
ich zitiere: „Billig können andere besser.“ – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Steuergerechtigkeit ist ein wichtiges Thema für die SPD-Landtagsfraktion und es gibt in unserem Regierungsprogramm dazu eindeutige Positionen.
Auch wir haben immer wieder betont, dass wir keine neuen Ausnahmetatbestände in dem ohnehin komplizierten Steuerrecht wollen. Aber bisher waren wir nicht in der komfortablen Situation, unsere Forderung eins zu eins umzusetzen. In der Koalition mit der CDU ist die Einführung der Vermögenssteuer nicht möglich. Aber wir machen Gerechtigkeit in der Steuerpolitik nicht allein an höheren Steuersätzen für Vermögende fest, es ist viel
wichtiger, dass das bisher geltende Steuerrecht auch umgesetzt wird, damit Steuergerechtigkeit herrscht.
Jeder Steuerzahler, der brav und pünktlich seine Steuern bezahlt, um das Gemeinwesen zu finanzieren, ist zu Recht darüber empört, dass es immer wieder zu derart riesigen Steuerhinterziehungen kommt, wie es mit der Veröffentlichung der Panama Papers zu erwarten ist. Dieses sogenannte Daten-Leak ist erst seit wenigen Wochen durch die „Süddeutsche Zeitung“ bekannt gemacht worden. Die Bundesregierung hat sofort reagiert. Justizminister Heiko Maas kündigte ein Gesetz für Transparenzregister an, das bereits vor dem Bekanntwerden der Panama Papers in Arbeit war. Es soll die Offenlegung von Offshorefirmen regeln und das Geldwäschegesetz ergänzen. Damit wird dann gefordert, dass die Briefkastenfirmen die wahren Eigentümer offenlegen müssen. Das Betreiben von Briefkastenfirmen ist an sich keine Straftat. Es wird nur dann zum Fall für die Justiz, wenn Steuerhinterziehung oder Geldwäsche damit verschleiert werden kann.
Auch die Bundeskanzlerin äußerte sich sofort nach Bekanntwerden der Panama Papers und kündigte an, Initiativen zu unterstützen, die gegen derartige Steuerhinterziehung ergriffen werden sollen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kündigte ebenfalls zusätzliche Initiativen zur Abschaffung der Missstände an und will sich auf der Frühjahrstagung des IWF mit Vorschlägen einbringen. Das riesige Ausmaß der Datenmenge von 2,6 Terabyte lässt erahnen, dass die Aufarbeitung der relevanten Daten zur Erkennung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Wille der Bundesregierung zu erkennen, hier tätig zu werden. Notwendige Gesetzesänderungen liegen im Bundesrecht. Auf europäischer Ebene sind Absprachen zu einheitlichem Handeln nötig.
Das Anliegen der Bündnisgrünen in ihrem vorliegenden Antrag läuft aus unserer Sicht ins Leere. Es ist erkennbar, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung in dieser Problematik nicht zum Jagen zu tragen braucht. Allein durch die Offenlegung von einzelnen Fällen wird in der Öffentlichkeit ein hoher Druck erzeugt, der zum Handeln von Personen und der Strafverfolgungsbehörden führen wird.
Die GRÜNEN halten die G20-Präsidentschaft Deutschlands, die ab 1. Dezember 2016 beginnt, für geeignet, um sich auf globaler Ebene für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen. Nach bisherigen Erkenntnissen über die Verwicklung – möglich durch hohe Staatsfunktionäre aus allen G20-Staaten – halte ich es für äußerst schwierig, mit Staaten wie Russland, China oder Saudi-Arabien in diesen Fragen zu einem Ergebnis zu kommen. Ich wage allerdings keine Prognose, welche brisanten Informationen aus den Panama Papers oder möglicherweise anderen Daten-Leaks bis zum Dezember 2016 noch in die Öffentlichkeit geraten.
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann daher vorerst kein Handlungsbedarf gesehen werden. Sollten sich aus der Auswertung der Panama Papers oder anderer Daten Anzeichen von Straftaten im eigenen Zuständigkeitsbereich abzeichnen, werden unsere Landesbehörden tätig. Wir werden den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.
Nun noch einige Worte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Steuerrecht ist Bundesrecht, so lohnt sich ein Blick in das Regierungsprogramm 2013 bis 2017 der SPD. Darin steht, ich zitiere: „Vermögen wird in Deutschland im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich besteuert. Wir werden die Vermögensteuer auf ein angemessenes Niveau heben …“ Zitatende. Hinzu kommen Festlegungen, dass zum Beispiel Freibeträge für Privatpersonen so bemessen sein sollten, dass das normale Einfamilienhaus nicht betroffen wäre. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird die Aussage relativiert, weil die Union diese Forderung nicht unterstützt.
Dort heißt es, ich zitiere: „Wenn gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen es erfordern, muss das Steuerrecht angemessen fortentwickelt werden, damit es seine Ziele auch künftig erreicht.“ Zitatende.
Für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt das eine möglichst hohe Steuergerechtigkeit, bestehendes Steuerrecht zu erreichen. Steuerbetrug, Steuerflucht und Geldwäsche zu erkennen, zu verhindern und Steuerschlupflöcher zu schließen, das sind die aktuellen Ziele. Gerade angesichts der global vernetzten Finanzströme, so, wie es durch die angekauften Steuerdaten-CDs und auch bei den Panama Papers sichtbar geworden ist, kann niemand ernsthaft glauben, dass es jemals eine hundert- prozentige Steuergerechtigkeit geben wird. Wenn ein Steuerschlupfloch geschlossen wurde, gibt es sicher wieder Kreative, die neue Schlupflöcher finden. Es gilt, den Schaden für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten.
Was passiert, wenn Staaten ausbluten und nahezu handlungsunfähig werden, wird uns durch die Folgen der Finanzkrise und der aktuellen Krisen instabiler Staaten nur allzu bewusst vor Augen geführt. Wir lehnen Ihren Antrag ab, liebe LINKE. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Gute Arbeit braucht eine stärkere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen“ – „um missbräuchliche Anwendungen möglichst vollständig zu unterbinden“, könnte man noch hinzufügen. Und ich muss noch mal das sagen, was die Ministerin gesagt hat: Wir wollen hier nicht Leiharbeit und Werkverträge verteufeln, sondern es geht um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen.
Ministerin Hesse hat ausgeführt, dass die SPD im Bund beim Thema Leiharbeit bereits geliefert hat. Wir als SPD in Mecklenburg-Vorpommern werben dafür, dass das klassische Normalarbeitsverhältnis, also die unbefristete Beschäftigung in Vollzeit, auch in Zukunft den Standard für abhängige Beschäftigung darstellt, gerne auch deutlich stärker, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Ich kann jedem Unternehmer, der sich um Fachkräfte in seinem Unternehmen sorgt, nur raten, suchen Sie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig und binden Sie sie langfristig durch gute Arbeitsbedingungen, durch gute Bezahlung.
Gerade der jüngeren Generation wird ja gerne vorgeworfen, sie würden sich zu wenig binden. Aber dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist oft doch nur einfach der Ausdruck fehlender Bindung zum Arbeitsleben.
Wer von befristetem Vertrag zu befristetem Vertrag, wer von Stadt zu Stadt der Arbeit nachzieht, dem können wir keinen Vorwurf machen, wenn er beispielsweise eine Familiengründung hintenanstellt. Das ist nicht irrational, sondern bei Lichte betrachtet nachvollziehbar.
Wenn also Unternehmen über Fachkräftemangel jammern, kann die Antwort nur lauten: Mehr Kinder und damit Fachkräfte von morgen wird es nur geben, wenn die potenziellen Eltern dieser Kinder auch einige Sicherheit in ihrer Lebensplanung erhalten. Unabhängig davon, was die Politik in den Feldern Leiharbeit oder Werksarbeit reguliert, muss also zwingend auch ein Umdenken bei den Arbeitgebern stattfinden. Wer die Fachkräfte von morgen möchte, muss heute Sicherheit geben. Und Sicherheit, das muss man ebenfalls in aller Deutlichkeit sagen, liegt nicht in missbräuchlichen Werkvertragskonstruktionen oder unpassendem Einsatz von Leiharbeit, Sicherheit liegt in guter Arbeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird uns ein Instrument in die Hand gelegt, dem Informationsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
Das Ziel des vorliegenden Gesetzes ist die Herstellung der Transparenz über die Verpflichtung der Geschäftsleitung in allen öffentlichen Unternehmen in MecklenburgVorpommern, und das unabhängig von ihrer Größe und Organisationsform. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorgaben für kommunale Beteiligung in der Kommunalverfassung brauchen wir daher Offenlegungsregeln für alle Unternehmen mit Landesbeteiligung und für die Sparkassen in unserem Land.
Die Allgemeinheit finanziert die öffentlichen Unternehmen und trägt das Risiko des unternehmerischen Handelns. Daher ist es das berechtigte Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, zu wissen, wofür ihre Gebühren und Steuergelder eingesetzt werden. Die Verbreitung solcher Informationen regt zum Meinungsbildungsprozess und zur öffentlichen Diskussion an, nämlich ist der Mann oder die Frau das Geld auch wert. Sicherlich wird das nicht allen betroffenen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern gefallen. Meiner Meinung nach steht in dieser Frage jedoch das öffentliche Interesse über den individualrechtlichen Schutzbedürfnissen der Bezügeempfänger in der Geschäftsleitung von öffentlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Gerade, weil wir in unserem Land sehr sorgfältig mit öffentlichen Geldern umzugehen haben, trägt die SPD-Fraktion die politische Zielsetzung des Gesetzentwurfes voll mit. Für das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit kann es keinen Unterschied machen, ob sich die öffentliche Hand in Ausübung ihrer Organisationshoheit für eine unternehmerische Betätigung in privater, öffentlich-rechtlicher oder als rechtlich unselbstständiger Teil der Verwaltung entscheidet.
Zu der schon erhobenen Kritik, dass man hier nicht wisse, was Ministerinnen und Minister verdienen, kann ich nur sagen, Frau Rösler sagte es gerade, ein Blick in die Einzelpläne reicht aus. In den Stellenplänen des Haushaltes kann man darüber hinaus auch erkennen, in welche Gehaltsgruppe zum Beispiel der Bürgerbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte des Landes eingestuft ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist richtig, dass das Land seine Gesetzgebungskompetenz voll ausschöpft, um die Transparenz bei den Vergütungen der Geschäftsleitung öffentlicher Unternehmen im Land herzustellen. Angesichts der unterschiedlichen Unternehmensformen muss darauf geachtet werden, wem jeweils das Gesetzgebungsrecht zusteht. So zum Beispiel hat der Bund von seiner konkurrierten Gesetzgebungskompetenz im Wirtschaftsrecht einschließlich des Bank- und Börsenwesens erschöpfend Gebrauch gemacht. Für privatrechtliche Unternehmen unserer Sparkassen enthält das Handelsgesetzbuch des Bundes bereits Offenlegungsvorgaben und in der Praxis genutzte Befreiungsmöglichkeiten. Dem Land ist es daher nicht möglich, diese Unternehmen direkt zur Offenlegung zu verpflichten. Hier kann nur eine – es wurde schon erwähnt – Hinwirkungspflicht des Landes oder des kommunalen Trägers die Transparenz zukünftig sicherstellen.
Der Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz, das im Artikel 1 die Landeshaushaltsordnung M-V entsprechend ändert, im Artikel 2 das Bezügeoffenlegungsgesetz neu geschaffen hat und im Artikel 3 Änderungen des Sparkassengesetzes durchgeführt hat. Artikel 4 regelt das Inkrafttreten. Durch Artikel 1 werden die Hinwirkungspflichten des Landes beziehungsweise der Vertreterinnen und Vertreter des Landes in der Landeshaushaltsordnung verbindlich festgeschrieben. Spätestens bei Verlängerung der in der Regel auf fünf Jahre befristeten Geschäftsführungsverträge wird damit die Veröffentlichung der Bezüge erreicht. Bei den öffentlich-rechtlichen Unternehmen reicht die Kompetenz des Landes grundsätzlich weiter. Die Unternehmen können unmittelbar zur Offenlegung verpflichtet werden. Dies erfolgt mit dem Bezügeoffenlegungsgesetz M-V. Das ist Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Für öffentlich-rechtliche Unternehmen und unternehmerisch tätige Landesbetriebe und Sondervermögen, die nach Landesrecht gegründet wurden, gilt die unmittel- bare Offenlegungspflicht ab dem Geschäftsjahr 2017. Darunter fallen alle Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren Anstalt, wie zum Beispiel Landesforstanstalt und Medienanstalt, in der Rechtsform einer Körperschaft, wie zum Beispiel die Uni-Kliniken Rostock und Greifswald, in der Form eines Landesbetriebes oder Sondervermögens, wie zum Beispiel das Landesgestüt Redefin, und der Betrieb für Bau und Liegenschaften, BBL M-V, sowie in der Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel die Ehrenamtsstiftung. Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Bezügeoffenlegungsgesetzes M-V sind die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, weil für diese die bundesrechtlichen Vorgaben im Handelsgesetzbuch gelten.
Mit Blick auf den Umfang der Offenlegung soll umfassende und weitreichende Transparenz geschaffen werden. Die Bezüge sollen unabhängig von der Unternehmensgröße und der Anzahl der Mitglieder in der Geschäftsleitung individuell offengelegt werden. Dazu gehören a) die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge, zum Beispiel Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte, sonstige Aktien, passive Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, Nebenleistungen jeder Art und jedes einzelnen Mitglieds des Geschäftsführungsorgans. Dies erfolgt individualisiert, das heißt Benennung des Namens und jeweils aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten. Selbst versprochene Leistungen nach vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Geschäftsleitungstätigkeit sind auszuweisen, und zwar mit der Nennung des Barwertes sowie den vom Unternehmen während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten und zurückgestellten Betrag. Weiter ist zu dokumentieren, ob es die Änderung dieser Vereinbarung im zurückliegenden Geschäftsjahr gab. Auch Leistungen, die in einem Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitgliedern der Geschäftsleitung gewährt oder zugesagt wurden, müssen künftig offengelegt werden.
Und b) sind auch im Jahresabschluss alle Abfindungen, Ruhegelder, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art der früheren Mitglieder des Geschäftsorgans im Jahresabschluss insgesamt zu veröffentlichen. Ort der Veröffentlichung ist grundsätzlich der Anhang zum Jahresabschluss. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, einen Jahresabschluss mit Anhang zu veröffentlichen, kann die Veröffentlichung auch an anderer geeigneter Stelle erfolgen, beispielsweise im Beteiligungsbericht des Landes.
Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger unterliegen einer Hinwirkungspflicht zur Veröffentlichung der Geschäftsführungsbezüge, wenn die Förderung mindestens 25 Prozent zur Deckung der Ausgaben beträgt, die Ministerin erwähnte es. Als Beispiel kann man dafür den Landesjugendring M-V nennen. Kommen die Bezügeempfänger der Pflicht zur Offenlegung auch im Jahre 2016 noch immer nicht nach, können sie nicht mehr gefördert werden. Da niemand in bestehende Verträge eingreifen kann, gilt die Schonfrist bis zum Jahr 2020.
Eine Sonderstellung haben die Sparkassen. Sie finanzieren sich zwar nicht mit öffentlichen Geldern, wurden aber
mit öffentlichen Mitteln gegründet, haben einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen und werden öffentlich kontrolliert. Insofern ist es auch gerechtfertigt, dass diese einer Veröffentlichungspflicht unterliegen sollen. Dafür muss das Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vor- pommern geändert werden. Die Änderung ist im Artikel 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes enthalten. Träger der Sparkassen M-V ist die kommunale Ebene. Dementsprechend werden zukünftig die Träger darauf hinwirken, dass unabhängig von der Institutsgröße und der Anzahl der Mitglieder des Vorstandes im Anhang des Jahresabschlusses die Gehälter, Nebenbezüge und weitere Zusagen, zum Beispiel Beendigung der Tätigkeit, Abfindung, Ruhegeld der Hinterbliebenen, offengelegt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, dass mit diesem Gesetzentwurf eine weitreichende Regelung getroffen werden kann, die zu einer nachvollziehbaren Transparenz führen wird, und ich bitte um Zustimmung zur Überweisung. – Danke schön.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Foerster, was Sie uns heute präsentieren, nenne ich mal einen Mikrowellenantrag. DIE LINKE beschäftigt den Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesetz, über das der Bund zu entscheiden hat
und wärmt dafür einen Antrag der eigenen Bundestagsfraktion vom 24. Juli 2015,
Bundestagsdrucksache 18/5327, noch einmal auf, wobei Aufwärmen vielleicht der falsche Begriff ist,
denn da der Bundestag den Antrag der LINKEN auf seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 in die zuständigen Ausschüsse überwiesen hat, ist der Antrag noch nicht einmal kalt.
Die Beratungen laufen noch.
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 12. Oktober 2015 eine Anhörung zum Themenkomplex durchgeführt. Eine abschließende Beratung im Ausschuss und die Rücküberweisung an den Bundestag haben noch nicht stattgefunden. Sozialministerin Hesse hat bereits die Sicht der Regierung vorgetragen. Ich werde kurz die Sicht meiner Fraktion erläutern.
Die SPD-Landtagsfraktion verfolgt das Leitbild „Gute Arbeit in unserem Land“. Dies beinhaltet, dass wir für gute Arbeit auch gute Arbeitsbedingungen im Land benötigen. Gute Arbeitsbedingungen, das zeigt die Geschichte der Republik Deutschland, entwickeln sich schwieriger
in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretungen. Ja, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern noch Nachholbedarf, was die Arbeitnehmer/-innenvertretung in den Betrieben anbelangt. Wir haben auch noch guten Nachholbedarf bei Tarifverträgen, wie das Beispiel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Sky in Schwerin gerade deutlich macht. Wie Sie wissen und im Antrag selbst schreiben, sieht auch die Landesregierung die starke Verbreitung von Arbeitnehmer/-innenvertretungen als sehr sinnvoll an. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gleichwohl wir in diesen Punkten übereinstimmen, werden wir Ihren Antrag ablehnen, wobei ich lobend anmerken möchte, dass Sie zumindest die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vieler Unternehmen im Land anerkennen und den Punkt des Ursprungsantrages zur Ausweitung der Freistellung für Betriebsratsmitglieder nicht in Ihren Antrag übernommen haben.
Die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat gezeigt, dass einige der hier vorliegenden Punkte in Ziffer 3 durchaus sinnvoll sind, in der Art und Weise der Umsetzung natürlich noch diskutiert werden müssen. Erwartbar sieht die Arbeitgeberseite die Notwendigkeit für eine Ausweitung bestehender Regelungen nicht unbedingt. Die Beratungen in Berlin laufen derzeit noch.
Wir sehen aktuell nicht, warum die Landesregierung, wenn auch in schwacher Form, trotzdem genau auf diese Punkte festgenagelt werden sollte von Ihnen. Gerade Punkt 3b macht eine Zustimmung zu Ihrem Antrag nahezu unmöglich, denn das, was Sie fordern – die Prüfung struktureller Defizite bei der Umsetzung von Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes in Mecklenburg-Vor- pommern –, würde einen erheblichen Aufwand für die Landesregierung bedeuten. Ich zitiere einmal den Sachverständigen Dr. Martin Behrens aus der Anhörung des Bundestages: „Meines Wissens gibt es nicht ausreichend Daten.“ Zitatende.
Sprich, die Landesregierung muss die Daten erst einmal komplett selbst erheben,
ein Untersuchungsdesign entwerfen, das die Feststellung struktureller Defizite überhaupt erst ermöglichen würde. Über den Jahreswechsel und mitten in den finalen Haushaltsberatungen ist Mai sportlich, sportlich, Herr Foerster. Sie wissen genau, dass gerade in der aktuellen Situation unsere Häuser alle am personellen Limit arbeiten. Als Regierungsfraktion muss man auch die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung berücksichtigen. Also: Nein, nein, nein!
Übrigens haben Sie an dieser Stelle die Ergebnisse der Anhörung wohl nicht zielführend ausgewertet, denn dann hätten Sie gefordert, dass die Landesregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich die Weiterbildung von Richtern zum Themenschwerpunkt Betriebsverfassungsgesetz in geeigneter Weise initiiert.
Das wurde in der Anhörung des Bundestages als wesentlich zielführender herausgearbeitet als die Feststellung von Defiziten. Ich würde die Justizministerin daher bitten, diese Idee einfach mal unverbindlich mitzunehmen und zu prüfen.
Lassen Sie mich noch eines anmerken: Es ist ein gutes Recht des Antragstellers, die punktweise Abstimmung eines Antrages zu beantragen. Meine Fraktion wird auch für diesen Fall alle Punkte ablehnen, gleichwohl wir durchaus Punkt 1 und gerade auch Punkt 2 im Grundsatz teilen.
Zur Feststellung des Status quo benötigen wir keine Landtagsanträge.
Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem leicht gekürzten Zitat aus der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages vom 12. Oktober beschließen. Dort führte Professor Franz-Josef Düwell aus, ich zitiere: „Wäre es doch wunderbar, wenn … die Verbände einen Ethikkodex beschließen würden, dass solche Unternehmen, die gegen Betriebsräte und Kandidaten vorgehen, nicht ehrenhafte Mitglieder von Arbeitgeberverbänden sein können.“ Dem ist meinerseits nichts hinzuzufügen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als SPD sind natürlich auch gegen ein Zweiklassenstreikrecht.
Herr Foerster, das sind wir. Trotzdem werden wir Ihren Antrag ablehnen. Ich glaube, Minister Brodkorb hat das hier umfassend dargelegt,
warum wir ablehnen. Ich glaube, auch Herr Renz ist auf einige Punkte, die ich nicht hundertprozentig teile, eingegangen.
Wie die Mehrheiten im Bundesrat sein werden, Herr Foerster, das ist klar: Der wird keine Mehrheit finden.
Bleibt noch zu sagen: Die SPD steht zur Tarifautonomie. Der Streik ist ein legitimes Recht des Arbeitskampfes, aber es muss natürlich auch, ich sage mal, mit Augenmaß und mit Verantwortung mit diesem Instrument umgegangen werden. Es darf nicht dazu führen, dass sich Einzelne dadurch profilieren. Das Tarifeinheitsgesetz, was auf den Weg gebracht worden ist, hat seine Wirkung noch nicht entfaltet.
Wir sollten sehen, wie es die Wirkung entfalten wird. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich das Thema der Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich mir zuerst die Frage gestellt, warum kann DIE LINKE ein einfaches Thema nicht in einfache Worte auch für einfache Leute packen.
Mit Ihrem Versuch, einem bundespolitischen Thema einen Landesbezug zu geben, haben Sie die deutsche Sprache gehörig gequält.
„Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen mittels Streik auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht diskreditieren – Einschränkung des Streikrechts entgegentreten“, so der
sperrige Titel der heutigen Aktuellen Stunde. Gute Politik geht meiner Meinung nach anders. Sie sollte verständlich sein für alle Menschen, sie sollte klar und eindeutig sein und sich einfacher Sprache bedienen, ohne die Sachverhalte zu stark zu vereinfachen. Zugegeben, auch meine Fraktion hinkt manchmal diesem Anspruch hinterher.
Das, was Sie hier aber machen, liebe LINKE, ist das genaue Gegenteil.
Sie vereinfachen den Sachverhalt ein bisschen zu sehr, malen die Welt komplett schwarz und weiß und verwenden dafür auch eine komplizierte Sprache.
Das eigentliche Thema, von dem wir heute sprechen, ist das Tarifeinheitsgesetz.
Im Mittelpunkt steht die Vermutung der LINKEN, wie sich dieses Gesetz zukünftig auf Streik als völlig legitimes Mittel des Arbeitskampfes auswirken wird. Ich darf betonen, was Sie von den LINKEN gern überhören: Das Tarifeinheitsgesetz ändert das Streikrecht in Deutschland an keiner Stelle!
Das, was DIE LINKE auch in Ihrem Bundestagsantrag unter der Drucksache 18/4184 als Argument gegen die Tarifeinheit vorgebracht hat, kann man kurz und einfach folgendermaßen zusammenfassen: Das Gesetz verringert die Wahrscheinlichkeit, dass die Mitglieder kleiner Gewerkschaften für Einzelinteressen von ausgewählten Beschäftigungsgruppen streiken werden. Ehrlich, ich kann darin nicht den großen Skandal erkennen, den Sie heraufbeschwören wollen, im Gegenteil.
Es gibt einen geflügelten Spruch bei den Gewerkschaften im englischsprachigen Raum, der da heißt: „United we stand, divided we fall.“
Das heißt, sinngemäß übersetzt, vereint werden wir standhalten, vereinzelt werden wir untergehen. Der gelernte DDR-Bürger kennt noch einen Spruch, der da heißt: „Einen Finger kann man brechen, eine Faust niemals.“
Und wir wissen, von wem das kam, vom Genossen Ernst Thälmann.
Ich sagte ja, der gelernte Bürger weiß es. Dieser Spruch ist an Richtigkeit also nicht auf Großbritannien oder die USA beschränkt, er gilt genauso für Deutschland.
Auch bei uns sollten die Arbeitsbedingungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens im Mittelpunkt stehen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten für ihre Interessen möglichst auch gemeinsam streiken. Sicher gibt es einige Berufsgruppen, die herausragende Positionen einnehmen. Ärzte entscheiden oft genug über Leben und Tod, verdammt richtig, aber wenn in einer Klinik das Reinigungspersonal schlechte Arbeitsbedingungen vorfindet und nicht ordentlich arbeitet, dann werden auch die dort tätigen Ärzte deutlich häufiger nur über den Tod entscheiden.
Die gelebte Praxis in Deutschland bis zum Jahr 2010 war, dass es die Tarifpartner mit großen und kleinen Gewerkschaften nebeneinander trotzdem geschafft haben, einheitliche Tarifverträge für Unternehmen zu verhandeln.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer, kurz GDL, besteht seit 1867, die Vereinigung Cockpit gibt es seit 1969, den Marburger Bund seit 1947. Die drei bekanntesten Spartengewerkschaften in Deutschland waren also schon längst aktiv, als der Grundsatz „Ein Unternehmen – ein Tarifvertrag“ in der Bundesrepublik Deutschland galt und notfalls auch gerichtlich umgesetzt wurde. Streik war in all diesen Jahren immer ein mögliches Mittel des Arbeitskampfes und Streik, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, wird vom Tarifeinheitsgesetz weder eingeschränkt noch verhindert,
nur Egoismus wird in ganz besonderen Situationen und Betriebsgruppen deutlich unwahrscheinlicher.
Auch Ihr Bundestagsfraktionsvize Klaus Ernst liegt falsch, wenn er behauptet,
dass Streiks durch das Gesetz ausgeschlossen wären.
Es ist also mitnichten so, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Streikes vorweg einfach angenommen werden kann, dass der beabsichtigte Tarifvertrag einer kleinen Gewerkschaft wegen einer möglichen Tarifkollision keine Gültigkeit erlangen würde. Das Tarifeinheitsgesetz sieht nämlich vor, dass eine mögliche Tarifkollision immer durch Einvernehmen der beteiligten Gewerkschaften und auch im Guten bereinigt werden kann. Das Gesetz greift erst, wenn tatsächlich eine Tarifkollision vorliegt. Selbst bei ver.di ist man überzeugt, dass dieser Fall kaum eintreten wird, schreibt zumindest das „Neue Deutschland“. Aber das ist linke Politik in diesem Land: Sie rufen bereits den Wolf, wenn lediglich die Schafe auf der Weide stehen! Wie die Geschichte mit dem kleinen Jungen ausging, ist Ihnen sicherlich bekannt.
Auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes werden uns die Gerichte eine Antwort geben. Juraprofessoren haben dem Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt bereits beides bestätigt, sowohl verfassungskonform als auch verfassungswidrig zu sein. Das werden wir hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nicht beantworten können. Viele der betroffenen Gewerkschaften – Sie haben es erwähnt, Herr Holter – haben bereits Klage in Karlsruhe angekündigt. Die Vereinigung Cockpit möchte mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern. Am Ende werden wir Klarheit haben.
Ich darf mir an dieser Stelle erlauben, die SPD und ihre Position auch deutlich von unserem Koalitionspartner abzugrenzen.
Eine Einschränkung des Streikrechts ist mit uns Sozialdemokraten nicht zu machen!
Unionsfraktionsvize Michael Fuchs hat in einem Interview in der „Passauer Neuen Presse“ festgestellt – hören Sie gut zu! –, dass das Tarifeinheitsgesetz Arbeitskämpfe wie den Streik der GDL überhaupt nicht verhindern könne. Die Union will aber über das Tarifeinheitsgesetz hinaus eine Ankündigungsfrist für Streiks und Zwangsschlichtungen einführen, und dafür sehen wir keine Notwendigkeit.
In einem Punkt hat DIE LINKE in ihrem Bundestagsantrag übrigens recht: Schwerwiegender als die Möglichkeit von zwei parallel in einem Unternehmen gültigen Tarifverträgen ist der Fakt, dass wir in vielen Bereichen in Deutschland tarifvertragsfreie Zonen haben und Flächentarifverträge arbeitgeberseitig durchlöchert werden. Aber an diesem Zustand sind hier nicht die Unternehmer völlig allein schuld, wie DIE LINKE behauptet. Sie sind auch nicht schuldlos, das gebe ich zu, aber gute Arbeit hat sich in der Geschichte der industrialisierten Welt selten von selbst ergeben, sie wurde meistens erkämpft.
Wir brauchen also im Idealfall gesellschaftlich verantwortlich agierende Unternehmer, die Streiks eigentlich überflüssig machen,
weil sie aus innerer Einsicht bereits gute Arbeitsbedingungen schaffen werden. Wir brauchen Gewerkschaften, die sich das Wohl aller Arbeitnehmer auf die Fahne schreiben und nicht zum Schutz der eigenen Klientel an anderer Stelle die Augen verschließen. Wir benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereit sind, für bessere Arbeitsbedingungen etwas zu tun: aktiv den Aufbau eines Betriebsrates unterstützen, Gewerkschaftsmitglied werden, im Konfliktfall auch mal für die eigenen Interessen auf die Straße gehen.
Für uns Sozialdemokraten ist der Wohlstand, den wir heute in Deutschland genießen dürfen, nicht gottgegeben, sondern hart erkämpft. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wird der Streik als scharfes Schwert des Arbeitskampfes sehr wichtig bleiben.
Wir wären ja bekloppt, wenn wir das Streikrecht einschränken würden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Konversion ist ein Erfolgsmodell. Ich möchte mich ausdrücklich bei dir, Peter Ritter, noch einmal bedanken. Wir haben – du hast 2002 angesprochen, Ausgangspunkt war damals Stavenhagen gewesen, das war auch für mich das erste Mal, wo ich das Thema Konversion, ich sage mal, kritisch vor mir hatte – unter Rot-Rot toll zusammengearbeitet. Du warst ein verlässlicher Partner, und was mich beson
ders freut, ist, dass das auch noch der Fall ist in der Opposition, also 13 Jahre.
Dafür recht herzlichen Dank, lieber Peter.
Ich kann die Rede, die du gehalten hast, noch einmal vorlesen. Ich tue es nicht.
Herr Minister, ich möchte mich auch dem Lob von Peter Ritter anschließen, was die IMAG angeht. Die IMAG hat an Bedeutung gewonnen. Und so, wie es gemacht wird, nämlich die Bürgermeister und Entscheidungsträger in der IMAG zu haben, die gleich Antworten geben können, ist es nämlich genau von Vorteil: Du sparst viel Zeit und es fallen die sogenannten „Laberrunden“ weg. Ich fand, die IMAG hat an Bedeutung gewonnen, und dass die Konversion an Bedeutung gewonnen hat,
das sieht man daran, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz damit befasst hat.
Bitte?
Ach so.
Also die Ministerpräsidentenrunde und auch der Bundesrat haben sich damit befasst.
Und ich finde es ganz klasse – Peter, erinnere dich mal daran, wir haben damals dafür gekämpft, dass die Grundstücke verbilligt abgegeben worden sind, da führte absolut kein Weg rein –,
jetzt lese ich im Konversionsbericht, dass das Bundeskabinett einen Haushaltsentwurf hat, wonach circa 100 Millionen Euro vorgesehen sind, damit in den nächsten vier Jahren in der Form verbilligt Grundstücke abgegeben werden können. Das ist nicht viel für 16 Bundesländer, aber ich glaube, da sind wir uns einig, es ist der richtige Schritt in die richtige Richtung.
In diesem Sinne schließe ich mich an, den Bericht für erledigt zu erklären. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lieber Peter Ritter, du hast vollkommen recht, da gebe ich dir recht, dass wir hier in diesem Land unseren Konversionsaufgaben, ich sage mal, sehr gerecht werden, und unter Rot-Rot gute Voraussetzungen geschaffen worden
sind. Und das will ich wirklich mal lobend erwähnen: Mit dir gab es immer eine verlässliche Zusammenarbeit.
Und ich muss sagen, die Große Koalition setzt natürlich auf dieses Erfolgsmodell auf. Also Konversion ist in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern, hast du gesagt, ein sehr erfolgreiches Modell. Da gebe ich dir recht. Aber der Antrag, den ihr heute stellt, geht weit über die Konversionsaufgaben unseres Landes hinaus.
Die LINKEN verfolgen mit ihrem Antrag insbesondere das Ziel, und darauf konzentriere ich mich, der Rüstungskonversion.
Als Rüstungskonversion wird die Umstellung industrieller Betriebe, ganzer Rüstungszweige der Rüstungsproduktion auf zivile Fertigung bezeichnet. Der Zweck von Rüstungskonversion ist, bisher für Militär und Rüstung verwendete Innovationen und Produktionsressourcen für zivile Nutzung umzuwidmen. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD steht unter anderem, ich zitiere: „Deutschland hat ein elementares Interesse an einer innovativen, leistungs- und wettbewerbsfähigen nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.“
Wer über Rüstungsindustrie reden will, in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer, muss die Außen- und Sicherheitspolitik im Auge haben. Das kommt in Ihrem Antrag mit keinem Wort vor. Mit Genehmigung der Präsidentin würde ich gerne aus der Rede von Bundesminister Gabriel zitieren,
und zwar vom 08.10.2014 vor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin.
Ich zitiere: „Dabei werde ich mich … auf ein Terrain begeben, das eigentlich nicht in den Aufgabenbereich des Wirtschaftsministers fällt, das aber unverzichtbare Grundlage jeder Debatte über Rüstung und Rüstungsexporte sein muss: das Terrain der Außen- und Sicherheitspolitik. … wer über Rüstungswirtschaft reden will, darf über Außen- und Sicherheitspolitik nicht schweigen. Im Gegenteil: sie, die Außen- und Sicherheitspolitik, muss Ausgangs- und Zielpunkt einer rüstungspolitischen Strategie Deutschlands – und soweit erreichbar – auch Europas werden.“ Zitatende.
In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD wird die außen- und sicherheitspolitische Interessenlage Deutschlands wie folgt umschrieben, ich zitiere: „Gemeinsam mit unseren Partnern in Europa wollen wir die globale Ordnung mitgestalten und zur Lösung von Krisen und Konflikten beitragen. Dabei leiten uns die Werte und Interessen unseres Landes.“
Ich glaube, dass das westliche Verteidigungsbündnis die Welt sicher gemacht hat,
weil wir in der Lage sind und die Fähigkeit besitzen, uns gegen jegliche mögliche Aggression zu verteidigen. 28 Staaten sind Mitglied des NATO-Nordatlantikpaktes. Deutschland wird auch in Zukunft seinen Verpflichtungen und seiner Verantwortung innerhalb des Bündnisses und darüber hinaus nachkommen. Es geht hier um kollektive Sicherheit und es geht auch um Bündnisfähigkeit. Deutschland spielt auf dem internationalen Parkett der Diplomatie eine bedeutende Rolle, und gerade jetzt ist es wichtig, sich für Stabilität, Ausgleich und Frieden einzubringen. In Ihrem Antrag ignorieren Sie dies völlig.
Das zeigt außerdem, dass dieses Thema auf Bundesebene gehört, denn die außen- und sicherheitspolitischen Interessen vertritt nicht das Land Mecklenburg-Vorpom- mern, sondern die Bundesrepublik Deutschland.
Na klar wäre es schön, wenn die Menschheit auf jegliche Waffen verzichten würde, wenn die ABC-Waffenarsenale, die unsere Erde und die Menschheit mehrmals zerstören beziehungsweise vernichten könnten, verschwinden würden, aber leider ist dies aus heutiger Sicht nur ein Traum, ein Traum, für den es sich lohnt zu kämpfen. Da steht aber die gesamte Menschheit in der Verantwortung, und ich hoffe aus tiefstem Herzen, dass die Vernunft siegen wird.
Wir dachten alle, dass nach dem Fall des Eisernen Vorhangs eine Abrüstungs- und Entspannungspolitik folgen würde. Das Gegenteil ist der Fall: Die Welt ist aus den Fugen geraten. Es gibt besorgniserregende Entwicklungen und Veränderungen, die wir momentan auf der Welt erleben, und das alles in einem rasanten Tempo. Eine Vielzahl von bewaffneten Konflikten wird ausgetragen mit der Gefahr eines Flächenbrandes, zum Beispiel der Konflikt zwischen Israel und Palästina – zwei Flugstunden östlich von Berlin tobt ein Krieg –, die Krise um das iranische Atomprogramm, der sunnitisch-schiitische Konflikt – Austragungsort des Konflikts ist Syrien –. Dann gibt es den internationalen Terrorismus mit seinen ganzen Organisationen. Ich erinnere an den 11. September, an Al Kaida, Hamas, Hisbollah, IS und, und, und. Diese Konflikte können sich jederzeit militärisch entladen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, vor diesem Hintergrund kommen Sie mit einem Antrag, der die schrittweise Entwaffnung unserer Streitkräfte zur Folge hätte. Das können wir nicht verantworten! Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe hier eine Rede vorbereitet, aber die Finanzministerin hat ja einiges bereits im Vorfeld abgeräumt,
deswegen werde ich mich dann mal auf ein paar Dinge beschränken.
Ein paar Dinge will ich trotzdem noch sagen,
und zwar gerade zu dem Vorredner. Der Vorredner hat hier eine Verhandlung eines Länderfinanzausgleichs mit einem Koa-Vertrag, den sie beschlossen haben, und einer Mitgliederbefragung – seid ihr einverstanden? – verglichen. Also der Vergleich hinkt!
Hier geht es um den Länderfinanzausgleich, hier geht es, wie die Ministerin schon sagte, um die Existenz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Und ich habe auch bemerkt, so unterschwellig, dieses Hintertürchen, ein Hintertürchen. Und die Landesregierung – also im Gegensatz, sagen wir mal, vielleicht zu Ihnen,
hat die Koalition volles Vertrauen zum Ministerpräsidenten und zu unserer Finanzministerin.
Das unterscheidet uns erst einmal. Und die Ministerin …
Nein, Leute, so geht das nicht!
Es ist auch nicht die Frage der Beteiligung, nicht das Ob, sondern das Wie,
das muss sinnvoll und praktikabel sein. Ich glaube, sie hat umfangreich erzählt, wie schwierig diese Verhandlungen sind.
Du kannst Kamingespräche führen, kommst zu einem Kompromiss, eine Stunde später klingelt das Handy: Alles hinfällig, die Mehrheiten haben sich geändert. Also ich finde, es muss sinnvoll und praktikabel sein.
Sie hat angeboten zu informieren und sie hat immer informiert im Finanzausschuss, das heißt, das Parlament ist bereits einbezogen, und nicht nur in diese Geschichte. Ob das die Steuerschätzung, ob das die Werften sind, das Finanzministerium und die Ministerin haben immer umfangreich informiert, haben mit nichts hinter dem Berg gehalten, Herr Saalfeld.
Also das Misstrauen ist völlig unbegründet. Wir haben Vertrauen zu unserer …
Herr Saalfeld, Sie haben es so gemacht.
Und noch einmal zu den Kommunen: Die Ministerin hat immer gesagt, das Land und die Kommunen sitzen in einem Boot.
Herr Saalfeld, es ist das ureigene Interesse des Landes, dass die Kommunen nicht hinten runterfallen, logischerweise, weil wir ja für die Kommunen einstehen müssen. Also ist das Misstrauen völlig hinfällig.
Jetzt möchte ich mal auf eine andere Sache eingehen,
die noch gar nicht angesprochen worden ist. Wir geben der Finanzministerin mit auf den Weg, das Bestmögliche aus den, ich sage mal, Verhandlungen rauszuholen. Das ist die eine Seite. Und wenn sie – ich will es mal plakativ machen – dann schweißgebadet hier ankommt mit dem Rucksack voller Euros,
dann haben wir die Aufgabe und die Verantwortung, mit diesem Geld sorgsam umzugehen. Es nützt nichts, auf der einen Seite so viel Geld wie möglich rauszuholen, sondern wir müssen auch mit dem Geld sorgsam umgehen und, wenn politische Entscheidungen notwendig sind, diese mit Augenmaß behandeln.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei ganz wesentliche Dinge geregelt. Als Erstes setzen wir eines der wichtigsten politischen Ziele der Großen Koalition in MecklenburgVorpommern um. Gute Bildung steht ganz oben auf der Agenda, dafür brauchen wir gute und motivierte Lehrerinnen und Lehrer.
Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 haben wir eine finanzielle Grundlage zur Umsetzung der 50-Millionen-Euro-Bildungsoffensive geschaffen. Von
diesem Maßnahmenpaket werden vor allem die bereits im Landesdienst tätigen angestellten Lehrerinnen und Lehrer profitieren. Nunmehr setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Baustein um, damit der Lehrerberuf in unserem Land attraktiver wird, und das ist die Verbeamtung. Ich gebe zu, ich bin nie ein Freund der Verbeamtung gewesen,
aber es ist die Einsicht in die Notwendigkeit, um die Wettbewerbsfähigkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit den anderen Bundesländern in diesem Berufsfeld zu verbessern. Wir wollen junge Lehrkräfte für unser Schulsystem haben, also machen wir ihnen ein Angebot, ein Angebot, das die Landesfinanzen nicht überfordern darf, heute nicht und auch nicht in Zukunft.
Die Einmalzahlung an den Versorgungsfonds in Höhe von rund 30 Millionen Euro im Jahr 2014 ist bereits haushaltstechnisch durch die Entnahme aus der Rücklage abgesichert. Damit haben wir den Haushalt 2014/2015 im Einzelplan so beschlossen. Wenn ich mir ansehe, was für einen immensen Berg an Pensionslasten andere Bundesländer vor sich herschieben, dann bin ich froh, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern seit 2008 den Versorgungsfonds aufgebaut haben. Danke für diese, ich sage mal, Entscheidung mit Weitblick, Frau Finanzministerin!
Ab 1. August 2014 wird die Verbeamtung für die Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern beginnen mit dem Ziel, die Attraktivität des Lehrerberufs in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern. Darüber waren sich alle demokratischen Fraktionen hier im Landtag einig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie also unschwer zu erkennen ist, lässt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern gute Bildung etwas kosten. Ich finde, dies ist keine Selbstverständlichkeit, sondern nur wegen unserer konsequenten Haushaltspolitik der letzten zehn Jahre möglich. An dieser Stelle kann ich mir eine Kritik am Landesbund Mecklenburg-Vorpommern des DBB Beamtenbundes und Tarifunion nicht verkneifen.
Mit der Güstrower Erklärung wird der Vorwurf erhoben, die Beamtinnen und Beamten des Landes würden nicht als Leistungsträger, sondern als Kostenfaktor betrachtet werden. Hoppla! Was soll denn das heißen? Ist es wirklich so, dass die Beamtinnen und Beamten gegenüber den Angestellten des Landes benachteiligt werden? Werden die Beamtinnen und Beamten in M-V wirklich so schlecht bezahlt? Ich bitte doch darum, dass die Relationen nicht aus dem Blick verschwinden! Allein ein Vergleich von Versorgungsansprüchen und Rentenansprüchen wäre einmal angebracht. Auch die Berichterstattung in der letzten Woche zeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Besoldung deutschlandweit im ersten Drittel liegt.
Die SPD-Landtagsfraktion steht zu dem Gesetzentwurf. Wir unterstützen unseren Bildungsminister Mathias Brodkorb bei seinem Projekt, die Attraktivität des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern.
Die Kampagne zur Werbung neuer Lehrerinnen und Lehrer war bisher sehr erfolgreich.
Und zwar bis zum 30.03.2014 sind insgesamt 1.703 Be- werbungen von Personen um eine Einstellung in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Einstellungsdatum 01.08.2014 eingegangen. Davon sind 44 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber aus Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu kommen noch weitere, jedoch zahlenmäßig nicht erfasste und damit nicht quantifizierbare Bewerbungen per Post, die durch die Bewerber direkt an die Schulen geschickt worden sind.
107 bereits verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern wollen darüber hinaus in Erwägung ziehen, zu uns in den Schuldienst zu kommen. Das wäre ohne die Verbeamtung in Mecklenburg-Vorpom- mern nicht möglich gewesen, und vor allen Dingen auch nicht ohne diese, ich sage mal, hammermäßige Werbung, Herr Minister, die Sie durchgeführt haben. Ich glaube, im Fachjargon sagt man dazu „rattenscharfe Kampagne“. Es war eine „rattenscharfe Kampagne“, die Sie hier durchgeführt haben.
Wenn ich einer der, ich sage mal, jungen Lehrer wäre und auf diese Kampagne nachher reagiere, dann würde ich mir auch denken, das muss ja ein sehr, sehr geiler Minister sein.
Aber ich bin nun kein junger Lehrer, ich bin ein alter Busfahrer,
und deswegen
können Sie sich vorstellen, was ich denke als Busfahrer: Ich denke das Gleiche wie die jungen Lehrer. Okay.
Nun, mit den vorliegenden Änderungen im Landesbesoldungsgesetz, werden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen. Es müssen entsprechende Dienstbezeichnungen für die zu verbeamtenden Lehrerinnen und Lehrer für die jeweiligen Besoldungsgruppen eingeführt werden. Schließlich wollen wir ja gerade verhindern, dass es in der neuen Schulform der Regionalen Schule abweichende Einstufungen der Lehrkräfte gegenüber dem Förderschul- und dem Gesamtschulbereich gibt, um diese nicht zu benachteiligen.
So gibt es zum Beispiel ab August 2014 die Besoldungsgruppe A13, die Amtsbezeichnungen „Regionalschulrat“ und „Regionalschulrätin“, „Förderschulrat“ und „Förderschulrätin“, „Regierungsschulrat“ und „Studienrat“ sowie „Rektoren“ und „Konrektoren“. Natürlich finden sich im Gesetzentwurf die jeweiligen Voraussetzungen für die entsprechende Einstufung. Diese Regelungen finden sich entsprechend in anderen Besoldungsgruppen wieder.
Auf die Professorengeschichte sind die Ministerin und meine Vorredner eingegangen, das kann ich mir ersparen. Ich bitte um Überweisung in die Fachausschüsse. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion steht für gute Arbeit und faire Löhne. Nicht umsonst haben wir im Vergabegesetz des Landes einen Mindestlohn von 8,50 Euro eingezogen, nicht umsonst orientieren wir uns bei der Förderung von Wirtschaftsansiedlungen auch an der Qualität der Bezahlung von Arbeit. Den Missbrauch von Werkverträgen für Lohndumping lehnt meine Fraktion ab. Der Missbrauch von Werkverträgen bedeutet neben einer an Ausbeutung grenzende Bezahlung vor allem das Vorenthalten von Arbeitnehmerrechten, von geregeltem Urlaubsanspruch und von betrieblicher Mitbestimmung. Ich betone aber noch einmal, wir konzentrieren uns auf die schwarzen Schafe, wie Kollege Renz es gesagt hat, denn Werkverträge machen Sinn. Sie sind ein Instrument zur Flexibilisierung. Ich möchte da nicht missverstanden werden.
Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der von Ihnen im Punkt 1 genannte Bundesratsantrag am 2. September – die Ministerin erwähnte es – bereits beschlossen und in den Bundestag überwiesen wurde. Meine Hoffnung ist, dass man sich dieser wichtigen Themen annimmt und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz noch mal unter die Lupe nimmt.
Insbesondere die Stärkung der Position von Betriebsräten im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen ist wichtig. Betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist ein hohes Gut, das maßgeblich auch zur guten Lage der deutschen Wirtschaft beigetragen hat. Damit ist der Punkt 1 in dem Antrag eigentlich erledigt. Und Sie erwähnten es auch, Herr Foerster, das Bundesarbeitsgericht hat wenige Tage nach dem Bundesrat mit einer Entscheidung die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, indem die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsverhältnis konkretisiert wird.
Die Punkte 2, 3 und 4 möchte ich nicht wiederholen, Kollege Renz ist darauf eingegangen und die Ministerin. Wir lehnen Ihren Antrag bei aller Sympathie aus den genannten Gründen ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wolfgang Waldmüller hat ja auf die Sitzung vor circa einem Jahr hingewiesen, da habe ich ja dargelegt, was für Auswirkungen denn die Tarife hätten auf das Ehrenamt, wenn sie so kommen würden. Das kann man nachlesen, brauche ich heute nicht zu wiederholen.
Das Thema Transparenz brachte ja Helmut Holter auch, und ich glaube, dass das Thema Transparenz auch entscheidend ist, denn da gab es eine Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN zu diesem Thema der GEMA, und da wurde festgestellt seitens der Bundesregierung, dass es 323, ich sage mal, Beschwerden gab über die GEMA in einem Zeitraum von zehn Jahren. Dann gab es 66 Petitionen an den Bundestagspetitionsausschuss und es gab 149 Verfahren. Und das scheint mir auch mit der, sagen wir mal, mangelnden Transparenz zusammenzuhängen.
Ich sage noch einmal, die Wirtschaft darf nicht stranguliert werden und das Ehrenamt darf nicht beschädigt
werden, und deswegen bitte ich auch um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Nein, Peter Ritter, ich bin kein DJ.
Hier ist ja vieles gesagt worden. Herr Waldmüller hat umfangreich dargelegt, Herr Koplin hat ergänzt und auch, ich sage mal, gut rübergebracht, es geht um den Interessenausgleich. Na klar haben Sie recht, die Kulturschaffenden müssen natürlich auch davon leben können.
Ich möchte da nur noch ergänzen, und zwar möchte ich mal das Augenmerk in Richtung Ehrenamt lenken. Das Ehrenamt spielt ja hier in diesem Bundesland, ich sage mal, eine herausragende Rolle und es hat auch Auswirkungen auf das Ehrenamt. Wir haben ja nun Karnevalsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Feuerwehrveranstaltungen und wenn das so kommt, wie es hier steht, sehe ich ein riesiges Problem, dann werden manche Vereine die nicht mehr stemmen können. Denn ich weiß, in vielen Vereinen bei der Jahresabschlussrechnung sind die GEMA-Gebühren ein wesentlicher Faktor. Und ich möchte einfach mal das Beispiel Karnevalsverein nennen
in meiner Gemeinde, ich habe mich da mal erkundigt, was das denn für Auswirkungen hätte, wenn es so greifen würde.
Ich finde es schon sehr, ich sage mal, bemerkenswert, dass Karnevalsvereine schon erst mal 267 Euro an die GEMA bezahlen, nur weil sie ein Tanzmariechen und eine Funkengarde vorhalten. Das heißt, nur weil sie dies beides vorhalten, was zum Karneval ja auch gehört, zahlen sie 267 Euro an die GEMA. Und dann kommen noch weitere 631 Euro GEMA-Gebühren dazu, dann sind wir fast bei 900 Euro und das für zwei Veranstaltungen, einmal wie man sie eröffnet, die Karnevalsveranstaltung, und dann die Februarveranstaltung. Und wenn das so kommen würde, wie es hier kommen würde, 15 Euro Eintritt, sie nehmen 11,11 Euro, wäre das eine Erhöhung von 81 Prozent, weil der Saal nämlich 525 Quadratmeter Fläche hat, das heißt 81 Prozent, dann kann man sich ausrechnen, was da noch übrig bleibt.
Einerseits finde ich es schon, ich sage mal, sehr merkwürdig, dass man allein die Saalgröße nimmt, denn eine Saalgröße sagt noch nichts aus, wie viel Leute dort reinkommen. Ich kann ja als Karnevalist 100 Leute drin haben in 500 Quadratmetern oder 400 Leute und so ein Saal sagt ja auch nichts aus über die Qualität einer Veranstaltung. Das heißt, du willst ja nicht den Saal voller Leute haben, du brauchst eine Tanzfläche, du willst ordentlich dekorieren, dass es auch einladend wirkt und Qualität, ich sage mal, ins Spiel bringt. Und dann spielt auch noch eine Rolle, ob du 11 Euro Eintritt nimmst oder 20 Euro, die beiden fallen in die gleiche Kategorie rein und es ist ein gewaltiger Unterschied. Das heißt: Was bleibt denn da noch übrig für die Karnevalisten? Und wenn die Gemeinde da nicht noch ein bisschen zuschustern würde, ich würde mich ja auch ärgern als Bürgermeister, wenn da schon über 1.000 Euro an GEMA-Gebühren draufgehen, was da bei den Vereinen ankommt!
Oder Feuerwehr, nehmen wir mal die Kreisfeuerwehrbälle, da brauchst du einen großen Saal für 300, 400 Feuerwehrleute, bei denen du dich noch bedanken willst, ehrenamtlich. Die Leute, die löschen, bergen, retten und schützen, umsonst tun die das. Und dann sollen die Truppenteile noch bei so einer Gala GEMA-Gebühren bezahlen und das müssen sie, weil immer ein Eigenanteil nötig ist, den die Feuerwehrleute leisten, um daran teilzunehmen.