Von daher ist es ein bisschen so, meine LINKE, wie: Wir treiben das mal, meinen wir das tatsächlich ehrlich oder ist es ein Antrag, um zu sagen, so, wir zeigen es euch jetzt.
Das finde ich ein Stück weit unehrlich und ich fordere die Ministerin auf, dass sie uns im Sozialausschuss auf dem Laufenden hält. Es wurde eben gesagt, es soll im Oktober hier eingebracht werden. Das ist zu spät. Ich denke, da sind wir uns alle einig.
Aber dann erwarte ich, dass wir im Sozialausschuss ohne Aufforderung über das Verfahren informiert werden, auch über Änderungen.
und wenn Sie mich nicht überzeugen, wird sich meine Fraktion diesem Antrag enthalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Schubert, ich glaube, Sie überschätzen meine Möglichkeiten. Ich kann nicht alle Rettungskräfte beeinflusst haben.
Nein. Aber in der Diskussion habe ich im Übrigen keine inhaltlichen Argumente gegen unseren Antrag vernommen.
(Heinz Müller, SPD: Ach, du liebe Güte! – Julian Barlen, SPD: Noch mal: Wie lange dauert die Weiterbildung zum Notfallsanitäter?)
denn es ist unstrittig, dass das Rettungsdienstgesetz in Mecklenburg-Vorpommern dringend novelliert werden muss.
Aber wir diskutieren das ja schon seit Jahren. Die Zahl und die Schwere der Rettungseinsätze in MecklenburgVorpommern steigen seit Langem. Das ist nicht nur unserer alternden Gesellschaft geschuldet, sondern auch der schwindenden medizinischen Versorgung in der Fläche,
(Heinz Müller, SPD: Von welchem Land reden Sie hier? – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Investitionen in Personal und Material sind überfällig. Es mangelt in der Landesregierung nicht am Problembewusstsein, der entsprechende Gesetzesentwurf liegt uns aber immer noch nicht vor.
Bundesweit wurde jahrelang diskutiert, dass die nicht ärztlichen Notfallretter mehr Kompetenzen erhalten sollen. Das Notfallsanitätergesetz der Bundesregierung überraschte 2013 die Fachwelt nicht.
Die Sozial- und Bildungsministerien der Länder hatten also genügend Zeit, um die Umsetzung der neuen dualen Ausbildung von Notfallsanitätern vorzubereiten. Ich frage mich: Warum schafft das die Landesregierung von Thüringen? Und warum ist die Ausbildung von Notfallsanitätern in Mecklenburg-Vorpommern immer noch nicht geregelt? Wenn Fristen nicht eingehalten werden können, muss man die Ursachen für die mangelnde Leistung erklären. Da besteht eine Art Bringepflicht und diese sollte meines Erachtens umso mehr eingehalten werden, je länger die Verzögerung andauert.
Die Landesregierung sieht das anders, sie informiert nicht. Auch Fachleute erhielten im Sozial- und Bildungsministerium auf die Frage, wann mit einer Regelung der Ausbildung zu rechnen sei, keine Antwort. Deshalb frage ich: Sind Sonderregelungen für private Ersatzschulen zeitnah geplant? Wird es in Mecklenburg-Vorpommern für die Erstausbildung eine staatliche Schule geben? Wie sieht es mit der Finanzierung der schulischen Ausbildung aus? Schulgeld ist ja zum Glück ausgeschlossen.
Aber Wegducken bei der Regelung der Ausbildung der Notfallsanitäter funktioniert nicht mehr. Der Problemdruck ist einfach zu groß. Wer von der Landesregierung will die Verantwortung übernehmen, wenn die Notfallversorgung nicht klappt, weil das Personal fehlt?
brauchen die neuen Rettungssanitäter noch drei Jahre, bis sie der Notfallrettung zur Verfügung stehen.
Hinzu kommt, dass ein Teil der Rettungssanitäter, Herr Schubert, und -assistenten in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Beruf ausscheidet und sich die