Also warum soll ich denn in den Bildungsaus- schuss kommen, wenn der Bildungsminister selbst, zum Beispiel am 05.12., extra in den Finanzausschuss kommt,
um das Thema Hochschulfinanzierung zu besprechen? Ich glaube, den Vorwurf können Sie mir nicht machen. Ich bin da sehr nahe an den Hochschulthemen dran und immer dann, wenn im Ausschuss entsprechende Tagesordnungspunkte anstehen, komme ich gerne dazu, wenn es mein Zeitplan zulässt.
Aber da bitte ich auch in gewisser Weise um Rücksicht auf kleine Fraktionen. Leider haben wir nicht vier Leute pro Ausschuss sitzen. Vielleicht ändert sich das ja mal in Zukunft.
Herr Liskow, ich freue mich, dass Sie das zumindest sehr abgewogen dargestellt haben, freue mich auch, dass Sie das Problem erkannt haben. Das haben Sie auch schon mehrfach bewiesen, dass Ihnen die Finanzen der Hochschulen sehr am Herzen liegen. Ich freue mich darauf,
Ich möchte jetzt mit meiner Einbringung, die ich vorhin nicht ganz zu Ende gebracht habe, fortfahren: Die finanziellen Spielräume waren im Übrigen bereits im Doppelhaushalt 2014/2015 vorhanden, um den Hochschulen mehr zu geben. Vielleicht erinnern Sie sich, denn die positive Novembersteuerschätzung war bei der Verabschiedung des Haushaltes des Landes bereits bekannt, aber nicht eingerechnet. Schade, weil da war schon eine enorme Summe drin.
Nun hat die Steuerschätzung im Mai zusätzlich ergeben, dass noch stärkere Mehreinnahmen zu verzeichnen sein werden. Deswegen haben wir uns entschieden, hier in den Landtag zu gehen und zu sagen, so, wie es die Koalition mit den Kommunen gemacht hat, so ist es jetzt auch für die Hochschulen angezeigt – in sehr viel geringerem Maßstab natürlich –, denn hier ist sozusagen von einer Analogie auszugehen. Genau wie die Kommunen werden auch die Hochschulen jetzt überprüft. Und genau wie die Kommunen nicht so lange warten können mit dem Geld, genauso können die Hochschulen nicht warten, bis das Prüfergebnis vorgelegt ist, dann gibt es wieder eine ewige Auseinandersetzung im Landtag und dann kommt es zur Hochschulentwicklungsplanung.
Also ich sehe das noch nicht, dass für die Hochschulen sowohl für 2014 als auch für 2015 entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Deswegen haben wir uns eigentlich nur an der Koalition orientiert, an ihrem Vorgehen, und haben gesagt, dann stricken wir mal ein Notpaket, und zwar für die Überbrückung der Zeit, bis die Überprüfung fertiggestellt ist.
Und da finde ich Ihr Verhalten von der Koalition nicht konsistent, Frau Wippermann, wenn Sie das bei den Kommunen machen und bei den Hochschulen nicht. Erklären Sie mir das mal, und vor allem,
Ich hätte ja gerne zugehört, doch wenn sie nur eine Minute redet, dann kann ich da ganz genau hinhören, aber
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie noch auf eine Publikation des Bundesamtes für Statistik vom 29. April 2014 hinweisen. Danach sind die Ausgaben für die übrigen öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen, etwa für Leibnitz Institute und Ähnliches, in den Ländern von 2010 bis 2012 um insgesamt 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Es gibt nur ein Bundesland, für das ein Rückgang der Ausgaben zu verzeichnen war, und jetzt können Sie mal raten, welches Bundeslandes das war. Ja, das war leider unseres, MecklenburgVorpommern.
In diesem Zusammenhang muss ich auch noch auf zwei weitere Argumentationsmuster eingehen und diese korrigieren, die vom Minister in der Diskussion immer wieder vorgebracht werden, auch heute wieder:
Das erste lautet, Mecklenburg-Vorpommern würde pro Einwohner besonders viel Geld für die Hochschulen ausgeben. Diese Argumentation taucht überall auf, bei den Theatern, bei den Hochschulen und so weiter. Für ein bevölkerungsarmes Flächenland ohne Metropole in der Nähe ist das ja auch kein Wunder. Und weil das Argument mit Sicherheit heute auch schon vorgebracht wurde, will ich noch mal darauf eingehen und sagen, es kommt darauf an, wie viele Mittel pro Studierenden bereitgestellt werden. Wir haben die Verantwortung über 40.000 Studierende übernommen. Wir haben sie hier immatrikuliert, das ist ein Ausbildungsvertrag, und dann können Sie sich nicht zurückziehen und sagen, wir haben ganz wenig Bevölkerung und hochgerechnet kriegt ihr schon genügend Geld. Nein, wir sind Ausbildungsverträge mit 40.000 Studierenden eingegangen
(Andreas Butzki, SPD: Das ist doch vernünftig. – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Martina Tegtmeier, SPD)
Ebenso die Behauptung des Ministers, wir würden in Mecklenburg-Vorpommern Studierende sozusagen über Bedarf ausbilden. Damit wird quasi die Angst genährt, wir würden unser schönes Geld für andere Bundesländer ausgeben. Ich darf aus einem Interview mit dem Minister zitieren. Zitatanfang, Herr Brodkorb: „Wir stellen also rund 50 Prozent über Bedarf Studienplätze bereit. Wenn alle Bundesländer so handeln würden, gäbe es deutschlandweit auch keinen Mangel an Studienplätzen.“ Zitatende.
Diese Behauptung ist schlicht falsch, Herr Kokert, und sie wird auch nicht dadurch wahrer, dass sie immer wiederholt wird. Ich habe mir die Zahlen einmal genau angesehen. Es stimmt, von den gut 39.000, also rund 40.000 Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern im letzten Wintersemester kamen in der Tat gut 20.000 aus anderen Bundesländern. Aber wie viele Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihr Abitur gemacht haben, haben zur gleichen Zeit in anderen Bundesländern studiert? Raten Sie mal, Herr Kokert!
Es waren genau 20.400. Also genauso viele Studierende, die in unser Land kommen, gehen von uns auch in andere Bundesländer.
Würden alle studienberechtigten Landeskinder auch in Mecklenburg-Vorpommern studieren, wären also die notwendigen Kapazitäten ganz genau so hoch wie zurzeit.
Ja, Entschuldigung! Ich habe Ihnen gerade zu 180 Prozent widersprochen, falls Sie es nicht mitbekommen haben.
Wir als Bündnisgrüne sind der Auffassung, es muss Schluss sein mit diesen Zahlenspielchen. Die Haushaltsspielräume sind vorhanden und darum müssen wir diese jetzt auch nutzen.
Die Defizitberechnungen der Hochschulen liegen vor. Ich habe natürlich bereits gelesen, und der Herr Minister hat es gerade vorgetragen, dass der Minister auf die Prüfung durch den Landesrechnungshof verweist. Man müsse diese eben erst einmal abwarten.
Meine Damen und Herren von der Koalition, ich sagte es bereits, bei den Kommunen haben Sie nach langer Zeit immerhin erkannt, dass es nichts nützt, wenn die umstrittenen Finanzen mit unbekannter zeitlicher Frist geprüft werden,
während gleichzeitig die Einrichtungen, um die es geht, den Bach heruntergehen. Darum haben Sie die Hilfspakete gestrickt, und genau so wollen wir das auch für die Hochschulen.
Die Universitäten und Fachhochschulen haben sich keineswegs mit dem Minister darauf geeinigt, im Augenblick kein Geld mehr zu benötigen. Sie waren mit der Prüfung einverstanden, damit einmal grundsätzlich geklärt wird,
ob die Berechnungen der Hochschulen und der dortigen Haushaltsabteilungen – die im Übrigen direkt dem Minister unterstellt werden, es ist ja nicht so, dass die völlig im luftleeren Raum hängen – oder die Auffassungen des Ministers stichhaltiger sind. Dies ist schließlich die zentrale Voraussetzung für die neuen Zielvereinbarungen von 2016 bis 2020. Aber natürlich muss bis dahin, so wie bei den Kommunen, etwas passieren.
Darum sagen wir, für dieses Jahr benötigen wir ein Hilfspaket von 20 Millionen Euro. Im nächsten Jahr soll sich dann die Höhe an den konkreten Ergebnissen des Landesrechnungshofes orientieren, wenn sie denn rechtzeitig vorliegen. Bis dahin untätig zu bleiben, ist jedenfalls keine verantwortliche Bildungspolitik. Wir könnten dann ja auch noch auf die Aufhebung des Kooperationsverbots warten. Dafür hat sich auch der Minister tatsächlich zu Recht ausgesprochen, aber in der schwarz-roten Bundesregierung, das müssen Sie doch erkennen, herrscht hierzu ebenfalls Stillstand. Man hört nichts davon, dass das Kooperationsverbot aufgehoben werden soll.