Kolleginnen und Kollegen, es ist vor allem – meiner Meinung nach – wider jeder Vernunft und ein falsches und vor allem auch ein fatales politisches Signal. Ein Land, was Tourismusland Nummer eins sein will und Gäste auslädt, statt sie herzlich willkommen zu heißen,
Erschüttert hat mich vor allem, in welcher Art und Weise und vor allem mit welcher Selbstherrlichkeit mit uns bei diesem Thema im Wirtschaftsausschuss umgegangen wurde.
Es klang ja hier in der Rede auch durch. Das schreibe ich nicht Ihnen zu, Frau Ministerin, die Rede ist ja vorbereitet worden.
Die Planungshoheit liegt bei den Gemeinden und gehört zur originären kommunalen Selbstverwaltung. Das brauchen hier nicht alle Redner zu betonen, das wissen wir.
(Jochen Schulte, SPD: Aha, das ist ja schön, wenn Sie das wissen. – Dietmar Eifler, CDU: Dann handeln Sie aber auch so!)
Aber Unterstützung durch die Fachaufsicht ist meiner Meinung nach legitim, wenn man Probleme hat, und das fordere ich hier ein.
Ich verwahre mich gegen den Vorwurf, ein Moratorium sei eine Rechtsbeugung. Das ist nicht so! Das ist abwegig!
Moratorien, Herr Schulte, sind in allen Rechtsbereichen an der Tagesordnung. Sie sind lediglich eine Aussetzung. Ein vergleichbares Moratorium gibt es etwa bei der Abwasserentsorgung in Kleingärten. Ich zitiere mal Dr. Backhaus: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern beides in Einklang bringen“ – Kleingartenwesen und Umweltvorschriften – „und deshalb zwar zielorientiert, aber mit Bedacht vorgehen.“ Und nichts anderes wollen wir: Wir wollen ein Vorgehen mit Bedacht.
Mit einem Landesmoratorium soll Zeit für die Kommunen gewonnen werden, sich mit den Einwohnerinnen und Einwohnern zu beraten und dann entscheiden zu können: Entweder soll durch die Änderung von Bauplänen der Bestandsschutz für die vorhandenen Ferienwohnungen herbeigeführt werden oder es wird nicht gehandelt, dann greift das Urteil und die Vermietung wird unterbunden oder aufgegeben. Aber dieser Prozess braucht Zeit. Es wird Aufgabe der neuen Kommunalvertretungen sein, bestehende Konflikte anzupacken und auszuräumen. Aber die müssen doch jetzt erst mal arbeitsfähig sein, Gespräche führen, sich eine Meinung bilden. Gegebenenfalls sind Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne durchzuführen, und die könnten zwei bis drei Jahre dauern. Das wissen Sie doch auch!
Solange sollten die Untersagungen aber ausgesetzt werden – das ist unser Anliegen – und vor allem auch keine neuen Verfahren begonnen werden. Und natürlich sollte die Weitervermietung in diesem Zeitraum geduldet und auch möglich sein, damit die Urlaubssaison 2014 gerettet wird. Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung keinesfalls aushebeln, sondern wir wollen lediglich den Druck rausnehmen.
Die Fristen werden immer kürzer – ich hatte es schon gesagt – zwischen der Anhörung, dem Verwaltungsakt, der Nutzungsuntersagung und der Frist zum Verbot der Vermietung. In nur zwei Wochen ergehen Anhörungsaufforderung und die Nutzungsuntersagung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Derzeit wartet zumindest auch der Landkreis Rostock auf eine verbindliche und auf eine schriftliche Weisung des Wirtschaftsministeriums – und dann stellen Sie sich nicht hier hin und sagen, Sie sind alle nicht gefragt! –,
damit die Möglichkeit eröffnet wird, Nutzungsunter- sagungen erneut auszusetzen. Es liegt an der Fach- aufsicht, ein weiteres Moratorium zu gewähren. Eine Rückmeldung des Wirtschaftsministers Harry Glawe steht aus. An dieser Stelle herzliche Genesungswünsche, aber was gesagt werden muss, muss gesagt werden.
Deshalb ist eine politische Entscheidung zu treffen, und die kann nur heißen: Ja, der Landtag spricht sich für ein landesweites Moratorium aus, und ja, der Ministerpräsident erlaubt dieses Moratorium und macht dieses Problem hier heute zur Chefsache.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Egbert Liskow, CDU: Oh! – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
(Rainer Albrecht, SPD: Sehr einseitige Auffassung, Frau Lück. – Vincent Kokert, CDU: Ja, und der Minister- präsident fährt nach Kühlungsborn und redet mit den Anwohnern. Was reden Sie bloß für einen Quatsch?!)
Eine Handreichung durchs Land soll nun vor der Sommerpause passieren, nicht erst im Herbst. Also Sie werden ja zum Jagen getragen. Vorher hieß es „im Herbst“, aufgrund unseres Drucks sagen Sie jetzt schon „Sommer“ – das ist ja schon mal gut.
Da irren Sie sich mal nicht! Ich habe Redeblock III, also ein bisschen gedulden müssen Sie sich noch.
Es wäre doch grotesk, vorhandene Strukturen jetzt zu zerschlagen, um sie nach ihrer Legalisierung wieder aufzubauen.
Unsere zweite Forderung im Antrag war, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden sollen, die Umnutzung auch unterbinden zu können. Das ist doch dann im Interesse derer, die da wohnen. Ich weiß gar nicht, warum Sie das hier alles in der Diskussion so einseitig darstellen. Ein solches Steuerungsinstrument – darauf ist man ja in der Debatte auch schon eingegangen – ist die Zweckentfremdungsverordnung. 1996 hatten wir eine, 2004 ist sie ausgesetzt worden, aber vielleicht müssen wir uns wieder dazu durchringen, zu sagen, wir brauchen sie.
Damals war diese Entscheidung gut so, jetzt ist wieder eine neue gut. Das könnte zum Beispiel auch in Warnemünde eine Option sein, wo von den insgesamt 4.000 Wohnungen rund 1.500 Ferienwohnungen sind. Die Zweckentfremdungsverordnung, das kam auch schon in der Diskussion, ist ja ab 1. Mai 2014 in Berlin schon in Kraft getreten.
zum Prüfauftrag zur Abklärung der Erfolgsaussichten für die Änderung der Baunutzungsverordnung. Die bestimmt natürlich, welche Nutzungen in den einzelnen Baugebieten zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind. Das ist von vielen hier heute gesagt worden.
Das Urteil ist ja ausgelegt worden auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung. Das Urteil erfasst natürlich auch den unbeplanten Bereich. Darauf sind wir schon eingegangen, dass Ferienwohnungen da unzulässig sind, und das heißt natürlich, dass die traditionelle Gästebeherbergung sozusagen auf dem Spiel steht. Die Änderung der Baunutzungsverordnung wäre das einzige Mittel, um die Ferienwohnungen zu legalisieren.
Und während der Wirtschaftsminister Harry Glawe das für zwecklos hält und nicht tätig wird, ist es doch so, dass der Ministerpräsident Erwin Sellering die Prüfung der Erfolgsaussichten für die Änderung der Baunutzungsverordnung zusicherte. Das ist schon erst mal in Ordnung.
Eine Reform ist überfällig und keineswegs abwegig, wie Minister Glawe glauben macht. So forderte zum Beispiel die Bundesarchitektenkammer im Zuge der letzten Änderung im vergangenen Jahr, dass Ferienwohnungen ausnahmsweise in Wohngebieten zulässig sein sollten.
Und der Landrat, wir sind ja schon auf ihn gekommen, der Landrat des Landkreises Rostock, Sebastian Constien, schrieb vor wenigen Tagen an die Bundesbauministerin und an alle Bundestagsabgeordneten von MecklenburgVorpommern. Er schilderte die Vermietungstradition und dass durch das Urteil allein im Landkreis Rostock – und da hören Sie mal alle gut zu! –