Die Verunsicherung bei Vermieterinnen und Vermietern sowie bei Gästen ist groß. Die Vermietungsangebote gehen rapide zurück – ich habe es schon in der Einbringung gesagt: Internetportale, Werbeprospekte –, sie werden storniert bei den Vermittlungen durch die Büros, weil sie Angst haben, auch vor Zwangsgeld, und das unabhängig davon, ob mit oder ohne bauaufsichtliche Verfahren. Schon jetzt könnten ein Viertel bis ein Drittel der Ferienwohnungen und Ferienhäuser betroffen sein und praktisch aus dieser Angebotspalette herausfallen. Damit könnten sich verbleibende Angebote verteuern. Durch das Ab- sagen an die Gäste gibt es natürlich auch Regressansprüche. Das erste Beispiel haben wir aus Graal-Müritz. Ein Vermieter in Graal-Müritz muss 1.400 Euro Regress zahlen, weil er an den Urlauber schon vermietet hatte und jetzt absagen muss. Gehen die preiswerten Angebote im Binnenland verloren, werden sich natürlich viele Gäste keinen Urlaub mehr leisten können. Und ich meine nämlich genau die – und deshalb engagiere ich mich auch so dafür –, die mit dem kleinen Portemonnaie.
Auch brechen in ländlichen Regionen ohnehin begrenzte Einnahmequellen weg und es würden noch mehr Woh
nungen leer stehen. Auch Kleinstanbieter, die gelegentlich eine Einliegerwohnung im selbst genutzten Eigenheim oder Bungalow vermieten, sind betroffen. Bei Neubauten in den touristischen Hochburgen ist die Haus- finanzierung oft betroffen, auf die die Vermieter der Einliegerwohnungen ja aufgebaut haben, und zumeist drängt die Bank dazu, als Bedingung für die Finanzierungszusage. Das wissen Sie doch genauso.
Jeder Ferienwohnungsgast gibt laut Landesstudie 68 Euro am Tag aus, und das macht 365 Millionen Euro brutto – der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN hat es gesagt – durch nicht gewerbliche Ferienwohnungsmarktgäste. Die auf Gäste ausgerichtete Infrastruktur, wie Läden, Handwerksbetriebe, der Verleih von Fahrrädern, Gastronomie, das würde alles wegbrechen.
Ich möchte noch ein Beispiel nennen aus Rerik: Von insgesamt 3.200 Gästebetten sind nur etwa 400 in Hotels, Gasthöfen und Pensionen. Derzeit sind von dem Verfahren rund 800 Betten in zwei Baugebieten betroffen. Insgesamt könnte sich die Betroffenheit verdoppeln, denn nur zehn bis fünfzehn Prozent verfügen über entsprechende Baugenehmigungen. Das Verbot weiterer Vermietung führt zum Leerstand in den Urlaubshoch- burgen.
Ferienwohnungen sind in der Regel für das Dauerwohnen ungeeignet, das wissen Sie übrigens auch. Wir hatten das Argument schon in der Debatte: Sie verfügen weder über einen Keller noch über Abstellräume und außerdem haben sie auch nur kleine Zimmer. Vermietungs- und Verkaufsversuche fürs Dauerwohnen scheitern bislang, da Wege zum Erreichen des Arbeitsortes zu lang sind. Auch wegen dieser erheblichen Folgen muss mit Bedacht vorgegangen werden.
Also ich bitte nicht nur um Zustimmung zu unserem Antrag, sondern Sie müssen wirklich noch mal darüber nachdenken, ob wir das nicht überweisen in den Wirtschaftsausschuss. Ich stelle den Antrag auf Überweisung in den Wirtschaftsausschuss, dann können zumindest auch die Bürgerinitiativen pro und kontra angehört werden.
Und übrigens, Herr Schulte, einen Punkt noch: Para- graf 1 Absatz 9 der Baunutzungsverordnung kann nur genutzt werden bei ausnahmsweise zulässigen Nutzungen. Dazu gehören nach dem Urteil eben gerade nicht die Ferienwohnungen, und deshalb ist es nicht möglich, diese Möglichkeit auszuschöpfen. – Danke.
Liebe Frau Lück, wahrscheinlich haben Sie mitbekommen, dass ich mich zu Wort gemeldet habe, und deshalb haben Sie mich aufgefordert, hier zu reden. Mich drängt es, zu diesem Problem zu sprechen, weil es ein wirklich ernstes Problem ist,
das mir mehrfach in meinen Bürgersprechstunden begegnet ist, und weil ich bedaure, dass es hier zu einer Art Spielball parteipolitischer Auseinandersetzungen vor der Kommunalwahl wird. Ich glaube, das sollten wir nicht zulassen und nicht tun.
Es ist ein wirklich ernstes Problem, und wir sollten ernsthaft über die Lösungsmöglichkeiten diskutieren.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, alle wichtigen Themen, die angesprochen werden, sollen Wahlkampf sein.)
Der erste Zugriff, als mich Bürger aufgesucht haben, war, zu sagen, wenn da ein Problem ist, das rechtlich gelöst werden kann durch das Handeln von Kommunen, dann ist natürlich das, was naheliegt: Wir müssen Zeit schaffen.
Wir müssen dafür sorgen, dass jemand Zeit hat, diese Probleme so zu lösen, dass wir nicht eine Ordnungsverfügung erlassen, von der wir inhaltlich nicht überzeugt sind. Schöner erster Zugriff.
Dann habe ich aber mehrere Gespräche geführt und ich habe zum Beispiel der Bürgerinitiative in Kühlungsborn gesagt, das wäre doch ein Weg. Aber ich glaube, eines ist völlig klar: Rechtlich ist das ein Riesenproblem, so ein Verfahren nicht durchzuführen, und wer auch immer das macht, kann es doch nur deshalb tun, weil er sagt, es wird am Ende eine Rechtsänderung geben, die diesen Zustand rechtmäßig macht. So, und die Frage ist: Wer kann das herbeiführen? Es kann nur die Kommune herbeiführen,
und es kann nur die Kommune herbeiführen – das ist auch deutlich geworden bei den Diskussionen – in Abwägung unterschiedlicher Interessen.
Frau Lück, ich bin total bei Ihnen, wenn Sie sagen, Zimmervermietung in traditioneller Form muss möglich sein. Selbstverständlich, das ist absolut vital für dieses Bundesland, das ist völlig klar.
So, jetzt Ihr Vorschlag, wir ändern die Baunutzungsverordnung. Man könnte in die Baunutzungsverordnung reinschreiben, traditionelle Zimmervermietung muss
möglich sein. Das wird wohl nicht hinreichend bestimmt sein. Und jetzt kommt man in Diskussionen. Ich will nur mal die Probleme aufzeigen.
Eine Möglichkeit wäre, dass wir in der Baunutzungsverordnung festlegen, Wohngebiet ist wunderbar und in bestimmten Bereichen gehört dazu auch die traditionelle Vermietung. Jetzt versuchen wir, das zu definieren. Was ist das? Einliegerwohnung – kann man nehmen. So, wenn ich mich mit Leuten unterhalte und die Kinder sind aus dem Haus, dann sagen sie, komm, wir tauschen, wir nehmen die Einliegerwohnung, dann haben wir drei Wohnungen. Ist das noch okay? Wollen wir das noch?
Und die nächste Frage ist – Frau Lück hat es angesprochen – die touristische Nutzung in Neubaugebieten, wo über die Banken schon klar ist, abgesichert, ich vermiete. Um was handelt es sich denn da? Sind das Häuser mit drei Wohnungen, mit fünf Wohnungen? Sind da Klötze gemeint, wo zehn Ferienwohnungen drin sind, wo man in den gewerblichen Bereich kommt?
Ich glaube, dass es völlig richtig ist, dass die Entscheidung, was wollen wir vor Ort haben, dass die vor Ort getroffen wird in Abwägung der Interessen. Und die Kühlungsborner haben mir gesagt, ja, leider ist es so, unsere Vertretung will da nicht ran. Bei denen führt die Vorüberlegung, das Abwägen der Interessen, dazu, dass sie sagen, nee, wollen wir lieber nicht.
Es ist eine Möglichkeit, wenn vor Ort Entscheidungen lieber nicht getroffen werden sollen, dann gibt es natürlich an manchen Punkten die Möglichkeit, dass das Land eingreift und sagt, dann machen wir das. Dazu ist mir persönlich die Situation einfach zu vielschichtig, zu vielgestaltig. Ja?
Es muss doch zu viel berücksichtigt werden vor Ort. Was an dem einen Ort noch okay ist, passt an dem anderen nicht,
und deshalb meine ich, das muss weiter vor Ort entschieden werden. Ich finde, wir sollten uns hüten, da mit dem Finger aufeinander zu zeigen.
Eines der Probleme, die kommunale Selbstverwaltung, ist angesprochen worden. Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht mit Totschlagargumenten begegnen auf der einen wie auf der anderen Seite.
Ich würde sehr gerne haben, weil mir diese Debatte wirklich wichtig ist, weil sie Tausende von Menschen betrifft, weil sie Orte betrifft in ihrem Erscheinungsbild, dass wir die nicht parteipolitisch hier ganz schnell zur Seite tun, die einen sind die Guten, die anderen sind die Bösen,