Ich würde sehr gerne haben, weil mir diese Debatte wirklich wichtig ist, weil sie Tausende von Menschen betrifft, weil sie Orte betrifft in ihrem Erscheinungsbild, dass wir die nicht parteipolitisch hier ganz schnell zur Seite tun, die einen sind die Guten, die anderen sind die Bösen,
sondern wir wollen doch gemeinsam etwas erreichen. Und da ist einfach die Frage: Wie kann man das machen?
Ich gebe zu, Frau Lück, das haben Sie völlig zu Recht gesagt, dass ich auch für mich überlegt habe, was kann man hier mit einer Bundesratsinitiative erreichen. Und das Einzige, was ich unterstützen würde bei einer Bundesratsinitiative, wäre, wenn eine Analyse ergäbe, dass der Rahmen, den diese Verordnung vorgibt, nicht klug ausgefüllt werden kann von den Interessen vor Ort, wenn also die Interessen vor Ort sagen, das und das wollen wir machen und sie würden rechtlich daran gehindert sein. Das ist aber nicht so. Das ist nicht so, sondern es besteht einfach die Möglichkeit.
Ich will keine Schelte der kommunalen Ebene betreiben, sondern einfach nur auf bestimmte Dinge hinweisen, die selbstverständlich sind. Als ich mal Bürokratieabbau betrieben habe, versucht habe zu betreiben, muss ich genauer sagen –
ja, das ist nicht ganz einfach, das ist nicht einfach –, da haben wir über das Standardöffnungsgesetz geredet,
das wir haben. Nach dem Standardöffnungsgesetz kann jeder im Land sagen, jede Kommune, wir verzichten auf diesen Standard. Dann kommen natürlich alle Kommunalen zu mir und sagen, ich würde gerne auf diesen Standard verzichten, aber das möchte ich nicht machen, mach du das doch für mich. Und da sage ich Ihnen, bei den Standards, da bin ich aufseiten der Kommunen. Da will ich nicht einem Bürgermeister zumuten, dass er seinen Leuten sagt, wir brauchen weniger, sondern wir beraten gemeinschaftlich, und dann kann man für das Land sagen, auf bestimmte Standards können wir verzichten.
Aber die Verhältnisse vor Ort, welche Möglichkeiten der Vermietung es geben muss, wie das Ortsbild da aussehen soll – es geht ja auch darum, dass der Ort attraktiv ist. Sie haben eben irgendwelche Stornierungen aufgezählt. Das ist natürlich ganz hart für uns. Das wollen wir nicht als Land, das wollen die Kommunen nicht und die einzelnen Betroffenen nicht.
Ja klar, aber wir müssen aufpassen, wir müssen doch als Land attraktiv bleiben. Und da möchte ich weiter, dass jeder einzelne Ort für sich entscheiden kann, wie wollen wir denn nach außen auf die Touristen wirken, damit die zu uns kommen. Da wird sich eine Kommune so entscheiden und die andere anders, und das ist nicht kommunale Selbstverwaltung als Stichwort, sondern wirklich eine Gestaltungsmöglichkeit. Den Bürgerinitiativen, mit denen ich gesprochen habe, denen war das alles sehr bewusst, und deshalb habe ich sie auch gebeten und gesagt, kämpft bitte an der richtigen Seite.
Die Unterstützung, die wir als Land leisten können, ist natürlich, diejenige Kommune, die die rechtlichen Möglichkeiten vielleicht nicht so sieht, zu beraten. Aber das, was ich hier aufgeschrieben habe, „eine verbindliche Direktive in schriftlicher Form“ – was Sie sich sozusagen zu eigen gemacht haben, dass Sie sagen, das wollen wir haben –, „eine verbindliche Direktive in schriftlicher Form“ wäre, in einer Rechtsfrage, wo der Zwang besteht – rechtlich ist die Lage so, die Behörde muss eingreifen –, sagen wir als Aufsichtsbehörde, du musst nicht eingreifen,
und zwar unabhängig davon, ob die überhaupt den Grund schaffen, weshalb man darüber nachdenken könnte, abzuwarten. Es ist doch möglich, wenn wir so eine allgemeine Direktive machen, dann erfassen wir auch die Kommunen, die sagen, nö, ich ändere nichts, mir ist der Rechtszustand genau richtig – und dann greifen wir da ein. Das, glaube ich, kann man keinem Minister zumuten. Dass Sie helfen, ist okay, aber die Dinge müssen am Ende vor Ort entschieden werden. Ich fände es gut, wenn wir das Signal gäben, nicht die einen haben hier kommunalwahlkampfmäßig ein Thema angemeldet, und wir dann sagen müssten, ja, aber wir stellen euch als diejenigen dar, die die kommunale Ebene entmündigen wollen. Ich glaube, solche Spiele sollten wir lassen.
Es geht jetzt wirklich darum, vor Ort ernsthaft zu helfen, und da, glaube ich, wäre es gut, wenn wir gemeinsam das Signal senden: Wir unterstützen. Es ist ja klar geworden, einige sind in kommunalen Parlamenten, dann muss das da eben so vorangebracht werden. Darum bitte ich Sie. – Vielen Dank.
Herr Ministerpräsident, wir wollten – und das war unser Vorschlag, von Herrn Suhr und von mir, von unseren beiden Fraktionen –, dass die vier demokratischen Fraktionen zu diesem ernsten Thema – da teile ich Ihre Einschätzung – einen gemeinsamen Antrag einbringen,
Das haben wir nicht gesagt, Herr Ringguth. Wir haben gesagt, wir sind auch bereit, über redaktionelle Änderungen zu sprechen.
Die Signale haben wir eindeutig ausgesendet. Das haben wir im Wirtschaftsausschuss gesagt. Wir haben gesagt, wir wollen und wir sind bereit, redaktionell den Antrag so zu verändern, dass wir ihn gemeinsam tragen können.
Da bin ich vollkommen bei Ihnen, Herr Ministerpräsident, die Sache ist viel zu ernst, als dass sie zu einem parteipolitischen Kampffeld werden kann. Und diese Ansätze, die Frau Kuder in ihrer Rede hatte, na gut, die lasse ich jetzt mal so stehen. Darum geht es auch gar nicht.
Deswegen bin ich enttäuscht, dass wir es nicht geschafft haben als Landtag, denen, die um diese Lösung vor Ort kämpfen – und es ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, also da müssen Sie uns schon gar nicht belehren, das wissen wir sehr wohl –,
Und Sie haben ja in Ihrem – wie haben Sie gesagt? –, im „ersten Zugriff“, Herr Ministerpräsident, gesagt, das Erste, worüber man nachdenkt, wie kann man helfen, wenn es um ein solches Problem geht, ist: Zeit gewinnen. Das ist doch genau der Punkt. Aber was passiert denn zurzeit im Land?
Und im Übrigen, Herr Schubert, auch wenn wir da etwas sehr emotional mit Zwischenrufen diskutiert haben: Es steht meines Erachtens im „Usedom-Kurier“, da gab es einen Artikel, dass auf Usedom auch die Nutzung von Ferienwohnungen untersagt wird. Also es ist nicht nur ein Thema im Landkreis Rostock.
Ich habe hier ein Beispiel aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg, da wird also jemand angeschrieben, und da steht Folgendes: „Aufgrund der Anzeige im Internet auf der Seite“, dann kommt hier die Internetseite, „habe ich festgestellt, dass Sie Ihre Wohnung, Ostseebad Boltenhagen“, Adresse sowieso, „zur Vermietung als Ferienwohnung nutzen.“ Und dann wird gesagt, dass diese Nutzung mit sofortiger Wirkung untersagt wird. Aufgrund von Internetrecherchen wird das also ganz konkret jetzt gemacht. Ich frage mich, ob das im Sinne dessen, was der Ministerpräsident formuliert hat – Zeit gewinnen, um den Kommunen die Chance zu geben, diese Frage zu lösen –, richtig ist, wenn es detektivisch ausgeforscht wird, wer denn von den Bürgerinnen und Bürgern Ferienwohnungen anbietet.
Nun stellt sich das für mich wie folgt dar: Ja, Frau Kuder, wir haben die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Darüber bin ich froh, das will ich hier eindeutig sagen. Wir haben den Rechtsstaat und alle Menschen in Deutschland sollten sich darauf verlassen können, dass das Prinzip des Rechtsstaates für sie gilt. Jetzt hat sich jemand entschieden, Dauerwohnen in einem Wohngebiet zu wählen und entsprechend ein Haus zu bauen. Jemand anderes in der Nachbarschaft hat sich aufgrund der bestehenden Baunutzungsverordnung und aufgrund
des bestehenden Bebauungsplanes in der Gemeinde entschieden, auch ein Haus zu bauen, aber mit einer Ferienwohnung, weil bis zum 28. Dezember 2007 dieser Konflikt gar nicht da war, zumindest rechtlich nicht da war. Beide haben auf den Rechtsstaat und auf die gesetzlichen Verordnungen bestanden oder vertraut, besser gesagt.
Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil, und natürlich geht es nicht darum, das Gerichtsurteil zu kritisieren, überhaupt nicht, sondern es geht darum, wie das Gerichtsurteil umgesetzt wird. Und die erste Frage, die mir bis heute keiner beantwortet hat: Warum ist vom 28. Dezember 2007 bis zum Jahr 2014, wo das jetzt akut wurde, so viel Zeit ins Land gegangen und warum eskaliert es gerade in diesem Jahr? Weil die unteren Bauaufsichtsbehörden anfangen, in aller Konsequenz diese Nutzungsuntersagungen per Brief, was ja dazu notwendig ist, auszuteilen und zuzusenden. Ansonsten würde die gesamte Debatte im Lande Mecklenburg-Vorpommern …
Also die Menschen vertrauen auf den Rechtsstaat und auf die Gesetzlichkeiten und ein Gericht hat festgestellt, dass Wohnen, Dauerwohnen und Ferienwohnung nicht miteinander vereinbar sind. Das ist eine neue Situation, damit müssen die Menschen umgehen und damit muss auch die Kommune umgehen. Das, glaube ich, ist hier sehr deutlich geworden.
Nun kann ich mich diesem Thema von verschiedenen Seiten nähern. Ich kann es so machen, wie es die Frau Ministerin für Herrn Glawe gemacht hat: Ich gehe ganz formal heran und sage, ich habe ein Gerichtsurteil, das ist umzusetzen, und wie das da vor Ort läuft, das muss die Kommune für sich klären. Ich kann aus Sicht derer herangehen, die das Prinzip Dauerwohnen gewählt haben. Ich kann vonseiten derer herangehen, die vermietet haben, und dann könnte ich noch das Argument Tourismus bringen, könnte das Argument Dienstleistungssektor bringen und viele, viele andere Argumente.
Ich sage mir, alle Argumente sind einzubeziehen. Und es geht mir nicht darum, die einen gegen die anderen auszuspielen, das will ich deutlich sagen, und die Gespräche mit den Bürgerinitiativen, von denen zumindest einige hier zuhören, haben uns das ja genau bestätigt. Es geht nicht darum, wer setzt sich in dieser Frage durch. Es geht auch nicht darum, was ist bei zukünftigen B-Plangebieten, wo nur Dauerwohnen zulässig ist, erforderlich, sondern was ist mit einem Tatbestand, mit dem Alltag, der sich in den letzten Jahren, und nicht nur in den letzten 24 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch schon davor, tatsächlich entwickelt und aufgebaut hat. Darum geht es und deswegen ist das für mich keine ausschließlich juristische, rechtsförmliche Betrachtung, sondern es hat etwas mit der Lebenssituation von Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu tun.
Und nun stelle ich mir mal den Bayerischen Wald vor. Da gibt es ein Dorf und in diesem Dorf haben Menschen
natürlich Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen. Das ist für mich ein unbeplanter Innenbereich. Na, meinen Sie denn, dass in Bayern, wenn eine solche Untersagung bei den Menschen ankommen würde, die diese Häuser besitzen, dass die da schweigen würden? Da würde doch die Bayerische Landesregierung der Kommune helfen, genau dieses Problem zu lösen, und darum geht es. Es geht darum, Zeit zu gewinnen. Es geht darum, deutlich zu machen, es ist im Landesinteresse, dass wir sowohl den Wohnfrieden erhalten und auf der anderen Seite touristische Entwicklung ermöglichen. Nicht anders habe ich Sie verstanden, Herr Ministerpräsident.
Das zusammenzubringen, ist wichtig. Und da kommt unsere Überlegung, zu sagen, okay geben wir den Kommunen erstens die Zeit, und zweitens – das war gar nicht lustig gemeint, Herr Schulte, was wir über den Gang hinweg diskutiert hatten –: Muss man denn nicht, wenn das Gericht das jetzt festgestellt und die Baunutzungsverordnung so ausgelegt hat, wie sie ausgelegt wurde, darüber nachdenken, dass die Baunutzungsverordnung geändert werden kann, weil es im Landesinteresse ist, beides zu ermöglichen, ohne dass es zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen Nutzungsformen kommt? Das ist unser Ansatz.
Und wenn Frau Vizepräsidentin Lück beantragt hat, genau das jetzt zu tun und den Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, dann, um eine Lösung zu finden. Wenn Sie an einer Lösung interessiert wären, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, hätten Sie auch einen Änderungsantrag machen können,