um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 1 bis 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3115 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3115 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer im Artikel 1 dem Paragrafen 9 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 10 entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten an- genommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3116 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3116 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wer im Artikel 1 dem Paragrafen 11 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 Paragraf 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt,
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 12 bis 14 ent- sprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 12 bis 14 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
An dieser Stelle lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck- sache 6/3117 abstimmen, der die Einfügung eines neuen Paragrafen 15 beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3117 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 15 bis 24 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 15 bis 24 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorigen Abstimmung angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/3090 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/3090 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
An dieser Stelle möchte ich über den mündlich vom Vorsitzenden des Agrarausschusses vorgetragenen Änderungsantrag abstimmen lassen, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet. Diesen werde ich Ihnen noch einmal verlesen. Er lautet: „Die Landesregierung wird aufgefordert, nach drei Jahren einen Bericht vorzulegen und mitzuteilen, ob bei der Um- setzung des Gesetzes zur Durchführung tiergesundheitsrechtlicher Bestimmungen konnexitätsrelevante Tatbestände aufgetreten sind, die eine Nachzahlung an die Kommunen erfordern.“ Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/2926, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales, Drucksache 6/3089.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutz- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2926 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/3089 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Tegtmeier. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal hat jemand hier seine Uhr vergessen, wenn also jemand gleich zeitlos ist?
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hier!)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung – Zweites Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes – auf Drucksache 6/2926 während seiner 68. Sitzung am 14. Mai dieses Jahres beraten und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss und den Agrarausschuss überwiesen.
Am 1. August 2007 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz enthält weitreichende Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen, unter anderem in Gebäuden von Behörden, Schulen, Gaststätten, Sport- und Kultureinrichtungen, Krankenhäusern oder Hochschulen. Am 17. Dezember 2009 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes verabschiedet und eine Befristung bis zum 31. Juli 2014 vorgesehen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes schlägt die Landesregierung vor, dass die Befristung bei unverändertem Inhalt aufgehoben werden solle, weil sich das Nichtraucherschutzgesetz bewährt hat.
Der Sozialausschuss hat in seiner 52. Sitzung am 18. Juni den Gesetzentwurf der Landesregierung abschließend beraten. Er hat im Rahmen der abschließenden Beratung die Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD, vorbehaltlich der Zustimmung der mitberatenden Ausschüsse, angenommen.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf im Rahmen seiner Zuständigkeit in seiner 51. Sitzung am 19. Juni beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Abwesenheit der Fraktion der NPD, die unveränderte An- nahme des Entwurfs empfohlen. Der Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf im Rahmen seiner Zuständigkeit in seiner Sitzung am 19. Juni abschließend beraten und einvernehmlich bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der NPD die unveränderte Annahme empfohlen.
Den kommunalen Spitzenverbänden wurde gemäß Paragraf 23 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme im Ausschuss gegeben.
Der Landkreistag hat in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass nach dem vorliegenden Prüfbericht des Nichtraucherschutzgesetzes sich dieses bewährt habe. Da aus den Landkreisen keine gegenteilige Auffassung vertreten werde, seien die Entfristung und der damit verbundene unbefristete Fortbestand des Gesetzes ausdrücklich zu begrüßen.
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner schriftlichen Stellungnahme dem Gesetzentwurf zugestimmt, da sich das Nichtraucherschutzgesetz bewährt habe.
Der Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern hatte gemäß Paragraf 6 Absatz 1 des Seniorenmitwirkungsgesetzes ebenfalls die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Er hat die unbefristete und inhaltlich unveränderte Fortgeltung des Nichtraucherschutzgesetzes begrüßt. Das Gesetz habe sich in der Vergangenheit bewährt. Um weiterhin die Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens in bewährter Weise zu schützen, sei das unbefristete Fortgelten des Nichtraucherschutzgesetzes unbedingt erforderlich. Perspektivisch sollte man jedoch auch über eine weitere Ausdehnung des Nichtraucherschutzgesetzes auf solche Orte nachdenken, die von größeren Personengruppen frequentiert würden. Hierzu nenne man beispielhaft Haltestellen des ÖPNV, Plätze für Volksfeste oder Märkte und Weihnachtsmärkte in Fußgängerzonen.
Ferner haben dem Sozialausschuss die Stellungnahmen der Verbände vorgelegen, die die Landesregierung im Rahmen ihrer Verbandsanhörung erhalten hatte. Dazu zählen neben den bereits erwähnten kommunalen Spitzenverbänden die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nord, die Krankenhausgesellschaft MecklenburgVorpommern, der Landessportbund, der Landesjugend- ring, das Aktionsbündnis „MV-Rauchfrei“, die Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landesfachausschuss Öffentlicher Personennahverkehr.
Im Wesentlichen wurde darauf verwiesen, dass sich das Gesetz in der gegenwärtigen Form bewährt habe. Es diene dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Gäste Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Entfristung des Gesetzes in der gegenwärtigen Form werde ausdrücklich empfohlen. Änderungen zur Erhöhung der Wirksamkeit oder der Wirtschaftlichkeit des Nichtraucherschutzgesetzes seien nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund hatte der Sozialausschuss einstimmig beschlossen, keine eigene Anhörung durchzuführen.
Im Rahmen der Beratungen wurde seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Befristung des Gesetzes bis zum 30. April 2015 zu verlängern. Der Ausschuss hat diesen Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE mit der Begründung abgelehnt, dass sich das Nichtraucherschutzgesetz als solches bewährt habe und daher entfristet werden soll.
Ebenfalls seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde im Ausschuss als Entschließung beantragt, die Möglichkeiten für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzgesetzes insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kleingastronomien zu prüfen, bis zum 31. Dezember 2014 einen entsprechend überarbeiteten Gesetzentwurf zur dauerhaften Entfristung des Gesetzes vorzulegen und bis zum 31. Dezember 2014 ein ressortübergreifendes Konzept zur verbesserten Prävention in und um Schulen zu erarbeiten. Der Ausschuss hat diesen Entschließungsantrag jedoch mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Abschließend weise ich noch einmal darauf hin, dass der Sozialausschuss einvernehmlich bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD den Gesetzentwurf insgesamt einschließlich seiner Untergliederungen und der Überschrift angenommen hat und folgerichtig die unveränderte Annahme des Gesetzes empfiehlt. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute ein gut bewährtes Gesetz zur Entfristung vorlegen kann. Sieben Jahre ist das Nicht- raucherschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern nun schon in Kraft, und es ist insgesamt ein Kompromiss in dem grundsätzlichen Spannungsverhältnis zwischen den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Gesetz verbietet nicht das Rauchen, sondern schränkt die Möglichkeiten des Rauchens im öffentlichen Raum ein und schafft dadurch eine spürbar gesündere Atmosphäre für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste des Landes.
Dass das Nichtraucherschutzgesetz einigen nicht weit genug geht, dafür habe ich Verständnis. Auf die wiederholte vorgebrachte Anregung zu der sogenannten Eckkneipenregelung möchte ich an dieser Stelle dennoch kurz eingehen. 2008 lockerte das Bundesverfassungsgericht den Nichtraucherschutz. Mit der sogenannten Eckkneipenregelung darf in Gaststätten mit einer Größe von bis zu 75 Quadratmetern oder 40 Sitzplätzen unter folgenden Umständen geraucht werden:
Gleiches gilt auch für die abgetrennten Raucherräume in größeren Lokalen. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern, haben sich zwar auf dem Wege des Bürgerentscheids über die Lockerung des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt und haben ein umfassendes Rauchverbot erlassen, aber statt kleiner Kneipen bilden sich dort Raucherklubs, die mithilfe spontaner Mitgliedschaften das Rauchen möglich machen. Ob sich dadurch ein größerer Nichtraucherschutz verwirklichen lässt, erscheint mir zumindest sehr fraglich.
Unser Nichtraucherschutzgesetz wurde auf Herz und Nieren, man könnte fast sagen, auf Herz und Lunge geprüft.
Der Bericht liegt Ihnen vor. Fazit: Der blaue Dunst ist weitgehend aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Aus meiner Sicht haben wir einen vernünftigen Kompromiss zwischen Rauchern und Nichtrauchern gefunden. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Zustimmung zur Entfristung dieses Gesetzes. – Danke schön.