nämlich indem es den Einzelfallanspruch über das ALG II gibt, dass die Kinder dann, ja, was kriegen sie, Essen, Schulausflüge, Aufwendungen...
Genau, diese ganzen Sachen und bis zum vergangenen Jahr noch die Schulsozialarbeit. In einigen Bundesländern heißt das ja „zuführende Schulsozialarbeit“, habe ich jetzt gelernt und war darüber sehr irritiert, weil, da, denke ich, können wir dem Sozialministerium auch mal ein Lob aussprechen, ich denke, das sollte schon mal sein, dass das in diesem Land so nicht passierte, dass es diese Abgrenzung gab. Als ich das gehört habe, habe ich wirklich gedacht, nein.
Dafür kann man so ein BuT oder Bildungs- und Teilhabepaket tatsächlich nicht auf den Weg bringen. Zuführende Schulsozialarbeit hat einen Duktus anbei, wo man schon von vornherein in zwei Klassen denkt. Ich glaube, allein dieses Denken ist die Brisanz und die Herausforderung dieses BuT.
Aber warum kritisieren wir denn immer das BuT? Und da würde ich gerne einiges sagen. Also, das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein bürokratisches Ungetüm, mache sagen „Monster“, das hat auch Frau Bernhardt hier gesagt.
Wir haben in einigen Städten und Landkreisen ja auch Chipkarten. Ich glaube, in Vorpommern-Greifswald wirbt die Bundeswehr dafür. Aber gut,
Ich würde gerne auf einzelne Posten im BuT zu sprechen kommen, weil die sind aufschlussreich, denn die Verwaltungskosten machen im gesamten Ressort den größten Einzelposten aus. Und wenn der Betrag für Verwaltungs
kosten mit 7,8 Millionen Euro im Jahr 2030 locker siebenmal so hoch ist wie die Aufwendung für die Lernförderung,
siebenmal so hoch wie die Lernförderung, nämlich mit 950.468 Euro, dann ist das eine eklatante Schieflage. Darüber muss geredet werden. Warum lag das Verhältnis zwischen den Aufwendungen für einen mehrtägigen Schulausflug und Aufwendungen für Verwaltungskosten in unserem Bundesland 2013 bei 1 : 5?
Die Frage muss beantwortet werden. Weshalb werden für das Mittagessen, das immerhin die häufigste nachgefragte Leistung innerhalb des BuT-Pakets darstellt, gut 2,8 Millionen Euro weniger ausgegeben als für Verwaltungskosten? Die Antwort auf diese Frage ist erschreckend einfach: Die Modalitäten sind nicht praxistauglich. Die Abwicklung verschlingt zu viel Geld, das BuT-Paket geht an den Erfordernissen der Praxis in weiten Teilen vorbei und somit auch an den Kindern.
Wir Bündnisgrüne fordern eine sachgerechte Verwendung der Mittel. Wir haben das Gesetz noch. Und ich denke, solange wie wir das Gesetz haben, muss die Verwendung sachgerecht sein.
Das kann man innerhalb des Bildungs- und Teilhabepakets angehen, zum Beispiel, durch eine unbürokratischere Gewährung der Lernförderung,
und die Vereinfachung der Abrechnung für das Mittagessen. Man kann auch die Gelder der sogenannten Teilhabepauschale des Schulbasispakets und der Schülerbeförderung in den monatlichen Regelsatz überführen.
Wir Bündnisgrüne sehen eine Kindergrundsicherung als den konsequentesten Weg, um Kinderarmut zu verringern.
(Vincent Kokert, CDU: Der Bundesvorsitzende sieht das anders. – Torsten Renz, CDU: Was sagt denn Cem Özdemir dazu?)
Deshalb engagieren wir uns gegen Kinderarmut. Wir setzen uns ein für Investitionen in gute Kitas und Schule, für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Einführung einer Kindergrundsicherung.
(Vincent Kokert, CDU: Sie entfernen sich immer weiter von Ihren Wählern. – Egbert Liskow, CDU: Die haben doch kaum noch welche.)
Herr Kokert, Sie haben offensichtlich vor der Sommerpause nicht aufgepasst, weil es gab hier schon mal eine Diskussion und da habe ich für die...