Und, Herr Caffier, auch für Sie gilt das. Hier oben ist Redeverbot für Minister/-innen. Sie können sich gern unten hinsetzen, das steht …
Tierhaltungsbedingungen und damit das Tierwohl sind Dauerbrenner in den Diskussionen im Agrarausschuss und auch hier in den Plenardebatten. Sehr oft standen am Ende der Diskussionen auch die Forderungen der LINKEN und der GRÜNEN nach einem Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände. Allein in dieser Legislatur des Landtages hat meine Fraktion zweimal Anträge zu diesem Thema gestellt. Nachdem über die Medien zu vernehmen war, dass der Agrarminister gewillt sei, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, hatten wir Hoffnung geschöpft, dass nun tatsächlich Bewegung in die Sache kommt. Aber nein, der Ministerpräsident hat seinen Kabinettskollegen zurückgepfiffen. Nicht nötig, basta! Ein weiteres Opfer auf dem Altar des Koalitionsfriedens.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, das kann man sagen. – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Torsten Renz, CDU)
(Andreas Butzki, SPD: Von wem haben Sie die Information? – Heinz Müller, SPD: Wer ist Autor dieses Artikels? – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
(Torsten Renz, CDU: Die Inhalte haben entschieden. – Heinz Müller, SPD: Die Frage wollen Sie nicht beantworten. Schade! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
(allgemeine Unruhe – Heinz Müller, SPD: Interessant wäre es trotzdem. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin)
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Schwenke kann hier nicht mehr in Ruhe reden. Bitte, dieses Podium steht für Sie auch zur Verfügung. Das gilt für andere Tagesordnungspunkte auch und ich bitte um die entsprechende Ruhe.
So sehr wir das Anliegen des Antrages unterstützen, spätestens nach der Antwort des Ministers auf meine Fragen in der Fragestunde der Septemberlandtagssitzung hätte ich es persönlich für klüger befunden, nicht sofort mit einem neuen Antrag zu reagieren. Man kann ein solch wichtiges Thema auch zerreden.
Und das ist offensichtlich jetzt passiert. Warum haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, dem Minister nicht Zeit gegeben, sein Ziel weiterverfolgen zu können? Heute wird der Antrag selbstverständlich wieder abgelehnt werden und wir sind keinen Schritt weitergekommen.
Mehr noch, der Antrag war offensichtlich, zumindest nach meiner Ansicht, auch der Anlass, das Thema für diese Legislatur endgültig zu beerdigen.
Aber nun liegt der Antrag auf dem Tisch und ich möchte mich auch inhaltlich damit auseinandersetzen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass seit fast einem Jahrzehnt der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Das haben mehrere schon gesagt. Und auch in der Landesverfassung ist im Artikel 12 Absatz 1 formuliert, mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: „Land, Gemeinden und Kreise sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung schützen und pflegen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die natürlichen Grundlagen jetzigen und künftigen Lebens und die Tiere. Sie wirken auf den sparsamen Umgang mit Naturgütern hin.“ Zitatende.
Nun könnte man ja meinen, und das hat zumindest Herr Kokert hier auch getan, damit sei alles klar. Die Aufgabe sei klar bestimmt und die auf der Verfassung fußenden Gesetze müssen eingehalten werden, Kontrollorgane seien ausreichend vorhanden. In diesem Sinne haben sich auch die Präsidenten und Vorsitzenden der Nutztierhaltungsverbände, der Tierärzte und des Bauernverbandes an Minister Backhaus gewandt. Sie fordern ihn auf, das Verbandsklagerecht nicht weiter zu verfolgen. Auf dieses Schreiben komme ich noch mal zurück. Mecklenburg-Vorpommern hat 2002 das Verbandsklagerecht für anerkannte Naturschutzverbände eingeführt, übrigens in der Koalition mit der SPD.
Im selben Jahr geschah das auch auf Bundesebene. Damit bekamen Natur- und Umweltschutz nicht nur eine weitere Stimme, es war ein Signal, noch sorgfältiger als bis dahin mit Natur- und Umweltbelangen umzugehen. Der Rechtsstaat hatte sich zum Anwalt von Natur und Umwelt erklärt und um nichts anderes geht es.
Beim Tierschutz sieht das anders aus. Sie werden sich erinnern, in früheren Debatten hatte Frau Kollegin Schlupp noch deutlicher, als das hier der Kollege Kokert getan hat, dazu aufgefordert, das bereits bestehende Klagerecht der Naturschutzverbände wieder abzuschaffen.
Als „Fremdkörper im deutschen Recht“ hatte sie es bezeichnet. Ich frage mich auch heute noch, ob Sie sich vor der fachlichen Kompetenz fürchten, die anerkannte Verbände in sich vereinen, meine Damen und Herren.
Tierschutzverbände sollen nach unserer Auffassung die gleichen Rechte haben wie Naturschutzverbände. Sie sollen stellvertretend für die Nutz-, Heim- und Versuchstiere und sonstigen dem Tierschutzgesetz unterliegenden Tiere handeln können. Wie gesagt, es ist ein Recht, keine Pflicht. Die Erfahrungen mit dem Klagerecht der Naturschutzverbände beweisen, dass die Verbände sehr sorgsam damit umgehen und es keineswegs …